{"id":"bgbl1-1992-3-1","kind":"bgbl1","year":1992,"number":3,"date":"1992-01-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/3#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1992-3-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1992/bgbl1_1992_3.pdf#page=2","order":1,"title":"Erstes Gesetz zur Änderung des Flächenstillegungsgesetzes 1991","law_date":"1992-01-17T00:00:00Z","page":66,"pdf_page":2,"num_pages":1,"content":["66                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1992, Teil 1\nErstes Gesetz\nzur Änderung des Flächenstillegungsgesetzes 1991\nVom 17. Januar 1992\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:\nArtikel 1\nDas Flächenstillegungsgesetz 1991 vom 22. Juli 1991 (BGBI. 1 S. 1582) wird\nwie folgt geändert:\n1 . Dem § 3 wird folgender Absatz angefügt:\n,,(3) Soweit sich der Antragsteller nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 verpflichtet hat, auf\nden Flächen eine Selbstbegrünung zuzulassen, wird die Beihilfe um 1O vom\nHundert gekürzt.\"\n2. § 6 wird wie folgt geändert:\na) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:\n„Abweichend von Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c können, soweit eine vom\nBeihilfeberechtigten nach § 2 Abs. 3 Satz 1 eingegangene Verpflichtung\nnicht oder nicht mehr erfüllt wird, die Bewilligungsbescheide auch teilweise\nwiderrufen werden; maßgeblich ist der Grad der Auswirkung der Nichterfül-\nlung der genannten Verpflichtungen auf die Umwelt.\"\nb) Absatz 3 wird wie folgt gefaßt:\n,,(3) Zu erstattende Beträge sind vom Empfänger zurückzuzahlen. Sie\nsind vom Zeitpunkt des Empfanges an mit 2 vom Hundert über dem\nDiskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen, der am letzten\nArbeitstag des Monats galt, in dem die zu erstattenden Beträge an den\nEmpfänger ausgezahlt worden sind.\"\nArtikel 2\nDieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 27. Juli 1991 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetz-\nblatt verkündet.\nBonn, den 17. Januar 1992\nDer Bundespräsident\nWeizsäcker\nDer Bundeskanzler\nDr. Helmut Kohl\nDer Bundesminister\nfür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten\n1. Kiechle"]}