{"id":"bgbl1-1990-58-3","kind":"bgbl1","year":1990,"number":58,"date":"1990-10-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1990/58#page=31","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1990-58-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1990/bgbl1_1990_58.pdf#page=31","order":3,"title":"Elfte Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften","law_date":"1990-10-26T00:00:00Z","page":2327,"pdf_page":31,"num_pages":10,"content":["Nr. 58 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Oktober 1990                             2327\nElfte Verordnung\nzur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften\nVom 26. Oktober 1990\nAuf Grund                                                         lung, daß das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt\noder endgültig aus dem Verkehr gezogen wurde,\n-   des § 6 Abs. 1 Nr. 1 und des § 47 Abs. 1 Nr. 3 des\nkann an Stelle der Mitteilung nach Muster 6 a durch\nStraßenverkehrsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt\neine andere Bescheinigung erfolgen.\"\nTeil III, Gliederungsnummer 9231-1, veröffentlichten\nbereinigten Fassung, § 6 Abs. 1 Nr. 1 geändert durch\nArtikel 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 13. Mai 1986 (BGBI. 1    2. § 29 b wird wie folgt gefaßt:\nS. 700), § 47 Abs. 1 Nr. 3 eingefügt durch Gesetz                                      ,,§ 29b\nvom 28. Januar 1987 (BGBI. 1 S. 486), verordnet der\nBundesminister für Verkehr,                                     Ein Versicherungsnachweis nach § 29 a ist auch\nerforderlich, wenn das Fahrzeug nach vorüber-\n-   des § 7 des Gesetzes über die Pflichtversicherung für        gehender Stillegung wieder zum Verkehr zugelassen\nKraftfahrzeughalter in der im Bundesgesetzblatt Teil III,    werden soll.\"\nGliederungsnummer 925-1 , veröffentlichten bereinig-\nten Fassung verordnet der Bundesminister für Verkehr\nim Einvernehmen mit dem Bundesminister der Justiz         3. § 29 c wird wie folgt geändert:\nund dem Bundesminister für Wirtschaft:                       a) Absatz 1 wird wie folgt gefaßt:\n,,(1) Der Versicherer kann zur Beendigung seiner\nArtikel 1                               Haftung nach § 3 Nr. 5 des Pflichtversicherungs-\ngesetzes der zuständigen Zulassungsstelle nach\nDie Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fas-\nMuster 9 oder 1O Anzeige erstatten, wenn eine dem\nsung der Bekanntmachung vom 28. September 1988\nPflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraft-\n(BGBI. 1 S. 1793), zuletzt geändert durch Artikel 3 des\nfahrzeughaftpflichtversicherung nicht oder nicht\nGesetzes vom 22. Dezember 1989 (BGBI. 1 S. 2436), wird\nmehr besteht. Eine Anzeige nach Muster 9 ist zu\nwie folgt geändert:\nunterlassen, wenn der Zulassungsstelle die Ver-\nsicherungsbestätigung über den Abschluß einer\n1. § 29 a wird wie folgt geändert:\nneuen dem Pflichtversicherungsgesetz entspre-\na) In Absatz 1 werden die Sätze 1 und 2 wie folgt               chenden Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung zuge-\ngefaßt:                                                      gangen ist und dies dem Versicherer nach § 29a\n,,Der Nachweis, daß eine dem Pflichtversicherungs-           Abs. 3 mitgeteilt wurde. Eine Versicherungs-\ngesetz entsprechende Kraftfahrzeughaftpflichtversi-          bestätigung nach Muster 8 gilt bei roten Kenn-\ncherung besteht, ist durch eine vom Versicherer zu           zeichen zur einmaligen Verwendung auch als\nerteilende Versicherungsbestätigung nach Muster 6            Anzeige im Sinne von Muster 10.\"\noder Muster 8 zu erbringen. Hersteller von Kraftfahr-    b) Absatz 2 wird wie folgt gefaßt:\nzeugen oder Kraftfahrzeuganhängern dürfen den\n,,(2) Die Zulassungsstelle hat dem Versicherer auf\nNachweis auch nach Muster 7 führen.