{"id":"bgbl1-1990-72-2","kind":"bgbl1","year":1990,"number":72,"date":"1990-12-28T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1990/72#page=13","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1990-72-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1990/bgbl1_1990_72.pdf#page=13","order":2,"title":"Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesbahngesetzes (4. BbÄndG)","law_date":"1990-12-19T00:00:00Z","page":2909,"pdf_page":13,"num_pages":1,"content":["Nr. 72 - Taq der Ausgabe: Bonn, den 28. Dezember 1990                   2909\nViertes Gesetz\nzur Änderung des Bundesbahngesetzes\n(4. BbÄndG)\nVom 19. Dezember 1990\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:\nArtikel 1\nDas Bundesbahngesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnum-\nmer 931-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 31\ndes Gesetzes vom 28. Juni 1990 (BGBI. 1 S. 1221 ), wird wie folgt geändert:\n§ 47 erhält folgende Fassung:\n,,§ 47\nFreifahrt\n(1) Die Mitglieder der gesetzgebenden Körperschaften des Bundes und der\nLänder sowie die Mitglieder des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepu-\nblik Deutschland haben das Recht der freien Benutzung der Verkehrsmittel der\nDeutschen Bundesbahn in beliebiger Beförderungsklasse. Die Freifahrtberechti-\ngung gilt jeweils für das Gebiet, auf das sich die Zuständigkeit der gesetzgeben-\nden Körperschaften erstreckt, für die Mitglieder des Europäischen Parlaments\nfür das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie endet eine Woche nach\nErlöschen der Mitgliedschaft. Die Leistungen der Deutschen Bundesbahn sind\nvon den genannten Gebietskörperschaften, für die Mitglieder des Europäischen\nParlaments vom Bund abzugelten.\n(2) Absatz 1 gilt für die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts entspre-\nchend.\"\nArtikel 2\nDieses Gesetz tritt am 1. Januar 1991 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetz-\nblatt verkündet.\nBerlin, den 19. Dezember 1990\nDer Bundespräsident\nWeizsäcker\nDer Bundeskanzler\nDr. Helmut Kohl\nDer Bundesminister für Verkehr\nDr. Zimmermann"]}