{"id":"bgbl1-1990-56-11","kind":"bgbl1","year":1990,"number":56,"date":"1990-10-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1990/56#page=5","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1990-56-11/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1990/bgbl1_1990_56.pdf#page=5","order":11,"title":"Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung - JArbSchUV)","law_date":"1990-10-16T00:00:00Z","page":2221,"pdf_page":5,"num_pages":28,"content":["Nr. 56 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. Oktober 1990                            2221\nVerordnung\nüber die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz\n(Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung - JArbSchUV)\nVom 16. Oktober 1990\nAuf Grund des § 46 Abs. 1 und des § 72 Abs. 3 Satz 2      berechtigten ausgefüllt und von diesem und dem Jugend-\ndes Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 12. April 1976           lichen unterschrieben, dem Arzt bei der Untersuchung\n(BGBI. 1 S. 965) verordnet der Bundesminister für Arbeit     vorgelegt werden.\nund Sozialordnung:\n§4\n§ 1\nUntersuchungsbogen\nDurchführung der Untersuchungen\n{1) Für die Aufzeichnung der Ergebnisse einer Erstun-\n(1) Der Arzt, der einen Jugendlichen nach den§§ 32 bis 35 tersuchung hat der Arzt einen Untersuchungsbogen nach\noder nach § 42 des Jugendarbeitsschutzgesetzes unter-        dem Muster der Anlage 2 in weißer Farbe, für die Aufzeich-\nsucht, hat unter Berücksichtigung der Krankheitsvorge-       nung der Ergebnisse einer Nachuntersuchung einen\nschichte des Jugendlichen auf Grund der Untersuchungen       Untersuchungsbogen nach dem Muster der Anlage 2a in\nzu beurteilen, ob dessen Gesundheit und Entwicklung          roter Farbe zu verwenden.\ndurch die Ausführung bestimmter Arbeiten oder durch die\nBeschäftigung während bestimmter Zeiten gefährdet wird,         (2) Der Arzt hat die Untersuchungsbogen 10 Jahre\nob eine außerordentliche Nachuntersuchung oder eine          aufzubewahren.\nErgänzungsuntersuchung erforderlich ist oder ob be-\nsondere der Gesundheit dienende Maßnahmen nötig sind                                     §5\n(§ 37 Jugendarbeitsschutzgesetz).\nÄrztliche Mitteilung\n(2) Als Tag der Untersuchung (§ 32 Abs. 1 Nr. 1, § 33                an den Personensorgeberechtigten\nAbs. 1 und § 34 Jugendarbeitsschutzgesetz) gilt der Tag\nFür die ärztliche Mitteilung an den Personensorge-\nder abschließenden Beurteilung.\nberechtigten nach § 39 Abs. 1 des Jugendarbeitsschutz-\ngesetzes hat der Arzt bei einer· Erstuntersuchung einen\nVordruck nach dem Muster der Anlage 3 in weißer Farbe,\n§2                             bei einer Nachuntersuchung einen Vordruck nach dem\nMuster der Anlage 3a in roter Farbe zu verwenden.\nUntersuchungsberechtigungsschein\nDie Kosten einer Untersuchung werden vom Land (§ 44\nJugendarbeitsschutzgesetz) nur erstattet, wenn der Arzt                                 §6\nder Kostenforderung einen von der nach Landesrecht\nÄrztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber\nzuständigen Stelle ausgegebenen Untersuchungsberech-\ntigungsschein beifügt.                                          Für die ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber\nnach § 39 Abs. 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes hat\n§3                             der Arzt bei einer Erstuntersuchung einen Vordruck nach\ndem Muster der Anlage 4 in weißer Farbe, bei einer\nErhebungsbogen\nNachuntersuchung einen Vordruck nach dem Muster der\nZur Vorbereitung einer Untersuchung nach § 32 Abs. 1      Anlage 4a in roter Farbe zu verwenden.\ndes Jugendarbeitsschutzgesetzes (Erstuntersuchung)\nerhält der Jugendliche von der nach Landesrecht zuständi-\ngen Stelle einen Erhebungsbogen nach dem Muster der                                      §7\nAnlage 1 in weißer Farbe, zur Vorbereitung einer Unter-\nBerlin-Klausel\nsuchung nach § 33 Abs. 1 , §§ 34, 35 Abs. 1 oder § 42 des\nJugendarbeitsschutzgesetzes (Nachuntersuchung) einen            Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-\nErhebungsbogen nach dem Muster der Anlage 1a in roter        tungsgesetzes in Verbindung mit § 71 des Jugendarbeits-\nFarbe. Der Erhebungsbogen soll, vom Personensorge-           schutzgesetzes auch im Land Berlin.","2222                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil 1\n§8                             Gleichzeitig tritt die Verordnung über die ärztlichen Unter-\nInkrafttreten, abgelöste Vorschrift             suchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz vom\n2. Oktober 1961 (BGBI. 1 S. 1789), geändert durch Ver-\nDiese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die      ordnung vom 5. September 1968 (BGBI. 1 S. 1013), außer\nVerkündung folgenden vierten Kalendermonats in Kraft.    Kraft.