{"id":"bgbl1-1991-35-7","kind":"bgbl1","year":1991,"number":35,"date":"1991-06-14T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1991/35#page=15","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1991-35-7/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1991/bgbl1_1991_35.pdf#page=15","order":7,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 14 und Nr. 15","page":1231,"pdf_page":15,"num_pages":2,"content":["Nr. 35 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 14. Juni 1991                                                                                     1231\nBundesgesetz b I att\nTeil II\nNr. 14, ausgegeben am 25. Mai 1991\nTag                                                                             Inhalt                                                                                 Seite\n30. 4. 91      Fünfunddreißigste Verordnung zur Änderung der Zolltarifverordnung (Endgültiges Grundkontingent\n1991 für Bananen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       678\n7. 5. 91      Verordnung zur Änderung der Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale\nEisenbahnbeförderung von Gütern (CIM) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       679\n11. 4. 91      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 132 der Internationalen Arbeits-\norganisation über den bezahlten Jahresurlaub (Neufassung vom Jahre 1970) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            680\n11. 4. 91      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 134 der Internationalen Arbeits-\norganisation über den Schutz der Seeleute gegen Arbeitsunfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  680\n11. 4. 91      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 135 der Internationalen Arbeits-\norganisation über Schutz und Erleichterungen für Arbe.itnehmervertreter im Betrieb. . . . . . . . . . . . . . . .                                           681\n11. 4. 91      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 136 der Internationalen Arbeits-\norganisation über den Schutz vor den durch Benzol verursachten Vergiftungsgefahren . . . . . . . . . . . . .                                                681\n11. 4. 91      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 138 der Internationalen Arbeits-\norganisation über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      682\n11. 4. 91      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 139 der Internationalen Arbeits-\norganisation über die Verhütung und Bekämpfung der durch krebserzeugende Stoffe und Einwirkun-\ngen verursachten Berufsgefahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 682\n11. 4. 91      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 141 der Internationalen Arbeits-\norganisation über die Verbände ländlicher Arbeitskräfte und ihre Rolle in der wirtschaftlichen und\nsozialen Entwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        683\n12. 4. 91      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 142 der Internationalen Arbeits-\norganisation über die Berufsberatung und die Berufsbildung i.m Rahmen der Erschließung des\nArbeitskräftepotentials . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       683\n16. 4. 91      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Genfer Protokolls wegen Verbots des Gaskriegs . . . .                                                           684\n17. 4. 91      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 144 der Internationalen Arbeits-\norganisation über dreigliedrige Beratungen zur Förderung der Durchführung internationaler Arbeits-\nnormen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  685\n17. 4. 91      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und Voll-\nstreckung ausländischer Schiedssprüche .......................................... , . . . . .                                                               686\n8. 5. 91      Bekanntmachung der Neufassung der Anhänge 1, II und III zu dem Europäischen Fürsorgeabkommen                                                                686\nPreis dieser Ausgabe: 6,12 DM (5,12 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 7,12 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.","1232                                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil 1\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Ver1ags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und soostige Veröffent-\nlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Ver1agsges.m.b.H., Postfach 13 20, 5300 Bonn 1\nTelefon: (0228) 38208-0, Telefax: (0228) 38208-36\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 81,48 DM. Einzelstüeke je angefan-\ngene 16 Seiten 2,56 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1990 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe ohne Anlageband: 3,56 DM (2,56 DM zuzüglich 1,00 DM\nVersandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,56 DM.\nPreis des Anlagebandes: 70,06 DM (66,56 DM zuzüglich 3,50 DM Versandkosten),\nbei Lieferung gegen Vorausrechnung 71,06 DM.                                                         Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Postfach 13 20 • 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7 %.                                                                                                  Postvertriebsstück · Z 5702 A · Gebühr bezahlt\nNr. 15, ausgegeben am 8. Juni 1991\nTag                                                                          Inhalt                                                                  Seite\n31.5.91           Gesetz zu dem Vertrag vom 9. November 1990 über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und\nZusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen\nSowjetrepubliken ................................................................. .                                                     702\n9. 2. 91       Bekanntmachung des deutsch-sowjetischen Abkommens über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet\ndes Arbeits- und Sozialwesens ....................................................... .                                                  709\n20. 3. 91         Bekanntmachung des deutsch-österreichischen Abkommens über die Zusammenarbeit in der beruf-\nlichen Bildung und über die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit von beruflichen Prüfungs-\nzeugnissen ...................................................................... .                                                      712\n10. 4. 91        Bekanntmachung des deutsch-jemenitischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit ....... .                                             716\n18. 4. 91        Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Patentzusammenarbeitsvertrages .............. .                                              718\n18. 4. 91        Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Hauptlinien\ndes internationalen Eisenbahnverkehrs {AGC) ........................................... .                                                718\n19. 4. 91        Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über d~fl Beförderungsvertrag im\ninternationalen Straßengüterverkehr (CMR) sowie des Protokolls zu diesem Ubereinkommen ...... .                                          719\n14. 5. 91        Bekanntmachung der deutsch-israelischen Regierungsvereinbarung über die Zusammenarbeit auf\ndem Gebiet des geistigen Eigentums .................................................. .                                                  720\n15. 5. 91        Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-sowjetischen Abkommens über einige über-\nleitende Maßnahmen ............................................................... .                                                     723\n15. 5. 91        Bekanntmachung über das Inkrafttreten_ des deutsch-sowjetischen Vertrags über die Bedingungen des\nbefristeten Aufenthalts und die Modalitäten des planmäßigen Abzugs der sowjetischen Truppen aus\ndem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ............................................ .                                                 723\n24. 4. 91         Berichtigung der Veröffentlichung des Übereinkommens Nr. 160 der Internationalen Arbeitsorgani-\nsation vom 25. Juni 1985 über Arbeitsstatistiken .......................................... .                                            724\nPreis dieser Ausgabe: 6,12 DM (5,12 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 7,12 DM\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung"]}