{"id":"bgbl1-1992-6-4","kind":"bgbl1","year":1992,"number":6,"date":"1992-02-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/6#page=27","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1992-6-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1992/bgbl1_1992_6.pdf#page=27","order":4,"title":"Berichtigung der Neufassung der Vierten Vieh- und Fleischgesetz-Durchführungsverordnung","law_date":"1992-01-22T00:00:00Z","page":227,"pdf_page":27,"num_pages":1,"content":["Nr. 6 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. Februar 1992                                          227\nBerichtigung\nder Neufassung der Vierten Vieh- und Fleischgesetz-Durchführungsverordnung\nVom 22. Januar 1992\nDie Vierte Vieh- und Fleischgesetz-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Dezem-\nber 1991 (BGBI. 1 S. 2183) ist wie folgt zu berichtigen:\nIn § 2 Abs. 1 Satz 2 ist das Wort „Kalenderjahr\" durch das Wort „Kalendervierteljahr\" zu ersetzen.\nBonn, den 22. Januar 1992\nDer Bundesminister\nfür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten\nIm Auftrag\nHusemeyer\nBerichtigung\nder Neufassung der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung\nVom 28. Januar 1992\nDie Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung in der Fas-                                                 • entfällt  • entfällt\nGebiete\nsung der Bekanntmachung vom 15. Januar 1992 (BGBI. 1                                                       bei AKW      bei AN\nS. 22) ist wie folgt zu berichtigen:\n1. In § 3 ist die Absatzbezeichnung ,,(1 )\" zu streichen.                  - Risiken und Versiche-\nrungen in der Seeschiff-\n2. § 30 Abs. 2 ist wie folgt zu berichtigen:\nfahrt\na} Folgender Satz 1 ist einzufügen:\n- Transportleistung,\n„Die bis zum 31. August 1991 ausgestellten oder                         Frachtraten\nnach Beendigung der Ausbildungs- und Seefahrt-\n- Reedereikosten und -lei-\nzeiten nach § 31 nach den bisherigen Vorschriften\nerworbenen Befähigungszeugnisse CMa und                                 stungen\nCMaW gelten mit den darin aufgeführten Befugnis-\nsen weiter.\"                                                    3.10 Englisch                                    •\n- Englische Fachsprache\nb} Die bisherigen Sätze 1 und 2 müssen die Sätze 2\nund 3 werden.                                                        - Seefahrtstandardvoka-\nbular\n3. Der Anlage 1 sind die folgenden Nummern 3.9 und 3.1 O\n- Verklarungen und Be-\nanzufügen:\nrichte\".\nGebiete           • entfällt  • entfällt\nbei AKW     bei AN\n4. In Anlage 2 ist in den Spaltenköpfen jeweils die Angabe\n,,AKW\" durch die Angabe „BKW\" und die Angabe „AN\"\n„3.9 Betriebswirtschaft\n- Funktion und Struktur\n•                 durch die Angabe „BKü\" zu ersetzen.\nvon Seeschiffahrtsunter-\nnehmen                                                  5. In Anlage 3 Nr. 2 ist dem ersten Absatz folgender Satz\n- Wettbewerbsfähigkeit in                                     anzufügen:\nder Seeschiffahrt                                          ,,Ausgenommen sind Dampfturbinenanlagen sowie sol-\n- Preisbildung auf Schiff-                                    che Einrichtungen, die nur auf Schiffen mit einer\nfahrtsmärkten                                              Maschinenleistung über 3 000 kW vorhanden sind.\"\nBonn, den 28. Januar 1992\nDer Bundesminister für Verkehr\nIm Auftrag\nKeidel"]}