\"\ndessen Anzeige durch Bescheid nach Muster 9 oder\nb) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz eingefügt:                10 mitzuteilen, wann die Anzeige eingegangen ist,\n,,(1 a) In Versicherungsbestätigungen (Muster 8),         und die übrigen in diesen Mustern vorgesehenen\ndie zur Erlangung von roten Kennzeichen zur ein-             Angaben zu übermitteln.\"\nmaligen Verwendung erteilt werden, ist der Zeit-         c) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz angefügt:\npunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnis-\n,,(3) Eine Anzeige zu einer Versicherung, für die\nses oder die Dauer des Versicherungsverhältnisses\nbereits eine Mitteilung nach § 29 a Abs. 3 abgesandt\nanzugeben.\"\nwurde, löst keine Maßnahmen der Zulassungsstelle\nc) Absatz 2 wird wie folgt gefaßt:                               nach Absatz 2 und § 29 d aus.\"\n,,(2) Die Zulassungsstelle hat den Versicherer\nunter Verwendung der nach Muster 6 oder 8 vor-        4. § 72 Abs. 2 wird wie folgt geändert:\ngesehenen Mitteilung über die Zuteilung oder Aus-\na) In der Bestimmung zu Muster 1 a (Bundeswehrfüh-\ngabe des Kennzeichens zu unterrichten. Die Mit-\nrerschein) wird Satz 2 durch folgende Sätze ersetzt:\nteilung nach Muster 7 beschränkt sich auf die Unter-\nrichtung, daß die Versicherungsbestätigung der               „Führerscheinvordrucke, die dem Muster 1 a in der\nZulassungsstelle vorliegt.\"                                  vor dem 1. Juli 1990 geltenden Fassung entspre-\nchen, dürfen aufgebraucht werden. Führerscheine,\nd) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz angefügt:\ndie nach diesem Muster ausgefertigt worden sind,\n,,(3) Die Zulassungsstelle kann unter Verwendung           bleiben gültig.\"\nder Mitteilung nach Muster 6 a den Versicherer dar-\nb) Nach den Bestimmungen zu Muster 2a und 2b\nüber unterrichten, daß ihr für das Fahrzeug die\n(Fahrzeugscheine) wird folgende Bestimmung ein-\nBestätigung nach Muster 6 über den Abschluß einer\ngefügt:\nneuen Versicherung zugegangen oder daß das\nFahrzeug vorübergehend stillgelegt oder endgültig            ,,Muster 6 una 8 (Versicherungsbestätigung, Mit-\naus dem Verkehr gezogen worden i~t. Die Mittei-              teilung), 9 und 1O (Anzeige, Bescheid)","2328                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil 1\nVordrucke, die den Mustern 6, 8, 9 und 10 in der vor     1. In § 1 Abs. 2 werden nach dem Wort „Kraftfahrzeug-\ndem 1. Januar 1991 geltenden Fassung entspre-                Haftpflichtversicherung\" die Worte „sowie bei roten\nchen, dürfen bis spätestens 31. März 1991 auf-               Kennzeichen zur einmaligen Verwendung zusätzlich\ngebraucht werden.\"                                           das Ende des Versicherungsschutzes\" eingefügt.\n5. Die Anlage I wird wie folgt geändert:                        2. § 8 wird wie folgt geändert:\na) In Abschnitt a (Gültige Unterscheidungszeichen)              a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:\nwerden die Unterscheidungszeichen „L\" und „DT\"                  aa) Im Eingangssatzteil werden das Wort „hat\"\nnebst Angaben hierzu gestrichen und nach dem                         durch das Wort „darf\" ersetzt und das Wort\nUnterscheidungszeichen „LD\" folgendes Unter-                         ,,zu\" gestrichen.\nscheidungszeichen\nbb) Nummer 1 wird wie folgt geändert:\n,,LOK     Lahn-Dill-Kreis in Wetzlar, Kreis\"\naaa) Buchstabe c wird wie folgt gefaßt:\nund nach dem Unterscheidungszeichen „LIF\"\n,,c) Fahrzeug-ldentifizierungsnummer,\nfolgendes Unterscheidungszeichen eingefügt:\nLeistung und - zusätzlich bei Kraft-\n,,LIP     Lippe in Detmold, Kreis\".                                              rädern - der Hubraum,\".