{"id":"bgbl1-1992-45-1","kind":"bgbl1","year":1992,"number":45,"date":"1992-10-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/45#page=38","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1992-45-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1992/bgbl1_1992_45.pdf#page=38","order":1,"title":"Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern","law_date":"1992-09-07T00:00:00Z","page":1714,"pdf_page":38,"num_pages":1,"content":["1714                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil 1\nAnordnung\nüber die Ernennung und Entlassung von Beamten\nim Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern\nVom 7. September 1992\n1.                                  -   dem Leiter der Beschaffungsstelle des Bundes-\nministers des Innern,\nAuf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundes-\npräsidenten über die Ernennung und Entlassung der                -   dem Präsidenten des Bundesausgleichsamtes,\nBundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli           -   dem Leiter der Dienststelle Marienthal,\n1975 (BGBI. 1 S. 1915), geändert durch die Anordnung\njeweils für seinen/ihren Geschäftsbereich,\nvom 21. Juni 1978 (BGBI. 1 S. 921 ), übertrage ich wider-\nruflich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und               dem Vorstand des Bundesverbandes für den Selbst-\nEntlassung der Bundesbeamten                                     schutz mit dem Recht, diese Befugnis auf den Direktor\na) der Besoldungsgruppen A 1 bis A 12                            (als Geschäftsführendes Vorstandsmitglied) weiter zu\nübertragen,\n-   dem Präsidenten des Statistischen Bundesamtes,\nc) der Besoldungsgruppen A 1 bis A 11\n-   dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfas-\nsungsschutz,                                             dem Präsidenten der Fachhochschule des Bundes für\nöffentliche Verwaltung für die Beamten des Zentral-\n-   dem Präsidenten des Bundeskriminalamtes,                 bereichs und den Fachbereich Allgemeine innere\n-   dem Präsidenten des Bundesverwaltungsamtes,              Verwaltung.\n-   dem Präsidenten des Bundesamtes für Zivilschutz,\n-   dem Präsidenten des Bundesamtes für die An-                                         II.\nerkennung ausländischer Flüchtlinge,\nFür besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und\n-   dem Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in    Entlassung der unter Abschnitt I genannten Beamten\nder Informationstechnik,                             vor.\n-  dem Präsidenten des Bundesarchivs,\njeweils für seinen Geschäftsbereich,                                                  III.\nb) der Besoldungsgruppen A 1 bis A 11\nDiese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffent-\n-  dem Präsidenten und Professor des Instituts für      lichung in Kraft. Gleichzeitig treten die Anordnung über die\nAngewandte Geodäsie,                                 Ernennung und Entlassung von B.eamten im Geschäfts-\n-  den Präsidenten der Grenzschutzpräsidien,            bereich des Bundesministers des Innern vom 23. Januar\n1991 (BGBI. 1 S. 634, GMBI. 1991 S. 406) und die Ände-\n-  dem Direktor der Grenzschutzdirektion,               rungsanordnung vom 13. März 1992 (GMBI. 1992 S. 204)\n-  dem Leiter der Grenzschutzschule,                    außer Kraft.\nBonn, den 7. September 1992\nDer Bundesminister des Innern\nSeiters"]}