{"id":"bgbl1-1992-4-1","kind":"bgbl1","year":1992,"number":4,"date":"1992-01-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/4#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1992-4-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1992/bgbl1_1992_4.pdf#page=2","order":1,"title":"Achte Verordnung zur Änderung der Wahlordnung für die Sozialversicherung","law_date":"1992-01-23T00:00:00Z","page":82,"pdf_page":2,"num_pages":33,"content":["82                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil 1\nAchte Verordnung\nzur Änderung der Wahlordnung für die Sozialversicherung\nVom 23. Januar 1992\nAuf Grund des § 56 des Vierten Buches Sozialgesetz-         2. In § 4 Abs. 4 werden die Worte „in einen Beschwerde-\nbuch (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976                wahlausschuß berufen werden.\" durch die Worte „Mit-\n[BGBI. 1 S. 38451), der durch Artikel 2 Nr. 12 des Gesetzes       glieder oder Stellvertreter in einem Beschwerdewahl-\nvom 27. Juli 1984 (BGBI. 1 S. 1029) geändert worden                ausschuß sein.\" ersetzt.\nist, verordnet der Bundesminister für Arbeit und Sozial-\nordnung:                                                       3. § 9 wird wie folgt geändert:\na) Absatz 2 Satz 2 letzter Halbsatz erhält folgende\nArtikel 1                                  Fassung:\nÄnderung                                    „für die Benutzung eigener Kraftfahrzeuge gilt\nder Wahlordnung für die Sozialversicherung                      der nach § 41 Abs. 4 des Vierten Buches\n(827-6-1)                                  Sozialgesetzbuch festgesetzte Kilometersatz ent-\nsprechend.\"\nDie Wahlordnung für die Sozialversicherung in der Fas-\nsung der Bekanntmachung vom 6. Februar 1985 (BGBI. 1              b) Absatz 3 wird wie folgt geändert:\nS. 233), geändert durch Verordnung vom 10. Juli 1985                  aa) Die Worte „zwölf\", ,,zweiundzwanzig\" und\n(BGBI. 1 S. 1439), wird wie folgt geändert:                                ,,dreißig\" werden durch die Worte „zwanzig\",\n,,dreißig\" und „neununddreißig\" ersetzt.\n1. § 3 wird wie folgt geändert:                                     bb) Folgender Satz wird angefügt:\na) In Absatz 1 Satz 1 werden die Worte „einen Wahl-                   „Ist eine Übernachtung notwendig, erhalten\nausschuß\" durch die Worte „spätestens mit Wir-                     sie Übernachtungsgeld nach Stufe B des\nkung vom 1 . Februar des dem Wahljahr vorher-                      Bundesreisekostengesetzes oder, bei landes-\ngehenden Jahres einen Wahlausschuß; § 2 Abs. 1                     unmittelbaren Versicherungsträgern, nach\nSatz '2 gilt entsprechend\" ersetzt.                                den entsprechenden landesrechtlichen Vor-\nschriften.\"\nb) Absatz 2 wird wie folgt geändert:\nc) In Absatz 4 Satz 1 wird das Wort „zehn\" durch das\naa) Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:                Wort „fünfzehn\" ersetzt.\n,,Zum Vorsitzenden ist der Geschäftsführer,\nein Mitglied der Geschäftsführung oder eine        4. In der Überschrift vor § 9 a wird vor dem Wort „ Wahl-\nandere Person, die die Gewähr bietet, daß sie         ankündigung\" das Wort „Wahltag,\" eingefügt.\ndieses Amt sachkundig und unparteiisch wahr-\nnimmt, zu bestellen; dies gilt für den Stellver-   5. § 9a wird aufgehoben.\ntreter des Vorsitzenden entsprechend.\"\nbb) Die bisherigen Sätze 3 bis 5 werden Sätze 4        6. § 10 erhält folgende Fassung:\nbis 6.                                                                          ,,§ 10\ncc) Der neue Satz 5 erhält folgende Fassung:                           Wahltag, Wahlvorankündigung\n,,Wer beabsichtigt, sich für die Wahl zur Ver-          Der Bundeswahlbeauftragte soll spätestens einen\ntreterversammlung oder als Versichertenälte-          Monat vor Ablauf der Frist des§ 48c Abs. 2 Satz 1 des\nster der Bundesknappschaft zu bewerben                Vierten Buches Sozialgesetzbuch durch öffentliche\noder die Aufgabe eines Listenvertreters zu            Bekanntmachung unter Bestimmung des Wahltages\nübernehmen, soll bei dem betreffenden Versi-          für die Wahl der Vertreterversammlungen (§ 54 Abs. 3\ncherungsträger nicht Mitglied des Wahlaus-            des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) auf die näch-\nschusses sein; er ist von seinem Amt zu ent-          sten allgemeinen Sozialversicherungswahlen und auf\nbinden, wenn eine Vorschlagsliste eingereicht         die Fristen für Anträge nach den§§ 48b und 48c des\nwird, in der er mit seiner Zustimmung als             Vierten Buches Sozialgesetzbuch hinweisen. Er soll\nWahlbewerber oder Listenvertreter benannt             außerdem den Inhalt der Bekanntmachung der Presse\nist.\"                                                 mitteilen. Wahltag soll ein Mittwoch in dem Zeitraum\nvom 15. Mai bis zum 15. Juni sein.\"\nc) Absatz 4 Satz 2 wird aufgehoben.\nd) Dem Absatz 6 wird folgender Satz angefügt:             7. § 10a wird wie folgt geändert:\n„Der Vorsitzende soll Ort und Zeit einer Sitzung          a) In Absatz 1 Satz 2 wird nach Nummer 2 folgende\nrechtzeitig in geeigneter Weise öffentlich bekannt-           Nummer eingefügt:\nmachen; die Listenvertreter der eingereichten Vor-            „2 a. Namen, Adressen und Geburtsdaten der\nschlagslisten sind entsprechend zu unterrichten.\"                    Vorstandsmitglieder,\".","Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Januar 1992                                   83\nb) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz eingefügt:         10. § 12 wird wie folgt geändert:\n,,(2a) Ist zur Klärung der Vorschlagsberechtigung        a) In Absatz 1 werden die Sätze 2 bis 4 durch fol-\ndie Einsichtnahme in Mitgliederlisten, Konten oder             gende Sätze ersetzt:\nandere vertrauliche Unterlagen der Vereinigung\nerforderlich, so ist hierzu allein der Vorsitzende des         „Muß die Vorschlagsliste nach § 48 Abs. 2 des\nWahlausschusses oder eine von ihm hiermit beauf-               Vierten Buches Sozialgesetzbuch von einer\ntragte Person berechtigt. Die beauftragte Person               bestimmten Anzahl von Personen unterzeichnet\ndarf in keiner näheren Beziehung zu einer in der               sein, sind diese Unterschriften in der Kranken- und\nbetreffenden Gruppe vorschlagsberechtigten Ver-                Rentenversicherung nach dem Muster der An-\neinigung stehen; besteht die nähere Beziehung nur              lage 1 a und in der Unfallversicherung nach dem\nin der Mitgliedschaft in einer solchen Vereinigung,            Muster der Anlage 1 b beizubringen. Die Vordrucke\nsetzt die Beauftragung ein Einvernehmen mit der                müssen in Maschinenschrift oder in anderer gut\nzu prüfenden Vereinigung voraus. Die beauftragte               leserlicher Schrift (vorzugsweise Druckbuchsta-\nPerson ist vom Vorsitzenden des Wahlausschus-                  ben) ausgefüllt sein. Unterschriften sind eigenhän-\nses auf die Strafbarkeit unbefugter Offenbarung                dig zu vollziehen.\"\noder Verwertung fremder Geheimnisse nach den\n§§ 203 und 204 des Strafgesetzbuches hinzuwei-             b) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz eingefügt:\nsen. Steht der Vorsitzende des Wahlausschusses                  ,,(1 a) In den Vorschlagslisten ist ein Kennwort\nin einer näheren Beziehung zu einer solchen Ver-              anzugeben. Als Kennwort ist bei Vorschlagslisten\neinigung, hat er eine andere Person mit der Ein-              von Personenvereinigungen oder Verbänden, die\nsichtnahme zu beauftragen; im Falle des Satzes 2              nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 oder Satz 2 des\nzweiter Halbsatz kann er im Einvernehmen mit der              Vierten Buches Sozialgesetzbuch vorschlagsbe-\nzu prüfenden Vereinigung hiervon absehen. Der                 rechtigt sind, der Name der Personenvereinigung\nName und die Anschrift des zur Einsichtnahme in               oder des Verbandes einzusetzen; der Name und\ndie vertraulichen Unterlagen Berechtigten ist der             die Kurzbezeichnung der Vereinigung sind in der\nVereinigung bekanntzugeben. Der Berechtigte ist               Form zu verwenden, wie sie sich bei eingetrage-\nverpflichtet, ihm übergebene Unterlagen gegen                 nen Vereinen aus dem Vereinsregister, sonst aus\nKenntnisnahme durch andere Personen geschützt                 der Satzung ergeben; Zusätze sind unzulässig. Bei\naufzubewahren und sie unverzüglich nach Ein-                  freien Listen(§ 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Vierten\nsichtnahme der Vereinigung wieder zuzuleiten.                 Buches Sozialgesetzbuch) ist der Familienname\nDem Wahlausschuß darf er das Ergebnis seiner                  eines Listenunterzeichners einzusetzen. Es kön-\nEinsichtnahme nur entsprechend den von der Ver-               nen auch die Namen mehrerer Personenvereini-\neinigung nach Absatz 1 Satz 2 geforderten An-                 gungen oder Verbände und bei freien Listen auch\ngaben bekanntgeben.\"                                          die Familiennamen mehrerer Listenunterzeichner\neingesetzt werden, insgesamt jedoch nicht mehr\n8. In§ 10c Abs. 2 Satz 2 wird das Wort „gilt\" durch die\nals fünf Familiennamen. Bei einer Vorschlagsliste\nWorte „gelten § 10 a Abs. 2 a und\" ersetzt.\nvon mehreren Personenvereinigungen oder Ver-\nbänden soll statt einer oder mehrerer ihrer Namen\n9. § 11 wird wie folgt geändert:                                    möglichst ein die Personenvereinigungen oder\na) Die Überschrift erhält folgende Fassung:                      Verbände gemeinsam bezeichnendes Kennwort\neingesetzt werden.\"\n\"Wahlankündigung, Wahlausschreibung\".\nb) Absatz 1 erhält folgende Fassung:                          c) In Absatz 2 werden die Worte „sind von minde-\nstens zwei Personen zu unterschreiben, die zur\n,,(1) Der Bundeswahlbeauftragte weist spätestens            Vertretung der Personenvereinigung oder des Ver-\nam zweihundertundneununddreißigsten Tag vor                   bandes berechtigt sind.\" durch die Worte „müssen\ndem Wahltag durch öffentliche Bekanntmachung                  von vertretungsberechtigten Personen unterschrie-\nerneut auf die nächsten allgemeinen Sozialver-                ben sein.\" ersetzt.\nsicherungswahlen hin (Wahlankündigung - § 51\nAbs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) und            d) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz eingefügt:\nfordert gleichzeitig auf, Vorschlagslisten für die\n~(3a) Unterschriften auf Vordrucken nach den\nWahl zu den Vertreterversammlungen (§ 46 Abs. 1\nMustern der Anlagen 1, 1 a, 1 b und 2 können nicht\ndes Vierten Buches Sozialgesetzbuch) bis zum\nzurückgenommen werden.\"\neinhundertundfünfundneunzigsten Tag vor dem\nWahltag, 17.00 Uhr, einzureichen (Wahlausschrei-\nbung).\"                                                11. § 13 wird wie folgt geändert:\nc) Absatz 2 Nr. 2 erhält folgende Fassung:                    a) In Absatz 3 wird Satz 2 durch folgende Sätze\nersetzt:\n\"2. den Wahltag (§ 10) angeben,\".\nd) Absatz 3 wird wie folgt geändert:                             „Dazu bedarf es einer Erklärung gegenüber dem\nWahlausschuß. Für die Unterzeichnung der Erklä-\naa) Nummer 3 erhält folgende Fassung:                         rung gilt bei Personenvereinigungen und Verbän-\n,,3. den Zuständigkeitsbereich des Versiche-            den § 12 Abs. 2 entsprechend; bei freien Listen\nrungsträgers,\".                                    muß die Erklärung von mehr als der Hälfte der\nUnterzeichner unterschrieben sein.\"\nbb) In Nummer 8 wird die Angabe „48d\" durch die\nAngabe „48c\" ersetzt.                                b) Absatz 4 wird gestrichen.","84                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil 1\n12. § 14 wird wie folgt geändert:                                          vom Wahlausschuß nach § 11 Abs. 3 mitgeteilten\na) Absatz 1 wird wie folgt geändert:                                   Voraussetzungen für die Einreichung einer gülti-\ngen Vorschlagsliste Veränderungen eingetreten\naa) In Satz 1 werden hinter dem Wort „nach\" die                    sind, die eine Zulassung der Vorschlagsliste in der\nWorte,,§ 60 des Vierten Buches Sozialgesetz-               eingereichten Fassung ausschließen. Darüber ist\nbuch und nach\" eingefügt.                                  