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBonn, den 16. Oktober 1990\nDer Bundesminister\nfür Arbeit und Sozialordnung\nNorbert Blüm","Nr. 56 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. Oktober 1990                                 2223\nAnlage 1\nErhebungsbogen für die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)\n- vom Personensorgeberechtlgten auszufallen und von Ihm und dem Jugendlichen zu unterschreiben;•\ndem Arzt vom Jugendlichen bei der Untersuchung vorzulegen -\nName, Vorname, Geburtsdatum des Jugendllchen\nStraße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort\n·----··--·-                              -·---·--·\nBeabsichtigte berufliche Tätigkeit\nName, Vorname, Postanschrltt des Personensorgeberechtlgten (falls abweichend von der Postanschrift des Jugendllchen)\nnein unbekannt       Ja\nZutreffendes bitte           ~   ankreuzen\n• • •\nmännlich\n•\nweiblich\n•\n1      Fem ilienvorgeschichte\nBei den Eltern und Geschwistern sind folgende Krankheiten/Behinderungen bekannt:\nAllergie\n•        •           •\nAsthma\n•                    •\nHautkrankheiten\n•        •           •\nZuckerkrankheit\n•        •           •\nBluthochdruck\n•        •           •\nHerz-Kreislauf-Krankheiten\n•        •           •\nAnfalls leiden\n•                    •\n2\nandere Krankheiten/Behinderungen\n•        •           •  welche:\nVorgeschichte dH Jugendlichen\n2.1    Krankheiten/Behinderungen\nRheumatisches Fieber\n•        •          •\nwiederholt Mandelentzündungen\n•        •          •\nwiederholt Bronchitis\n•       •           •\nAllergien\n•        •          •\nAsthma\n•        •           •\nHautkrankheiten\n•       •           •\nAugenkrankheiten\n•        •          •\nOhrenkrankheiten\n•       •           •\nMagen-Darm-Krankheiten\n•       •           •\nBlasen-Nieren-Krankheiten\n•       •           •\nWirbelsäulen-Krankheiten\n•       •           •\nandere Knochen-Gelenk-Krankheiten\n•       •           •\nZuckerkrankheit\n•       •           •\n• Die Angaben sind freiwillig; sie ermOgllchen dem Arzt eine zuverllsalgere Beurteilung.","2224                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil 1\nAnlage 1                                                         -2-\nnein unbekannt      ja\nZutreffendes bitte  ~   ankreuzen\n•        •       •\nHerz-Kreislauf-Krankheiten\n•        •       •\nAnfallsleiden\n•       •        •\nandere Krankheiten/Behinderungen\n•       •        •     welche:\n2.2 angeborene Schäden/Behinderungen\n•                •     welche:\n2.3 Operationen\n•                •     welche:\nwann:\nnoch Beschwerden\n•                •     welche:\n2.4  Unfälle\n•                •     welche:\nwann:\nnoch Beschwerden/Folgen\n2.5 Häufige Beschwerden\n•                •     welche:\nHusten/Auswurf\n•                •\nAtemnot\n•                •\nSchwindel\n•                •\nOhnmacht\n•                •\nKopfschmerz\n•                •\nÜbelkeit/Erbrechen\n•                •\nSchlafstörungen\n•                •\nAllergische Reaktionen\n•                •\nHautausschläge\n•                •\nsonstige\nbei weiblichen Jugendlichen:\n•                •     welche:\nZyklusst0rungen, erhebliche\nMenstruationsbeschwerden\n•                •\n2.6 Zur Zeit sonstige Beschwerden\n•                 •     welche:\n2.7 Zur Zeit in ärztlicher Behandlung\n•                 •     Grund:\n2.8 Regelmäßige Medikamenteneinnahme\n•                 •     welche:\nnein gelegentlich täglich\n2.9 Alkoholkonsum\n• • •\n2.10 Rauchen\n• • •\nnein               ja\n2.11 Uneingeschränkte Teilnahme am Schulsport\n•                 •\nAndere regelmäßige sportliche Betätigung\n•                 •     Sportart:\n(Datum)                  (Unterschrift d. Personensorgeberechtigten)          (Unterschrift des Jugendlichen)\nHinweis: Bitte - falls vorhanden - zur Untersuchung mitbringen:\nImpfnachweise, Sehhilfen, Allergiepaß, Feststellungsbescheide über Behinderungen.","Nr. 56 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. Oktober 1990                                        2225\nAnlage 1a\n(Farbe: rot)\nErhebungsbogen für die Nachuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)\n- vom Personensorgeberechtlgtsn auszutollen und von Ihm und dem Jugendllchen zu unterschreiben;•\nvom Jugendlichen mit der lrztllchen Mitteilung Ober die Erstuntersuchung dem Arzt bei der Nachuntersuchung vorzulegen -\nZutreffendes bitte     ~    ankreuzen\nD     Erste Nachuntersuchung (§ 33 JArbSchG)\nD     Andere Nachuntersuchung (§§ 34, 35 oder 42 JArbSchG)\nName, Vorname, Geburtsdatum des Jugendlichen\nStraße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort\nName, Vorname, Postanschrift des Personenberechtlgten (falls abweichend von der Postanschrift des Jugendlichen)\nBerufliche Tätigkeit:\nmit Ausbildung                                                                        neinD         jaD\nName und Anschrift des Arbeitgebers\nBisherige Untersuchungen nach dem JArbSchG (Jahr und Monat)\"*\nName und Anschrift des Arztes**\nnein                     ja\n•                      •\n1      Vorgeschichte des Jugendlichen (seit der letzten Untersuchung nach dem JArbSchG)\n1.1    Krankheiten/Behinderungen\n•                      •    welche:\nOperationen\n•                      •    welche:\nwann:\nnoch Beschwerden\n•                      •    welche:\nUnfälle\n•                      •    welche:\nwann:\nnoch Beschwerden/Folgen\n•                      •    welche:\nArbeitsunfähigkeit insgesamt                              1 - 6 Tage\n•\n7 -14 Tage\nmehr als 14 Tage\n•D\n1.2 Häufige Beschwerden\nHusten/Auswurf\n•                      •\nAtemnot\n•                      •\nSchwindel\n•                      •\nOhnmacht\n•                      •\n• Die Angaben sind freiwillig; sie ermöglichen dem Arzt eine zuverlässigere Beurteilung.