{"id":"bgbl1-1992-42-8","kind":"bgbl1","year":1992,"number":42,"date":"1992-09-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/42#page=14","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1992-42-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1992/bgbl1_1992_42.pdf#page=14","order":8,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 29, Nr. 30 und Nr. 31","page":1606,"pdf_page":14,"num_pages":3,"content":["1606                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil 1\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 29, ausgegeben am 8. September 1992\nTag                                                                    I n h a It                                                                Seite\n26. 8. 92      Verordnung zu dem Abkommen vom 17. Juni 1991 zwischen der Regierung der Bundesrepublik\nDeutschland und der Regierung der Republik Polen über das Deutsch-Polnische Jugendwerk                                                622\nneu: 180-42\n29. 6. 92      Bekanntmachung von Änderungen der Ausführungsordnung zum Patentzusammenarbeitsvertrag . . . .                                         627\n31. 7. 92      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Patentzusammenarbeitsvertrages . . . . . . . . . . . . . . .                              742\n5. 8. 92      Bekanntmachung der deutsch-polnischen Vereinbarung über die Satzung des Komitees für die\nVerleihung des Deutsch-Polnischen Preises ............................. ·.·...............                                            742\n1O. 8. 92      Bekanntmachung des deutsch-pakistanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . .                                     744\n10. 8. 92      Bekanntmachung der deutsch-malawischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . .                                   746\n10. 8. 92      Bekanntmachung der deutsch-malawischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit. . . . . . . .                                    747\n19. 8. 92      Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Weltgesundheitsorganisation . . . . . . . . .                                 7 48\nPreis dieser Ausgabe: 22,48 DM (20,48 DM zuzüglich 2,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 23,48 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nNr. 30, ausgegeben am 10. September 1992\nTag                                                                    Inhalt                                                                    Seite\n31. 8. 92      Gesetz zu den Verträgen vom 14. Dezember 1989 des Weltpostvereins                                                                     749\nneu: 901-5-2\nPreis dieser Ausgabe: 27,60 DM (25,60 DM zuzüglich 2,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 28,60 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.","Nr . 42 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. September 1992                                                                                   1607\nNr. 31, ausgegeben am 12\" September 1992\nTag                                                                              I n h a It                                                                              Seite\n1. 9. 92       Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die RIAS BERLIN-Kommission                                                                    91 0\nneu: 180-1-33\n2. 9. 92       Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung der Zolltarifverordnung (Besondere Zollsätze gegen-\nüber Polen, Ungarn und der Tschechoslowakei - EGKS) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   916\n613-2-8\n14. 7. 92       Bekanntmachung des deutsch-schweizerischen Abkomm.~ns vom 26. November 1991 zur Änderung\ndes Abkommens vom 21. Mai 1970 in der Fassung des Anderungsabkommens vom 4. Januar 1990\nzwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat über\nden Grenzübertritt von Personen im Kleinen Grenzverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 920\n15. 7. 92       Bekanntmachung von Änderungen der Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle . . . . . . . . . . . . . . . .                                                   921\n30. 7. 92       Bekanntmachung der Vereinbarung über das EUREKA-Sekretariat zwischen den EUREKA-Mit-\ngliedern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  924\n31. 7. 92       Bekanntmachung des deutsch-bolivianischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . .                                                             928\n10.  8. 92      Bekanntmachung des deutsch-albanischen Abkommens über Finanzie!le Zusammenarbeit . . . . . . . . .                                                            930\n10. 8. 92       Bekanntmachung des deutsch-albanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . .                                                            931\n13. 8. 92       Bekanntmachung des deutsch-malawischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . .                                                              933\n20. 8. 92       Bekanntmachung des deutsch-tschechoslowakischen Investitionsförderungsvertrags . . . . . . . . . . . . .                                                      934\n24. 8. 92       Bekanntmachung des deutsch-jordanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit                                                                             935\n24. 8. 92       Bekanntmachung des deutsch-jordanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit                                                                             937\n26. 8. 92       Bekanntmachung des deutsch-tunesischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . .                                                            939\nPreis dieser Ausgabe: 6, 12 DM (5, 12 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 7, 12 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.","1608                                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil 1\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. • Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige Veröffent-\nlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 5300 Bonn 1\nTelefon: (0228) 38208-0, Telefax: (0228) 38208-36\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 81,48 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 2,56 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1990 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 3,56 DM (2,56 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei\nLieferung gegen Vorausrechnung 4,56 DM.                                                 Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H .. Postfach 13 20 • 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz                      Postvertriebsstück • Z 5702 A • Gebühr bezahlt\nbeträgt 7%.\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nvom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende\nim Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nBundesanzeiger                              Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                                                                                     lnkrafttretens\nSeite      (Nr.               vom)\n27. 8. 92         Verordnung Nr. 7/92 über die Festsetzung von Entgelten für\nVerkehrsleistungen der Binnenschiffahrt                                  7357       (162         29. 8. 92)              10.   9. 92\n9500-4-5-4\n27. 8. 92         Verordnung TSU Nr. 3/92 zur Änderung der Verordnung über\nden Güterkraftverkehrstarif für den Umzugsverkehr und für die\nBeförderung von Handelsmöbeln in besonders für die Möbel-\nbeförderung eingerichteten Fahrzeugen im Güterfernverkehr\nund Güternahverkehr                                                      7537       (167           5. 9. 92)              1. 10. 92\n9291\n20. 8. 92          Fünfunddreißigs~~ Verordnung der Bundesanstalt für Flug-\nsicherung zur Anderung der Achtundzwanzigsten Durch-\nführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung\nvon Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflug-\nregeln zum und vom Flughafen Hannover)                                  7613        (169          9. 9. 92)             15. 10. 92\n96-1-2-28\n20. 8. 92          Vierzehnte Verordnung der Bundesanstalt für Flugsicherung\nzur Änderung der Achtzigsten Durchführungsverordnung zur\nLuftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An-\nund Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom\nSonderlandeplatz Hamburg-Finkenwerder)                                  7613        (169          9. 9. 92)               s. Art. 2\n96-1-2-80\n20. 8. 92          $echste Verordnung der Bundesanstalt für Flugsicherung zur\nAnderung der Einundneunzigsten Durchführungsverordnung\nzur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für\nAn- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom\nSonderflughafen Lernwerder)                                             7613        (169          9. 9. 92)             17. 9. 92\n96-1-2-91\n20. 8. 92          $echste Verordnung der Bundesanstalt für Flugsicherung zur\nAnderung der Siebenundneunzigsten Durchführungsver-\nordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugver-\nfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum\nund vom Verkehrsflughafen Braunschweig)                                 7614        (169          9. 9. 92)                s. Art. 2\n96-1-2-97"]}