{"id":"bgbl1-1993-10-7","kind":"bgbl1","year":1993,"number":10,"date":"1993-03-27T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/10#page=31","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1993-10-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1993/bgbl1_1993_10.pdf#page=31","order":7,"title":"Anordnung zur Änderung der Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten","law_date":"1993-03-23T00:00:00Z","page":363,"pdf_page":31,"num_pages":2,"content":["Nr. 10 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 27. März 1993                  363\nAnordnung\nzur Änderung der Anordnung des Bundespräsidenten\nüber die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten\nVom 23. März 1993\nAuf Grund des § 4 Abs. 3 des Soldatengesetzes in der Fassung der Bekannt-\nmachung vom 19. August 1975 (BGBI. 1 S. 2273) ordne ich an:\nArtikel 1\nDie Anordnung über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Solda-\nten vom 14. Juli 1978 (BGBI. 1 S. 1067), zuletzt geändert durch die Anordnung\nvom 15. Juni 1992 (BGBI. 1 S. 1057), wird wie folgt geändert:\n1. Artikel 1 Abschnitt I Nr. 3 wird wie folgt gefaßt:\n,,a) Stabshauptmann, Stabskapitänleutnant;\nb) Hauptmann, Kapitänleutnant, Stabsarzt, Stabsapotheker, Stabsveterinär;\".\n2. Artikel 2 Abs. 1 Abschnitt III wird wie folgt geändert:\na) Nummer 1 wird wie folgt geändert:\naa) Nach Buchstabe p wird folgender neuer Buchstabe q eingefügt:\n„q) Stabshauptmann\nvier silberne Sterne als Schulterabzeichen;\".\nbb) Die bisherigen Buchstaben     q bis w werden die Buchstaben r bis x.\nb) Nummer 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:\naa) Nach Buchstabe p wird folgender neuer Buchstabe q eingefügt:\n„q) Stabskapitänleutnant\nzwei mittelbreite, dazwischen ein schmaler Ärmelstreifen, darüber\nzwei gebundene Eichenlaubblätter auf beiden Unterärmeln;\".\nbb) Die bisherigen Buchstaben     q bis w werden die Buchstaben r bis x.\nArtikel 2\nDiese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft\nBonn, den 23. März 1993\nDer Bundespräsident\nWeizsäcker\nDer Bundeskanzler\nDr. H e I m u t K oh 1.\nFür den Bundesminister der Verteidigung\nDer Bundesminister für Gesundheit\nHorst Seehofer","364                                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1993, Teil 1\nHerausgeber: Bundesministerium der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze sowie Verordnungen und sonstige Be-\nkanntmachungen von wesentlicher Bedeutung, soweit sie nicht im Bundesgesetz-\nblatt Teil II zu veröffentlichen sind.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Übereinkünfte und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 5300 Bonn 1\nTelefon: (0228) 38208-0, Telefax: (0228) 38208-36\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 97,80 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 3, 10 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1993 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 7,50 DM {6,20 DM zuzüglich 1,30 DM Versandkost6n), bei              Bundesan2eiger Verlagsges.m.b.H. • Postfach 13 20 • 5300 Bonn 1\nLieferung gegen Vorausrechnung 8,50 DM.\nPostvertriebsstück • Z 5702 A • Gebühr bezahlt\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7%.\nFundstellennachweis A\nBundesrecht ohne völkerrechtliche Vereinbarungen\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1992 -                   Format DIN A4 -        Umfang 556 Seiten\nDer Fundstellennachweis A weist die Fundstellen der im Bundesgesetzblatt oder im\nBundesanzeiger veröffentlichten, noch geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen der\nBundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Vorschriften, die lediglich der Inkraft-\nsetzung völkerrechtlicher Vereinbarungen dienen, sowie das nach Anlage II des Einigungs-\nvertrages noch fortgeltende Recht der Deutschen Demokratischen Republik nach.\nFundstellennachweis B\nVölkerrechtliche Vereinbarungen\nund Verträge zur Vorbereitung und Herstellung der Einheit Deutschlands\nAbgeschlossen am 31. Dezember 1992 -                   Format DIN A4 -        Umfang 560 Seiten\nDer Fundstellennachweis B weist die Fundstellen der von der Bundesrepublik Deutschland\nund ihren Rechtsvorgängern abgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen sowie\nder Verträge zur Vorbereitung und Herstellung der Einheit Deutschlands nach, die im\nBundesgesetzblatt, im Bundesanzeiger oder deren Vorgängern veröffentlicht wurden und\ndie - soweit ersichtlich - noch in Kraft sind oder sonst noch praktische Bedeutung haben\nkönnen.\nEinzelstücke können zum Preis von je 45,70 DM zuzüglich 4,50 DM Porto und Verpackungsspesen gegen\nVoreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto „Bundesgesetzblatt\" Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50,\nbezogen werden. Im Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%."]}