{"id":"bgbl1-1992-49-10","kind":"bgbl1","year":1992,"number":49,"date":"1992-10-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/49#page=31","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1992-49-10/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1992/bgbl1_1992_49.pdf#page=31","order":10,"title":"Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften","page":1811,"pdf_page":31,"num_pages":2,"content":["Nr. 49 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Oktober 1992                                                                                         1811\nNr. 38, ausgegeben am 28. Oktober 1992\nTag                                                                            I n h a It                                                                                   Seite\n13. 10. 92      Einundzwanzig_~te Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Anlagen A und B zu dem\nEuropäischen Ubereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße\n(21. ADA-Ausnahmeverordnung - 21. ADR-AusnV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    1070\n15. 10. 92      Verordnung über die Inkraftsetzung der ECE-Regelung Nr. 64 über einheitliche Vorschriften für die\nGenehmigung von Fahrzeugen mit Noträdern (Verordnung zur ECE-Regelung Nr. 64) . . . . . . . . . . . . •                                                         1088\n17. 9. 92       Bekanntmachung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen\nRepublik mit Kamerun . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              1089\n17. 9. 92       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Harmonisie-\nrung der Warenkontrollen an den Grenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           1090\n18. 9. 92       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Sklaverei und des\nZusatzübereinkommens über die Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklaverei-\nähnlicher Einrichtungen und Praktiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       1091\n23.  9. 92      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von\nHeimtieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      1091\n28.  9. 92      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zweiten Zusatzprotokolls zum Europäischen\nAuslieferungsübereinkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    1092\nDie ECE-Regelung Nr. 64 und die Änderung 01 werden als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblattes ausgegeben.\nAbonnenten des Bundesgesetzblattes Teil II wird der Anlageband auf Anforderung gemäß den Bezugsbedingungen des Verlags\nübersandt.\nPreis dieser Ausgabe ohne Anlageband: 6,12 DM (5,12 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 7,12 DM.\nPreis des Anlagebandes: 3,56 DM (2,56 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,56 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben.\nAufgeführt werden nur die Verordnungen der Gemeinschaften, die im Inhaltsverzeichnis\ndes Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.\nABI. EG\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift                                                                         - Ausgabe in deutscher Sprache -\nNr./Seite                        vom\nVorschriften für die Agrarwirtschaft\n24. 9. 92       Verordnung (EWG) Nr. 2780/92 der Kommission über die Bedingungen\nfür Ausgleichszahlungen im Rahmen der Stützungsregelung für Erzeuger\nbestimmter I an d w i r t s c h a f t I ich e r Ku I tu r p f I an z e n                                                 L 281/5                      25. 9. 92\n24. 9. 92       Verordnung (EWG) Nr. 2781/92 der Kommission zur Änderung der Ver-\nordnung (EWG) Nr. 1940/92 zur Festsetzung des höchstzulässigen\nFeuchtigkeitsgehalts für das in einigen Mitgliedstaaten im Wirtschaftsjahr\n1992/93 zur Intervention angebotene Getreide                                                                            L 281/8                       25. 9. 92","1812                                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil 1\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige Veröffent-\nlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 5300 Bonn 1\nTelefon: (0228) 38208-0, Telefax: (0228) 38208-36\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 81,48 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 2,56 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1990 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 6, 12 DM (5, 12 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei\nLieferung gegen Vorausrechnung 7,12 DM.                                                 Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Postfach 13 20 • 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz                      Postvertriebsstück . Z 5702 A . Gebühr bezahlt\nbeträgt 7%.\nABI. EG\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift                                         - Ausgabe in deutscher Sprache -\nNr./Seite                  vom\n21. 9. 92          Verordnung (EWG) Nr. 2793/92 des Rates über eine Dringlichkeitsmaß-\nnahme zur Lieferung von N a h r u n g s m i t t e I n an die vom Konflikt im\nehemaligen Jugoslawien betroffene Bevölkerung                                          L 282/1                26, 9. 92\n21. 9. 92          Verordnung (EWG) Nr. 2795/92 des Rates zur Änderung der Verordnung\n(EWG) Nr. 3677/89 hinsichtlich des Gesamtalkoholgehalts bestimmter\naus Ungarn eingeführter Q u a I i t ä t s w e in e                                     L 282/5                26. 9. 92\n25. 9. 92          Verordnung (EWG) Nr. 2801/92 der Kommission zur Änderung der Ver-\nordnung (EWG) Nr. 2006/80 zur Festlegung der Interventionsorte für\nGetreide                                                                               L 282/31               26. 9. 92\nAndere Vorschriften\n21. 9. 92          Verordnung (EWG) Nr. 2778/92 des Rates zur Verlängerung der Gel-\ntungsdauer des vorläufigen Antidump(f!gzolls auf die Einfuhren von Fer-\nrosilicium mit Ursprung in Polen und Agypten                                           L 281/1                  25. 9. 92\n21. 9. 92         Verordnung (EWG) Nr. 2794/92 des Rates zur zweiten Änderung der\nVerordnung (EWG) Nr. 4028/86 über Gemeinschaftsmaßnahmen zur\nVerbesserung der Anpassung der Strukturen im Bereich der Fischerei\nund der Aquakultur                                                                     L 282/3                  26. 9. 92\n25. 9. 92         Verordnung (EWG) Nr. 2799/92 der Kommission zur Einführung eines\nvorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von totgebranntem (ge-\nsintertem) Magnesit mit Ursprung in der Volksrepublik China                            L 282/15                 26. 9. 92\n25. 9. 92         Verordnung (EWG) Nr. 2800/92 der Kommission zur Einführung eines\nvorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Magnesiumoxid mit\nUrsprung in der Volksrepublik China                                                    L 282/23                 26. 9. 92\n25. 9. 92         Verordnung (EWG) Nr. 2812/92 der Kommission über die Einreihung von\nbestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur                                        L 284/10                 29. 9. 92\n25. 9. 92         Verordnung (EWG) Nr. 2813/92 der Kommission zur Wiedereinführung\nder Erhebung der Zölle für die Waren des KN-Codes 9103 mit Ursprung\nin China, dem die in der Verordnung (EWG) Nr. 3831/90 des Rates\nvorgesehenen Zollpräferenzen gewährt werden                                            L 284/12                 29. 9. 92"]}