unverzüglich der zuständige Wahlbeauftragte zu\nbb) Im letzten Satz wird das Wort „sein\" durch das                 unterrichten. Absatz 3 Satz 2 zweiter Halbsatz und\nWort „dessen\" ersetzt.                                      Satz 4 gilt entsprechend.\"\nf) In Absatz 6 werden die Worte „Träger der Kran-\nb) In Absatz 3 werden die Worte „und sonstige Mit-\nkenversicherung\" durch das Wort „Krankenkas-\nteilungen des Wahlausschusses\" durch die Worte\nsen\" ersetzt.\n,,des Wahlausschusses und sonstige Mitteilungen\"\nersetzt.\n15. § 20 wird wie folgt geändert:\n13. Dem § 15 Abs. 3 werden folgende Sätze angefügt:                   a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:\n,,Auf Antrag des Listenvertreters ist auch noch nach-                  aa) In Satz 1 Nr. 4 wird die Zahl „3\" durch die\nher der Name eines Bewerbers, der gestorben ist, aus                        Zahl „4\" ersetzt.\nder Vorschlagsliste zu streichen. Der Listenvertreter                  bb) In Satz 2 werden hinter der Zahl „2\" die Worte\nkann aus der Liste der Stellvertreter einen anderen                         ,,oder Abs. 3a\" eingefügt.\nBewerber unter Beifügung der Zustimmungserklärung\nbenennen, der an die Stelle des gestorbenen Bewer-              b) Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:\nbers oder, nach Aufrücken weiterer Bewerber, an eine                   „Für die Mitteilungen des Wahlausschusses gilt\nnachfolgende Stelle tritt; die Liste der Stellvertreter               § 19 Abs. 3 Satz 4 entsprechend.\"\nkann später nach Absatz 4 ergänzt werden. Sind die\nAbschriften der Vorschlagslisten zur Auslegung nach\n16. In § 23 Abs. 1 wird das Wort „Wahlbezirk\" durch das\n§ 23 bereits hergestellt, können diese unverändert\nWort „Zuständigkeitsbereich\" ersetzt.\nbleiben.\"\n17. § 24 Abs. 2 erhält folgende Fassung:\n14. § 19 wird wie folgt geändert:\n,,(2) Findet keine Wahlhandlung statt, stellt der Wahl-\na) In den Absätzen 1, 3 und 4 werden die Worte „der\nausschuß das Wahlergebnis fest und macht es späte-\nWahlausschuß\" jeweils durch die Worte „der Vor-\nstens am einhundertundsiebenten Tag vor dem Wahl-\nsitzende des Wahlausschusses\" ersetzt.\ntag zusammen mit der Feststellung, daß und weshalb\nb) Absatz 1 wird wie folgt geändert:                            eine Wahlhandlung unterbleibt, öffentlich bekannt.\naa) In Satz 1 werden die Worte „getrennt nach               § 54 gilt entsprechend; der den Listenvertretern mitzu-\nWählergruppen\" gestrichen.                          teilende Auszug aus der Niederschrift über die Ermitt-\nlung des Wahlergebnisses braucht sich nur auf die\nbb) In Satz 2 wird das Wort „zweihundertundfünf-            Angabe der Zahl der auf die einzelnen Vorschlags-\nten\" durch das Wort „zweihundertundfünfund-           listen entfallenden Sitze zu erstrecken.\"\nzwanzigsten\" ersetzt.\nc) Absatz 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:                 18. § 25 wird wie folgt geändert:\n„Der Vorsitzende des Wahlausschusses prüft die              a) In allen Absätzen wird das Wort „Wahlbezirk\"\nVorschlagsberechtigung der Listenträger und die                    jeweils durch die Worte „Zuständigkeitsbereich\nVorschlagslisten in der Reihenfolge der Ordnungs-                  des Versicherungsträgers\" ersetzt.\nnummern; § 10a Abs. 2a gilt entsprechend.\"                  b) In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „Wahl\"\nd) Absatz 3 wird wie folgt geändert:                                   die Worte „mit Wahlhandlung\" eingefügt.\naa) In Satz 2 werden die Worte „einhundertund-\nsechsundvierzigsten Tag vor dem Wahltag\"        19. In § 26 Abs. 2 Nr. 3 wird das Wort „Wahlbezirke\"\ndurch die Worte „einhundertundeinundsech-            durch das Wort „Zuständigkeitsbereiche\" ersetzt.\nzigsten Tag vor dem Wahltag, 17.00 Uhr,\"\nersetzt.                                        20. Nach § 33 wird folgender§ 33a eingefügt:\nbb) Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:\n,,§ 33a\n„Gibt eine Vorschlagsliste zu Zweifeln oder\nBeanstandungen Anlaß, die nur bis zum Ende                            Ausstellung der Wahlausweise\nin der Unfallversicherung für Unternehmer\nder Einreichungsfrist beseitigt werden können,\nist auf diese Frist hinzuweisen.\"                         (1) Die Wahlausweise werden für wahlberechtigte\nUnternehmer vom Versicherungsträger auf ·Antrag\ne) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz eingefügt:               ausgestellt.\n,,(3 a) Der Wahlausschuß hat dem Listenvertreter               (2) Der Versicherungsträger hat jedem am Stichtag\nzur Beseitigung von Mängeln, die bis zum Ablauf             für das Wahlrecht (§ 50 Abs. 1 Satz 1 des Vierten\nder Einreichungsfrist behoben werden müßten                 Buches Sozialgesetzbuch) bei ihm im Unternehmer-\noder hätten behoben werden müssen, eine ange-               verzeichnis verzeichneten Unternehmer ein Rück-\nmessene Nachfrist einzuräumen, wenn in den ihm              antwortschreiben mit einem vorbereiteten Antrag zu","Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Januar 1992                                      85\nübersenden. Die von den Unternehmern zur Ausstel-              b) Die Sätze 2 und 3 werden gestrichen.\nlung der Wahlausweise für sie und ihre Ehegatten zu\nmachenden Angaben sind bereits so auf die Rückant-         30. § 62 erhält folgende Fassung:\nwort aufzudrucken, daß ein bloßes Ankreuzen der\nzutreffenden Angabe durch den Unternehmer genügt.                                         ,,§ 62\nWahltage, Wahlvorankündigung,\n(3) Die Kosten für die Rückantwort trägt der Ver-\nsicherungsträger.\"                                                     Verfahren zur vorgezogenen Feststellung\nder Vorschlagsberechtigung\n21. § 37a wird wie folgt geändert:                                     (1) Der Bundeswahlbeauftragte soll im Rahmen der\nWahlvorankündigung nach § 10 Satz 1 auch den\na) In Absatz 2 Satz 1 werden die Worte „bei Versiche-          Wahltag für die allgemeinen Wahlen der Versicherten-\nrungsträgern mit mehr als 50 000 Wahlberechtig-\nältesten (§ 54 Abs. 3 des Vierten Buches Sozial-\nten\" gestrichen.\ngesetzbuch) bestimmen. Dieser soll mit dem nach\nb) In Absatz 3 Nr. 1 Satz 3 werden nach den Worten             § 1O Satz 1 bestimmten Wahltag übereinstimmen.\n,,diese muß\" die Worte „nach gründlichem Durch-\n(2) Für die Wahlen der Vertreterversammlung gilt\nmischen der obenauf liegenden Stimmzettel\" ein-\nAbsatz 1 Satz 1 entsprechend. Die Wahlen zur Vertre-\ngefügt.\nterversammlung sollen nicht später als vier Monate\nnach der Wahl der Versichertenältesten stattfinden.\n22. In der Überschrift vor § 38 werden die Worte „Wahl-\nbezirk und\" gestrichen.                                           (3) Die §§ 10a bis 10c gelten entsprechend.\"\n23. § 38 wird aufgehoben.                                       31. § 62a wird aufgehoben.\n24. § 49 wird wie folgt geändert:                               32. § 63 wird wie folgt geändert:\na) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:                  a) Die Überschrift erhält folgende Fassung:\n„In den Wahlunterlagen ist dieser Tag genau zu                       ,,Wahlankündigung, Wahlausschreibung\".\nbezeichnen.\"                                               b) Absatz 1 erhält folgende Fassung:\nb) In dem letzten Satz werden nach dem Wort „Emp-                   ,,(1) Der Bundeswahlbeauftragte weist im Rah-\nfänger\" die Worte „oder im Postfach des Empfän-                men der Wahlankündigung und Wahlausschrei-\ngers\" eingefügt.                                               bung nach § 11 Abs. 1 und 2 auch auf die nächsten\nallgemeinen Wahlen der Versichertenältesten bei\n25. § 50 wird wie folgt geändert:                                       der Bundesknappschaft und auf den Wahltag für\ndie allgemeinen Wahlen zur Vertreterversammlung\na) In Absatz 1 wird der letzte Satz gestrichen.\nder Bundesknappschaft hin (Wahlankündigung -\nb) In Absatz 4 Satz 3 werden die Worte „spätestens                 § 51 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch)\nam zehnten Tag nach dem Wahltag\" durch das                     und fordert gleichzeitig auf, Vorschlagslisten für die\nWort „unverzüglich\" ersetzt und der letzte Halbsatz            Wahl der Versichertenältesten (Knappschaftsälte-\ngestrichen.                                                    sten) bei der Bundesknappschaft (§ 39 Abs. 1\nSatz 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) bis\n26. In § 51 Abs. 4 Satz 1 wird das Wort „unmittelbar\"                   zum einhundertundfünfundneunzigsten Tag vor\ngestrichen.                                                        dem Wahltag, 17.00 Uhr, einzureichen (Wahlaus-\nschreibung).\"\n27. § 53 wird wie folgt geändert:\nc) Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt geändert:\na) In Absatz 6 wird die Nummer 1 c gestrichen.                     aa) Nummer 2 erhält folgende Fassung:\nb) Absatz 7 Satz 2 erhält folgende Fassung:                              ,,2. den Zuständigkeitsbereich der Bundes-\n„Der Bundeswahlbeauftragte ermittelt die Höhe                             knappschaft,\".\ndes Leistungsentgelts, das die Versicherungsträ-\nger für die Beförderung der Wahlbriefumschläge,                bb) In Nummer 7 wird die Angabe „48d\" durch die\ndie bis zum Zeitpunkt der Feststellung des Wahl-                     Angabe „48c\" ersetzt.\nergebnisses eingegangen sind, an die Deutsche\nBundespost POSTDIENST zu zahlen haben, und             33. § 64 wird wie folgt geändert:\nteilt die Beträge den Versicherungsträgern und der         a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:\nDeutschen Bundespost POSTDIENST mit.\"\naa) Satz 2 erhält folgende Fassung:\n28. In § 54 Abs. 1 Satz 2 werden nach dem Wort „ Vertre-                     „Die Vordrucke müssen in Maschinenschrift\nterversammlung\" die Worte „und ihrer Stellvertreter\"                    oder in anderer gut leserlicher Schrift (vor-\neingefügt.                                                              zugsweise Druckbuchstaben) ausgefüllt sein.\"\nbb) Satz 4 wird gestrichen.\n29. § 57 Abs. 5 wird wie folgt geändert:\nb) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz eingefügt:\na) Satz 1 erhält folgende Fassung:\n,,(1 a) In den Vorschlagslisten ist ein Kennwort\n,, Der Listenvertreter und seine Stellvertreter brau-\nanzugeben. Als Kennwort ist bei Vorschlagslisten\nchen der Vertreterversammlung nicht anzuge-\nhören.\"","86                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil 1\nvon Personenvereinigungen oder Verbänden, die            kann einen vorher als Stellvertreter benannten ande-\nnach§ 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 oder Satz 2 des       ren Bewerber unter Beifügung der Zustimmungserklä-\nVierten Buches Sozialgesetzbuch vorschlagsbe-            rung benennen, der an die Stelle des gestorbenen\nrechtigt sind, der Name der Personenvereinigung          Bewerbers tritt; der Nachfolger für den Stellvertreter\noder des Verbandes einzusetzen; der Name und             kann später nach § 60 in Verbindung mit § 61 des\ndie Kurzbezeichnung der Vereinigung sind in der          Vierten Buches Sozialgesetzbuch vorgeschlagen wer-\nForm zu verwenden, wie sie sich bei eingetrage-          den. Sind die Abschriften der Vorschlagslisten zur\nnen Vereinen aus dem Vereinsregister, sonst aus          Auslegung nach § 23 bereits hergestellt, können diese\nder Satzung ergeben; Zusätze sind unzulässig. Bei        unverändert bleiben.\"\nfreien Listen (§ 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Vierten\nBuches Sozialgesetzbuch) ist der Familienname        37. § 71 wird wie folgt geändert:\neines Listenunterzeichners einzusetzen. Es kön-\nnen auch die Namen mehrerer Personenvereini-             a) In den Absätzen 1, 3 und 4 werden die Worte „der\ngungen oder Verbände und bei freien Listen auch              Wahlausschuß\" jeweils durch die Worte „der Vor-\ndie Familiennamen mehrerer Listenunterzeichner               sitzende des Wahlausschusses\" ersetzt.\neingesetzt werden, insgesamt jedoch nicht mehr           b) Absatz 1 wird wie folgt geändert:\nals fünf Familiennamen. Bei einer Vorschlagsliste\nvon mehreren Personenvereinigungen oder Ver-                 aa) In Satz 1 werden die Worte „getrennt nach\nbänden soll statt einer oder mehrerer ihrer Namen                 Wählergruppen\" gestrichen.