\n•• Aus der .Arztlichen Mitteilung• zu entnehmen","2226                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil 1\nAnlage 1a                                                             -2-\n(Farbe: rot)\nnein unbekannt       ja\nZutreffendes bitte  ~   ankreuzen\n• • •\nKopfschmerz\n•                   •\nÜbelkeit/Erbrechen\n•                   •\nSchlafstörungen\n•                   •\nAllergische Reaktionen\n•                   •\nHautausschläge\n•                   •\nsonstige\n•                   •       welche:\nbei weiblichen Jugendlichen:\nZyklusstörungen, erhebliche\nMenstruationsbeschwerden\n•                   •\n1.3 Zur Zeit sonstige Beschwerden\n•                   •       welche:\n1.4 Zur Zeit in ärztlicher Behandlung\n•                   •       Grund:\n1.5 Regelmäßige Medikamenteneinnahme\n•                   •       welche:\n1.6  Regelmäßig sportliche Betätigung\n•                   •       Sportart:\nnein gelegentlich täglich\n1.7 Alkoholkonsum\n• • •\n1.8 Rauchen\n• • •\n2    Arbeitsvorgeschichte\n2.1  Weg zur Arbeitsstätte und zurück\nDauer\n(Stunden)                             • • • •\nunter 1 1-2            2-3       Ober 3\n•zu Fuß\n•Fahrrad\n•öffentliche\n•\nFahrge-\n•\nMotor-\nVerkehrsmittel   meinschaft       fahrzeug\n2.2 Beginn der Arbeitszeit (Uhrzeit)                    1\nEnde der Arbeitszeit (Uhrzeit)                     1\nWechselschicht\n•                   •\n2.3 Welche beruflichen Arbeiten wurden bisher überwiegend ausgeführt?\n2.4  Sind seit Arbeitsaufnahme gesundheitliche Beschwerden aufgetreten?\nD                   D      welche: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\n2.5 Werden die Beschwerden mit der ausgeübten Tätigkeit in Verbindung gebracht?\n•                   •\n2.6 Ist ein Ausbildungs-/Arbeitsverhältnis aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen worden?\nD                   D      weshalb: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\n2.7 Ist deswegen eine ärztliche Beratung/Untersuchung erfolgt?\n•                   •\n2.8  Erfolgten arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen?\n• • •\n(Datum)                      (Unterschrift d. Personenaorgeberechtigten)                    (Unterschrift des Jugendlichen)\nHinweis: Bitte - falls vorhanden - zur Untersuchung mitbringen:\nImpfnachweise, Sehhilfen, Allergiepaß, Feststellungsbescheide Ober Behinderungen.","Nr. 56 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. Oktober 1990                                       2227\nAnlage 2\nZum Verbleib beim untersuchenden Arzt\nStempel des Arztes\nTag der Untersuchung\nUntersuchungsbogen\nErstuntersuchung nach§ 32 Abs. 1 Jugendarbeltsschutzgesetz (JArbSchG)\nName, Vorname, Geburtsdatum des Jugendlichen\nStraße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort\nBeabsichtigte berufliche Tätigkeit\nName, Vorname, Postanschrift des Peraonensorgeberechtigten (falls abweichend von der Postanschrift des Jugendlichen)\nnein unbekannt     ja\nZutreffendes bitte    ~   ankreuzen\n• • •\nErhebungsbogen liegt vor\n•                 •\nAlter des Jugendlichen (Jahre)\nmännlich\n•\nweiblich\n•\nDie Anamnese ist vom untersuchenden Arzt zu erheben!\n1     Familienvorgeschichte\nauffällig\n•                 •\nBei den Eltern und Geschwistern sind folgende Krankheiten/Behinderungen bekannt:\nAllergie\n•       •         •\nAsthma\n•       •         •\nHautkrankheiten\n•       •         •\nZuckerkrankheit\n•       •         •\nBluthochdruck\n•       •         •\nHerz-Kreislauf-Krankheiten                       GJ      •         •\nAnfallsleiden\n•       •         •\n2\nandere Krankheiten\n•       •         •    welche:\nKrankheitsvorgeschichte des Jugendlichen\nauffällig\n•                 •\n2.1   Krankheiten/Behinderungen                                               Erläuterungen (Häufigkeit; Zeitpunkt; Diagnosen)\nRheumatisches Fieber\n•       •         •\nwiederholt Mandelentzündungen\n•       •         •\nwiederholt Bronchitis\n•       •         •\nAllergien\n•       •         •\nAsthma\n•       •         •","2228                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil 1\nAnlage 2                                                   -2-\nnein unbekannt     ja  Erläuterungen (Häufigkeit; Zeitpunkt; Diagnosen)\nZutreffendes bitte 00 ankreuzen               •       •         •\nHautkrankheiten\n•       •         •\nAugenkrankheiten\n•       •         •\nOhrenkrankheiten\n•       •         •\nMagen-Darm-Krankheiten                   D        