{"id":"bgbl1-1992-52-5","kind":"bgbl1","year":1992,"number":52,"date":"1992-11-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/52#page=19","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1992-52-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1992/bgbl1_1992_52.pdf#page=19","order":5,"title":"Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderungshöchstdauer für den Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen (9. BAföG-FörderungshöchstdauerVÄndV)","law_date":"1992-11-05T00:00:00Z","page":1871,"pdf_page":19,"num_pages":11,"content":["Nr. 52 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. November 1992                              1871\nNeunte Verordnung\nzur Änderung der Verordnung über die Förderungshöchstdauer\nfür den Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen\n(9. BAföG-FörderungshöchstdauerVÄndV)\nVom 5. November 1992\nAuf Grund des§ 15 Abs. 4 des Bundesausbildungsför-                  „d) in den Fachrichtungen Dirigieren\nderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung                         und Komposition                             10\".\nvom 6. Juni 1983 (BGBI. 1S. 645, 1680), der zuletzt durch\nb) Nach Nummer 11 werden der Punkt gestrichen\nArtikel 1 Nr. 13 Buchstabe d des Gesetzes vom 22. Mai\nund folgende Nummern angefügt:\n1990 (BGBI. 1 S. 936) geändert worden ist, verordnet der\nBundesminister für Bildung und Wissenschaft:                          „12. der Fachakademie für Fotodesign\nim Land Bayern                             6\nArtikel 1                                  13. den Fachakademien zur Ausbildung\nvon Restauratoren im Land Bayern           6.\"\nDie Verordnung über die Förderungshöchstdauer für\nden Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und\nHochschulen in der Fassung der Bekanntmachung vom              3. § 3 wird wie folgt geändert:\n29. Juni 1981 (BGBI. 1 S. 577), zuletzt geändert durch             a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:\nAnlage I Kapitel XVI Sachgebiet B Abschnitt II Nr. 3 des\nEinigungsvertrages vom 31. August 1990 in Verbindung                  aa) Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt:\nmit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990                         ,,Im Land Rheinland-Pfalz beträgt die Förde-\n(BGBI. 1990 II S. 885, 1134), wird wie folgt geändert:                    rungshöchstdauer einschließlich der Praxis-\nzeiten acht Semester, § 7 findet daneben\n1. § 1 Abs. 2 wird wie folgt geändert:                                   keine Anwendung.\"\na) Nach Nummer 1 werden folgende Nummern ein-                        Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.\ngefügt:\nbb) Satz 3 Nr. 1 wird wie folgt gefaßt:\n,,2. der Freien Kunstschule Rödel, Mannheim,                      ,,1. Ausbildung zum Missionar, Pastor,\nFachrichtungen Malerei, Grafik,                                    Pfarrvikar und Prediger an den\nIllustration und Bildhauerei/Plastik        8                      Evangelischen freikirchlichen\n3. der Freien Akademie für Bildende                                   Seminaren in Hamburg und\nKunst Freiburg e. V. Fachrichtungen                                Reutlingen                             8\nFreie Malerei, Grafik-Design                8\".                    für Auszubildende, die neben der\nb) Die Nummern 4 und 5 werden wie folgt gefaßt:                            allgemeinen Hochschulreife das\nGraecum nachweisen                     6\".\n„4. der Freiburger Grafikschule und der\nFreien Kunstschule Ravensburg e. V.,                     cc) Satz 3 Nr. 2 wird wie folgt gefaßt:\nFachrichtung Grafik-Design                  8                „2. Angewandte Sprachen (europäischer\n5. der Freien Kunstschule Stuttgart,                                  Studiengang) an der Fachhoch-\nFachrichtung Grafik, Grafik-Design,                                schule Köln                            8\".\nMalerei                                     8\".          dd) Satz 3 Nr. 11 wird wie folgt gefaßt:\nc) In Nummer 14 wird die Zahl „7\" durch die Zahl „8\"                 „11. Wirtschaftsinformatik an der\nersetzt.                                                                 European Business School in\nOestrich-Winkel                       8\".\nd) Nach Nummer 16 wird der Punkt gestrichen und\nfolgende Nummer angefügt:                                     ee) Nach Satz 3 Nr. 11 wird folgende Nummer\neingefügt:\n„17. zweiter Teil der Ausbildung am\nMissionsseminar der Liebenzeller                            „ 11 a. Wirtschaftsingenieurwesen an der\nMission                                6und                          staatlich anerkannten Fachhoch-\n1 Monat.\"                       schule für physikalische Technik,\ntechnische Information und\n2. § 2 Abs. 2 wird wie folgt geändert:                                            Wirtschaftsinformatik in Wedel      8\".\na) In Nummer 4 wird nach Buchstabe c folgender                   ff)  In Satz 3 Nr. 13 wird die Textstelle „7 und 2\nBuchstabe angefügt:                                                Monate\" durch die Zahl „8\" ersetzt.","1872                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil 1\ngg) Satz 3 Nr. 14 wird wie folgt gefaßt:                              19. Aufbaustudiengang European\n„14. European Electrical Engineering                                  T ourism Management an der\nStudies (Europäisches Elektrotechnik-                          Fachhochschule Heilbronn              3\nStudium-EES)                                              20. Zusatzstudium Wohnungswirtschaft\na) an der Fachhochschule                                       an der Fachhochschule Lippe           3\nOsnabrück                          8                   21. Aufbaustudiengang zum Tech-\nb) an der Hochschule Bremen (FH)      8\".                      