{"id":"bgbl1-1990-66-6","kind":"bgbl1","year":1990,"number":66,"date":"1990-12-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1990/66#page=46","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1990-66-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1990/bgbl1_1990_66.pdf#page=46","order":6,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 45","page":2630,"pdf_page":46,"num_pages":1,"content":["2630                                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil 1\nBundesgesetzblatt\nTe i I II\nNr. 45, ausgegeben am 11. Dezember 1990\nTag                                                                          1nhalt                                                                                  Seite\n23. 11. 90        Verordnung zur Verlängerung des Internationalen Kakao-Übereinkommens von 1986                                                                           1462\n28. 11. 90       Verordnung zur Neufassung der ECE-Regelung Nr. 17 über einheitliche Vorschriften für die Genehmi-\ngung der Kraftfahrzeuge hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit der Sitze und ihrer Verankerungen\nsowie der Eigenschaften der für diese Sitze vorgeschriebenen Kopfstützen (Verordnung zur\nECE-Regelung Nr. 17) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      1466\n29. 11. 90        Neunundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Zolltarifverordnung (Kohlezoll nach dem Beitritt) . .                                                     1467\n29. 11. 90       Dreißigste Verordnung zur Änderung der Zolltarifverordnung (Besondere Zollsätze gegenüber Ländern\ndes RGW) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1468\n30. 11. 90       Verordnung zu der Vereinbarung vom 25. Juni 1990 zwischen dem Bundesminister für Arbeit und\nSozialordnung der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherheit\ndes Königreichs Spanien über die Erstattung von Aufwendungen für Sachleistungen der Kranken-\nversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1472\n23. 10. 90       Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge\nüber den internationalen Warenkauf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               1477\n30. 10. 90       Bekanntmachung über das Außerkrafttreten des Übereinkommens zur Einführung eines Einheitlichen\nGesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              1482\n30. 10. 90       Bekanntmachung über das Außerkrafttreten des Übereinkommens zur Einführung eines Einheitlichen\nGesetzes über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen . . . . . . . . . . .                                                1482\n14. 11. 90       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Internationale See-\nschiffahrts-Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       1483\n16. 11 . 90      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Gründung eines Rates für die\nZusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          1483\n16. 11. 90       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Schiffsvermessungs-Überein-\nkommens von 1969 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       1484\nDer Anhang der Verordnung zur Neufassung der ECE-Regelung Nr. 17 wird als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetz-\nblattes ausgegeben. Abonnenten des Bundesgesetzblattes Teil II wird der Anlageband auf Anforderung gemäß den Bezugsbedin-\ngungen des Verlags übersandt.\nPreis dieser Ausgabe ohne Anlagenband: 6,12 DM (5,12 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 7,12 DM.\nPreis des Anlagenbandes: 9,08 DM (7,68 DM zuzüglich 1,40 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 10,08 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung."]}