D        •\nBlasen-Nieren-Krankheiten\n•       •         •\nWirbelsäulen-Krankheiten\n•       •         •\nandere Knochen-Gelenk-Krankheiten\n•       •         •\nZuckerkrankheit\n•       •         •\nHerz-Kreislauf-Krankheiten\n•       •        •\nAnfallsleiden\n•       •        •\nandere Krankheiten/Behinderungen\n•       •        •     welche:\n2.2 angeborene Schäden/Behinderungen\n•                •     welche:\n2.3 Operationen\n•                •     welche:\nwann:\nnoch Beschwerden\n•                •     welche:\n2.4   Unfälle\n•                •     welche:\nwann:\n2.5\nnoch Beschwerden/Folgen\nHäufige Beschwerden\n•                •     welche:\nHusten/Auswurf\n•                •\nAtemnot\n•                •\nSchwindel\n•                •\nOhnmacht\n•                •\nKopfschmerz\n•                •\nÜbelkeit/Erbrechen\n•                •\nSchlafstörungen\n•                •\nAllergische Reaktionen\n•                •\nHautausschläge\n•                •\nsonstige\nbei weiblichen Jugendlichen:\n•                •     welche:\nZyklusst0rungen, erhebliche\nMenstruationsbeschwerden\n•                •\n2.6 Zur Zeit sonstige Beschwerden\n•                 •     welche:\n2.7 Zur Zeit in ärztlicher Behandlung\n•                 •     Grund:\n2.8 Zur Zeit eingenommene Medikamente\n•                 •     welche:\nnein gelegentlich täglich\n2.9 Alkoholkonsum\n• • •\n2.10 Rauchen\n• • •\n2.11 Drogen\n• • •                   welche:\nnein               ja\n2.12 Uneingeschränkte Teilnahme am Schulsport  D                •\nAndere regelmäßige sportliche Betätigung\n•                 •     Sportart:","Nr. 56 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. Oktober 1990                          2229\n-3-                                         Anlage 2\nZum Verbleib beim untersuchenden Arzt\n1Name, Vorname dea Jugendlichen\nTag der Untersuchung _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\nZutreffendes bitte      ~     ankreuzen\nNr.                                            Befund                                                   Erläuterungen\n3    Untersuchungen\nKlstchen neben den Ordnungsnummern\nnur ankreuzen, wenn aufgrund des\nnebenstehenden Befundes die Ausübung\nbestimmter Arbeiten rar gesundheits-\ngeflhrdend gehalten wird (s. Abschnitt 4\n- Beurteilung - Ziffer 4.1 - 4.10).\n3.1  D    Metrische Angaben                    Größe (cm)\nGewicht (teilbekleidet) (kg)\n3.2  •    Ernährungszustand\n•unauffällig\n•\nadipös\n•\nreduziert\n3.3  •    Entwicklungszustand\n•alters-\n•\ndeutlich\n•\ndeutlich\nentsprechend      verfrüht       verspätet\n3.4\n•    Muskulatur\n•mittel\n•\nkräftig\n•\nschwach\n3.5\n•    Haut\n•unauffällig\n•\nEkzem\n•\nAkne\n•\nsonstiges\n3.6\n•    Nahvisus\n•unauffällig\n•rechts\n•\nlinks\neingeschränkt  eingeschränkt\nSehhilfe vorhanden\n•ja\n•nein\nmit Sehhilfe\n•ausreichend\n•rechts\n•\nlinks\nkorrigiert        eingeschränkt  eingeschränkt\n3.7  D    Fernvisus\n•unauffällig\n•rechts\n•\nlinks\neingeschränkt  eingeschränkt\nSehhilfe vorhanden\n•ja\n•\nnein\nmit Sehhilfe\n•ausreichend\n•\nrechts\n•\nlinks\nkorrigiert        eingeschränkt  eingeschränkt\n3.8\n•    Farbtüchtigkeit\n(pseudoisochromatische\n•unauffällig\n•\nroVgrün\n•\nandere\nFarbentafeln oder                                      gestört        Störung\nTestgerät)\n3.9\n•    Hörvermögen\n•unauffällig\n•\nrechts\n•\nlinks\neingeschränkt  eingeschränkt\n3.10 D    Nasenatmung\n•unauffällig\n•\nbehindert\n•\nSeptum-\n•\nRhinitis\ndeviation\n3.11 •    Zähne\n•unauffällig\n•\nbehandlungsbedürftig\n3.120 Schilddrüse\n•unauffällig\n•\nverändert\n3.13 D Brustkorb                              •unauffällig\n•\nverändert","2230                                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil         1\nAnlage 2                                                                 -4-\nZutreffendes bitte       ~     ankreuzen\nNr.                                           Befund                                                                Erläuterungen\nKästchen neben den Ordnungsnummern\nnur ankreuzen, wenn aufgrund des\nnebenstehenden Befundes die Ausübung\nbestimmter Arbeiten für gesundheits-\ngefAhrdend gehalten wird (s. Abschnitt •\n- Beurteilung - Ziffer •.1 - •.10).\n3.14 D    Lungen\n•\nunauffällig\n•                 0\nNebengeräusche sonstiges\n3.15 D    Herz-Kreislauf\n•\nunauffällig\n•\nRhythmus-\n•path.