nischen Schiffsoffizier an der\nHochschule Bremerhaven (FH)           3\nhh) In Satz 3 werden nach Nummer 14 der Punkt\ngestrichen und folgende Nummern angefügt:                        22. Aufbaustudiengang Energiewirt-\nschaft an der Fachhochschule\n„ 15. Modellstudiengang Allgemeine Informatik                         Darmstadt                             3\nan der Technischen Fachhochschule\nBerlin/Universite de Haute Alsace                        23. Weiterbildendes Studium für\nMulhouse                               4                        Ingenieure in mittelständischen\nBetrieben der Haustechnik im\neinschließlich des Grundstudiums\nFach Wirtschaft der Fachhoch-\naber nicht mehr als                    8                                                              4\nschule Köln\n16. Ausbildung am Deutsch-\n24. Zusatzstudiengang Versicherungs-\nFranzösischen Hochschulinstitut\ningenieurwesen im Fachbereich\nfür Technik und Wirtschaft\nVersicherungswesen der\nin Saargemünd                          5                        Fachhochschule Köln                   3\neinschließlich des Grundstudiums\naber nicht mehr als                                       25. Tri-nationaler Aufbaustudiengang\n9\nMA in Business Management\" an\n17. Schiffsbetrieb an der Fachhoch-                                der Fachhochschule des Saarlandes 2\nschule Hamburg                         8                                                            und\n18. Freie Kunst Keramik am Fach-                                                                    1 Monat\nbereich Keramik der Fachhoch-                             26. Ergänzungsstudiengang Betriebs-\nschule Rheinland-Pfalz,                                        wirtschaftslehre an der Fachhoch-\nAbteilung Koblenz                                              schule Braunschweig/Wolfenbüttel       4\na) Kurzzeitstudium                3und                    27. Zusatzstudiengang Energie-\n3 Monate                        technologie an der Fachhoch-\nb) Langzeitstudium                     6.\"                     schule Köln                        3 und\n3 Monate.\"\nb) Absatz 2 wird wie folgt geändert:\nc) Absatz 4 wird aufgehoben.\naa) In Satz 2 Nr. 6 werden das Komma nach der\nTextstelle „Ba.den-Württemberg\" und das Wort        4. § 4 wird wie folgt geändert:\n,,Berlin\" gestrichen.\na) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:\nbb) In Satz 2 wird nach Nummer 8 folgende Num-\nmer eingefügt:                                            aa) Nach Nummer 1 wird folgende Nummer ein-\ngefügt:\n„Ba. Wirtschaftsingenieurwesen\n,,1 a. Architektur und Design an der\na) an den Fachhochschulen für\nStaatlichen Akademie der\nTechnik in Esslingen und\nBildenden Künste Stuttgart             9\".\nMannheim                           3\nbb) Nach Nummer 4 wird folgende Nummer ein-\nb) an der Fachhochschule\ngefügt:\nRheinland-Pfalz, Abteilung\nLudwigshafen                       3\".                4a. Bühnenkostüm an der Hochschule\n\"       der Künste Berlin                     1O\".\ncc) Satz 2 Nr. 1O wird wie folgt gefaßt:\ncc) Nach Nummer 12 wird folgende Nummer ein-\n„10. Wirtschaftsingenieur in\ngefügt:\nTagesform im Land Berlin          3und\n3 Monate\".              ,, 12 a. lndustrial Design an der Hoch-\nschule der Künste Berlin\ndd) In Satz 2 werden nach Nummer 15 der Punkt\n(Studien- und Prüfungsordnung\ngestrichen und folgende Nummern angefügt:\nvom 6. Juli 1988)                    9\".\n,, 16. Aufbaustudiengang Maschinenbau-\ndd) Nach Nummer 16 werden nach der Zahl „9\"\nInformatik an der Fachhochschule\nein Punkt eingefügt und Nummer 17\nfür Technik Esslingen                  3\naufgehoben.\n17. Aufbaustudiengang Umweltschutz\nin Baden-Württemberg                   3        b) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:\n18. Internationales Marketing an der                   aa) Nummer 3 wird aufgehoben.\nFachhochschule für Technik und                     bb) Nach Nummer 6 werden der Punkt gestrichen\nWirtschaft Reutlingen                  3               und folgende Nummern angefügt:","Nr. 52 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. November 1992                              1873\n„7. Investitionsgüterdesign an der                            23 c. Musikerziehung mit gesangs-\nStaatlichen Akademie der                                        pädagogischer Aufbauphase an\nBildenden Künste Stuttgart            4                         der Hochschule der Künste Berlin   10\".\n8. Zusatzstudiengang Textilgestaltung an               gg) In Nummer 25 wird nach der Textstelle „Ba-\nder Hochschule der Künste Berlin      4                den-Württemberg,\" die Textstelle „Bremen,\"\n9. Weiterbildungsstudium an der Kultur-                    eingefügt.\npädagogischen Arbeitsstelle für                    hh) Nach Nummer 28 wird folgende Nummer ein-\nWeiterbildung an der Hochschule                        gefügt:\nder Künste Berlin                     4.\"\n„28a. Musical-Show an der Hochschule\nc) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:                                  der Künste Berlin                   8\".\naa) Nach Nummer 2 werden folgende Nummern                    ii) Nach Nummer 31 werden folgende Nummern\neingefügt:                                                   eingefügt:\n„2 a. Bühnenbild                           10                ,,31 a. Studiengang Musik an der Hoch-\n2b. Diplommusiker im Land Bayern                                     schule der Künste Berlin\nin der Studienrichtung                                         a) Instrumentale Hauptfächer        8\na) Instrumentalmusik                 8                         b) Hauptfach Klavier               10\nb) Dirigieren                        8                         c) Hauptfach Dirigieren             8\nc) Komposition                       8                         d) Hauptfach Komposition            8\nd) Konzertgesang                    10                  31 b. Szenisches Schreiben an der\ne) Operngesang                      10                         Hochschule der Künste Berlin        8\".\nf) Berufschorgesang                  8         d) Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt geändert:\ng) Ballett                           8            aa) Nummer 2 wird aufgehoben.\nh) Regie                             8            bb) Nach Nummer 6 wird folgende Nummer ein-\ni) Kirchenmusik A-Ausbildung         8                gefügt:\nan der Hochschule für Musik                       „6 a. Aufbaustudiengang Künstlerische\nin München                      10                        Ausbildung an der Hochschule für\n2c. Diplommusiklehrer im Land Bayern                               Kirchenmusik der Evangelischen\nin der Studienrichtung                                        Landeskirche in Heidelberg           4\".\na) Instrumentalmusik                8            cc) Nach Nummer 7 werden der Punkt gestrichen\nb) Gesang                           8                 und folgende Nummern angefügt:\nan der Hochschule für Musik                         ,,8.  