{"id":"bgbl1-1991-7-13","kind":"bgbl1","year":1991,"number":7,"date":"1991-02-08T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1991/7#page=63","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1991-7-13/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1991/bgbl1_1991_7.pdf#page=63","order":13,"title":"Berichtigung der Vierten Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure","law_date":"1991-01-24T00:00:00Z","page":227,"pdf_page":63,"num_pages":2,"content":["Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 8. Februar 1991                       227\nBerichtigung\nder Neufassung der Trinkwasserverordnung\nVom 23. Januar 1991\nDie Bekanntmachung der Neufassung der Trinkwasserverordnung vom\n5. Dezember 1990 (BGBI. 1 S. 2612) und die Trinkwasserverordnung in der\nFassung dieser Bekanntmachung sind wie folgt zu berichtigen:\n1. In der Bekanntmachung sind unter der Nummer 2 die Worte „Artikels 5\" durch\ndie Worte „Artikels 4\" zu ersetzen.\n2. In der Trinkwasserverordnung sind\na) in § 18 die Absatzbezeichnungen ,,(1 )\" und ,,(2)\" zu streichen; der bishe-\nrige Absatz 2 wird zu Satz 2,\nb) in Anlage 5 die Verweisungen,,§ 10\" jeweils durch die Verweisung,,§ 12\"\nund die Verweisungen ,,§ 11\" jeweils durch die Verweisung ,,§ 13\" zu\nersetzen.\nBonn, den 23. Januar 1991\nDer Bundesminister für Gesundheit\nIm Auftrag\nHallauer\nBerichtigung\nder Vierten Verordnung\nzur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure\nVom 24. Januar 1991\nDie Vierte Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und\nl~genieure vom 13. Dezember 1990 (BGBI. 1S. 2707) ist wie folgt zu berichtigen:\nIn Artikel 1 Nr. 45 Buchstabe a ist in der 6. Zeile der linken Spalte der Zone I der\nHonorartafel zu § 74 Abs. 1 die Zahl „10 500\" durch die Zahl „10 050\" zu\nersetzen.\nBonn, den 24. Januar 1991\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIm Auftrag\nVogler","228                                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991 , Teil 1\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige Veröffent-\nlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarilvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 5300 Bonn 1\nTelefon: (0228) 38208-0, Telefax: (0228) 38208-36\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 81 .48 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 2,56 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1990 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 11,64 DM (10,24 DM zuzüglich 1,40 DM Versandkosten),\nbei Lieferung gegen Vorausrechnung 12,64 DM.                                                 Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Postfach 13 20 • 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten: der angewandte Steuersatz                           Postvertriebsstück • Z 5702 A • Gebühr bezahlt\nbeträgt 7%.\nBundesgesetzblatt-Ein band decken 1990\nAuslieferung ab Februar 1991\nTeil 1: 30,90 DM                                                (3 Einbanddecken) einschließlich Porto und Verpackung\nTeil II: 20,60 DM                                               (2 Einbanddecken) einschließlich Porto und Verpackung\n7 % MwSt. sind enthalten\nAusführung:            Halbleinen, Rücken mit Goldschrift, wie in den vergangenen Jahren.\nHinweis:               Einbanddecken für Teil I und Teil II können jetzt auch zur Fortsetzung bestellt werden.\nAchtung:               Zur Vermeidung von Doppellieferungen bitten wir vor der Bestellung zu prüfen, ob\nSie nicht schon einen Fortsetzungsauftrag für Einbanddecken erteilt haben.\nDie Titelblätter mit den Hinweisen für das Einbinden, die Zeitlichen Übersichten und die Sachverzeich-\nnisse für den Jahrgang 1990 des Bundesgesetzblattes Teil I und Teil II liegen einer der nächsten\nAusgaben des Bundesgesetzblattes 1991 Teil I und Teil II im Rahmen des Abonnements bei.\nBundesanzeiger Verlagsges. m. b. H.\nVertriebsabteilung Bundesgesetzblatt• Postfach 13 20 • 5300 Bonn 1"]}