{"id":"bgbl1-1990-57-8","kind":"bgbl1","year":1990,"number":57,"date":"1990-10-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1990/57#page=31","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1990-57-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1990/bgbl1_1990_57.pdf#page=31","order":8,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 40","page":2295,"pdf_page":31,"num_pages":2,"content":["Nr. 57 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Oktober 1990                                                                                 2295\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 40, ausgegeben am 26. Oktober 1990\nTag                                                                       Inhalt                                                                                  Seite\n14. 9. 90       Bekanntmachung Ober den Geltungsbereich des Patentzusammenarbeitsvertrages . . . . . . . . . . . . . . .                                              1346\n20. 9. 90       Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der\nLiteratur und Kunst . . . . . . . . . . . . . • • • . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . 1346\n21. 9. 90       Bekanntmachung des deutsch-schweizerischen Abkommens vom 4. Januar 1990 zur Änderung des\nAbkommens vom 21. Mai 1970 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem\nSchweizerischen Bundesrat über den Grenzübertritt von Personen im kleinen Grenzverkehr . . . . . . . .                                                1347\n25. 9. 90       Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Änderung vom 27. September 1984 der Satzung der\nInternationalen Atomenergie-Organisation • . . . . . • . • • • • • • • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                1348\n2. 10. 90      Bekanntmachung von Beschlüssen der Erweiterten Kommission und der Ständigen Kommission der\nEuropäischen Organisation für Flugsicherung „EUROCONTROL\" . . . . . . • • . . . . . . . . . . • . . . . . . . . • .                                   1350\n4. 10. 90      Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens zur Gründung des Gemeinsamen\nFonds für Rohstoffe . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1353\n8. 10. 90      Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens zur Errichtung der Afrikanischen\nEntwicklungsbank . . . . . . . . . . . . . . • • . . • . . . . . . . . • . . • • • . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1355\n10. 10. 90      Bekanntmachung des deutsch-pakistanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . .                                                     1356\n10. 10. 90      Bekanntmachung des deutsch-pakistanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . .                                                     1358\n16. 10. 90      Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands\n- Einigungsvertrag - und der Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der\nDeutschen Demokratischen Republik zur Durchführung und Auslegung des Einigungsvertrages . . . . .                                                     1360\nPreis c1eNr Auagabe: 3,56 DM (2,56 DM zuzüglich 1,00 DM V8fS8ndkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,56 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BlZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.","2296                                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil 1\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige Veröffent-\nlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und die zu ihrer Inkraftsetzung oder Durch-\nsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende\nBekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesgesetzblatt, Postfach 1320, 5300 Bonn 1, Telefon: (0228) 38208-0\nTelefax: (0228) 38208-36\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 81,48 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 2,56 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1990 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 6, 12 DM (5, 12 DM zuzüglich       ~ ,00 DM Versandkosten), bei\nLieferung gegen Vorausrechnung 7, 12 DM.                                                 Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Posttach 13 20 · 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz                       Postvertriebsstück • Z 5702 A • Gebühr bezahlt\nbeträgt 7%.\nÜbersicht\nüber den Stand der Bundesgesetzgebung\nDie 476. Übersicht über den Stand der Bunde,sgesetzgebung,\nabgeschlossen am 30. September 1990,\nist im Bundesanzeiger Nr. 193 vom 16. Oktober 1990 erschienen.\nDiese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen\nalle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs\nsowie die Hinweise auf die\nBundestags- und Bundesrats-Drucksachen\nund auf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.\nVerkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung\nfolgenden Übersicht enthalten.\nDer Bundesanzeiger Nr. 193 vom 16. Oktober 1990 kann zum Preis von 5,80 DM\n(4,30 DM + 1,50 DM Versandkosten einschl. 7% Mehrwertsteuer)\ngegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postgirokonto „Bundesanzeiger\" Köln 834 00-502 (BLZ 370 100 50)\nbezogen werden."]}