\nmöglichst ein die Personenvereinigungen oder                bb) In Satz 2 wird das Wort „zweihundertundfünf-\nVerbände gemeinsam bezeichnendes Kennwort                         ten\" durch das Wort „zweihundertundfünfund-\neingesetzt werden.\"                                               zwanzigsten\" ersetzt.\nc) In Absatz 2 werden die Worte „sind von minde-              c) Absatz 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:\nstens zwei Personen zu unterschreiben, die zur\n„Der Vorsitzende des Wahlausschusses prüft die\nVertretung der Personenvereinigung oder des Ver-\nVorschlagsberechtigung der Listenträger und die\nbandes berechtigt sind.\" durch die Worte „müssen\nVorschlagslisten in der Reihenfolge der Ordnungs-\nvon vertretungsberechtigten Personen unterschrie-\nnummern;§ 10a Abs. 2a gilt entsprechend.\"\nben sein.\" ersetzt.\nd) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz eingefügt:             d) Absatz 3 wird wie folgt geändert:\n,,(3a) Unterschriften auf Vordrucken nach den              aa) In Satz 2 werden die Worte „einhundertund-\nMustern der Anlagen 9 und 1O können nicht                          sechsundvierzigsten Tag vor dem Wahltag\"\nzurückgenommen werden.\"                                            durch die Worte „einh1.mdertundeinundsech-\nzigsten Tag vor dem Wahltag, 17.00 Uhr,\"\nersetzt.\n34. § 65 wird wie folgt geändert:\na) In Absatz 3 wird Satz 2 durch folgende Sätze                  bb) Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:\nersetzt:                                                           „Gibt eine Vorschlagsliste zu Zweifeln oder\n„Dazu bedarf es einer Erklärung gegenüber dem                      Beanstandungen Anlaß, die nur bis zum Ende\nWahlausschuß. Für die Unterzeichnung der Erklä-                    der Einreichungsfrist beseitigt werden können,\nrung gilt bei Personenvereinigungen und Verbän-                    ist auf diese Frist hinzuweisen.\"\nden § 64 Abs. 2 entsprechend; bei freien Listen\nmuß die Erklärung von mehr als der Hälfte der             e) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz eingefügt:\nUnterzeichner unterschrieben sein.\"                            ,,(3a) Der Wahlausschuß hat dem Listenvertreter\nb) Absatz 4 wird gestrichen.                                     zur Beseitigung von Mängeln, die bis zum Ablauf\nder Einreichungsfrist behoben werden müßten\noder hätten behoben werden müssen, eine ange-\n35. § 66 wird wie folgt geändert:\nmessene Nachfrist einzuräumen, wenn in den ihm\na) Absatz 1 wird wie folgt geändert:                             vom Wahlausschuß nach § 63 Abs. 2 mitgeteilten\naa) In Satz 1 werden hinter dem Wort „nach\" die              Voraussetzungen für die Einreichung einer gülti-\nWorte ,,§ 60 in Verbindung mit § 61 des Vier-          gen Vorschlagsliste Veränderungen eingetreten\nten Buches Sozialgesetzbuch und nach\" ein-             sind, die eine Zulassung der Vorschlagsliste in der\ngefügt.                                                eingereichten Fassung ausschließen. Darüber ist\nunverzüglich der Bundeswahlbeauftragte zu unter-\nbb) Im letzten Satz wird das Wort „sein\" durch das           richten. Absatz 3 Satz 2 zweiter Halbsatz und\nWort „dessen\" ersetzt.                                 Satz 4 gilt entsprechend.\"\nb) In Absatz 3 werden die Worte „und sonstige Mittei-\nlungen des Wahlausschusses\" durch die Worte\n,,des Wahlausschusses und sonstige Mitteilungen\"     38. § 72 wird wie folgt geändert:\nersetzt.                                                  a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:\naa) In Satz 1 Nr. 4 wird die Zahl „3\" durch die\n36. Dem § 67 Abs. 3 werden folgende Sätze angefügt:                        Zahl „4\" ersetzt.\n,,Auf Antrag des Listenvertreters ist auch noch nach-\nher der Name eines Bewerbers, der gestorben ist, aus             bb) In Satz 2 werden hinter der Zahl „2\" die Worte\nder Vorschlagsliste zu streichen. Der Listenvertreter                  ,,oder Abs. 3a\" eingefügt.","Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Januar 1992                                    87\nb) Dem Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:                       sammlung hin (Wahlankündigung - § 51 Abs. 1\n„Für die Mitteilungen des Wahlausschusses gilt               des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) und fordert\n§ 71 Abs. 3 Satz 4 entsprechend.\"        ·                   gleichzeitig auf, Vorschlagslisten (§ 46 Abs. 1 und\n2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) einzurei-\nchen (Wahlausschreibung).\"\n39. § 76 Abs. 2 erhält folgende Fassung:\nc) Absatz 2 wird wie folgt geändert:\n,,(2) Findet keine Wahlhandlung statt, stellt der Wahl-\naa) Nummer 2 erhält folgende Fassung:\nausschuß das Wahlergebnis fest und macht es späte-\nstens am einhundertundsiebenten Tag vor dem Wahl-                       ,,2. den Zuständigkeitsbereich der Bundes-\ntag zusammen mit der Feststellung, daß und weshalb                           knappschaft, \".\neine Wahlhandlung unterbleibt, öffentlich bekannt.\n§ 99 gilt entsprechend; der den Listenvertretern mitzu-           bb) In Nummer 7 wird die Angabe „48d\" durch die\nteilende Auszug aus der Niederschrift über die Ermitt-                  Angabe „48c\" ersetzt.\nlung des Wahlergebnisses braucht sich nur auf die\nAngabe der Zahl der auf die einzelnen Vorschlags-         48. Dem § 102 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:\nlisten entfallenden Sitze zu erstrecken.\"\n„Muß die Vorschlagsliste nach § 48 Abs. 2 des Vierten\nBuches Sozialgesetzbuch von einer bestimmten\n40. In § 77 Satz 1 werden nach dem Wort „Wahl\" die                 Anzahl von Personen unterzeichnet sein, sind diese\nWorte „mit Wahlhandlung\" eingefügt.                           Unterschriften auf Vordrucken nach dem Muster der\nAnlage 1 a beizubringen.\"\n41 . In § 78 Abs. 2 Satz 1 wird die Nummer 2 gestrichen.\n49. Dem § 103 Abs. 3 werden folgende Sätze angefügt:\n,,Auf Antrag des Listenvertreters ist auch noch nach-\n42. In der Überschrift vor § 82 wird das Wort „Wahlbe-              her der Name eines Bewerbers, der gestorben ist, aus\nzirk,\" gestrichen.                                             der Vorschlagsliste zu streichen. Der Listenvertreter\nkann aus der Liste der Stellvertreter einen anderen\n43. § 82 wird aufgehoben.                                           Bewerber unter Beifügung der Zustimmungserklärung\nbenenn·en, der an die Stelle des gestorbenen Bewer-\nbers oder, nach Aufrücken weiterer Bewerber, an eine\n44. § 94 wird wie folgt geändert:                                   nachfolgende Stelle tritt; die Liste der Stellvertreter\nkann später nach Absatz 4 ergänzt werden. Sind die\na) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:                 Abschriften der Vorschlagslisten zur Auslegung nach\n„In den Wahlunterlagen ist dieser Tag genau zu           § 23 bereits hergestellt, können diese unverändert\nbezeichnen.\"                                             bleiben.\"\nb) In dem letzten Satz werden nach dem Wort „Emp-\nfänger\" die Worte „oder im Postfach des Empfän-      50. In § 109 Abs. 1 wird der letzte Satz gestrichen.\ngers\" eingefügt.\n51. § 11 O wird wie folgt geändert:\n45. § 95 Abs. 1 letzter Satz wird gestrichen.                       a) In Absatz 5 wird die Nummer 01 c gestrichen.\nb) Absatz 6 Satz 2 erhält folgende Fassung:\n46. § 98 wird wie folgt geändert:\n,,§ 98 Abs. 7 Satz 2 gilt entsprechend.\"\na) In Absatz 6 wird die Nummer 1 c gestrichen.\nb) Absatz 7 Satz 2 erhält folgende Fassung:               52. In § 111 Abs. 1 Satz 2 werden nach dem Wort\n„Der Bundeswahlbeauftragte ermittelt die Höhe            ,,Vertreterversammlung\" die Worte „und ihrer Stellver-\ndes Leistungsentgelts, das die Bundesknappschaft         treter\" eingefügt.\nfür die Beförderung der Wahlbriefumschläge, die\nbis zum Zeitpunkt der Feststellung des Wahlergeb-\nnisses eingegangen sind, an die Deutsche Bun-        53. § 114 Abs. 5 wird wie folgt geändert:\ndespost POSTDIENST zu zahlen hat, und teilt              a) Satz 1 erhält folgende Fassung:\ndiesen Betrag der Bundesknappschaft und der\nDeutschen Bundespost POSTDIENST mit.\"                        ,, Der Listenvertreter und seine Stellvertreter brau-\nchen der Vertreterversammlung nicht anzuge-\nhören.\"\n47. § 101 wird wie folgt geändert:\nb) Die Sätze 2 und 3 werden gestrichen.\na) Die Überschrift erhält folgende Fassung:\n,, Wahlankündigung, Wahlausschreibung\".\n54. In § 123 Satz 3 wird das Wort „halbseitige\" durch das\nb) Absatz 1 erhält folgende Fassung:                          Wort „viertelseitige\" ersetzt.\n,,(1) Der Wahlausschuß weist durch öffentliche\nBekanntmachung auf die Wahl der Vertreterver-        55. §§ 128a und 130 werden gestrichen.","88                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil 1\n56. Die Anlagen zur Wahlordnung erhalten, unter Einfü-      in der vom Tage des lnkrafttretens dieser Verordnung\ngung der Anlagen 1 a und 1 b, die aus den Anlagen zu    an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt-\ndieser Änderungsverordnung ersichtliche Fassung.        machen.\nArtikel 2                                                    Artikel 3\nBekanntmachungserlaubn~                                             Inkrafttreten\nDer Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung kann        Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in\nden Wortlaut der Wahlordnung für die Sozialversicherung     Kraft.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBonn, den 23. Januar 1992\nDer Bundesminister\nfür Arbeit und Sozialordnung\nNorbert Blüm","Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Januar 1992                                                                                                                                                                    89\nAnlage 1\n(zu § 12 Abs. 1 und § 102 Abs. 1}\nKennwort: CD ...\nOrdnungsnummer:\nListenvertreter:@ ...\nEingegangen am:\n(vom Wahlausschuß\n(Name, Vorname, Wohnung, Wohnort, Fernruf)\neinzutragen)\nStellvertreter:\n(Name, Vorname, Wohnung, Wohnort, Fernruf)\nStellvertreter:\n(Name, Vorname, Wohnung, Wohnort, Fernruf)\nStellvertreter:\n(Name, Vorname, Wohnung, Wohnort, Fernruf)\nStellvertreter: .................................................................................................................................................................................................\n(Name, Vorname, Wohnung, Wohnort, Fernruf)\n@ ...................................................................................................................................................................................................................\nAn den\nWahlausschuß\nder/des\n(Bezeichnung des Versicherungsträgers)\nin\n(Anschrift)\nVorschlagsliste\n(Bezeichnung des Listenträgers)                                     ©\nfür die Wahl zur Vertreterversammlung der/des\n(Bezeichnung des Versicherungsträgers)","90                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil 1\nFür die Gruppe der Versicherten/Arbeitgeber/Selbständigen ohne fremde\nArbeitskräfte ® werden vorgeschlagen als·\nMitglieder:@\nName               Geburtstag\nLfd.    (wenn abweichend auch        Versicherungs-                                             Wohnung         Voraussetzungen\nNr.         Geburtsname)             nummer (J)                                                Wohnort        der Wählbarkeit ®\nVorname              Arbeitgeber ®\n1                    2                    3                                                      4                   5\n1\n2\n3\n4\n5\n6\n7\n8\n9\n10\n11\n--- -\n12\n13\n--·-\n14\n15\n--\nFortsetzung auf .............................................. Einlageblättern. @)","Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Januar 1992                                                                                                                                                                         91\nStellvertreter: @\nName                                                                   Geburtstag\nLfd.                 (wenn abweichend auch                                                                      Versicherungs-                                                                       Wohnung                                                            Voraussetzungen\nNr.                              Geburtsname)                                                                       nummer (j)                                                                        Wohnort                                                         der Wählbarkeit®\nVorname                                                               Arbeitgeber ®\n1                                               2                                                                             3                                                                             4                                                                              5\nFortsetzung auf ............................................... Einlageblättern.@\nDie Liste umfaßt insgesamt ..................... Blätter. @ Erklärungen der Bewerber, daß sie ihrer Aufstellung zustimmen,\nsind beigefügt.\nWeiter sind beigefügt: @ © ..........................................................................................................................................................................................................................---~··.....\n•·····················································································............................................................................................................................................................. ___\n.................................................................................................................................................................................................................................................................................................... ---,-..-\n......................................................................................................................................................................................................................................... _. ___\nEs wird ausdrücklich bestätigt, daß die Voraussetzungen der Wählbarkeit aller Bewerber geprüft worden sind,\nund zwar, soweit erforderlich, an Hand von Unterlagen. Die Prüfung hat ergeben, daß die Voraussetzungen der\nWählbarkeit in der Person jedes Bewerbers vorliegen.\n.............................................................................., den .......................................... 19 ............\n(Unterschriften der zur Vertretung der Personenvereinigung\noder des Verbandes berechtigten Personen;\nbei freien Listen Unterschriften des Listenvertreters und der auf Seite 1\ngenannten Stellvertreter des Listenvertreters)","92                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil 1\nAnmerkungen:\nCD Als    Kennwort ist bei Vorschlagslisten von Personenver-          @ Angabe des Arbeitgebers nur bei Wahlen in der gesetz-\neinigungen oder Verbänden, die nach § 48 Abs. 1 Satz r               lichen Unfallversicherung in der Gruppe der Versicherten.\nNr. 1 bis 3 oder Satz 2 des Vierten Buches Sozialgesetz-\nbuch vorschlagsberechtigt sind, der Name der Personen-           ®   Angabe der im Einzelfall vorliegenden Voraussetzung,\nvereinigung oder des Verbandes einzusetzen; der Name                 z. B. Versicherter, Rentenbezieher, Arbeitgeber, Beauf-\nund die Kurzbezeichnung der Vereinigung ist in der Form              tragter einer Gewerkschaft, einer sonstigen Arbeitnehmer-\nzu verwenden, wie er sich bei eingetragenen Vereinen aus             vereinigung, einer Vereinigung von Arbeitgebern oder\ndem Vereinsregister, sonst aus der Satzung ergibt; Zusätze           eines Verbandes. Ergänzend siehe§ 51 Abs. 4 Satz 1 und\nsind unzulässig. Bei freien Listen(§ 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4           Abs. 5 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch.\ndes Vierten Buches Sozialgesetzbuch) ist der Familien-                Bei der Bundesknappschaft bei der Wahl der Vertreter der\nname eines Listenunterzeichners einzusetzen. Es können                Versicherten ggf. Angabe „Versichertenältester\". Siehe\nauch die Namen mehrerer Personenvereinigungen oder                    hierzu § 46 Abs. 2 Satz 2 des Vierten Buches Sozialgesetz-\nVerbände und bei freien Listen auch die Familiennamen                 buch.\nmehrerer Listenunterzeichner eingesetzt werden, insge-\nsamt jedoch nicht mehr als fünf Familiennamen. Bei einer         @ Zahlen einsetzen.\nVorschlagsliste von mehreren Personenvereinigungen\noder Verbänden soll statt einer oder mehrerer ihrer Namen        @ Die Reihenfolge der Stellvertreter ist so festzulegen, daß\nmöglichst ein die Personenvereinigungen oder Verbände                erst jeder dritte Stellvertreter zu den Beauftragten gehört\ngemeinsam bezeichnendes Kennwort eingesetzt werden.                  (§ 48 Abs. 6 Satz 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch).\nAls Stellvertreter können auch Personen benannt werden,\n0    In den Vorschlagslisten von Personenvereinigungen oder              die bereits als Mitglieder vorgeschlagen worden sind; die\nVerbänden sind ein Listenvertreter und sein Stellver-                Benennung erlangt nur Bedeutung, wenn diese Personen\ntreter zu benennen (§ 13 Abs. 1 Satz 1 der Wahlordnung).             nicht als Mitglieder gewählt werden. Zu beachten ist\nIn freien Listen sollen ein Listenvertreter, sein Stellvertreter    § 43 Abs. 2 Satz 2 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch.\nund weitere Stellvertreter benannt werden; soweit dies                Danach ist für ein verhindertes Mitglied stets der erste der\nnicht geschieht oder ein Benannter ausscheidet, gelten die           benannten Stellvertreter zu laden, der verfügbar, d. h.\nUnterzeichner der Listen in der Reihenfolge ihrer Unter-             selbst nicht verhindert ist.\nschriften als Listenvertreter, als sein Stellvertreter und als\n@ Wird die Vorschlagsliste von einem Verband vorschlags-\nweitere Stellvertreter(§ 13 Abs. 2 der Wahlordnung).\nberechtigter Organisationen eingereicht, ist eine Erklärung\n® S~II der Listenvertreter Erklärungen         nur gemeinsam mit         darüber abzugeben, ob mindestens drei vorschlagsbe-\nseinem Stellvertreter abgeben können(§ 14 Abs. 1 Satz 5              rechtigte Mitgliedsorganisationen darauf verzichten, eine\nder Wahlordnung), so ist hier einzusetzen: ,,Der Listenver-          Vorschlagsliste einzureichen (§ 48 Abs. 1 Satz 2 des Vier-\ntreter kann Erklärungen nur gemeinsam mit seinem Stell-              ten Buches Sozialgesetzbuch).\nvertreter abgeben.\"                                                  Bei Vorschlagslisten von Vereinigungen, deren Vertreter in\nder Vertreterversammlung nicht auf einer eigenen Liste der\n@) Als Listenträger (§ 60 Abs. 1 Satz 1 des Vierten Buches               Vereinigung gewählt worden sind, ist§ 12 Abs. 3 Satz 2 der\nSozialgesetzbuch) ist die Stelle zu bezeichnen, die die              Wahlordnung zu beachten.\nListe einreicht (Name der Personenvereinigung oder des\nDen Vorschlagslisten, die nach § 48 Abs. 2 bis 5 des Vier-\nVerbandes; bei freien Listen ist das Kennwort einzu-\nten Buches Sozialgesetzbuch von einer Mindestzahl von\nsetzen). Wird die Liste von mehreren Personenvereinigun-             Wahlberechtigten unterzeichnet sein müssen, können, um\ngen oder Verbänden eingereicht, so sind deren Namen ein-             Zweifel auszuschließen, Erklärungen der Listenunterzeich-\nzusetzen.\nner oder des Listenvertreters über die Voraussetzungen\n®   Nichtzutreffendes ist zu streichen. Bei der Bundesknapp-             der Wahlberechtigung der Listenunterzeichner nach dem\nschaft bei der Wahl der Vertreter der Versicherten zusätz-           Muster der Anlage 3 zur Wahlordnung beigefügt werden.\nliche Angabe, ob für die Gruppe der Arbeiter oder der Ange-       @ Bei Vorschlagslisten von Vereinigungen, die seit der letzten\nstellten.\nWahl nicht mit mindestens einem Vertreter ununterbrochen\n®   Zu beachten ist § 48 Abs. 6 Satz 1 des Vierten Buches                in der Vertreterversammlung vertreten waren, und bei\nSozialgesetzbuch; danach dürfen die Vorschlagslisten als             freien Vorschlagslisten ist eine ausreichende Anzahl von\nMitglieder der Selbstverwaltungsorgane und deren Stell-              Unterstützungsunterschriften (siehe § 48 des Vierten\nvertreter von jeweils drei Personen nur einen Beauftragten           Buches Sozialgesetzbuch) auf der Anlage 1a oder 1b bei-\nenthalten.                                                           zufügen.\n(j) Angabe der Versicherungsnummer nur bei Wahlen in der\ng~setzlichen Rentenversicherung in der Gruppe der Ver-\nsicherten.\nAngabe der Versicherungsnummer entfällt bei Rentnern,\ndie noch keine Versicherungsnummer erhalten haben. Bei\nVersicherten, die noch keine Versicherungsnummer erhal-\nten haben, ist Angabe notwendig, ob Antrag auf Vergabe\neiner Versicherungsnummer gestellt wurde.                         Alle Angaben sind in Maschinenschrift oder in anderer gut\nNeben der Versicherungsnummer braucht das Geburts-                leserlicher Schrift (vorzugsweise Druckbuchstaben) einzu-\ndatum nicht angegeben zu werden.                                  setzen. Unterschriften sind eigenhändig zu vollziehen.","Vorschlagsliste der .........................................................................................................................                                                                                                                                                                                                                                                                               Blatt Nr ..... ., .................................. ..\nzur Wahl der Vertreterversammlung der ......................................................................................................................\nAuszug aus der                                  ~         bei der Unterschriftensammlung vorzulegenden - vollständigen Vorschlagsliste\n(Name)                                                                                  (Vorname)                                                                                       (Straße)                                                                               (Wohnort)\nWahlbewerber: 1.\n2.\n3.\n~\n~\n4.\n1\n-1\n5.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           <O\nP)\nQ.\n~\nListenvertreter:                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              )>\nC:\nCl)\n<O\nIch unterstütze hiermit diese Vorschlagsliste                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 P)\nO\"\n~\nOJ\nLfd.                                           Name, Vorname                                                                                                                           Anschrift                                                                       Geburtsdatum                                                           Wahlberechtigt                                                                      Datum und                                                                  0\n:::,\nNr.                                  ggf. auch Geburtsname                                                                                                        (Straße und Wohnort)                                                                                     Vers.-Nr. G)                                               als:                                                 ®                                     Unterschrift                                                               _:::,\nQ.\nCD\n:::,\n1   ......... ,,,,, .... ,, ............ ......................... ,,,, ... ....................................\n,                                    ,                                                   ...... \"\"\"'\"'\"'\"'                   , ...............................            .................................. ..................... ,..... ,,,,.,, ... , ............ ,, ................. .. ,,,,, ... , ........... ,,.,,,,,,,\n,                                       ,-,,,,,,,,, .. , .... ,, ..