\nb) In Abschnitt b (Noch gültige Unterscheidungs-                         bbb) Buchstabe e wird wie folgt gefaßt:\nzeichen, die - bedingt durch Gebiets- und Ver-\n„e) Vorliegen eines Versicherer-     und\nwaltungsreformen - nicht mehr zugeteilt werden\nHalterwechsels, \".\nund künftig auslaufen) wird nach dem Unterschei-\ndungszeichen „KRU\" folgendes Unterscheidungs-                        ccc) In Buchstabe h werden nach den Worten\nzeichen eingefügt:                                                         „oder der Versicherungsbestätigung,\" die\nWorte „Zugang der Bestätigung über eine\n„L    Lahn-Dill-Kreis in Wetzlar, Kreis\nneue Versicherung,\" eingefügt.\n(Abwicklung durch Zulassungsstelle des Krei-\nses Gießen in Gießen für Kennzeichen der                       ddd) Nach Buchstabe h wird folgender Buch-\nAnl. II Gruppe I a von A 1 - N 999, Gruppe I b                       stabe eingefügt:\nvon KA 1- LZ 99, Gruppe II von KA 100- LZ                            „i) Tag der vorübergehenden Stillegung\n999, Gruppe III a von A 1000 - D 9999 und                                 oder endgültigen Abmeldung des\nAbwicklung durch Zulassungsstelle des                                     Fahrzeugs,\".\nLahn-Dill-Kreises in Wetzlar für Kennzeichen\nder Anl. II Gruppe I a von P 1 - Z 999, Gruppe            cc) In Nummer 2 wird nach Buchstabe d folgender\n1b von AA 1 - JZ 99 und von MA 1 - ZZ 99,                      Buchstabe angefügt:\nGruppe II von AA 100 - JZ 999 und von MA                       ,,e) Ende des Versicherungsschutzes,\".\n100 - JZ 999, Gruppe III a von E 1000 - E\nb) In Absatz 2 werden die Worte „des Versicherer-\n9999)\";\nwechsels\" durch die Worte „des Versicherer- oder\nnach dem Unterscheidungszeichen „DS\" wird fol-                  Halterwechsels, der vorübergehenden Stillegung\ngendes Unterscheidungszeichen eingefügt:                        oder endgültigen Abmeldung des Fahrzeugs\"\n„DT   Lippe in Detmold, Kreis                                   ersetzt.\n(Abwicklung durch Zulassungsstelle des Krei-                                   Artikel 3\nses Lippe in Detmold)\".\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Über-\n6. In der Vorbemerkung zu den Mustern 6, 7, 8, 9 und 10        leitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 3 des Geset-\nwerden die letzten zwei Sätze aufgehoben.                   zes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom\n28. Dezember 1982 (BGBI. 1S. 2090) auch im Land Berlin.\n7. Die Muster 1 a, 6, 6 a, 8, 9 und 10 werden wie aus dem\nAnhang ersichtlich gefaßt.                                                               Artikel 4\nArtikel 2                                Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1991 in Kraft; es\ntreten jedoch Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a und Nr. 7 be-\nDie Fahrzeugregisterverordnung vom 20. Oktober 1987          züglich Muster 1 a am 1. Juli 1990 und Artikel 1 Nr. 5 am\n(BGBI. 1 S. 2305) wird wie folgt geändert:                     1 . November 1990 in Kraft.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBonn, den 26. Oktober 1990\nDer Bundesminister für Verkehr\nIn Vertretung\nDr. Knittel","NS::\nC   C::\nc.o,~\nc.o, (1)\n~\n~01 .....\n~m\n8\n(Farbe hellgrau, zweifach gefaltet; Breite 3 x 74 mm; Höhe 105 mm; Typendruck)             (Außenseiten)\nKlasseA2\nRaum für weitere Eintragungen                                  Leichtkrafträder (Krafträder mrt einem Hubraum von mehr als 50\nccm und nicht mehr als 80 ccm und einer durch die Bauart be-\nstimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h).\nKluMA1\n~\nKrafträder der Klasse 1 (A), jedoch mit einer Nennleistung von                                                                          01\nCO\nnicht mehr als 20 kW und einem leistungsbezogenen Leerge-\n1\nwicht von nicht weniger als 7 kg/kW.