Ergänzungsstudiengang Chor-\nin Würzburg                    10                         dirigieren ·an der Hochschule der\nKünste Berlin                       4\nc) Musiktheorie                     8\n9.  Zusatzstudiengang Spiel- und\nd) Gehörbildung                     8\".\nTheaterpädagogik an der\nbb) Nach Nummer 6a wird folgende Nummer ein-                              Hochschule der Künste Berlin        4\ngefügt:\n1O.    Ergänzungsstudiengang Musik-\n,,6b. Gesang/Musiktheater an der Hoch-                                therapie an der Hochschule der\nschule der Künste Berlin           12\".                       Künste Berlin                       5\ncc) Nach Nummer 9a wird folgende Nummer ein-                       11.    Aufbaustudiengänge im Land\ngefügt:                                                              Hessen mit Abschluß Diplom-\n„9 b. Jazz an der Folkwang-Hochschule                                oder Konzertexamen\nEssen                               8\".                       a) im bisherigen Hauptfach\ndd) In Nummer 11 werden nach dem Wort „Ham-                                   (solistische Ausbildung)        4\nburg\" die Worte „und an der Musikhochschule                          b) in den Hauptfächern Klavier\nLübeck\" eingefügt.                                                       mit Studienrichtung Kammer-\nee) In Nummer 19 werden nach dem Wort „an\" die                                musik/Liedbegleitung und\nWorte „Grund-, Haupt- und\" eingefügt.                                    Gesang mit Studienrichtung\nKonzertgesang                   6\nff)  Nach Nummer 23 werden folgende Nummern\neingefügt:                                                    12.    Aufbaustudiengang zur Vorbe-\nreitung auf eine Erweiterungs-\n„23 a. Medienmanagement (Angewandte                                  prüfung nach § 26 Abs. 1 der\nMedienwissenschaft) an der                                   Ordnung der Staatlichen Prüfung\nHochschule für Musik und                                     von Musikschullehrern und\nTheater Hannover                   8                         selbständigen Musiklehrern an\n23 b. Musikerziehung im Land Berlin       8                         der Hochschule für Musik Köln       4","1874                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil 1\n13.    Ergänzungsstudiengang Medien-                   Studiengang                          Semester\nmanagement (Angewandte                                 einschließlich des Grundstu-\nMedienwissenschaft an der Hoch-                        diums aber nicht mehr als         9\nschule für Musik und Theater\nHannover)                          4              8.   Betriebswirtschaft                9\n14.    Ergänzungsstudiengang Journalistik                Ba. Betriebswirtschaftslehre\nder Hochschule für Musik und                            (technisch-orientierter\nTheater Hannover                    4.\"                 Diplom-Kaufmann)                 10\n8 b. Betriebswirtschaftslehre an\ne) Absatz 3 wird wie folgt geändert:\nder     European      Business\naa) Satz 2 wird wie folgt gefaßt:                                     School in Oestrich-Winkel\n,,In den Ländern Bayern, Saarland und Schles-                   aa) Diplomprüfung 1               8\nwig-Holstein sowie für die Vorbereitung auf                    bb) Diplomprüfung II             10\ndas Konzertexamen in Instrumentalmusik in\nden Ländern Berlin und Hamburg verlängert                  Be. Betriebswirtschaftslehre an\nsie sich um vier Semester.\"                                    der Hochschule für Bankwirt-\nschaft in Frankfurt/Main          8\nbb) Nach Satz 2 werden folgende Sätze ange-\nfügt:                                                      9.   Bibliothekswesen                  8\n„Für Auszubildende, die im Land Bayern die                10.   Bibliothekswesen     im   Land\nPädagogische Diplomprüfung erfolgreich ab-                     Berlin                            7\ngelegt haben und ein Studium mit dem                      11 .  Bildungsökonomie im Land\nSchwerpunkt Künstlerische Ausbildung auf-                       Berlin                            9\nnehmen, verlängert sich die Förderungs-\n12.   Biochemie                        10\nhöchstdauer um zwei Semester. Für Auszu-\nbildende, die im Land Bayern die Künstleri-              13.   Biochemie an der Universität\nsche Diplomprüfung erfolgreich abgelegt ha-                     Tübingen                         11\nben und ein Studium mit dem Schwerpunkt                  14.   Biologie                         10\nPädagogische Ausbildung aufnehmen, verlän-\n15.   Biologie in den Ländern\ngert sich die Förderungshöchstdauer um zwei\nSemester. Für Auszubildende, die im Land                       Bremen und Hamburg               11\nBayern die Künstlerische Diplomprüfung er-               15 a. Biotechnologie                   10\nfolgreich abgelegt haben und noch ein Stu-               16.   Brauwesen\ndium im zweiten Hauptfach Kammermusik                          (Brauerei-Ingenieur)              9\naufnehmen, verlängert sich die Förderungs-\nhöchstdauer um zwei Semester.\"                           17.   Brauwesen\n{Diplom-Braumeister)              4\n5. § 5 wird wie folgt geändert:                                       18.   Brennerei und\nHefetechnologie                   9\na) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefaßt:\n18 a. Brennstoffingenieurwesen          9\n,,(1) Die Förderungshöchstdauer für die Ausbil-\ndung an wissenschaftlichen Hochschulen beträgt                  19.   Chemie                           12\nfür den                                                         19 a. Chemie in den Ländern\nStudiengang                            Semester                       Baden-Württemberg, Bayern,\nBremen, Hamburg, Hessen,\n1.    Agrarökonomie                    9\nNiedersachsen, Nordrhein-\n2.    Agrarwissenschaft                                           Westfalen, Rheinland-Pfalz\neinschließlich Agrarbiologie     9                          und Saarland                     11\n3.    Angewandte Informatik            9                    20.   Chemietechnik                    10\n3a. {aufgehoben)                                            21.   Chorleitung A-Prüfung an der\n3 b. Angewandte Systemwissen-                                     Universität Mainz                 7\nschaften an der Universität                           22.   