{"id":"bgbl1-1992-46-1","kind":"bgbl1","year":1992,"number":46,"date":"1992-10-13T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/46#page=16","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1992-46-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1992/bgbl1_1992_46.pdf#page=16","order":1,"title":"Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft","law_date":"1992-08-31T00:00:00Z","page":1732,"pdf_page":16,"num_pages":1,"content":["1732                                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil 1\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige Veröffent-\nlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrecht.liche Vereinbarungen und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 5300 Bonn 1\nTelefon: (0228) 38208-0, Telefax: (0228) 38208-36\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 81,48 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 2,56 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1990 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 3,56 DM (2,56 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei\nLieferung gegen Vorausrechnung 4,56 DM.                                                        Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Postfach 13 20. 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz                             Postvertriebsstück • Z 5702 A • Gebühr bezahlt\nbeträgt 7%.\nAnordnung\nüber die Ernennung und Entlassung von Beamten\nim Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft\nVom 31. August 1992\n1.                                        - dem Präsidenten des Bundeskartellamts,\nAuf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundesprä-                                - dem Präsidenten der Bundesanstalt für Geowissen-\nsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundes-                                     schaften und Rohstoffe,\nbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975                                   jeweils für seinen Geschäftsbereich.\n(BGBI. 1 S. 1915), geändert durch die Anordnung vom\n21. Juni 1978 (BGBI. 1 S. 921 ), übertrage ich widerruflich\ndie Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung\nder Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13                                                                        II.\n(gehobener Dienst) der Bundesbesoldungsordnung                                             Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und\ndem Präsidenten der Physikalisch-Technischen Bun-                                   Entlassung der unter Abschnitt I genannten Beamten\ndesanstalt,                                                                         vor.\ndem Präsidenten des Bundesausfuhramts,\nIII.\ndem Präsidenten des Bundesamts für Wirtschaft,\nDiese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentli-\ndem Direktor der Bundesstelle für Außenhandelsinfor-                                chung in Kraft. Gleichzeitig tritt meine Anordnung über die\nmation,                                                                             Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbe-\ndem Präsidenten der Bundesanstalt für Materialfor-                                  reich des Bundesministers für Wirtschaft vom 28. März\nschung und -prüfung,                                                                1979 (BGBI. 1 S. 470) außer Kraft.\nBonn, den 31. August 1992\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nJürgen W. Möllemann"]}