\nFührerschein                                                            -{\n~\nKlasseA                                                                                                                                (0\nKrafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum                                                                              C.\nvon mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten\nHöchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h.\nder Bundeswehr                                                          ~\nN         )>\nC:        C\nKlasseB                                                          Gilt nur in Verbindung mit dem                                          C/)\n)>       (0\nKraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens 8 Sitzen    Truppen-/Dienstausweis                                                  ~\naußer dem Führersitz oder Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung                                                                  ~>        O\"\nmit nicht mehr als 3500 kg zulässigen Gesamtgewichts. Ein An-                                                                 \"'::,      ~\nhänger mit nicht mehr als 750 kg zulässigen Gesamtgewichts       Personenkennziffer                                           CD     :r  CD\n-m\n•\ndarf mitgeführt werden.\n..... ::,  0\n:::s\nKlasseC                                                                                                                       zca       :?\nKraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mehr als 3500 kg zu-                                                                             C.\nlässigen Gesamtgewichts. Ein Anhänger mit nicht mehr als 750                                                                  ~          CD\n:::s\nkg zulässigen Gesamtgewichts darf mitgeführt werden.                                                                          -....J\n(iJ\nKla... D                                                                                                                                 :-\"\nKraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzen\nDer Inhaber besitzt die allgemeine Fahrerlaubnis\n0\naußer dem Führersitz. Ein Anhänger mit nicht menr als !50 kg zu-\nlässigen Gesamtgewichts darf mitgeführt werden.                  Klasse                                                                 5O\"\nKlaneE                                                                                                                                   ~\n~\nKraftfahrzeuge der Klassen B, C oder D, soweit der Führer für                                                                           (0\ndiese Klassen die Fahrerlaubnis erhalten hat, mit Anhängern, de-                                                                        (0\nren zulässiges Gesamtgewicht 750 kg überschreitet.                                                                                      0\nProbezeit (§ 2 a StVG) bis _ _ _ _ _ _ _ __\nKlasseF                                                          Der Vordruck ist auf dem Nachschubweg anzufordern.\nVoll- und Halbkettenfahrzeuge mit und ohne Anhänger.             Log/Bw/0096/89N VersNr7530-12-317-7863\nN\nc,.)\nN\n(0","N\nw\nw\n0\n(Innenseiten)\nName.Vorname                                Fahrerlaubnis Klasse                                 Erweiterung auf Fahrerlaubnis Klasse\n5    4      A2      A1        A B       C  D     E F A2        A1        A         B       C       D       E  F\nAusbildungsstelle\n1 Lid N,\nGeburtsort                                  Unterschrift Hauptprüfer, Dienstsiegel\nUnterschrift Hauptprüfer, Dienstsiegel                      CD\nDienststelle                                                                                                                                                 C\n:,\na.