Chorleitung B-Prüfung an der\nOsnabrück                        9                          Universität Mainz                 5\n4.     Architektur                     10                    22 a. Computerlinguistik im Saar-\n5.    Astronomie                      11                          land                              9\n23.   Diplom-Dolmetscher/Diplom-\n6.    Bauingenieurwesen               10\nÜbersetzer                        8\n7.    Bergbau und Hüttenwesen         10\n24.   Diplom-Dolmetscher/Diplom-\n7 a. Berufspädagogik (Diplom) im                                  Übersetzer im Saarland           1O\nLand Hessen                     9\n25.   Diplom-Dolmetscher/Diplom-\n7b. Berufspädagogik (Diplom) an                                   übersetzer im Fachbereich\nder Technischen Universität                                 Angewandte Sprachwissen-\nBerlin                          5                          schaft der Universität Mainz      9","Nr. 52 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. November 1992                            1875\nStudiengang                           Semester             Studiengang                           Semester\n26.   Diplom-Dolmetscher/Diplom-                                  a)   für die Fächer\nÜbersetzer an der                                                Geschichte, Griechische\nUniversität Heidelberg            9                              Philologie und Lateini-\nsche Philologie              9 und\n26a. Diplom-Musiklehrer an        der                                                               2 Monate\nUniversität Mainz                 9                         b)   für die Fächer Byzantini-\n27.   Diplom-Sprachlehrer/Diplom-                                      stik und Neugriechische\nFachsprachenexperte im                                           Philologie                  1O und\nLand Hessen                       9                                                           2 Monate\n38.    Haushaltswissenschaften           9\n28.   Elektrotechnik                   1O\n39.    Haus- und Ernährungswirt-\n28a. (aufgehoben)                                                 schaft                            9\n29.   Ernährungswissenschaft            9                  40.    Holzwirtschaft                   10\n29 a. Ernährungs- und Haushalts-                           41.    Humanbiologie                    10\nwissenschaft an der Universi-                        42.    lndustrial Design                10\ntät Bonn                          9\n43.    Informatik                       10\n29 b. Erziehungswissenschaft       in\n43a. Ingenieurinformatik                 9\nden Ländern Bayern und\nNordrhein-Westfalen               9                  44.    Internationale Agrarentwick-\nlung                             10\n29c. Europäische Wirtschaft       an\nder Universität Bamberg           9                  44a. Informationstechnik im Ma-\nschinenwesen                      9\n30.   Evangelische Theologie           10\n45.    Journalistik                      8\n31.   Fachübersetzen an der Hoch-                          46.    Journalistik (Diplom) im Land\nschule Hildesheim                                           Bayern                            9\na)   in einer Fremdsprache        8                  47.    Jüdische Studien                 10\nb)   in zwei Fremdsprachen       10                  48.    Katholische Theologie            11\n31 a. Fertigungstechnik                 9                  49.    Kirchenmusik A-Ausbildung\nan der Universität Mainz          9\n31 b. Fertigungstechnik im      Land\nBayern                           10                   50.   Kirchenmusik B-Ausbildung\nan der Universität Mainz          7\n32.   Forstwirtschaft                   9\n51.   Kommunikationsdesign             10\n32 a. Freie Bildende Kunst an der\n51 a. Konstruktions- und Ferti-\nUniversität Mainz                10\ngungstechnik im Saarland         10\n33.   Gartengestaltung und                                  51 b. Kooperationsökonom\nLandschaftspflege                 9                         (Diplom)                          8\n33 a. Gebäudetechnik                   10                   52.   Kulturpädagogik\n34.   Geisteswissenschaftliche                                    Musisch-kulturelle Erziehung      8\nFächer                           10                         Polyästhetische Erziehung        10\n35.   Geographie                       10                   53.    Landschaftsplanung               9\n36.   Geologie/Paläontologie           10                   54.    Lebensmittelchemie              10\n55.    Lebensmitteltechnologie          9\n36 a. Geoökologie                      1o\n56.    Lebensmitteltechnologie an\n37.   Geophysik                        10\nder Universität Stuttgart-\n37a. Geschichte (Diplom) im Land                                   Hohenheim                       10\nBayern                            9\n57.    (aufgehoben)\n37 b. Geschichte der Naturwissen-\n58.    Limnologie                      10\nschaften an der Universität\nHamburg (Hauptstudium)            5                   58a. Literaturübersetzen                8 und\n3 Monate\n(die Förderungshöchstdauer\nfür das Grundstudium                                 59.    Luft- und Raumfahrttechnik       10\nentspricht der jeweiligen                            59 a. Magisterstudiengang mit den\nRegelstudienzeit bis zum                                    Hauptfächern Philosophie\nVordiplom)                                                  und Geschichte an der\n37 c. Geschichtswissenschaft                                      Universität - Gesamthoch-\n(Magister) im Land Hamburg                                  schule - Duisburg                 9","1876                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil 1\nStudiengang                         Semester                Studiengang                          Semester\n59 b. Magisterstudiengang                                   68a. Ökotrophologie (Ernährungs-\nErziehungswissenschaft an                                   wissenschaft     und   Haus-\nder Pädagogischen                                            haltswissenschaft) in den\nHochschule Kiel                                             Ländern Bayern und Hessen\na)    in Verbindung mit dem                                  sowie an der Universität Kiel    9\nStudiengang mit dem Ab-                         68b. Orientalistik (Diplom) im Land\nschluß Erste Staatsprü-                                 Bayern                           9\nfung für die Laufbahn der                        68 c. Ostasienwissenschaft an der\nGrund- und Hauptschul-                                  Universität - Gesamthoch-\nlehrer oder Realschul-                                  schule - Duisburg                9\nlehrer                     10\n69.    