\n•\nsonstiges\nstörungen          Geräusch\nPuls im Sitzen (n/min)\nBlutdruck im Sitzen (systolisch) (mmHg)\nBlutdruck im Sitzen (diastolisch) (mmHg)\n3.160 Periphere Durchblutung\n•\nunauffällig\n•\ngestört\n•Krampfadern\n3.17 •    Abdomen\n•\nunauffällig\n•\nDruckschmerz\n0\nBruch/-anlage\n•\npath. Resistenz\n•sonstiges\n3.1aD Leber\n•\nunauffällig\n•\nvergrößert\n•Druckschmerz\n3.19 •    Urogenitalorgane\n•\nunauffällig\n•\nNierenlager\n•sonstiges\nklopfempfindlich\n3.20 D Wirbelsäule                            •\nunauffällig\n•\ndeformiert\n•schmerzhaft\n•\nBewegungs-\neinschränkung\n3.21 0    Obere Gliedmaßen\n•\nunauffällig\n•\nverändert\n•Bewegungs-\neinschränkung\n3.22D Grobe Kraft\n•\nunauffällig\n•\nbeeinträchtigt\n3.230 Untere Gliedmaßen\n•\nunauffällig\n•\nverändert\n0\nBewegungs-\neinschränkung\n3.240 Peripheres und zen-\ntrales Nervensystem\n•\nunauffällig\n•\nauffällig\n•motorische\n•\nsensible\nStörung          Störung\n3.25 •    Gleichgewichtssinn\n(Romberg)\n•\nunauffällig\n•\nauffällig\n3.260 Psyche\n•\nunauffällig\n•\ngrobe Auffälligkeit\n3.21 •    Urin (Teststreifen)\n•\nunauffällig\n•\nEpos\n•Z pos\n•\nEry. pos\n•\nUBG vermehrt\n3.2aO sonstige wichtige Befunde\nErgänzungsuntersuchung erforderlich\n•\nnein\n•ja\nDatum der Veranlassung\nGrund-----------------------------------------------\nFachrichtung Arbeitsmedizin\n•                        Innere Medizin               •\nAugenkrankheiten\n•                        Nervenheilkunde              •\nHals-Nasen-Ohren-Heilkunde\n•                        Orthopädie                   •0\nHautkrankheiten\n•                        sonstiges Gebiet","Nr. 56 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. Oktober 1990                               2231\n-5-                                       Anlage 2\nZum Verbleib beim untersuchenden Arzt\nErstuntersuchung nach§ 32 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)\n4     Beurteilung\nName, Vorname, Geburtsdatum dea Jugendlichen\nStraße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort\nZutreffendes bitte       00 ankreuzen\nAufgrund der Untersuchung halte ich die Gesundheit des Jugendlichen durch die Ausübung nachstehend angekreuzter Arbeiten für\ngefährdet•\n•entfällt\n•\nja\nEs ist zu erwarten, daß diese Arbeiten die Gesundheit                                   vorübergehend dauernd gefährden.\n4.1   Arbeiten überwiegend im\n•              •\n- Stehen\n•              •\n-Gehen\n•              •\n- Sitzen\n•              •\n-Bücken\n•              •\n- Hocken\n•              •\n- Knien\n•              •\n4.2 Arbeiten mit häufigem Heben, Tragen oder Bewegen\nvon Lasten ohne mechanische Hilfsmittel\n•              •\n4.3 Arbeiten, die die volle Gebrauchsfähigkeit beider\n-Hände\n•              •\n-Arme\n•              •\n- Beine\nerfordern.\n•              •\n4.4   Arbeiten mit erhöhter Absturzgefahr\n•              •\n4.5 Arbeiten überwiegend bei\n-Kälte\n•              •\n- Hitze\n•              •\n- Nässe\n•              •\n-Zugluft\n•              •\n- starken Temperaturschwankungen\n•              •\n• Nach § 4'0 Aba. 1 JArbSchG darf der Jugendliche mit diesen Arbeiten nicht beachAftlgt werden.","2232                                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil 1\nAnlage 2                                                            -6-\nZutreffendes bitte    ~    ankreuzen                                     vorObergehend            dauernd\n•                       •\n4.6 Arbeiten unter Einwirkung von\n-Lärm\n•                       •\n- mechanischen Schwingungen/Erschütterungen\nauf die Hände und Arme\n•                       •\nauf den ganzen Körper\n•                       •\n4.7 Arbeiten mit besonderer Belastung der Haut\n•                       •\n4.8 Arbeiten mit besonderer Belastung der Schleimhäute\nder Atemwege durch Stäube, Gase, Dämpfe, Rauche\n•                       •\n4.9  Arbeiten, die\n- volle Sehkraft ohne Sehhilfe\n•                       •\n- Farbtüchtigkeit\n•                       •\nerfordern.\n4.10 Sonstige Arbeiten:\n•                       •\nDas wesentliche Ergebnis der Untersuchung ist\n•   Normbefund\nEine außerordentliche Nachuntersuchung nach § 35 Abs. 1 JArbSchG wird angeordnet                  D\nnach Ablauf von Monaten\nspätestens bis zum\nEs wird empfohlen, daß der Jugendliche sich möglichst bald\nwegen _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\neinem Arzt f ü r - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Zahnarzt vorstellt.\nEmpfehlungen:------------------------------------------\n(Ort, Datum der abschließenden Beurteilung)                                 (Unterschrift d. untersuchenden Arztes)","Nr. 56 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. Oktober 1990                                 2233\nAnlage 2a\nZum Verbleib beim untersuchenden Arzt                                   (Farbe: rot)\nStempel des Arztes\nTag der Untersuchung\nUntersuchungsbogen\nZutreffendes bitte       00 ankreuzen\nD      Erste Nachuntersuchung (§ 33 JArbSchG)                     D    Außerordentliche Nachuntersuchung (§ 35 JArbSchG)\nWeitere Nachuntersuchung (§ 34 JArbSchG)                   D    Angeordnete Nachuntersuchung (§ 42 JArbSchG)\nName, Vorname, Geburtsdatum des Jugendlichen\nStraße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort\nName, Vorname, Postanschrift des Personensorgeberechtlgten (falls abweichend von der Postanschrift des Jugendlichen)\nBerufliche Tätigkeit:\nmit Ausbildung                                        neinD              jaO\nName und Anschrift des Arbeitgebers\nBisherige Untersuchungen nach dem JArbSchG (Jahr und Monat)*\nName und Anschrift des Arztes•\nnein              ja\nErhebungsbogen liegt vor\n•                 •\nAlter des Jugendlichen (Jahre)\nmännlich\n•\nweiblich\n•\nDie Anamnese ist vom untersuchenden Arzt zu erheben!