\n(1)\nC/)\n(0\n:·······················: Ausbildungsstelle                                                                                                                  (1)\n(/)\n(1)\nDatum der Aushändigung      1 aaS/-•N•               Datum der Aushändigung      I aaS / aaP-Nr                  N\nC\"\nfü'\n1                              _:::\n: Lfd Nr                                                                                                                           C\"...\nLichtbild                                                                                                                                      ll>\nErweiterung auf Fahrerlaubnis Klasse                 Erweiterung auf Fahrerlaubnis Klasse                        ::s-\n35x45mm                                                                                                                                        (0\nll>\nbis\n: Unterschrift    5    4      A2      A1        A B       C  D     E F A2        A1        A         B       C       D       E  F  :,\n(0\n38x52mm                        Ausbildungsstelle                         1 Lfd Nr   Ausbildungsstelle                               1 Lfd Nr    .....\nc.o\nc.o\n.9\nUnterschrift Hauptprüfer, Dienstsiegel               Unterschrift Hauptprüfer, Dienstsiegel\n: Datum                                                                                                                            ~\n~\n.............. ········ ...\nDienstsiegel\nUnterschrift des Inhabers                   Datum der Aushändigung\n1 ..s, __,.              Datum der Aushänaigung      1 aaS/-•N,","Nr. 58 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Oktober 1990                                                                          2331\nMuster 6 - Versicherungsbestätigung\n(§ 29 a Abs. 1)\n(Format DIN A6, Farbe: Untergrund weiß, Druck schwarz)\nAmtliches Kennzeichen\nVersicherungsbestätigung Nr.                                                                                                                                1\n1\n(§ 29 a Abs.1 StVZO) für Zulassungsstelle über eine Haftpflichtversicherung\nNr. des Versicherungsscheins                        Fz.-ldent.-Nr. (mind. die letzten 8 Stellen)        Schlüssel-Nr. des Versicherers\nFahrzeugart                                        Fahrzeughersteller                                   Beginn des Versicherungsschutzes\nD     ab Tag der Zulassung\nSchlüssel-Nr. f. Herst., Typ, Ausführung           Leistung              b. Krafträd. zus. Hubraum      oder\n(kW)                            (cm')  D     am:             (mind. ab Tag der Zulassung)\nVermerke des Versicherers          1 LJ       2   l__J      3  L_         4            5   L_J          Vers.-Summe für Personenschäden DM\nzum Vers.-Vertrag                  6 I I 7 17 8 17 9 17\nName und Anschrift des Versicherungsnehmers                                       Vermerk der Zulassungsstelle\nVersichererwechset liegt vor\n[J   ja\nAmtliches Kennzeichen\nzugeteilt am:\nNur auszufüllen bei Neuzµlassung, Umschrei-\nbung, Wiederzulassung, Umkennzeichnung\nWeitere Vermerke der Zulassungsstelle\n(Name und Unterschrift des Versicherers)                                    Name oder Nr. der Agentur des Versicherers\nMuster 6 - Mitteilung\n(§ 29 a Abs. 2)\n(Format DIN A6, Farbe: Untergrund weiß, Druck schwarz)\nAmtliches Kennzeichen\nMitteilung zur VB-Nr.\n(§ 29 a Abs. 2 StVZO) an Versicherer über eine Haftpflichtversicherung                                                                                     1\nNr. des Versicherungsscheins                       Fz.-ldent.