Ozeanographie                   10\nb)   in Verbindung mit dem\nStudiengang mit dem Ab-                          70.    Pädagogik (Diplom)              10\nschluß für die Laufbahn                          71.    Pharmazie                        9\ndes Sonderschullehrers     11\n72.    Pharmazie (Diplom)              10\n59 c. Magisterstudiengänge an der\nGustav-Siewert-Akademie in                            72 a. Philologie (Diplom)               8\nBierbronnen                                           73.    Physik                          11\na)   Philosophie (Hauptfach)                          7~a. Physik (Baccalaureus) im\nund Soziologie (Haupt-                                 Land Baden-Württemberg            6\nfach)                       8                    73 b. Physikalische    Ingenieurwis-\nb)   Philosophie (Hauptfach)                                senschaft                        10\nund Soziologie sowie                             74.   Politologie                      1O\nPhilosophie der Natur-\nwissenschaft     (Neben-                         74 a. Politische Wissenschaft im\nfächer)                     8                          Land Hamburg                      9\nc)   Soziologie (Hauptfach)                           75.   Privatmusiklehrerausbildung\nund Philosophie sowie                                  an der Universität Mainz          7\nPhilosophie der Natur-                           75 a. Produktionstechnik               10\nwissenschaft (Nebenfä-\n76.   Psychologie                      1O\nche0                        8\n59d. Magisterstudiengang Neuere                             77.   Raumplanung                       9\nGeschichte im Fachbereich                             78.   Raum-, Stadt- und Regional-\nSozial- und Kulturwissen-                                   planung in den Ländern Ber-\nschaften der Universität Os-                                lin und Niedersachsen und an\nnabrück, Standort Vechta         9                          der Universität Dortmund         10\n59 e. Markscheidewesen                 9                    79.   Raum- und Umweltplanung          10\n60.   Maschinenbau einschließlich                           80.   Rechtswissenschaften              9\nSchiffbau und Schiffstechnik    1O\n81.   Einstufige Juristenausbildung\n61.   Mathematik                      1O                          im Land Baden-Württemberg\n61 a. Mathematik (Baccalaureus)                                   vor der Phase der Studien-\nim Land Baden-Württemberg        6                          praxis                            7\n62.   Mechanik an der Techni-                                     nach der Phase der Studien-\npraxis, soweit diese in sechs\nschen Hochschule Darm-\nFachsemestern erreicht wor-\nstadt                           10\nden ist                           3\n62 a. Medienberater                    9                          im übrigen                        2\n63.   Medizin                         13                    82.   (aufgehoben)\n64.   Metallkunde                     10                    83.   (aufgehoben)\n65.   Meteorologie                    1O                    83 a. Regionalwissenschaften\n65 a. Mikroelektronik                  9                          a) an der Universität Bonn\n66.    Mineralogie                    1O                           aa) modernes Südasien             9\n67.   Musikschullehrer und selb-                                  b) an der Universität Köln\nständiger Musiklehrer im                                    aa) Ostasien (Schwerpunkt\nLand Rheinland-Pfalz             7                               China)                       9\nbb) Lateinamerika                 9\n68.   Musikwissenschaft im Land                                          I\nBerlin                          10                    83 b. Religionswissenschaft            10","Nr. 52 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. November 1992                             1877\nStudiengang                             Semester             Studiengang                           Semester\n84.    Sozialökonomie an der Hoch-                            93.  Vermessungswesen                  10\nschule für Wirtschaft und Poli-\n94.   Verwaltungswissenschaften         1O\ntik in Hamburg                     10\n95.  Veterinärmedizin                  11\n85.    Sozialpädagogik                    9\n96.   Volkswirtschaft                    9\n86.   Sozialwissenschaften                9\n97.  Volkswirtschaftslehre mit\n86a. Soziologie an der Universität\nSchwerpunkt Regional-\nBielefeld                           9\nstudien an der Universität\n86 b. Soziologie im Saarland              9                        Tübingen                          10\n86c. Sportökonomie                        8.                 98.   Werkstoffwissenschaften           1O\n86d. Sportwissenschaft (Diplom)           9                  99.   Wirtschaftsinformatik             1O\n86e. Sportwissenschaft (Diplom)/                            100.   Wirtschaftsingenieurwesen         11\nLeibeserziehung im Land\n101.   Wirtschaftswissenschaften          9\nNordrhein-Westfalen und im\nSaarland                            7                 101 a. Wirtschaftswissenschaften\nan der Europäischen Wirt-\n86f. Sprachen, Wirtschafts- und\nschaftshochschule (EAP)            6\nKulturraumstudien                   9\neinschließlich des Grundstu-\n86 g. Städtebau/Stadtplanung an                                    diums aber nicht mehr als         1O\nder Technischen Universität\nHamburg-Harburg         (Haupt-                       102.   Wirtschafts- und Sozialwis-\nstudium)                            6                        senschaften                        9\n(die Förderungshöchstdauer                            103.   Wirtschaftsmathematik             10\nfür das Grundstudium ent-                             104.   