{"id":"bgbl1-1993-11-2","kind":"bgbl1","year":1993,"number":11,"date":"1993-03-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/11#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1993-11-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1993/bgbl1_1993_11.pdf#page=23","order":2,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 9","page":387,"pdf_page":23,"num_pages":1,"content":["Nr. 11 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. März 1993                                                                                     387\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 9, ausgegeben am 23. März 1993\nTag                                                                              I n h a It                                                                             Seite\n4. 3. 93      11. Verordnung zur Änderung der Anlagen A und B zum ADR-Übereinkommen (11. ADR-Änderungs-\nverordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      234\n11. 2. 93      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung\njeder Form von Rassendiskriminierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     235\n11. 2. 93      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Freibord-Übereinkommens von 1966                                                                 235\n12. 2. 93      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkom-\nmens von 1969 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        236\n12. 2. 93      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1978 über\nNormen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von\nSeeleuten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    236\n12. 2. 93      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens von 1972 über die Internationalen\nRegeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  237\n15. 2. 93      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls zum Abkommen über die Einfuhr von\nGegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                              237\n15. 2. 93      Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des\ngewerblichen Eigentums, des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Marken,\ndes Patentzusammenarbeitsvertrages . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       238\n16. 2. 93      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Auslieferungsübereinkommens . . . . .                                                               239\n16. 2. 93      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe\nin Strafsachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     239\n18. 2. 93      Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Europäischen Charta der. kommunalen Selbstver-\nwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  240\nDie Anlage zur 11. ADR-Änderungsverordnung wird als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblattes ausgegeben.\nAbonnenten des Bundesgesetzblattes Teil II wird der Anlageband auf Anforderung gemäß den Bezugsbedingungen des Verlags\nübersandt.\nPreis dieser Ausgabe ohne Anlageband: 4,20 DM (3,10 DM zuzüglich 1,10 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 5,20 DM.\nPreis des Anlagebandes: 77,90 DM (74,40 DM zuzüglich 3,50 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 78,90 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung."]}