{"id":"bgbl1-1991-16-5","kind":"bgbl1","year":1991,"number":16,"date":"1991-03-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1991/16#page=14","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1991-16-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1991/bgbl1_1991_16.pdf#page=14","order":5,"title":"Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern","law_date":"1991-01-23T00:00:00Z","page":634,"pdf_page":14,"num_pages":1,"content":["634                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991 , Teil 1\nAnordnung\nüber die Ernennung und Entlassung von Beamten\nim Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern\nVom 23. Januar 1991\n1.                                  jeweils für seinen/ihren Geschäftsbereich,\nAuf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundesprä-         dem Vorstand des Bundesverbandes für den Selbst-\nsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundes-           schutz mit dem Recht, diese Befugnis auf den Direktor\nbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975            (als Geschäftsführendes Vorstandsmitglied) weiter zu\n(BGBI. 1 S. 1915), geändert durch die Anordnung vom              übertragen,\n21. Juni 1978 (BGBI. r S. 921 ), übertrage ich widerruflich  c) der Besoldungsgruppen A 1 bis     A 11\ndie Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung\nder Bundesbeamten                                                dem Präsidenten der Fachhochschule des Bundes für\nöffentliche Verwaltung für die Beamten des Zentralbe-\na) der Besoldungsgruppen A 1 bis A 12                            reichs und den Fachbereich Allgemeine innere Verwal-\ndem Präsidenten des Statistischen Bundesamtes,               tung,\ndem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungs-\nd) der Besoldungsgruppen A 6 bis A 11\nschutz,\ndem Präsidenten des Bundeskriminalamtes,                    den Kommandeuren der Grenzschutzkommandos,\ndem Präsidenten des Bundesverwaltungsamtes,                 dem Kommandeur der Grenzschutzschule,\ndem Präsidenten des Bundesamtes für Zivilschutz,            jeweils für die Polizeivollzugsbeamten ihres/seines\ndem Präsidenten des Bundesamtes für die Anerken-            Geschäftsbereichs.\nnung ausländischer Flüchtlinge,\ndem Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in\nder Informationstechnik,                                                               II.\njeweils für seinen Geschäftsbereich,\nFür besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und\nb) der Besoldungsgruppen A 1 bis A 11                        Entlassung der unter Abschnitt I genannten Beamten vor.\ndem Präsidenten des Bundesarchivs,\ndem Präsidenten und Professor des Instituts für Ange-\nIII.\nwandte Geodäsie,\nden Leitern der Grenzschutzverwaltungen,                   Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in\ndem Direktor der Grenzschutzdirektion,                   Kraft. Gleichzeitig treten die Anordnung über die Ernen-\ndem Leiter der Beschaffungsstelle des Bundes-            nung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich\nministers des Innern,                                    des Bundesministers des Innern vom 4. November 1988\ndem Präsidenten des Bundesausgleichsamtes,               (BGBI. 1 S. 2204) und die Änderungsanordnung vom\ndem Leiter der Dienststelle Marienthal,                  10. September 1990 (BGBI. 1 S. 2173) außer Kraft.\nBonn, den 23. Januar 1991\nDer Bundesminister des Innern\nSchäuble"]}