{"id":"bgbl1-1991-33-6","kind":"bgbl1","year":1991,"number":33,"date":"1991-06-05T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1991/33#page=16","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1991-33-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1991/bgbl1_1991_33.pdf#page=16","order":6,"title":"Bekanntmachung über die Außerkurssetzung der im Beitrittsgebiet noch gültigen Umlaufmünzen der ehemaligen DDR zu 1, 5, 10, 20 und 50 Pfennig","law_date":"1991-05-23T00:00:00Z","page":1200,"pdf_page":16,"num_pages":1,"content":["1200                                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil 1\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige Veröffent-\nlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 5300 Bonn 1\nTelefon: (0228) 38208-0, Telefax: (0228) 38208-36\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 81,48 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 2,56 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1990 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 3,56 DM (2,56 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei\nLieferung gegen Vorausrechnung 4,56 DM.                                                      Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz                           Postvertriebsstück • Z 5702 A · Gebühr bezahlt\nbeträgt 7%.\nBekanntmachung\nüber die Außerkurssetzung der im Beitrittsgebiet\nnoch gültigen Umlaufmünzen der ehemaligen DDR\nzu 1, 5, 10, 20 und 50 Pfennig\nVom 23. Mai 1991\nGemäß Artikel 1 Abs. 4 der Anlage I des Vertrages über die Schaffung einer\nWährungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vom 18. Mai 1990 werden die im\nBeitrittsgebiet noch gültigen Umlaufmünzen der ehemaligen DDR in der Stücke-\nlung von 1, 5, 10, 20 und 50 Pfennig mit Wirkung vom 1. Juli 1991 außer Kurs\ngesetzt. Die Münzen verlieren damit ihre Gültigkeit. Sie werden aber noch bis\nzum 30. September 1991 von der Staatsbank Berlin und deren Filialen und\nZweigstellen sowie den Kassen der Deutschen Bundespost und der Deutschen\nBundesbank im Beitrittsgebiet zum Nennwert in andere gesetzliche Zahlungsmit-\ntel der Bundesrepublik Deutschland umgetauscht; alle übrigen Kreditinstitute im\nBeitrittsgebiet wurden gebeten, ebenso zu verfahren.\nDies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.\nBonn, den 23. Mai 1991\nDer Bunde.sminister der Finanzen\nWaigel"]}