\n1      Vorgeschichte des Jugendlichen (seit der letzten Untersuchung nach dem JArbSchG)\n1.1    Krankheiten/Behinderungen\n•                 •   welche:\nOperationen\n•                 •   welche:\nwann:\nnoch Beschwerden\n•                 •   welche:\nUnfälle\n•                 •   welche:\nwann:\nnoch Beschwerden/Folgen\n•                 •   welche:\nArbeitsunfähigkeit insgesamt                        1-6 Tage\n•\n7-14Tage\n•\nmehr als 14 Tage D\n• Aus der .Ärztlichen Mitteilung\" zu entnehmen","2234                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil 1\nAnlage 2a                                                      -2-\n(Farbe: rot)\nnein unbekannt     ja\nZutreffendes bitte   00 ankreuzen                   • • •\n1.2   Häufige Beschwerden:\nHusten/Auswurf\n•                 •\nAtemnot\n•                 •\nSchwindel\n•                 •\nOhnmacht\n•                 •\nKopfschmerz\n•                 •\nÜbelkeit/Erbrechen\n•                 •\nSchlafstörungen\n•                 •\nAllergische Reaktionen\n•                 •\nHautausschläge\n•                 •\nsonstige\n•                 •     welche:\nbei weiblichen Jugendlichen:\nZyklusstörungen, erhebliche\nMenstruationsbeschwerden\n•                 •\n1.3 Zur Zeit sonstige Beschwerden\n•                 •     welche:\n1.4 Zur Zeit in ärztlicher Behandlung\n•                 •     Grund:\n1.5 Regelmäßige Medikamenteneinnahme\n•                 •     welche:\n1.6 Regelmäßige sportliche Betätigung\n•                 •     Sportart:\nnein gelegentlich täglich\n1.7 Alkoholkonsum\n• • •\n1.8 · Rauchen\n• • •\n1.9 Drogen\n• • •                   welche:\n2     Arbeitsvorgeschichte\n2.1 Weg zur Arbeitsstätte und zurück\nDauer\n(Stunden)\n•\nunter 1\n•1-2\n•\n2-3\n•\nOber 3\n•\nzu Fuß\n•Fahrrad\n•\nöffentliche\n•\nFahrgemein-\n•\nMotor-\nVerkehrsmittel  schaft      fahrzeug\n2.2   Beginn der Arbeitszeit (Uhrzeit)\nEnde der Arbeitszeit (Uhrzeit)                1\nWechselschicht\n•                 •\n2.3 Welche beruflichen Arbeiten wurden bisher überwiegend ausgeführt?\n2.4   Sind seit Arbeitsaufnahme\ngesundheitliche Beschwerden aufgetreten?\n•                 •     welche:\n2.5   Werden die Beschwerden mit der ausge-\n0bten Tätigkeit in Verbindung gebracht?\n•                 •\n2.6 Ist ein Ausbildungs-/Arbeitsverhältnis aus ge-  D\nsundheitl. Gründen abgebrochen worden?\n•     weshalb\n2.7   Ist deswegen eine ärztliche Beratung/\nUntersuchung erfolgt?\n•                 •\n2.8 Erfolgten arbeitsmedizinische\nVorsorgeuntersuchungen?\n• • •","Nr. 56       Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. Oktober 1990                         2235\n-3-                                       Anlage 2a\n(Farbe: rot)\nZum Verbleib beim untersuchenden Arzt\nTag der Untersuchung ______________\nZutreffendes bitte    ~      ankreuzen\nNr.                                            Befund                                                  Erläuterungen\n3    Untersuchungen\nK&atchen neben den Ordnungsnummern\nnur ankreuzen, wenn aufgrund des\nneb41nstehenden Befundes die Ausübung\nbestimmter Arbeiten tor geeundheits-\ngel&hrdend gehalten wird (s. Abschnitt 4\n- Beurteilung Ziffer -4.1  4.10).\n3.1       Metrische Angaben                   Größe (cm)\nGewicht (teilbekleidet) (kg)\n3.2       Ernährungszustand\nunauffällig\n•\nadipös\n•\nreduziert\n3.3  D    Entwicklungszustand\nalters-\n•\ndeutlich\n•\ndeutlich\nentsprechend      verfrüht       verspätet\n3.4  •    Muskulatur\nmittel\n•kräftig\n•\nschwach\n3.5  •    Haut\nunauffällig\n•Ekzem\n•\nAkne\n•\nsonstiges\n3.6       Nahvisus\nunauffällig       rechts\n•\nlinks\neingeschränkt  eingeschränkt\nSehhilfe vorhanden\nja\n•nein\nmit Sehhilfe\nausreichend\n•\nrechts\n•\nlinks\nkorrigiert        eingeschränkt  eingeschränkt\n3.7  D    Fernvisus\nunauffällig\n•\nrechts\n•\nlinks\neingeschränkt  eingeschränkt\nSehhilfe vorhanden\n•\nja\n•\nnein\nmit Sehhilfe\n•\nausreichend\n•\nrechts\n•\nlinks\nkorrigiert        eingeschränkt  eingeschränkt\n3.8\n•    Farbtüchtigkeit\n(pseudoisochromatische\n•\nunauffällig\n•\nroVgrOn\n•\nandere\nFarbentafeln oder                                     gestört        Störung\nTestgerät)\n3.9  •    Hörvermögen                         D\nunauffällig\n•\nrechts\n•\nlinks\neingeschränkt  eingeschränkt\n3.10 0    Nasenatmung\n•\nunauffällig\n•\nbehindert\n•\nSeptum-\n•\nRhinitis\ndeviation\n3.11 D    Zähne\n•\nunauffällig\n•\nbehandlungsbedOrftig\n3.12      Schilddrüse                         D\nunauffällig\n•\nverändert\n3.130 Brustkorb\n•\nunauffällig\n•\nverändert","2236                                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil 1\n-4-                                                        Anlage 2a\n(Farbe: rot)\nZutreffendes bitte    ~     ankreuzen\nNr.                                           