{"id":"bgbl1-1992-34-11","kind":"bgbl1","year":1992,"number":34,"date":"1992-07-22T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/34#page=46","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1992-34-11/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1992/bgbl1_1992_34.pdf#page=46","order":11,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 21 und Nr. 22","page":1346,"pdf_page":46,"num_pages":3,"content":["1346                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil 1\nBerichtigung\nder Rasenmäherlärm-Verordnung-Änderungsverordnung\nDie Rasenmäherlärm-Verordnung-Änderungsverordhung vom 13. Juli 1992\n(BGBI. 1 S. 1246) ist wie folgt zu berichtigen:\nIn Artikel 3 Satz 2 ist die Angabe „17. Juni 1992\" durch die Angabe „17. Juli 1992\"\nzu ersetzen.\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 21, ausgegeben am 15. Juli 1992\nTag                                                                        Inhalt                                                                                  Seite\n9. 7. 92      Gesetz zu dem Vertrag vom 27. Februar 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\nder Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über gute Nachbarschaft und\nfreundschaftliche Zusammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  462\n9. 7. 92      Gesetz zu dem Vertrag vom 6. Februar 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der\nRepublik Ungarn über freundschaftliche Zusammenarbeit und Partnerschaft in Europa . . . . . . .                                                         474\n24. 6. 92      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Einfuhr von Gegenständen\nerzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters sowie des Protokolls zu diesem\nAbkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  484\nPreis dieser Ausgabe: 6, 12 DM (5, 12 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 7, 12 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.","Nr. 34 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 22. Juli 1992                                                                                   1347\nNr. 22, ausgegeben am 16. Juli 1992\nTag                                                                            I n h a It                                                                              Seite\n1. 7. 92      Verordnung über die Inkraftsetzung der ECE-Regelung Nr. 60 über einheitliche Vorschriften für die\nGenehmigung zweirädriger Krafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor hinsichtlich der vom Fahrzeug-\nführer betätigten Bedienteile und der Kennzeichnung von Bedienteilen, Kontrolleuchten und Anzeige-\nvorrichtungen (Verordnung zur ECE-Regelung Nr. 60) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              486\n1. 7. 92      Verordnung über die Inkraftsetzung der ECE-Regelung Nr. 61 über einheitliche Vorschriften für die\nGenehmigung der Nutzfahrzeuge hinsichtlich der außen vorstehenden Teile vor der Führerhausrück-\nwand (Verordnung zur ECE-Regelung Nr. 61) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         487\n8. 5. 92       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von\nHeimtieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  488\n26. 5. 92       Bekanntmachung der deutsch-saudiarabischen Zusatzvereinbarungen zur Vereinbarung über die\nZusammenarbeit in Forschung, Entwicklung und Demonstration zur solaren Erzeugung von Wasser-\nstoff und seiner Nutzung (HYSOLAR) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    489\n10. 6. 92       Bekanntmachung der deutsch-rumänischen Vereinbarung über die Beschäftigung von Arbeitnehmern\nzur Erweiterung ihrer beruflichen und sprachlichen Kenntnisse (Gastarbeitnehmer-Vereinbarung) . . . .                                                       494\n11. 6. 92       Bekanntmachung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen\nRepublik mit dritten Staaten über die Aufnahme diplomatischer Beziehungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           496\n12. 6. 92       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Errichtung\neines Internationalen Tierseuchenamts in Paris . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        496\n17. 6. 92       Bekanntmac~_ung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen\nRepublik mit Osterreich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         497\n19. 6. 92       Bekanntmachung über das Erlöschen völkerrechtlicher Übereinkünfte der Deutschen Demokratischen\nRepublik mit Simbabwe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           499\nDie ECE-Regelungen Nr. 60 und 61 werden als Anlagebände zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblattes ausgegeben. Abonnenten\ndes Bundesgesetzblattes Teil II werden die Anlagebände auf Anforderung gemäß den Bezugsbedingungen des Verlags übersandt.\nPreis dieser Ausgabe ohne Anlageband: 3,56 DM (2,56 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,56 DM.\nPreis des Anlagebandes (ECE-Regelung Nr. 60): 6,12 DM (5,12 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 7,12 DM.\nPreis des Anlagebandes (ECE-Regelung Nr. 61): 6,12 DM (5,12 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 7,12 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.","1348                                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil 1\nHerausgeber: Der Bundesminis1er der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Veriags-\nges.m.b.H. • Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige Veröffent-\nlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 5300 Bonn 1\nTelefon: (0228) 38208-0, Telefax: (0228) 38208-36\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 81,48 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 2.56 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1990 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 8,68 DM (7,68 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei\nLieferung gegen Vorausrechnung 9,68 DM.                                                Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Postfach 13 20, 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz                     Postvertriebsstück · Z 5702 A , Gebühr bezahh\nbeträgt 7%.\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß§ 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nvom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende\nim Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nBundesanzeiger                             Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung\nSeite       (Nr.              vom)             lnkrafttretens\n3. 7.92            Verordnung zur Verhütung einer Einschleppung der spongi-\nformen Rinderenzephalopathie bei der Einfuhr von Rinder-\nembryonen aus dem Vereinigten Königreich                              5481        (126          10. 7. 92)             11. 7. 92\nneu: 7831-1-43-58\n23. 6. 92            Verordnung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Nord zur\nAufhebung von schiffahrtspolizeilichen Anordnungen der\nWasser- und Schiffahrtsdirektion Nord und Dritte Bekanntma-\nchung zur Änderung der Bekanntmachung der Wasser- und\nSchiffahrtsdirektion Nord zur Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung           5565        (128          14. 7. 92)             s. Art. IV\nneu: 9511-1-22; 9511-1-15, 9511-1-18, 9511-1-17, 9511-1-21"]}