{"id":"bgbl1-1993-12-10","kind":"bgbl1","year":1993,"number":12,"date":"1993-04-03T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/12#page=10","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1993-12-10/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1993/bgbl1_1993_12.pdf#page=10","order":10,"title":"Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes","law_date":"1993-03-10T00:00:00Z","page":398,"pdf_page":10,"num_pages":4,"content":["398                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil 1\nBekanntmachung\nzu § 4 des Warenzeichengesetzes\nVom 10. März 1993\nAuf Grund des§ 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung\nder Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBI. 1 S. 1, 29) wird bekanntge-\nmacht, daß die Bezeichnung, die Abkürzung und das Kennzeichen\ndes Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für\nWasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung (Ramsar 1971)\n(Anlage)\nvon der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen sind.\nDiese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom\n22. Mai 1992 (BGBI. 1 S. 1024).\nBonn, den 10. März 1993\nBundesministerium der Justiz\nIn Vertretung\nKober","Nr. 12 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. April 1993               399\nAnlage\nName:            CONVENTION ON WETLANDS OF INTERNATIONAL\nIMPORTANCE ESPECIALLY AS WATERFOWL\nHABITAT (RAMSAR, 1971)\n(englisch)\nCONVENTION RELATIVE AUX ZONES HUMIDES\nD'IMPORTANCE INTERNATIONALE\nPARTICÜLIEREMENT COMME HABITATS\nDES OISEAUX D'EAU (RAMSAR, 1971)\n(französisch)\nAbkürzung:\nRAMSAR\nKennzeichen:\n(farbig)\nCONVENTION ON WETLANDS OF INTERNATIONAL\nIMPORTANCE ESPECIALLY AS WATERFOWL\nHABITAT (RAMSAR, 1971)\nCONVENTION RELATIVE AUX ZONES HUMIDES\nD'IMPORTANCE INTERNATIONALE\nPARTICULIEREMENT COMME HABITATS\nDES OISEAUX D'EAU (RAMSAR, 1971)","400                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil 1\nAnordnung\nzur Übertragung von Zuständigkeiten\nfür den Erlaß von Widerspruchsbescheiden\nund die Vertretung des Dienstherrn\nbei Klagen aus dem Beamtenverhältnis\nin Umzugskostenangelegenheiten\nim Bereich der Deutschen Bundespost TELEKOM\nVom 12. März 1993\n1.\nErlaß von Widerspruchsbescheiden\nAuf Grund des § 172 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Be-\nkanntmachung vom 27. Februar 1985 (BGBI. 1 S. 479) in Verbindung mit§ 126\nAbs. 3 Nr. 2 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung der\nBekanntmachung vom 27. Februar 1985 (BGBI. 1 S. 462) übertragen wir die\nBefugnis, in Angelegenheiten des Gesetzes über die Umzugskostenvergütung für\ndie Bundesbeamten, Richter im Bundesdienst und Soldaten (Bundesumzugs-\nkostengesetz - BUKG) Widerspruchsbescheide zu erlassen, auf das Unterneh-\nmen Deutsche Bundespost POSTDIENST.\nII.\nVertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis\nAuf Grund des § 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes übertragen wir die\nVertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in den in\nAbschnitt I genannten Angelegenheiten auf das Unternehmen Deutsche Bundes-\npost POSTDIENST. Für besondere Fälle behalten wir uns die Vertretung des\nDienstherrn vor.\nIII.\nSchlußvorschriften\nDiese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.\nBonn, den 12. März 1993\nDeutsche Bundespost TELEKOM\nGeneraldirektion\nDer Vorstand\nFreundlieb","Nr. 12 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 3. April 1993                                                                                   401\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 10, ausgegeben am 30. März 1993\nTag                                                                         Inhalt                                                                                 Seite\n23. 3. 93 Gesetz zu der Akte vom 17. Dezember 1991 zur Revision von Artikel 63 des Europäischen\nPatentübereinkommens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                242\n18. 3. 93 Erste Verordnung über die Inkraftsetzung von Änderungen des Internationalen Übereinkommens von\n1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst\nvon Seeleuten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . • . . . . . . . . . . . . • • . . . . . . . • . . • • • . . . . . • . . . . . . • . . . . . .      246\n17. 2. 93 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz von\nPflanzenzüchtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • • . . . . . . • . . . . . . . . . . . . •           259\n18. 2. 93 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von\nTieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . • . • . . • • . • • • • . • . • . . • . • . . • •                     259\n19. 2. 93 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozon-\nschicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • . . • . . . • . . . . . • . . . . . . . . . . . . . • . . • • • • . . • • • • . . • . . . . . . • .  260\n19. 2. 93 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem\nAbbau der Ozonschicht führen . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . • • . . . . . . . . . . .                 260\n19. 2. 93 Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Änderung von 1990 des Montrealer Protokolls über Stoffe,\ndie zu einem Abbau der Ozonschicht führen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . • • • . • • . . . . . • . . . . . .                        261\n19. 2. 93 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls zur Änderung des Übereinkommens\nüber Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler\nBedeutung . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . • . . • • . . • • • • . . . . . • • . . .      262\n24. 2. 93 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Gründung eines Rates für die\nZusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • . . . . . • • • . . . . . . . . • . . .                                262\n25. 2. 93 Bekanntmachung zu dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes . . . . . . . . . • • • • . . . . • . . . . . .                                               263\n2. 3. 93 Bekanntmachung_ über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über die zivilrecht-\nliche Haftung für Olverschmutzungsschäden . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . • . . • . . . . . . . .                          264\nPreis dieser Ausgabe: 7,50 DM (6,20 DM zuzüglich 1,30 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 8,50 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung."]}