Befund                                                                 Erläuterungen\nKllstchen neben den Ordnungsnummern\nnur ankreuzen, wenn aufgrund des\nnebenstehenden Befundes die Ausübung\nbestimmter Arbeiten tor gesundhelts-\ngefAhrdend gehalten wird (a. Abschnitt 4\n- Beurteilung Zitter 4.1 - 4.10).\n3.140 Lungen                                  •\nunauffällig\n0\nNebengeräusche sonstiges\n3.15       Herz-Kreislauf\n•\nunauffällig\n•\nRhythmus-\n•path.\n•\nsonstiges\nStörungen         Geräusch\nPuls im Sitzen (n/mln)\nBlutdruck im Sitzen (systolisch) (mmHg)\nBlutdruck Im Sitzen (diastolisch) (mmHg)\n3.160 Periphere Durchblutung                  •\nunauffällig\n•\ngestört\n•Krampfadern\n3.17 •     Abdomen\n•\nunauffällig\n0\nDruckschmerz\n0\nBruch/-anlage\n•\npath. Resistenz\n•sonstiges\n3.180 Leber\n•\nunauffällig\n•\nvergrößert\n•Druckschmerz\n3.190 Urogenitalorgane\n•\nunauffällig\n•\nNierenlager\n0\nsonstiges\nklopfempfindlich\n3.20 0     Wirbelsäule\n•\nunauffällig\n0\ndeformiert\n•schmerzhaft\n•\nBewegungs-\neinschränkung\n3.21 0     Obere Gliedmaßen\n•\nunauffällig\n0\nverändert\n0\nBewegungs-\neinschränkung\n3.22D Grobe Kraft\n•\nunauffällig\n•\nbeeinträchtigt\n3.230 Untere Gliedmaßen\n•\nunauffällig\n0\nverändert\n•Bewegungs-\neinschränkung\n3.24       Peripheres und zentrales\nNervensystem\n•\nunauffällig\n•\nauffällig\n•motorische\n•\nsensible\nStörung           Störung\n3.25       Gleichgewichtssinn\n(Romberg)\n•\nunauffällig\n•\nauffällig\n3.260 Psyche\n•\nunauffällig\n0\ngrobe Auffälligkeit\n3.21D Urin (Teststreifen)\n•\nunauffällig\n•\nEpos\n•Z pos\n•\nEry. pos\n•\nUBG vermehrt\n3.28       sonstige wichtige Befunde\nErgänzungsuntersuchung\nerforderlich\n•\nnein\n•\nja\nDatum der Veranlassung\nGrund\nFachrichtung             Arbeitsmedizin\n•                  Innere Medizin\n•\nAugenkrankheiten\n•                  Nervenheilkunde   D\nHals-Nasen-Ohren-Heilkunde        D                  Orthopädie\n•\nHautkrankheiten\n•                   sonstiges Gebiet D","Nr. 56 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. Oktober 1990                                 2237\n-5-                                       Anlage 2a\n(Farbe: rot)\nZum Verbleib beim untersuchenden Arzt\nZutreffendes bitte      ~   ankreuzen\n4     Beurteilung\nD    Erste Nachuntersuchung (§ 33 JArbSchG)\nD    Weitere Nachuntersuchung (§ 34 JArbSchG)\nD    Außerordentliche Nachuntersuchung (§ 35 JArbSchG)\nD    Angeordnete Nachuntersuchung (§ 42 JArbSchG)\nName, Vorname, Geburtsdatum des Jugendlichen\nStraße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort\nAufgrund der Untersuchung halte ich die Gesundheit des Jugendlichen durch die Ausübung nachstehend angekreuzter Arbeiten für\ngefährdet*\n•\nentfällt\n•\nja\nEs ist zu erwarten, daß diese Arbeiten die Gesundheit                                 vorübergehend dauernd gefährden.\n•             •\n4.1   Arbeiten überwiegend im\n- Stehen\n•             •\n- Gehen\n•             •\n- Sitzen\n•             •\n- Bücken\n•             •\n- Hocken\n•             •\n- Knien\n•             •\n4.2   Arbeiten mit häufigem Heben, Tragen oder Bewegen\nvon Lasten ohne mechanische Hilfsmittel\n•             •\n4.3   Arbeiten, die die volle Gebrauchsfähigkeit beider\n-Hände\n•             •\n-Arme\n•             •\n- Beine\nerfordern.\n•             •\n4.4   Arbeiten mit erhöhter Absturzgefahr\n•             •\n• Nach § 40 Abs. 1 JArbSchG darf der Jugendliche mit diesen Arbeiten nicht beschäftigt werden.","2238                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil 1\n-6-                                                            Anlage 2a\n(Farbe: rot)\nZutreffendes bitte    ~   ankreuzen                                     vorübergehend            dauernd\n•                         •\n4.5  Arbeiten überwiegend bei\n- Kälte\n•                        •\n- Hitze\n•                         •\n- Nässe\n•                        •\n- Zugluft\n•                         •\n- starken Temperaturschwankungen\n•                        •\n4.6  Arbeiten unter Einwirkung von\n-lärm\n•                        •\n- mechanischen Schwingungen/Erschütterungen\nauf die Hände und Arme\n•                        •\nauf den ganzen Körper\n•                        •\n4.7 Arbeiten mit besonderer Belastung der Haut\n•                        •\n4.8  Arbeiten mit besonderer Belastung der Schleimhäute\nder Atemwege durch Stäube, Gase, Dämpfe, Rauche\n•                        •\n4.9 Arbeiten, die\n- volle Sehkraft ohne Sehhilfe\n•                        •\n- Farbtüchtigkeit\n•                        •\nerfordern.\n4.10 Sonstige Arbeiten:\n•                        •\nDas wesentliche Ergebnis der Untersuchung ist\n•   Normbefund\nEine außerordentliche Nachuntersuchung nach § 35 Abs. 1 JArbSchG wird angeordnet                 D\nnach Ablauf von Monaten\nspätestens bis zum\nEs wird empfohlen, daß der Jugendliche sich möglichst bald\nwegen _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\neinem Arzt f ü r - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Zahnarzt vorstellt.