{"id":"bgbl1-1992-40-1","kind":"bgbl1","year":1992,"number":40,"date":"1992-08-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/40#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1992-40-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1992/bgbl1_1992_40.pdf#page=15","order":1,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 26","page":1539,"pdf_page":15,"num_pages":1,"content":["Nr. 40 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. August 1992                                                                             1539\nB u n desgesetzb I att\nTeil II\nNr. 26, ausgegeben am 18. August 1992\nTag                                                                       I n h a It                                                                              Seite\n10. 8. 92      Gesetz zu dem Vertrag vom 9. Oktober 1991 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\nder Republik Bulgarien über freundschaftliche Zusammenarbeit und Partnerschaft in Europa                                                                558\n6. 8. 92      Verordnung zur Verlängerung des Internationalen Kakao-Übereinkommens von 1986 • • • . • • . . .. . . . •                                                567\n30. 6. 92      Bekanntmachung des deutsch-brasilianischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . .                                                      568\n10. 7. 92      Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Organisation der Vereinten Nationen für\nErziehung, Wissenschaft und Kultur . . • . . . . . • • • • . • . . . . . . . . . . . . . • • . . • . . . . • • • • . . . • • • • • . . . .              572\n14. 7. 92      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von\nDiskriminierung der Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • • • . . . • • . . . . . . .      572\n17. 7. 92      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung der Weltorgani-\nsation für geistiges Eigentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . • . • • • • • • • • • . • . • • . . . .       576\n20. 7. 92      Bekanntmachung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen\nRepublik mit Jugoslawien • . . . . . . . . . . . • . . • . . . • . . . . . . . . . . . . • . . . . • • . . . . . . . . • • . . • . . . . • . . .        576\n21. 7. 92      Bekanntmachung des deutsch-burkinischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . .                                                       578\n21. 7. 92      Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-ungarischen Abkommens über den Luftverkehr. .                                                         580\nPreis dieser Ausgabe: 6,12 DM (5,12 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 7,12 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben.\nAufgeführt werden nur die Verordnungen der Gemeinschaften, die im Inhaltsverzeichnis\ndes Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.\nABI. EG\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift                                                               - Ausgabe in deutscher Sprache -\nNr./Seite                         vom\nVorschriften für die Agrarwirtschaft\n20. 7. 92      Verordnung (EWG) Nr. 2011/92 der Kommission zur Änderung von\nAnhang II der Verordnung (EWG) Nr. 2752/89 und zur Bestimmung der\nzur Herstellung einer Tonne K a rt o ff e Ist ä r k e nötigen Kartoffelmenge\nund des für diese Menge zu zahlenden Mindestpreises                                                            L 203/13                        21. 7.92\n20. 7. 92      Verordnung (EWG) Nr. 2016/92 der Kommission zur Festsetzung des\nUmfangs, in dem die im Juli 1992 für frisches, gekühltes oder gefrorenes\nR i n d f I e i s c h gestellten Einfuhrlizenzanträge gemäß den Interimsab-\nkommen zwischen der Gemeinschaft und der Republik Polen, der Repu-\nblik Ungarn und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Repu-\nblik (TSFR) genehmigt werden können                                                                            L 205/3                         22. 7.92"]}