{"id":"bgbl1-1992-57-5","kind":"bgbl1","year":1992,"number":57,"date":"1992-12-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/57#page=59","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1992-57-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1992/bgbl1_1992_57.pdf#page=59","order":5,"title":"Verkündungen im Bundesanzeiger","page":2079,"pdf_page":59,"num_pages":1,"content":["Nr. 57 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 23. Dezember 1992                                                               2079\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nvom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende\nim Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nBundesanzeiger                             Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung\nSeite       (Nr.                vom)            lnkrafttretens\n23. 11. 92       ~rste Verordnung der Bundesanstalt für Flugsicherung zur\nAnderung der Einhundertsechzehnten Durchführungsverord-\nnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfah-\nren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom\nFlughafen Berlin-Tegel)                                                            9173        (232        10. 12. 92}             24. 12. 92\n96-1-2-116\n10. 12. 92       Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Verhütung\neiner Einschleppung der Schweinepest bei der Einfuhr von\nFleisch von Hausschweinen aus Ungarn                                               9285        (234        12. 12. 92)             13. 12. 92\n7831-1-43-59\n9. 12. 92       Verordnung Nr. 9/92 über die Festsetzung von Entgelten für\nVerkehrsleistungen der Binnenschiffahrt                                            9365        (236        16. 12. 92)              1.   1. 93\n9500-4-6-4\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 45, ausgegeben am 22. Dezember 1992\nTag                                                                   I n h a It                                                                  Seite\n16. 12. 92       Gesetz zu dem Abkommen vom 30. Juli 1990 zur Änderung des Abkommens vom 14. September\n1955 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Erleichte-\nrungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            1198\n11. 11. 92       Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik\nDeutschland und dem Ministerium für Verkehr der Republik Litauen über den grenzüberschreitenden\nPersonen- und Güterverkehr auf der Straße . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   1201\n12. 11. 92      Bekanntmachung der deutsch-lettischen Vereinbarung über die Beschäftigung von Arbeitnehmern\nlettischer Unternehmen zur Ausführung von Werkverträgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              1204\n12. 11. 92      Bekanntmachung der deutsch-lettischen Vereinbarung über die Beschäftigung von Arbeitnehmern zur\nErweiterung ihrer beruflichen und sprachlichen Kenntnisse (Gastarbeitnehmer-Vereinbarung) . . . . . .                                  1207\n17. 11. 92      Bekanntmachung des deutsch-indischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . .                                     1209\n10. 12. 92      Bekanntmachung der Änderungen zu den Anwendungs- und Zahlungsbedingungen, der Änderung des\nVerzeichnisses der Fluginformationsgebiete zu den Anwendungsbedingun_gen sowie zur Festlegung\nder Gebührensätze und Transatlantiktarife nach dem Internationalen Ubereinkommen über die\nZusammenarbeit in der Flugsicherung (EUROCONTROL) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  1212\nPreis dieser Ausgabe: 6,12 DM (5,12 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 7,12 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung."]}