{"id":"bgbl1-1991-13-4","kind":"bgbl1","year":1991,"number":13,"date":"1991-03-06T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1991/13#page=11","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1991-13-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1991/bgbl1_1991_13.pdf#page=11","order":4,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 5","page":511,"pdf_page":11,"num_pages":2,"content":["Nr. 13 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 6. März 1991                                                                511\nB u n desgesetzb I att\nTeil II\nNr. 5, ausgegeben am 21. Februar 1991\nTag                                                                   1nhalt                                                                  Seite\n12.  2.91       Gesetz zu dem Beschluß der Generalversammlung des Internationalen Ausstellungsbüros\nvom 31. Mai 1988 zur Änderung des Abkommens über Internationale Ausstellungen vom\n22. November 1928 ............................................................... .                                                 426\n27.  1.91       Erste Verordnung zur Inkraftsetzung von Änderungen der Anlage des Übereinkommens zur Erhaltung\nder antarktischen Robben ........................................................... .                                              431\n28.  1.91       Verordnung zur Neufassung der ECE-Regelung Nr. 7 über einheitliche Vorschriften für die Genehmi-\ngung der Begrenzungsleuchten, Schlußleuchten, Bremsleuchten und Umrißleuchten für Kraftfahr-\nzeuge (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihre Anhänger (Verordnung zur ECE-Regelung Nr. 7) ..••                                     432\n5. 12. 90      Bekanntmachung des deutsch-indonesischen Abkommens über kulturelle Zusammenarbeit                                                   433\n10.  1.91       Bekanntmachung des deutsch-jordanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit                                                   437\n10.  1. 91      Bekanntmachung des deutsch-jordanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit.                                                  439\n11.  1. 91      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 81 der Internationalen Arbeits-\norganisation über die Arbeitsaufsicht in Gewerbe und Handel ..................•..............                                       441\n11.  1. 91      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 29 der Internationalen Arbeits-\norganisation über Zwangs- oder Pflichtarbeit .............................................. .                                       441\n21.  1. 91      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verbreitung der durch\nSatelliten übertragenen programmtragenden Signale ...................................... .                                          442\n21.  1. 91      Bekanntmachung des deutsch-gambischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit ........ .                                          442\n24.  1. 91      Bekanntmachung über die Erweiterung der Ausbildung am Deutsch-Französischen Hochschulinstitut\nfür Technik und Wirtschaft Saargemünd ................................................•                                             444\n28.  1. 91      Bekanntmachung des deutsch-jugoslawischen Abkommens über die Zusammenarbeit bei der beruf-\nlichen Wiedereingliederung von vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten\nBürgern der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (Berichtigung) ................... .                                   445\n30.  1. 91      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verhütung der Meeresver-\nschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen .............•.............                                        445\n30.  1. 91      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Öbereinkommens über einen Verhaltenskodex für\nLinienkonferenzen .................................................................•                                                446\n30.  1. 91      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zusatzabkommens zum Warschauer Abkommen zur\nVereinheitlichung von Regeln über die von einem anderen als dem vertraglichen Luftfrachtführer\nausgeführte Beförderung im internationalen Luftverkehr ....................................•                                        446\n30.  1. 91      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Madrider Abkommens über die internationale Regi-\nstrierung von Marken ...........................................................•...•                                               447\n29.  1. 91      Berichtigung der Veröffentlichung des Abkommens vom 9. Oktober 1990 zwischen der Regierung der\nBundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken ül::>er\neinige überleitende Maßnahmen ........•............................................••                                               447\nDie Anhänge 1, 2 und 3 der Verordnung zur Neufassung der ECE-Regelung Nr. 7 werden als Anlageband zu dieser Ausgabe des\nBundesgesetzblattes ausgegeben. Abonnenten des Bundesgesetzblattes Teil II wird der Anlageband auf Anforderung gemäß den\nBezugsbedingungen des Verlags übersandt.\nPreis dieser Ausgabe ohne Anlageband: 6, 12 DM (5, 12 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 7, 12 DM.\nPreis des Anlagebandes: 9,08 DM (7,68 DM zuzüglich 1,40 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 10,08 DM.\nim Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.","512                                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1991, Teil 1\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige Veröffent-\nlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesanzeiger Verlagsges.m.b.H., Postfach 13 20, 5300 Bonn 1\nTelefon: (0228) 38208-0, Telefax: (0228) 38208-36\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 81 .48 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 2,56 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1990 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe ohne Anlageband: 3,56 DM (2,56 DM zuzüglich 1,00 DM\nVersandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,56 DM.\nPreis des Anlagebandes: 11,64 DM (10,24 DM zuzüglich 1,40 DM Versandkosten),\nbei Lieferung gegen Vorausrechnung 12,64 DM.                                                 Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7 %.                                                                                         Postvertriebsstück • Z 5702 A • Gebühr bezahlt\nBundesgesetzblatt-Ein band decken 1990\nTeil 1: 30,90 DM                                                 (3 Einbanddecken) einschließlich Porto und Verpackung\nTeil II: 20,60 DM                                                (2 Einbanddecken) einschließlich Porto und Verpackung\n7 % MwSt. sind enthalten\nAusführung:             Halbleinen, Rücken mit Goldschrift, wie in den vergangenen Jahren.\nHinweis:                Einbanddecken für Teil I und Teil II können jetzt auch zur Fortsetzung bestellt werden.\nAchtung:                Zur Vermeidung von Doppellieferungen bitten wir vor der Bestellung zu prüfen, ob\nSie nicht schon einen Fortsetzungsauftrag für Einbanddecken erteilt haben.\nBundesanzeiger Verlagsges. m. b. H.\nVertriebsabteilung Bundesgesetzblatt • Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1"]}