{"id":"bgbl1-1991-17-10","kind":"bgbl1","year":1991,"number":17,"date":"1991-03-20T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1991/17#page=47","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1991-17-10/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1991/bgbl1_1991_17.pdf#page=47","order":10,"title":"Verkündungen im Bundesanzeiger","page":683,"pdf_page":47,"num_pages":2,"content":["Nr. 17 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 20. März 1991                                                                                         683\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 7, ausgegeben am 19. März 1991\nTag                                                                         I n h a It                                                                                  Seite\n1. 3. 91      Zweite Verordnung zur Änderung der ECE-Regelung Nr. 20 über einheitliche Vorschriften für die\nGenehmigung von Kraftfahrzeugscheinwerfern mit Halogenglühlampen (2. Verordnung zur ECE-\nRegelung Nr. 20) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      474\n31. 8. 90        Bekanntmachung des deutsch-kenianischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . .                                                           490\n31. 1. 91        Bekanntmachung von Änderungen der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkom-\nmen und der Gebührenordnung der Europäischen Patentorganisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          491\n5. 2. 91      Bekanntmachung der deutsch-polnischen Vereinbarung über die Beschäftigung von Arbeitnehmern\nzur Erweiterung ihrer beruflichen und sprachlichen Kenntnisse (Gastarbeitnehmer-Vereinbarung) . . . .                                                        501\n7. 2. 91      Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Weltgesundheitsorganisation . . . . . . . . .                                                        503\n14. 2. 91       Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des\ngewerblichen Eigentums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             503\n18. 2. 91       Bekanntmachung des deutsch-äthiopischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . .                                                            504\n18. 2. 91       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über strafbare und bestimmte andere an\nBord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               506\n20. 2. 91       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere\nals Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           507\n25. 2. 91       Bekanntmachung des deutsch-mosambikanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . .                                                                  508\n26. 2. 91       Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrags über die wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit\nim Einzugsgebiet der Donau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               509\n28. 2. 91       ß.ekanntmachung über das Inkrafttreten von Änderungen und den Geltungsbereich des Internationalen\nUbereinkommens von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                 510\n1. 3. 91      Bekanntmachung des deutsch-mosambikanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . .                                                                  511\nPreis dieser Ausgabe: 9,08 DM (7,68 DM zuzüglich 1,40 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 10,08 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7%.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nvom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende\nim Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nBundesanzeiger                                     Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                                                                                                                     lnkrafttretens\nSeite          (Nr.                    vom)\n11. 3. 91       Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschafts-\nverordnung                                                                                    1725           (50             13. 3. 91)                   14. 3. 91\n7400-1-6","684                                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil 1\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige Veröffent-\nlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 5300 Bonn 1\nTelefon: (0228) 38208-0, Telefax: (0228) 38208-36\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 81,48 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 2,56 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1990 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 9,08 DM (7,68 DM zuzüglich 1,40 DM Versandkosten), bei\nLieferung gegen Vorausrechnung 10,08 DM.                                                     Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Postfach 13 20 • 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz                           Postvertriebsstück · Z 5702 A · Gebühr bezahlt\nbeträgt 7%.\nBundesgesetzblatt-Einbanddecken                                                                                    1990\nTeil 1: 30,90 DM                                                (3 Einbanddecken) einschließlich Porto und Verpackung\nTeil II: 20,60 DM                                               (2 Einbanddecken) einschließlich Porto und Verpackung\n7 % MwSt. sind enthalten\nAusführung:             Halbleinen, Rücken mit Goldschrift, wie in den vergangenen Jahren.\nHinweis:                Einbanddecken für Teil I und Teil II können jetzt auch zur Fortsetzung bestellt werden.\nAchtung:                Zur Vermeidung von Doppellieferungen bitten wir vor der Bestellung zu prüfen, ob\nSie nicht schon einen Fortsetzungsauftrag für Einbanddecken erteilt haben.\nBundesanzeiger Verlagsges. m. b. H.\nVertriebsabteilung Bundesgesetzblatt• Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1"]}