\nw\n~\nC-\nNC:\nP)\n:::,\nC:\n2    .................................................................................................... .............. ,, . ........... ..................................................................... ..... ........... ................. ................................................... ............................ ,,., ........ .................. ......... .... ,,,, ........................................................................\n,                                ,                                                                             ,      ,                             ,                                                                                                      ,                          ,                                                                                       ccn       ~\n~\n1\\)      .....\nc.o\n)>       c.o\n1\\)\nC\"\n.... ,,,,,,,,, ... ............ ...... ....... .............. ,, ...... ,,, .................... ,, ...... ,, .... ,., ............ ..... ,,.,,,., .. .. ,, ... .. ,, .. ,,.,,,,, ........... ................. .................... ,, ......... .................................... .. ,, ............................ ..... ,.,,,,,,,,,,,,, .............. .. ..... ,,,,,.,,.,,, .... ....... ,,,,,,, .. .. ,, ... ,,.,,,,,,, ................... ........... , ........................\nV'\n3                     ,               ,     ,         ,                                                                                                  ,         ,                             ,                  ,                                                                       ,                                                                           ,  ,                                    ,                                        ,\n~\n(J)\n~\n1\\)\n4   .............................................................                \"\"     .................................... ........................ ,, .................................................................. ,                          ................. .................................................. .............................................. ............ .......... ........................................... ,, ......... ,, ......................\n,                                                                                                         ,                  ,    ,\nC:\n:::,\nC.\nccn\n0    )>\n5   ..........................................     ,, ............ ,,,,,, ............... ..... .................... ....... ., ... . ........ ... ... ................................................................................. ..................................................................... ........................................................... ............... ,,,, .... ,, ............... , ....... , ................................ ,,.,,,,,,\n,     ,                       ,              ,          ,    .,    ,\n1\\)  =\n• ;-\nc-(C\nV'   ff)\n~,.A,    CD\nbitte wenden                         -1»       w","\"ijl>      CD\n.s:a,\nc::: 2.\no m\n\"\"2\n~    (1)\n:::.:-\"'\n,2.m\nAlle Angaben sind in Maschinenschrift oder in anderer gut leserlicher Schrift (vorzugsweise Druckbuchstaben) einzusetzen. Unterschriften sind eigenhändig\nCD\nzu vollziehen.                                                                                                                                                      C:\n:::,\nQ.\n(1)\n(/)\nCD Angabe der Versicherungsnummer nur bei Wahlen in der gesetzlichen Rentenversicherung in der Gruppe der Versicherten.                                             CO\n(1)\n(/)\n(l)\nAngabe der Versicherungsnummer entfällt bei Rentnern, die noch keine Versicherungsnummer erhalten haben.                                                          ;;;r\nO\"\nBei Versicherten, die noch keine Versicherungsnummer erhalten haben, ist Angabe notwendig, ob Antrag auf Vergabe einer Versicherungsnummer\ngestellt wurde.\n~\nc...\nS1>\n:,-\nNeben der Versicherungsnummer braucht das Geburtsdatum nicht angegeben zu werden.                                                                                CO\nS1>\n:::,\nCO\n® Angabe der im Einzelfall vorliegenden Voraussetzung (z. 8. Versicherter, Arbeitgeber).                                                                             .....\n<O\n<O\n_I\\)\n~","Vorschlagsliste der ............................................................. ................ ..                                                .. ................. .                                                                                                                                                                                                                               Blatt Nr. ........                                   .. .........\nzur Wahl der Vertreterversammlung der .........                                                                                                                          .. ................................................. .\nAuszug aus der - bei der Unterschriftensammlung vorzulegenden - vollständigen Vorschlagsliste\n(Name)                                                                             (Vorname)                                                                                   (Straße)                                                                         (Wohnort)\nWahlbewerber: 1.\n2.\n3.\n~\n.J:::,.\n4.\n1\n-l\n5.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            (0\nQ.)\na.\n~\nListenvertreter:                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           )>\nC\nCJ')\n(0\nIch unterstütze hiermit diese Vorschlagsliste                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Q.)\nC\"\n(t)\nCO\nLfd.                                       Name, Vorname                                                                                                                Anschrift                                                                          Geburtsdatum                                                     Wahlberechtigt                                                                        Datum und                                                               0\n::::i\nNr.                              ggf. auch Geburtsname                                                                                                (Straße und Wohnort)                                                                                     Vers.-Nr. G)                                          als:                                            ®                                           Unterschrift                                                            _:::J\na.\n(t)\n::::i\n1    ................................................... ,............... ,.................... ,.,,,., .................... ,,, .................................... ,., ............ ,,., ..... ............... ..................... ······ ............. ,,., ...................................... ....... .................\n,               ,                                                                                      ,                                 ........ .......... ............ ...................... .............. ... , ................................... , ......\nc..:,\n9\nc,_\nNC:\nQ.)\n:::J\nC\n...............................................................................................................    , ....... ............................................................ ,, .............. .................... ································································\"··· .... ....... .............. .....                       . ......... ..... , .. ....... , ... , ... , .......................................................      c.(J)\n2                                                                                                                                                                                                                ,,                                                                                                  ,       ,                ,                                         ,\n......      ~\n1\\)         ......\nc.o\n)>          c.o\nC\"         1\\)\n~\n3    ......................................................................................................................       ··············································································\"·''''''\"''''''''''     .....................................................................    .... ...................................................... ........................................................... ..............................\n,                                                                                                                     ,\n......\n(/)\na\nN\n1\\)\n4    .......................................................................  , .... , .... , .. .. .. ....................... .............................. ...... ........................................................... ................ ....... ........................................... ....................................... ............... . .......... ............... .. ... .......................................................\n,,. ,,, ,                                                       ,,       ,                                                                                  ,       ,                                                                                   ,                ,,,              ,,                 ,   ,   ,\nC:\n::::i\nQ.\nc.(J)\n........ ,,, .......................................................... ........................................................... ............................... ,,,,,,,,.,,,,,,,., ... .................. ,, ....... .........\n0      J>\n5 ........................................................................... ,............... , .... ,,,, .............. ,...   ···········•\"•·············\"·'''''''''''''''''''''''''''''''\"''''''''''''''''''\"'''''''''''''''                                                                                                                                                                                                     ,                           ,           N:::S\n::r>m°\no-<C\n(/J    (1)\nbitte wenden\n:... ....  CO\nU1\n-- C\"","\"i )>      (,0\nO')\nC: 2,\n0 0)\n,,_ CC\nfil (1)\n~   .....\n~C\"\nClJ\nC\nAlle Angaben sind in Maschinenschrift oder in anderer gut leserlicher Schrift (vorzugsweise Druckbuchstaben) einzusetzen. Unterschriften sind eigenhändig            ::,\nQ.\nzu vollziehen.                                                                                                                                                       CD\nCl)\nCO\nCD\nCl)\nG) Angabe des Arbeitgebers nur in der gesetzlichen Unfallversicherung in der Gruppe der Versicherten.                                                                CD\n;::r\nO\"\nAngabe des Arbeitgebers entfällt bei Rentnern.                                                                                                                    iii\"\n~:::::\nc...\n® Angabe der im Einzelfall vorliegenden Voraussetzung (z.B. Versicherter, Arbeitgeber, Selbständiger ohne fremde Arbeitskräfte).                                     Sl)\n::,-\n<C\nSl)\n::,\nCO\n....CO\nCO\n.!'v\n-f\n~","Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Januar 1992                                                  97\nAnlage 2\n(zu§ 12 Abs. 3 und§ 102 Abs. 2)\n_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ (!)\n- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - <D\n(Name und Vorname des Bewerbers)                                                                         (Kennwort der Vorschlagsliste)\nZustimmungserklärung\nMeiner Aufstellung als Bewerber für die Wahl zur Vertreterversammlung/zum Vorstand\n_ _ _ _ (D\nder/des-----------·--------------------\n(Bezeichnung des Versicherungsträgers)\nstimme ich zu .\n.......................................................................... , den .................. _ _ _ ...... 19............