-Nr. (mind. die letzten 8 Stellen)'        Schlüssel-Nr. des Versicherers\nFahrzeugart                                        Fahrzeughersteller                                   Beginn des Versicherungsschutzes\nD ab Tag der Zulassung\nSchlüssel-Nr. f. Herst, Typ, Ausführung            Leistung             b. Krafträd. zus. Hubraum       oder\n(kW)                            (cm')  D am:                 (mind. ab Tag der Zulassung)\nVermerke des Versicherers         1   LJ     2   L_J       3   L_        4   L_J       5  LJ            Vers. -Summe für Personenschäden DM\nzum Vers. -Vertrag                6   I I 111all 9 17\nName und Anschrift des Versicherungsnehmers                                        Vermerk der Zulassungsstelle\nVersichererwechsel liegt vor\nAmtliches Kennzeichen\n•    ja\nzugeteilt am:\nNur auszufüllen bei Neuzulassung, Umschrei-\nbung, Wiederzulassung, Umkennz-,ichnung\nWeitere Vermerke der Zulassungsstelle\nDatum                 (Name und Unterschrift der Zulassungsstelle)                                  Name oder Nr. der Agentur des Versicherers","2332                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990: Teil 1\nMuster 6a - Mitteilung\n(§ 29 a Abs. 3)\n(Format DIN A6, Farbe: Untergrund weiß, Druck schwarz)\nAmtliches Kennzeichen\nMitteilung zur VB-Nr.\n(§ 29a Abs. 3 StVZO) an Versicherer über eine Haftpflichtversicherung\nNr. des Versicherungsscheins                     Fz.-ldent.-Nr. (mind. die letzten 8 Stellen)•   Schlüssel-Nr. des Versicherers\nName (und Anschrift') des Halters\n§ 293Abs.3\nStVZO\nD   Für das Fahrwug ist unter Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens mit Wirkung vom\n_ _ _ _ _ _ _ _ _ die Bestätigung über eine neue Versicherung zugegangen:\nD   für einen neuen Halter                D     für den bisherigen Halter\nD   von einem neuen Versicherer           D     vom bisherigen Versicherer unter Nr. _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\nD   Für das Fatirzeug ist am _ _ _ _ _ _ _ _ _ __             das neue Kennzeichen _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\n(nach Zugang der Bestätigung über die bisherige oder eine neue Versicherung) zugestellt:\nD   für einen neuen Halter                D     für den bisherigen Halter\nDas Fahrzeug ist seit                                0    vorübergehend stillgelegt      0    endgültig abgemeldet\nDatum                  (Name und Unterschrift der Zulassungsstelle)\n• Nur bei maschineller Erstellung auszufüllen.","Nr. 58 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Oktober 1990                                                               2333\nMuster 8 - Versicherungsbestätigung\n{§ 29a Abs. 1)\n(Format DIN A6, Farbe: Untergrund weiß, Druck schwarz)\n~-------~--------•R'!!lllo-te_s..,K-en_n_ze-ic\"\"'he_n_ _ _ _ _ _ _,_,.\nVersicherungsbestätigung Nr.\n(§ 29 a Abs. 1 StVZO) für Zulassungsstelle über eine Haftpflichtversicherung\nNr. des Versicherungsscheines                    Beginn des Versicherungsschutzes                     Schlüssel-Nr. des Versicherers\nD ab Tag der Ausgabe\n1--------------------1\nVers.-Summe für Personenschäden DM               oder                                                 D Zur wiederkehrenden Verwendung\n(mind. ab Tag der Ausgabe)  D Zur einmaligen Verwendung\n-------------.---~---~-~--~-.---~---,---,---1\nVermerke des Versicherers                    2           3             4             5                Ende des Versicherungsschutzes\nzum Vers. -Vertrag              6                                                                       ab Tag der Ausgabe\n7           8             9\nWeitere Vermerke der Zulassungsstelle                                                                   nach _ _ _ Ta en\nRotes ~nnzeichen ausgegeben\nam:\nName und Anschrift des Versicherungsnehmers\n1\nRotes\nKennzeichen\n(Name und Unterschrift des Versicherers)                                   Name oder Nr. der Agentur des Versicherers\nMuster 8 - Mitteilung\n{§ 29a Abs. 2)\n(Format DIN A6, Farbe: Untergrund weiß, Druck schwarz)\nRotes Kennzeichen\nMitteilung zur VB-Nr.