Wirtschaftspädagogik               9\nspricht der jeweiligen Regel-\nstudienzeit bis zum Vordi-                            105.   Wirtschaftspädagogik mit\nplom)                                                        einem nichtwirtschafts-\nwissenschaftlichen Beifach        10\n87.   Statistik                           9\n106.   Zahnmedizin                       11\n88.   Statistik an der Universität\nDortmund                           10                 107.   Zeitungswissenschaften\n(Diplom)                          10\n89.   Technischer      Umweltschutz\nim Land Berlin                     10                 108.   Zuckertechnologie                  9\n89a. Technische       Informatik   im                       109.   Diplom-/Maitrise-Teilstudien-\nLand Berlin                        10                        gang grenzüberschreitende\n90.   Technische Kybernetik              10                        deutsch-französische\nStudien/Etudes trans-\n90 a. Theaterwissenschaftler      (Di-                             frontalieres franco-alleman-\nplom)                               9                        des an der Universität des\n90b. Techno- und Wirtschafts-                                      Saarlandes und der Uni-\nmathematik                          9                        versität Metz                      5\n90 c. T echnomathematik an der                                     einschließlich des Grundstu-\nUniversität Kaiserslautern         10                        diums aber nicht mehr als          9.\"\n91.   Übersetzer, akademisch                            b) Nach Absatz 1 Satz 1 wird folgender Satz 2 ein-\ngeprüft                             7                gefügt:\n91 a. Übersetzen (Sprachen des                             ,,Die Förderungshöchstdauer für Zusatzausbil-\nNahen, Mittleren und Femen                           dungen beträgt zwei Semester.\"\nOstens) an der Universität\nBonn                                8             c) Der bisherige Satz 2 wird Satz 3; dieser wird wie\nfolgt geändert:\n92.   Umweltschutz                        9\naa) Die Textstelle „Die Förderungshöchstdauer für\n92a. Ur- und Frühgeschichte an\nZusatzausbildungen beträgt für den\" wird\nder Universität Kiel                9\nersetzt durch die Textstelle „Abweichend von\n92 b. Verfahrenstechnik/Chemie-                                 Satz 2 beträgt die Förderungshöchstdauer für\ningenieurwesen                     1O                     den\".\n92c. Verfahrenstechnik an der                              bb) In Nummer 1 wird der Buchstabe c wie folgt\nTechnischen Universität                                   gefaßt:\nHamburg-Harburg                     9\n„c) Magister-Aufbaustudiengang\n92d. Verkehrswesen an der Tech-                                      Öffentliche Kulturarbeit und\nnischen Universität Berlin         10                          Kulturmanagement                       4\".","1878                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil 1\ncc) In Nummer 1 werden nach dem Buchstaben j                        j)  Ergänzungsstudium Internationale\nfolgende Buchstaben angefügt:                                       Berufspädagogik an der Gesamt-\n„k) Aufbaustudiengang Interdisziplinäre                             hochschule Kassel                       4\nFrankreich-Studien an der                                  k) Ergänzungsstudiengang Grundzüge\nUniversität Freiburg                    4                      der Informatik an der Universität\n1)  Aufbaustudiengang Sport im Bereich                             Ma~u~                                   3\nPrävention und Rehabilitation an                           1)  Ergänzungsstudiengang Berufs-\nder Universität Heidelberg              4                      pädagogische Maßnahmen zur\nFörderung benachteiligter Jugend-\nm) Aufbaustudiengang Gerontologie an\nlicher bei der Berufseingliederung\nder Universität Heidelberg              4\nan der Technischen Hochschule\nn) Aufbaustudiengang Diakoniewissen-                               Darmstadt                               4\nschaft an der Universität Heidelberg    4\".\nm) Pastoralpsychologie an der Philo-\ndd) In Nummer 2 werden die Buchstaben b, d und                          sophisch-Theologischen Hochschule\nh aufgehoben.                                                       Sankt Georgen in Frankfurt/Main         4\".\nee) Nummer 2 Buchstabe c wird wie folgt gefaßt:              mm) Nummer 6 wird aufgehoben.\n„c) Denkmalpflege an der Universität                     nn) Nummer 6a wird aufgehoben.\nBamberg                             2 und\n1 Monat''.         oo) In Nummer 7 Buchstabe b wird die Textstelle\n„Erziehungswissenschaftlichen       Hochschule\nff) Nummer 2 Buchstabe k wird wie folgt gefaßt:                    Rheinland-Pfalz\" ersetzt durch die Bezeich-\n„k) Psychogerontologie                       4\".               nung „Universität Koblenz-Landau\".\ngg) In Nummer 2 werden im Buchstaben j das                   pp) In Nummer 7 werden die Buchstaben c und d\nWort „Fremdsprachenphilologie\" durch das                       aufgehoben und durch folgende Buchstaben\nWort „Fremdsprachphilologie\" ersetzt und                       ersetzt:\nnach dem Buchstaben I folgende Buchstaben                      „c) Praktische Mathematik an der\nangefügt:                                                           Universität Kaiserslautern              4\n„m) Spiel- und Theaterarbeit mit Kindern                        d) Aufbaustudium Journalistik an der\nund Erwachsenen                         4                      Universität Mainz                       4\nn) Computerlinguistik                       3                  e) Aufbaustudium Europäisches\no) Journalistik                             4                      Diplom in Umweltwissenschaften          4\".\np) Biotechnologie                           4           qq) Nummer 9 wird aufgehoben.\nq) Literaturkritik                      2und         d) Nach Absatz 1 Satz 3 wird folgender Satz 4 ange-\n2 Monate\".          fügt:\nhh) In Nummer 3 wird der Buchstabe a auf-                    ,,In den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-\ngehoben.                                                 Westfalen bestimmt sich die Förderungshöchst-\nii) In Nummer 3 werden nach dem Buchstaben b                 dauer abweichend von Satz 2 nach der in der von\nfolgende Buchstaben angefügt:                            der zuständigen Stelle genehmigten Studien- und\nPrüfungsordnung festgelegten Regelstudienzeit.