\n(eigenhändige Unterschrift)\n(D Diese Angaben sind in Maschinenschrift oder in anderer gut leserlicher Schrift (vorzugsweise Druckbuchstaben) einzusetzen.","98                                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil 1\nAnlage 3\n(zu § 12 Abs. 3 und § 64 Abs. 3)\n(Name und Vorname des Listenunterzeichners)                                                                                                                         (Kennwort der Vorschlagsliste)\nErklärung über das Wahlrecht\nbei der/dem\n(Bezeichnung des Versicherungsträgers)\nDer Listenunterzeichner ..\n(Name und Vorname)\na) ist bei                                     ............................................................................................................................................................... als Arbeiter/Angestellter\n(Bezeichnung des Arbeitgebers)\nbeschäftigt und unterliegt der Versicherungspflicht.\nb) bezieht Rente von\n(Bezeichnung des Versicherungsträgers)\nc) ist Inhaber des/der .                                                                      .......................................................................................................................................... und beschäftigt\n(Bezeichnung des Betriebes)\nregelmäßig mindestens einen bei der/dem\n(Bezeichnung des Versicherungsträgers)\nversicherungspflichtigen Arbeitnehmer.\nd)\n(Voraussetzungen für das Wahlrecht, wenn a bis c nicht zutreffen)\nEs wird ausdrücklich bestätigt, daß die Voraussetzungen des Wahlrechts geprüft worden sind, und zwar,\nsoweit erforderlich, an Hand von Unterlagen . Die Prüfung hat ergeben, daß die Voraussetzungen des Wahl-\nrechts in der Person des Listenunterzeichners vorliegen.*)\n.......... ,den ...               . ............................ 19 ............... .\n(Unterschrift des Listenunterzeichners oder des Listenvertreters)\n') Der Absatz ist zu streichen, wenn die Erklärung vom listenunlerzeichner selbst unterschrieben wird.","Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Januar 1992                                                                                                                             99\nAnlage 4\n(zu§ 37 Abs. 1)\n-------·················· .. ····.....\n(Bezeichnung des Versicherungsträgers)                                                                                                                                                         (Wahlkennziffer)\nGruppe der Versicherten                                                                                                                                                                                              Lfd. Nr. ---···························\nWahlausweis\nfür die Wahl zur Vertreterversammlung\n19 ........\nHerr/Frau/Fräulein ................................................................................................................................................................\ngeb. am .........................................................................................................................................._______\nWohnung .............................................................................................................................................._____\nPostleitzahl, Wohnort ...............................................................................................~ .......................................................\nkann gegen Abgabe dieses Wahlausweises an der Wahl teilnehmen .\n...................................................................... ,den ................ _ _ _ ....... 19 ..............\n(Stempel der\nAusgabestelle)\n................................................................. _______________\n(Unterschrift des Ausstellers)\nVerlorene Wahlausweise können nicht ersetzt werden.\nBitte Rückseite und das beigefügte Merkblatt beachten!\n-- - - - - ---- - - - - -- - - - - - - - - - - -- - - - - - - --- - --                                                        (hier abtrennen)                      ------------ ------------- -- ---- -- -- - - - - -\n.................................................................................... ·----·------\n(Bezeichnung des Versicherungsträgers)\n(Wahlkennziffer)\nGruppe der Versicherten\nStimmzettel\nfür die Wahl zur Vertreterversammlung\n19 ........\nDie Listenträger stehen mit Versicherungsträgern in keiner organisatorischen Verbindung. Dies gilt auch, wenn\nsie den Namen oder die Kurzbezeichnung der ........................... in ihrem Namen führen.*)\nVerbunden **)                                                                                                                                                                                     Nur eine\nListen-                                                                                                                                                                                                                                           Liste\nnummer                                                   mit                                                              Kennwort der Vorschlagsliste\nListe Nr.                                                                                                                                                                                    ankreuzen\n0\n0\n*) Satz 2 entfällt, wenn in den Kennworten kein Name und keine Kurzbezaichnung eines Versicherungsträgers enthalten ist. Andernfalls ist der Name dieses\nVersicherungsträgers/dieser Versicherungsträger einzusetzen.\n**) Diese Spalte kann durch entsprechende Angaben in einer Fußnote ersetzt werden, auf die durch eine Kennzeichnung der Listennummern hinzuweisen ist.","100                                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil 1\nAnlage 4\n(Rückseite)\nDer Stimmzettel darf nur von dem in dem Wahlausweis bezeichneten Wahlberechtigten gekennzeichnet\nwerden. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder durch körperliche Gebrechen an der Stimmabgabe\nbehindert ist, kann sich bei der Kennzeichnung des Stimmzettels jedoch einer Person seines Vertrauens\nbedienen.\nWer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht,\nwird nach § 107a in Verbindung mit§ 108d des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder\nmit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.\n- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -- - - - (hier abtrennen) --- - ---- - -- -- -- - - - - -- - -- - - ----- - --- - -- - -","Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Januar 1992                                                                                                                                                                   101\nAnlage 5\n(zu§ 37 Abs. 1)\n-------············· ................\n(Bezeichnung des Versicherungsträgers)                                                                                                                                                                (Wahlkennziffer)\nGruppe der Arbeitgeber\nWahlausweis\nfür die Wahl zur Vertreterversammlung\n19 ........\nHerr/Frau/Fräulein .................................................................................................................................................................\nFirma/Dienststelle .......................................................................................................____ ............................\ngeb. am ...............................................................................................................................................................................................\nWohnung ...........................................................................................................................................................................................\nPostleitzahl, Wohnort .................................... ____ .............................................................. _ __\nkann gegen Abgabe dieses Wahlausweises an der Wahl teilnehmen .\n...................................................................... ,den ............................ ____ 19..............\n(Stempel der\nAusgabestelle)\n·····················································..··································----···········\"\"'''''..................................\n(Unterschrift des Ausstellers)\nVerlorene Wahlausweise können nicht ersetzt werden.\nBitte Rückseite und das beigefügte Merkblatt beachten!\n-- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -                        (hier abtrennen)                       - -- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -\nGruppe der Arbeitgeber\n(Bezeichnung des Versicherungsträgers)                                                                                                                             Wert             D                           Stimmen\n______                     ...............................\n(Wahlkennziffer)\nStimmzettel\nfür die Wahl zur Vertreterversammlung\n19 ........\nDie Listenträger stehen mit Versicherungsträgern in keiner organisatorischen Verbindung. Dies gilt auch, wenn\nsie den Namen oder die Kurzbezeichnung der _ _ _ in ihrem Namen führen.*)\nListen-                  Verbunden **)                                                                                                                                                                                               Nur eine\nnummer                          mit                                                                 Kennwort der Vorschlagsliste                                                                                                           Liste\nListe Nr.                                                                                                                                                                                                 ankreuzen\n0\n0\n*) Satz 2 entfällt, wenn in den Kennworten kein Name und keine Kurzbezeichnung eines Versicherungsträgers enthalten ist. Andernfalls ist der Name dieses\nVersicherungsträgers/dieser Versicherungsträger einzusetzen.\n**) Diese Spalte kann durch entsprechende Angaben in einer Fußnote ersetzt werden, auf die durch eine Kennzeichnung der Listennummern hinzuweisen ist.","102                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil 1\nAnlage 5\n(Rückseite)\nDer Stimmzettel darf nur von dem in dem Wahlausweis bezeichneten Wahlberechtigten gekennzeichnet\nwerden. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder durch körperliche Gebrechen an der Stimmabgabe\nbehindert ist, kann sich bei der Kennzeichnung des Stimmzettels jedoch einer Person seines Vertrauens\nbedienen.\nWer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht,\nwird nach§ 107a in Verbindung mit§ 108d des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder\nmit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.\n------- - - - - ----------- --- ------------- --   (hier abtrennen) - - - - - - -- - - - - - - - - - - - - - - -- -- - - - - - - - - - - - - - -","Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Januar 1992                                                               103\nAnlage 6\n(zu§ 37 Abs. 4 und§ 81 Abs. 3)\n(Vorderseite)\nStimmzettelumschlag\n(Wahlkennziffer)\n1. Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen.\n2. Stimmzettel in diesen Umschlag legen -                     Umschlag zukleben.\n3. Diesen Umschlag und daneben den Wahlausweis in den\nroten Wahlbriefumschlag legen.\n4. Wahlbriefumschlag zukleben und unfrankiert möglichst sofort absenden.\n5. Der Wahlbrief muß spätestens am .................................................................... *)\nbei dem Versicherungsträger eingegangen sein.\n(Rückseite)\nNur den Stimmzettel einlegen!\n(Den Wahlausweis vorher vom Stimmzettel abtrennen und neben\ndiesen Umschlag in den roten Wahlbriefumschlag legen!) **)\n*) Einzusetzen ist das Datum des Wahltags.\n**) Wenn Wahlausweis und Stimmzettel nicht verbunden sind, ist statt dessen folgender Text einzusetzen:\n.,(Den Wahlausweis neben diesen Umschlag in den roten Wahlbriefumschlag legen!)\".","104                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil 1\nAnlage 7\n(zu§ 37 Abs. 4 und§ 81 Abs. 3)\n(Vorderseite) **)\nWahlbriefumschlag\nBriefwahl                                                                                                                                Unentgeltlich\nSozialversicherung                                                                                                                            im Bereich der\nDeutschen Bundespost\n(Wahlkennziffer)\n.............................