\n(§ 29 a Abs. 2 StVZO) an Versicherer über eine Haftpflichtversicherung\nNr. des Versicherungsscheines                    Beginn des Versicherungsschutzes                     Schlüssel-Nr. des Versicherers\nD ab Tag der Ausgabe\n1--------------------1\nVers. -Summe für Personenschäden DM              oder                                                 D    Zur wiederkehrenden Verwendung\n(mind. ab Tag der Ausgabe)  D    zur einmaligen Verwendung\n1---------------.---~----,--~--~-.---~---,---,---1\nVermerke des Versicherers                   2            3             4             5                Ende des Versicherungsschutzes\nzum Vers. -Vertrag                           7                                                          ab Tag der Ausgabe\n6                        8             9\nWeitere Vermerke der Zulassungsstelle                                                                   nach _ _ _ Tagen\nRotes Kennzeichen ausgegeben\nam:\nName und Anschrift des Versicherungsnehmers\nRotes\nKennzeichen\nDatum                (Name und Unterschrift der Zulassungsstelle)                                 Name oder Nr. der Agentur des Versicherers","2334                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil 1\nMuster 9 - Anzeige\n(§ 29c Abs. 1)\n(Format DIN A6, Farbe: Untergrund weiß, Druck schwarz)\nAmtliches Kennzeichen\nAnzeige\n(§ 29 c Abs. 1 StVZO) an Zulassungsstelle\nNr. des Versicherungsscheins                Fz -ldent.-Nr (mind die letzten 8 Stellen)· Schlüssel-Nr. des Versicherers\nFahrzeugart                                Fahrzeughersteller                           Anzeige eingegangen\nam\nDas Versicherungsverhaltnis besteht nicht oder nicht mehr                               Neues Kennzeichen\nseit\nWeitere Vermerke der Zulassungsstelle                                                   zugeteilt am\nName und Anschrift des Versicherungsnehmers\nHalterwechsel\nFahrzeug\n•    ja           0   nein\n•    vorübergehend stillgelegt\n•\nam\nendgültig abgemeldet\n•    Erforderliche Maßnahmen eingeleitet\nNeue Vers. -Bestätigung liegt vor mit\nWirkung vom ..\n•    von einem anderen\nVersicherer\n•    von Ihnen unter\nNr ...\n(Name und Unterschrift des Versicherers)\n•    für den bisherigen Halter\n•    für einen anderen Halter\nZQtrefr.ndee bitte ankreuzen!\nMuster 9 - Bescheid\n(§ 29c Abs. 2)\n(Format DIN A6, Farbe: Untergrund weiß, Druck schwarz)\nAmtliches Kennzeichen\nBescheid          an den Versicherer auf die Anzeige nach § 29 c StVZO; nicht\nerforderlich, wenn Versicherer bereits nach § 29 a Abs. 3 StVZO unterrichtet ist.\nNr. des Versicherungsscheins                Fz.-ldent-Nr. (mind. die letzten 8 Stellen)  Schlüssel-Nr. des Versicherers\nFahrzeugart                                Fahrzeughersteller                            Anzeige eingegangen\nam\nDas Versicherungsverhältnis besteht nicht oder nicht mehr                                Neues Kennzeichen\nseit\nWeitere Vermerke der Zulassungsstelle                                                    zugeteilt am\nHalterwechsel       0    ja          0    nein\nName und Anschrift des Versicherungsnehmers                               Fahrzeug\n•    vorübergehend stillgelegt\n•\nam\nendgültig abgemeldet\n•    Erforderliche Maßnahmen eingeleitet\nNeue Vers. -Bestätigung liegt vor mit\nWirkung vom ..               ···········\n•    von einem anderen\nVersicherer\n•    von Ihnen unter\nNr ..                   . ..........\n•\nDatum              (Name und Unterschrift der Zulassungsstelle)\nfür den bisherigen Halter\n•    für, einen anderen Halter\nzutreffendes bitte ankreuzen!","Nr. 58 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Oktober 1990                                                    2335\nMuster 10 - Anzeige\n(§ 29c Abs. 1)\n(Format DIN A6, Farbe: Untergrund weiß, Druck schwarz)\nRotes Kennzeichen\nAnzeige\n(§29cAbs.1 StVZO) an Zulassungsstellle                                        zur wiederkehrenden Verwendung\nNr. des Versicherungsscheins             1 Vers.