\"\n„c) Gesundheitswissenschaften\n(Ergänzungsstudium) an der                       e) In§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14 wird nach der Textstelle\nTechnischen Universität Berlin          4           ,,Bayern,\" die Textstelle „Niedersachsen,\" einge-\nfügt.\nd) Ergänzungsstudium zum Lehramt mit\neiner beruflichen Fachrichtung an                f) § 5 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt geändert:\nder Technischen Universität Berlin      6\".\naa) In Nummer 1 Buchstabe b werden nach dem\njj) Nummer 3 a wird wie folgt gefaßt:                              Wort „Erweiterung\" die Worte „vor oder'' ein-\n„3 a. im Land Bremen                                           gefügt.\na) Diplom-Berufspädagogik              8           bb) In Nummer 2 wird vor dem Wort „Erweiterung\"\nder Buchstabe „a)\" eingefügt und im Anschluß\nb) Interdisziplinäres Aufbaustudium\nan das Wort „Sonderschulen\" folgender Buch-\nDritte Welt                         4\".\nstabe „b )\" als neue Zeile eingefügt:\nkk) In Nummer 4 wird nach dem Buchstaben c\n„b) Ergänzungsstudium für das\nfolgender Buchstabe angefügt:\nLehramt an beruflichen Schulen      5 und\n„d) Aufbaustudium Film                       4\".                                                     3 Monate\".\nII) In Nummer 5 werden die Buchstabenbund f                  cc) Nummer 5 wird aufgehoben.\naufgehoben und nach dem Buchstaben h fol-                dd) In Nummer 6 Buchstabe b und c wird jeweils\ngende Buchstaben angefügt:                                     die Textstelle „Abteilung Landau der Erzie-\n„i)  Ergänzungsstudiengang Grundzüge                           hungswissenschaftlichen Hochschule Rhein-:\nder Datenverarbeitung an der                              land-Pfale\" ersetzt durch die Bezeichnung\nUniversität Marburg                     3                 ,,Universität Koblenz-Landau\".","Nr. 52 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. November 1992                              1879\nee) In Nummer 6 Buchstabe' d wird die Textstelle       8. In § 11 b wird die Überschrift wie folgt neu gefaßt:\n,,Abteilung Koblenz der Erziehungswissen-\nschaftlichen Hochschule Rheinland-Pfalz\" er-                                  ,,§ 11 b\nsetzt durch die Bezeichnung „Universität Ko-                     Übergangsvorschrift 1985/88\".\nblenz-Landau\".\nff)   Nach Nummer 6 Buchstabe d wird folgender         9. Nach § 11 b wird folgender Paragraph eingefügt:\nBuchstabe angefügt:                                                           ,,§ 11 C\n„e) Ergänzungsstudium für das Lehramt                               Übergangsvorschrift 1992\nan Berufsbildenden Schulen an der\n(1) Die in § 3 Abs. 1 Satz 2 getroffene Regelung gilt\nUniversität Kaiserslautern            5\".\nfür Auszubildende nur, soweit sie die Prüfung auf der\ng) In § 5 Abs. 5 wird nach Satz 1 folgender Satz              Grundlage einer Studien- und Prüfungsordnung ab-\nangefügt:                                                  legen, in der eine Regelstudienzeit von acht Seme-\n„Satz 1 gilt in Ansehung des Faches Latein auch           stern festgesetzt ist.\nfür Auszubildende, die vor dem 1. Oktober 1994               (2) In einem Studiengang, dessen Förderungs-\ndie Hochschulzugangsberechtigung im Beitrittsge-           höchstdauer durch die Neunte Verordnung zur Ände-\nbiet erworben haben.\"                                      rung dieser Verordnung vom 5. November 1992\n(BGBI. 1S. 1871) gekürzt wird, gilt für Auszubildende,\n6. § 6 Abs. 2 wird wie folgt geändert:                          die vor dem 1. Oktober 1992 das vierte Fachsemester\nvollendet haben, die bisherige Förderungshöchst-\na) Nach Nummer 1 wird folgende Nummer einge-                 dauer weiter.\"\nfügt:\n„ 1 a. Schauspieltheater-Regie im Land                10. § 12 wird gestrichen; § 13 wird § 12.\nHamburg                                  8\".\nb) Die Nummern 4, 7, 7a und 7b werden aufgeho-\nben.\nArtikel 2\nc) In Nummer 8 werden vor die Textstelle „erste Stu-\ndienstufe\" die Buchstaben „aa)\" und vor die Text-       Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft kann\nstelle „zweite Studienstufe\" die Buchstaben „bb )\"    den Wortlaut der Verordnung über die Förderungshöchst-\neingefügt.                                            dauer für den Besuch von Höheren Fachschulen, Akade-\nmien und · Hochschulen in der vom Inkrafttreten dieser\nd) Nach Satz 1 wird folgender Satz angefügt:\nVerordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt\n„Im Land Nordrhein-Westfalen bestimmt sich die        bekanntmachen.\nFörderungshöchstdauer abweichend von Satz 1\nnach der in der von der zuständigen Stelle geneh-\nmigten Studien- und Prüfungsordnung festgeleg-\nten Regelstudienzeit.\"                                                           Artikel 3\nDiese Verordnung tritt am 1. September 1992 mit der\n7. In§ 8 werden in der Überschrift sowie in Absatz 3 die    Maßgabe in Kraft, daß die darin bestimmten Änderungen\nTextstellen „außerhalb des Geltungsbereichs des          nur bei Entscheidungen für Bewilligungszeiträume zu be-\nGesetzes\" durch die Textstellen „im Ausland\" er-         rücksichtigen sind, die nach dem 31. August 1992 begin-\nsetzt.                                                   nen.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBonn, den 5. November 1992\nDer Bundesminister\nfür Bildung und Wissenschaft\nRainer Ortleb","1880                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil 1\nBekanntmachung\nüber die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark\n(Gedenkmünze 150. Jahrestag der Friedensklasse\ndes Ordens Pour le merite für Wissenschaften und Künste)\nVom 25. September 1992\nAuf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung                      „ORDEN POUR LE MERITE\nvon Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III,              FÜR WISSENSCHAFTEN UND KÜNSTE\nGliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten             A. v. HUMBOLDT 1. KANZLER DES ORDENS\nFassung hat die Bundesregierung beschlossen, zum                                   1842-1992\".