•································----·······································----··········· *)\n................................................................................... ----·············... ·.········.. ·········--···········............ .\n(Rückseite) **)\nIn diesen Wahlbriefumschlag einlegen\n1. den zugeklebten Stimmzettelumschlag mit dem darin\nbefindlichen Stimmzettel und daneben\n2. den Wahlausweis.\nDann Umschlag zukleben und möglichst sofort\nunfrankiert absenden.\n*) Bezeichnung des Versicherungsträgers und Anschrift der Stelle, der die Wahlbriefe zugehen sollen (§ 37 Abs. 4 Satz 3 und 4 und § 81 Abs. 3 Satz 3),\nin Druck- oder Maschinenschrift.\n**) Bei der Verwendung personenbezogener Kennzeichnungen als Wahlausweise ist§ 37a Abs. 3 Nr. 2 und 3 Satz 1 zu beachten.","Nr . 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Januar 1992                                                                                                                                                       105\nAnlage 8\n(weggefallen)\nAnlage 9\n(zu§ 64 Abs. 1)\nKennwort: G) ...\nOrdnungsnummer:\nListenvertreter:@ ....................................................................\nEingegangen am:\n(vom Wahlausschuß\n(Name, Vorname, Wohnung, Wohnort, Fernruf)\neinzutragen)\nStellvertreter: .............. .\n(Name, Vorname, Wohnung, Wohnort, Fernruf)\nStellvertreter: .................... .\n(Name, Vorname, Wohnung, Wohnort, Fernruf)\nStellvertreter: .....................................................................................................................................................................................................\n(Name, Vorname, Wohnung, Wohnort, Fernruf)\nStellvertreter: .....................................................................................................................................................................................................\n(Name, Vorname, Wohnung, Wohnort, Fernruf)\nG) .....\nAn den\nWahlausschuß der Bundesknappschaft\nin .....\n(Anschrift)\nVorschlagsliste\n(Bezeichnung des Listenträgers)                                      ©\nfür die Wahl der Versichertenältesten (Knappschaftsältesten) der Arbeiter/Angestellten ® bei der Bundes-\nknappschaft.","106                                                                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil 1\nAls Versichertenälteste und Stellvertreter @ werden vorgeschlagen:\n1. Versichertenältester                                                                                Name\nGeburtstag                                                                        Wohnung\n2. erster Stellvertreter                                                      (wenn abweichend auch                                                              Versicherungs-\nGeburtsname)                                                                                                                                                 Wohnort\n3. zweiter Stellvertreter                                                                                                                                             nummer (J)\nVorname\n1                                                                          2                                                                    3                                                                        4\nSprengel ....................\n1\n2\n3\nSprengel ..........................................................................................................................................................................................................\n1\n2\n3\nSprengel ..\n1\n2\n3\nFortsetzung auf .............................................. Einlageblättern.@\nDie Liste umfaßt insgesamt                                                                      Blätter. @ Erklärungen der Bewerber, daß sie ihrer Aufstellung zustimmen,\nsind beigefügt.\nWeiter sind beigefügt: ®\nEs wird ausdrücklich bestätigt, daß die Voraussetzungen der Wählbarkeit aller Bewerber geprüft worden sind,\nund zwar, soweit erforderlich, an Hand von Unterlagen. Die Prüfung hat ergeben, daß die Voraussetzungen der\nWählbarkeit in der Person jedes Bewerbers vorliegen .\n.............................................................................. , den .......................................... 19 ........... .\n(Unterschriften der zur Vertretung der Personenvereinigung\noder des Verbandes berechtigten Personen,\nbei freien Listen Unterschriften des Listenvertreters und der auf Seite 1\ngenannten Stellvertreter des Listenvertreters)","Wahl der Versichertenältesten bei der Bundesknappschaft                                                                                                                      Unterschriften-Blatt Nr.............. .\nVorschlagsliste des/der ................................................................\nListenunterzeichner ®\nName                                                                                                                                 Voraus-\nGeburtstag\nLfd.               (wenn abweichend                                                                                      Wohnung                                setzungen\nVersicherungs-                                                                    Datum und Unterschrift\nNr.               auch Geburtsname)                                                                                       Wohnort                              der Wahlbe-\nnummer (J)\nVorname                                                                                                                                rechtigung@\n1                                2                                                             3                              4                                    5               6\n~\n.,1::.\n1                                                                                                                                                                                                                    1\n-l\nP)\n(Q\n2                                                                                                                                                                                                                  Q.\n~\n3\n•\nC\nCl)\n(Q\nP)\nO\"\n~\n4\nCD\n0\n:J\n::l\n5                                                                                                                                                                                                                  Q.\n-  CO\n:J\nCi:>\n6                                                                                                                                                                                                                  ~\nc.,_\nP)\n:J\nC\n7                                                                                                                                                                                                                  ~\n.....\n(0\n(0\n1\\)\n8\n9\n10\n...,.\n0\nDie Unterschriftenliste besteht aus ...................... Blättern. ®                                                       .....","108                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil 1\nAnmerkungen:\nCD Als   Kennwort ist bei Vorschlagslisten von Personenver-          (j) Entfällt bei Rentnern, die noch keine Versicherungs-\neinigungen oder Verbänden, die nach § 48 Abs. 1 Satz 1               nummer erhalten haben. Bei Versicherten, die noch keine\nNr. 1 bis 3 oder Satz 2 des Vierten Buches Sozialgesetz-              Versicherungsnummer erhalten haben, ist Angabe not-\nbuch vorschlagsberechtigt sind, der Name der Personen-               wendig, ob Antrag auf Vergabe einer Versicherungs-\nvereinigung oder des Verbandes einzusetzen; der Name                 nummer gestellt wurde.\nund die Kurzbezeichnung der Vereinigung ist in der Form              Neben der Versicherungsnummer braucht das Geburts-\nzu verwenden, wie er sich bei eingetragenen Vereinen aus             datum nicht angegeben zu werden.\ndem Vereinsregister, sonst aus der Satzung ergibt; Zusätze\nsind unzulässig. Bei freien Listen(§ 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4      ® Zahlen einsetzen.\ndes Vierten Buches Sozialgesetzbuch) ist der Familien-\nname eines Listenunterzeichners einzusetzen. Es können           ® Wird die Vorschlagsliste      von einem Verband vorschlags-\nauch die Namen mehrerer Personenvereinigungen oder                   berechtigter Organisationen eingereicht, ist eine Erklärung\nVerbände oder bei freien Listen auch die Familiennamen               darüber abzugeben, ob mindestens drei vorschlags-\nmehrerer Listenunterzeichner eingesetzt werden, insge-               berechtigte Mitgliedsorganisationen darauf verzichten,\nsamt jedoch nicht mehr als 5 Familiennamen. Bei einer Vor-           eine Vorschlagsliste einzureichen (§ 48 Abs. 1 Satz 2 des\nschlagsliste von mehreren Personenvereinigungen oder                  Vierten Buches Sozialgesetzbuch).\nVerbänden soll statt einer oder mehrerer ihrer Namen mög-            Bei Vorschlagslisten von Vereinigungen, deren Vertreter in\nlichst ein die Personenvereinigungen oder Verbände                    der Vertreterversammlung nicht auf einer eigenen Liste der\ngemeinsam bezeichnendes Kennwort eingesetzt werden.                   Vereinigung gewählt worden sind, ist§ 12 Abs. 3 Satz 2 der\n®   In den Vorschlagslisten von Personenvereinigungen oder               Wahlordnung zu beachten.\nVerbänden sind ein Listenvertreter und sein Stellver-                 Den Vorschlagslisten, die nach § 48 Abs. 2 bis 4 des Vier-\ntreter zu benennen (§ 65 Abs. 1 Satz 1 der Wahlordnung).              ten Buches Sozialgesetzbuch von einer Mindestzahl von\nIn freien Listen sollen ein Listenvertreter, sein Stellvertreter      Wahlberechtigten unterzeichnet sein müssen, können, um\nund weitere Stellvertreter benannt werden; soweit dies                Zweifel auszusschließen, Erklärungen der Listenunter-\nnicht geschieht oder ein Benannter ausscheidet, gelten die            zeichner oder des Listenvertreters über die Voraussetzun-\nUnterzeichner der Listen in der Reihenfolge ihrer Unter-              gen der Wahlberechtigung der Listenunterzeichner nach\nschriften als Listenvertreter, als sein Stellvertreter und als        dem Muster der Anlage 3 zur Wahlordnung beigefügt\nweitere Stellvertreter (§ 65 Abs. 2 der Wahlordnung).                 werden.\n@ Soll der Listenvertreter Erklärungen nur gemeinsam mit            ®    Auszufüllen nur bei Vorschlagslisten von Vereinigungen,\nseinem Stellvertreter abgeben können (§ 66 Abs. 1 Satz 5              die seit der letzten Wahl nicht mit mindestens einem Vertre-\nder Wahlordnung), so ist hier einzusetzen: ,,Der Listenver-          ter ununterbrochen in der Vertreterversammlung vertreten\ntreter kann Erklärungen nur gemeinsam mit seinem Stell-              waren, und bei freien Vorschlagslisten.\nvertreter abgeben.\"                                              @ Erläuterungen der im Einzelfall vorliegenden Vorausset-\n@) Als Listenträger(§ 60 Abs. 1 Satz 1 des Vierten Buches               zung (Versicherter, Rentenbezieher).\nSozialgesetzbuch) ist die Stelle zu bezeichnen, die die\nListe einreicht (Name der Personenvereinigung oder des\nVerbandes; bei freien Listen ist das Kennwort einzu-\nsetzen). Wird die Liste von mehreren Personenvereini-\ngungen oder Verbänden eingereicht, so sind deren Namen\neinzusetzen.\n®  Nichtzutreffendes streichen.\n®  Stellvertreter sind entsprechend den Vorschriften der\nSatzung vorzuschlagen. Soweit die Satzung nichts                 Alle Angaben sind in Maschinenschrift oder in anderer gut\nanderes bestimmt, können für jeden Versichertenältesten          leserlicher Schrift (vorzugsweise Druckbuchstaben) einzu-\nbis zu zwei Stellvertreter benannt werden.                       