-Summe für Personenschäden DM Schlüssel-Nr. des Versicherers\nDas Versicherungsverhältnis besteht nicht oder nicht mehr                     Anzeige eingegangen\nseit                                                                          am\nWeitere Vermerke der lulassu11gsstelle                                        Kennzeichen     I Schein\nabgeliefert / eingezogen\nam\nName und Anschrift des Versicherungsnehmers\n•   Erforderliche Maßnahmen eingeleitet\nNeue Vers. -Bestätigung liegt vor mit\nWirkung vom\n•    von einem anderen Versicherer\n•    von Ihnen unter Nr.                   ·•-\n111111111111111 III III III III II     .\nRotes\n·· .\n..\n·.\n(Name und Unterschrift des Versicherers)                         Kennzeichen\n.:\nII III III III II 1111111111111111\n~-bitte-~\nMuster 1O - Bescheid\n(§ 29 c Abs. 2)\n(Format DIN A6, Farbe: Untergrund weiß, Druck schwarz)\nRotes Kennzeichen\nBescheid         an den Versicherer\nauf die Anzeige nach § 29 c StVZO                                             zur wiederkehrenden Verwendung\nNr. des Versicherungsscheins             1 Vers.-Summe für Personenschäden DM Schlüssel-Nr. des Versicherers\nDas Versicherungsverhältnis besteht nicht oder nicht mehr                     Anzeige eingegangen\nseit                                                                          am\nWeitere Vermerke der Zulassungsstelle                                        Kennzeichen      I   Schein\nabgeliefert / eingezogen\nam\nName und Anschrift des Versicherungsnehmers\n•    Erforderliche Maßnahmen eingeleitet\nNeue Vers. -Bestätigung liegt vor mit\nWirkung vom\n•    von einem anderen Versicherer\n•    von Ihnen unter Nr.\nIII III III IIII l111111111111111\nRotes\nDatum             (Name und Unterschrift der Zulassungsstelle)                       Kennzeichen\nIIII IIII III l11111111111111111\nZUtreffende• bitte. anJcreuzen!","2336                                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil    1\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige Veröffent-\nlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestell:.mgen bereits erschienener Ausgaben·\nBundesgesetzblatt, Postfach 1320, 5300 Bonn 1, Telefon: (0228) 38208-0\nTelefax: (0228) 38208-36\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 81,48 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 2,56 DM zuzuglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1990 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 9,08 DM (7,68 DM zuzüglich 1,40 DM Versandkosten), bei\nLieferung gegen Vorausrechnung 10,08 DM.                                                Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz                      Postvertriebsstück · Z 5702 A · Gebühr bezahlt\nbeträgt 7%.\nÜbersicht\nüber den Stand der Bundesgesetzgebung\nDie 476. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung,\nabgeschlossen am 30. September 1990,\nist im Bundesanzeiger Nr. 193 vom 16. Oktober 1990 erschienen.\nDiese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen\nalle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs\nsowie die Hinweise auf die\nBundestags- und Bundesrats-Drucksachen\nund auf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.\nVerkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung\nfolgenden Übersicht enthalten.\nDer Bundesanzeiger Nr. 193 vom 16. Oktober 1990 kann zum Preis von 5,80 DM\n(4,30 DM + 1,50 DM Versandkosten einschl. 7% Mehrwertsteuer)\ngegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postgirokonto „Bundesanzeiger\" Köln 834 00-502 (BLZ 370 100 50)\nbezogen werden."]}