\n150. Jahrestag der Friedensklasse des Ordens Pour le\nmerite für Wissenschaften und Künste eine Bundesmünze          Die Wertseite trägt einen Adler, die Jahreszahl „ 1992\",\n(Gedenkmünze) im Nennwert von 1O Deutschen Mark             das Münzzeichen „D\" des Bayerischen Hauptmünzamtes\nprägen zu lassen. Die Auflage der Münze beträgt 8,45        und die Umschrift:\nMillionen Stück. Die Prägung erfolgt im Bayerischen                    „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND\nHauptmünzamt in München.                                                     10 DEUTSCHE MARK\".\nDie Münze wird ab 9. Dezember 1992 in den Verkehr           Die Jahreszahl „ 1992\" und das Münzzeichen „D\" befin-\ngebracht.                                                   den sich im Feld zwischen Adlerfängen und Umschrift.\nDie Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tau-           Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die\nsendteilen Silber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat\nInschrift:\neinen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht\nvon 15,5 Gramm.                                             .,GEMEINSCHAFT VON GELEHRTEN UND KÜNSTLERN\".\nDas Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von      Zwischen Ende und Anfang der Randschrift ist eine\neinem schützenden glatten Randstab umgeben.                 liegende Raute eingeprägt.\nDie Bildseite zeigt das Ordenszeichen und ein Portrait       Der Entwurf der Münze stammt von Werner Godec,\nvon Alexander von Humboldt. Die Umschrift lautet:           Pforzheim.\nBonn, den 25. September 1992\nDer Bundesminister der Finanzen\nTheo Waigel","Nr. 52 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. November 1992                                                              1881\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 39, ausgegeben am 5. November 1992\nTag                                                                    Inhalt                                                                   Seite\n23.  9. 92      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung der Weltorganisa-\ntion für geistiges Eigentum, der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigen-\ntums, des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Marken, des Abkommens\nvon Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von\nMarken, des Abkommens von locar11~ zur Errichtung einer Internationalen Klassifikation für gewerb-\nliche Muster und Modelle, der Berner Ubereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst ...                                 1094\n23.  9. 92      Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des\nVölkermordes .................................................................... .                                                 1095\n28.  9. 92      Bekanntmachung über den Geltungs- und Anwendungsbereich des Abkommens über die Vorrechte\nund Befreiungen der Sonderorganisationen der Vereinten Nationen ........................... .                                       1096\n28.  9. 92      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1979 über den\nSuch- und Rettungsdienst auf See .................................................... .                                             1097\n29.  9. 92      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkom-\nmens von 1969 ................................................................... .                                                 1097\n30.  9. 92      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens von 1972 über die Internationalen\nRegeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See ...................................... .                                            1098\n30.  9. 92      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens von New York vom 31. März 1953\nüber die politischen Rechte der Frau ................................................... .                                          1098\n30.  9. 92      Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-tschechoslowakischen Vertrags über gute Nach-\nbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit ......................................... .                                          1099\n30.  9. 92      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Vorrechte und lmmunitä-\nten der Vereinten Nationen .......................................................... .                                             1099\n30.  9. 92      Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-ungarischen Vertrags über freundschaftliche\nZusammenarbeit und Partnerschaft in Europa ........................................... .                                            1100\n1. 10. 92      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Allgemeinen Abkommens über die Vorrechte und\nBefreiungen des Europarates sowie des Zusatzprotokolls zu diesem Abkommen ................ .                                        1100\n2. 10. 92      Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik\nDeutschland und dem Minister für Ausrüstung, Wohnungsbau und Verkehr der Französischen Repu-\nblik über die Schnellbahnverbindung Paris-Ostfrankreich-Südwestdeutschland ................. .                                      1101\n2. 10. 92      Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik\nDeutschland und dem Minister für Verkehr und öffentliche Arbeiten des Königreichs der Niederlande\nüber die Verbesserung des deutsch-niederländischen Schienengüter- und Schienenpersonenverkehrs                                      1103\n2. 10. 92      Bekanntmachung über den Geltungsbereich der vier Genfer Rotkreuz-Abkommen sowie der Zusatz-\nprotokolle hierzu .................................................................. .                                              1105\n7. 10. 92      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Gründung eines Rates für die\nZusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens ........................................ .                                            1107\n7. 10. 92      Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Weltgesundheitsorganisation ........ .                                      1107\n8. 10. 92      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Paktes über bürgerliche und politi-\nsche Rechte und des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ..... .                              1108\nPreis dieser Ausgabe: 3,56 DM (2,56 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,56 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370100 50, oder gegen Vorausrechnung."]}