setzen. Unterschriften sind eigenhändig zu vollziehen.","Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Januar 1992                                                                                                                                                                       109\nAnlage 10\n(zu § 64 Abs. 3)\n··········································································································.......... Q) ........................................................................................................................................................ Q)\n(Name und Vorname des Bewerbers)                                                                                                                                   (Kennwort der Vorschlagsliste)\nSprengel .......................................................................................................................... Q)\nZustimmungserklärung\nMeiner Aufstellung für die Wahl zum\nVersichertenältesten (Knappschaftsältesten) der - Arbeiter - Angestellten - @\nErsten Stellvertreter des Versichertenältesten - @\nZweiten Stellvertreter des Versichertenältesten - @\nbei derBundesknappschaft                                                                                                                                                                                                                                    stimme ich zu.\n.............. ,den .............................................. 19............\n(eigenhändige Unterschrift)\nCD Diese Angaben sind in Maschinenschrift oder in anderer gut leserlicher Schrift (vorzugsweise Druckbuchstaben) einzusetzen.\n@ Nichtzutreffendes ist zu streichen.","110                                                                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil 1\nAnlage 11\n.(zu § 81 Abs. 1)\nBundesknappschaft                                                                                                                                                                  Lfd. Nr. _ _ _ _ __\nSprengel ..........................................................................................................................................\nWahlausweis\nfür die Wahl der Versichertenältesten (Knappschaftsältesten)\nder Arbeiter/Angestellten\n19 ........\nHerr/Frau/Fräulein .................................................................................................................................................................\ngeb. am ...............................................................................................................................................................................................\nWohnung ...........................................................................................................................................................................................\nPostleitzahl, Wohnort ........................................................................................................................................................\nkann gegen Abgabe dieses Wahlausweises an der Wahl teilnehmen .\n...................................................................... , den ...................................................... 19..............\n(Stempel der\nAusgabestelle)\n(Unterschrift des Ausstellers)\nVerlorene Wahlausweise können nicht ersetzt werden.\nBitte Rückseite und das beigefügte Merkblatt beachten!\n- - - - -- - - - - - - - - - - - - -- - - - - - - - - - - - - - - --- -- -                                                   (hier abtrennen)                      - - - --- - - - --- - ----- --- ---- - - --- - ---- - - - - -\nBundesknappschaft\nSprengel ..........................................................................................................................................\nStimmzettel\nfür die Wahl der Versichertenältesten (Knappschaftsältesten)\nder Arbeiter/Angestellten\n19 ........\nDie Listenträger stehen mit Versicherungsträgern in keiner organisatorischen Verbindung. Dies gilt auch, wenn\nsie den Namen oder die Kurzbezeichnung der ........................... in ihrem Namen führen.*)\nVerbunden **)                                                                                                                                                                                                                       Nur eine\nListen-\nmit                                                                                 Kennwort der Vorschlagsliste                                                                                                              Liste\nnummer\nListe Nr.                                                                                                                                                                                                                     ankreuzen\n0\n0\n*) Satz 2 entfällt, wenn in den Kennworten kein Name und keine Kurzbezeichnung eines Versicherungsträgers enthalten ist. Andernfalls ist der Name dieses\nVersicherungsträgers/dieser Versicherungsträger einzusetzen.\n**) Diese Spalte kann durch entsprechende Angaben in einer Fußnote ersetzt werden, auf die durch eine Kennzeichnung der Listennummern hinzuweisen ist.","Nr. 4 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Januar 1992                                                                        111\nAnlage 11\n(Rückseite)\nDer Stimmzettel darf nur von dem in dem Wahlausweis bezeichneten Wahlberechtigten gekennzeichnet\nwerden. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder durch körperliche Gebrechen an der Stimmabgabe\nbehindert ist, kann sich bei der Kennzeichnung des Stimmzettels jedoch einer Person seines Vertrauens\nbedienen.\nWer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht,\nwird nach § 107a in Verbindung mit§ 108d des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder\nmit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.\n- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - (hier abtrennen) - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -","112                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil 1\nAnlage 12\n(weggefallen)\nAnlage 13\n(zu § 107 Abs. 1)\nBundesknappschaft\nGruppe der Arbeiter/Angestellten\nWahlausweis\nfür die Wahl zur Vertreterversammlung\n19 ........\nHerr/Frau/Fräulein .................................................................................................................................................................\ngeb. am·······························---················............... ____ - - - - -...........................\nWohnung ...........................................................................................................•·····················----····················...\nPostleitzahl, Wohnort ............................................................................................................................_ __\nkann gegen Abgabe dieses Wahlausweises an der Wahl teilnehmen .\n......................................................................,den ........ ______ 19..............\n(Stempel der\nAusgabestelle)\n............................................................ ___________\n(Unterschrift des Ausstellers)\n......................\nVerlorene Wahlausweise können nicht ersetzt werden.\nBitte Rückseite beachten!\nAnlage 13\n(Rückseite)\nDer Stimmzettel darf nur von dem in dem Wahlausweis bezeichneten Wahlberechtigten gekennzeichnet\nwerden. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder durch körperliche Gebrechen an der Stimmabgabe\nbehindert ist, kann sich bei der Kennzeichnung des Stimmzettels jedoch einer Person seines Vertrauens\nbedienen.\nWer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht,\nwird nach§ 107a in Verbindung mit§ 108d des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder\nmit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.","Nr. 4 -· Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Januar 1992                                                                                                                                                                           113\nAnlage 14\n(zu § 107 Abs. 1)\nBundesknappschaft\nGruppe der Arbeitgeber\nWahlausweis\nfür die Wahl zur Vertreterversammlung\n19 ........\n~terr/Frau/Fräulein .................................................................................................................................................................\ngeb. am .............................................................................................................................................................................................\nWohnung ...........................................................................................................................................................................................\nPostleitzahl, Wohnort ........................................................................................................................................................\nkann gegen Abgabe dieses Wahlausweises an der Wahl teilnehmen .\n...................................................................... , den ...................................................... 19..............\n(Stempel der\nAusgabestelle)\n...................................................................... ________\n(Unterschrift des Ausstellers)\n.............................\nVerlorene Wahlausweise können nicht ersetzt werden.\nBitte Rückseite beachten!\nAnlage 14\n(Rückseite)\nDer Stimmzettel darf nur von dem in dem Wahlausweis _bezeichneten Wahlberechtigten gekennzeichnet\nwerden. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder durch körperliche Gebrechen an der Stimmabgabe\nbehindert ist, kann sich bei der Kennzeichnung des Stimmzettels jedoch einer Person seines Vertrauens\nbedienen.\nWer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht,\nwird nach § 107a in Verbindung mit§ 108d des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder\nmit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.\n2","114                                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil 1\nAnlage 15\n(zu § 107 Abs. 2)\nBundesknappschaft\nGruppe der Arbeiter/Angestellten\nStimmzettel\nfür die Wahl zur Vertreterversammlung\n19 ...\nDie Listenträger stehen mit Versicherungsträgern in keiner organisatorischen Verbindung. Dies gilt auch, wenn\nsie den Namen oder die Kurzbezeichnung der ....                            .... in ihrem Namen führen.*)\nVerbunden **)                                                                                                Nur eine\nListen-\nmit                                  Kennwort der Vorschlagsliste                                         Liste\nnummer                                                                                                                             ankreuzen\nListe Nr.\n~---\n···---·- -\n0\n0\n') Satz 2 entfällt, wenn in den Kennworten kein Name und keine Kurzbezeichnung eines Versicherungsträgers enthalten ist. Andernfalls ist der Name dieses\nVersicherungsträgers/dieser Versicherungsträger einzusetzen.\n**) Diese Spalte kann durch entsprechende Angaben in einer Fußnote ersetzt werden, auf die durch eine Kennzeichnung der Listennummern hinzuweisen ist.\nAnlage 16\n(zu § 107 Abs. 2)\nGruppe der Arbeitgeber\nBundesknappschaft\nWert    D                  Stimmen\nStimmzettel\nfür die Wahl zur Vertreterversammlung\n19 ........\nDie Listenträger stehen mit Versicherungsträgern in keiner organisatorischen Verbindung. Dies gilt auch, wenn\nsie den Namen oder die Kurzbezeichnung der ........................... in ihrem Namen führen.*)\nVerbunden **)                                                                                                Nur eine\nListen-                                                                                                                               Liste\nnummer                       mit                                  Kennwort der Vorschlagsliste\nListe Nr.                                                                                                 ankreuzen\n------~------\n0\n0\n') Satz 2 entfällt, wenn in den Kennworten kein Name und keine Kurzbezeichnung eines Versicherungsträgers enthalten ist. Andernfalls ist der Name dieses\nVersicherungsträgers/dieser Versicherungsträger einzusetzen.\n\") Diese Spalte kann durch entsprechende Angaben in einer Fußnote ersetzt werden, auf die durch eine Kennzeichnung der Listennummern hinzuweisen ist."]}