\nEmpfehlung_~n: - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -\n(Ort, Datum der abschließenden Beurteilung)                                 (Unterschrift d. untersuchenden Arztes)","Nr. 56 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. Oktober 1990                               2239\nAnlage 3\nStempel des Arztes\nÄrztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten\nErstuntersuchung nach § 32 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)\nName, Vorname, Geburtsdatum des Jugendlichen\nPostleitzahl, Wohnort, Straße, Hausnummer\nZutreffendes bitte      ~   ankreuzen\nAufgrund der Untersuchung halte ich die Gesundheit des Jugendlichen durch die Ausübung nachstehend angekreuzter Arbeiten für\ngefährdet*\n•entfällt\n•\nja\nEs ist zu erwarten, daß diese Arbeiten die Gesundheit                                  vorübergehend dauernd gefährden.\n•              •\n4.1   Arbeiten Ob~rwiegend im\n- Stehen\n•              •\n- Gehen\n•              •\n- Sitzen\n•              •\n- Bücken\n•              •\n-Hocken\n•              •\n- Knien\n•              •\n4.2   Arbeiten mit häufigem Heben, Tragen oder Bewegen\nvon lasten ohne mechanische Hilfsmittel\n•              •\n4.3   Arbeiten, die die volle Gebrauchsfähigkeit beider\n- Hände\n•              •\n-Arme\n•              •\n- Beine\n•              •\nerfordern.\n4.4   Arbeiten mit erhöhter Absturzgefahr\n•              •\n• Nach § 40 Aba. 1 JArbSchG darf der Jugendliche mit diesen Arbeiten nicht beschäftigt werden.","2240                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil 1\nAnlage 3                                                                     -2-\nZutreffendes bitte     ~     ankreuzen                                             vorObergehend                      dauernd\n•                                  •\n4.5 Arbeiten Oberwiegend bei\n-KAite\n•                                  •\n- Hitze                                                                       •                                  •\n- Nasse                                                                       •                                  •\n- Zugluft                                                                     •                                  •\n- starken Temperaturschwankungen\n•                                  •\n4.6 Arbeiten unter Einwirkung von\n-Urm\n•                                  •\n- mechanischen Schwingungen/ErschOtterungen\nauf die Hände und Arme\n•                                  •\nauf den ganzen Körper\n•                                  •\n4.7 Arbeiten mit besonderer Belastung der Haut\n•                                  •\n4.8 Arbeiten mit besonderer Belastung der Schleimhäute\nder Atemwege durch Stäube, Gase, Dämpfe, Rauche\n•                                  •\n4.9 Arbeiten, die\n- volle Sehkraft ohne Sehhilfe\n•                                  •\n- FarbtOchtlgkeit\n•                                  •\nerfordern.\n4.10 Sonstige Arbeiten:\n•                                  •\nDas wesentliche Ergebnis der Untersuchung Ist\n•     Normbefund\nEine außerordentliche Nachuntersuchung nach § 35 Abs. 1 JArbSchG wird angeordnet                                      D\nnach Ablauf von Monaten\nspätestens bis zum\nEs wird empfohlen, daß der Jugendliche sich möglichst bald\nwegen-----------------------------------------------\neinem Arzt fOr - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Zahnarzt vorstellt.\nEmpfehlungen:------------------------------------------\n(Ort. Datum der abachlleBenden Beurtallung)                                                   (Unterschrift d. untenauchenden Arztes)\nZur Beachtung: Vor Ablauf dea anaten BeachlftlgungaJahrea lat eine Nachunterauchung artorderllch. Falla die Offenlliche Berufaberatung In Anapruch genommen wird,\naollle Ihr von dem Paraonenaorgeberechllglen Im lnlera... dea Jugendlichen daa voratehende Unlenauchungaargebnla mllgalalll werden.","Nr. 56 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. Oktober 1990                                    2241\nAnlage 3a\nStempel des Arztes\n(Farbe: rot)\nÄrztliche Mitteilung an den Personensorgeberechtigten\nZutreffendes bitte      [!] ankreuzen\nD Erste Nachuntersuchung (§ 33 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz -                           JArbSchG)\nD Weitere Nachuntersuchung (§ 34 JArbSchG)\nD Außerordentliche Nachuntersuchung (§ 35 JArbSchG)\nD Angeordnete Nachuntersuchung (§ 42 JArbSchG)\nName, Vorname, Geburtsdatum des Jugendlichen\nStraße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort\nAufgrund der Untersuchung halte ich die Gesundheit des Jugendlichen durch die Ausübung nachstehend angekreuzter Arbeiten fOr\ngefährdet•\n•entfällt\n•\nja\nEs ist zu erwarten, daß diese Arbeiten die Gesundheit                                  vorübergehend   dauernd gefährden.\n•                •\n4.1    Arbeiten überwiegend im\n- Stehen\n•               •\n-Gehen\n•               •\n- Sitzen\n•                •\n-Bücken\n•                •\n-Hocken\n•                •\n- Knien\n•                •\n4.2    Arbeiten mit häufigem Heben, Tragen oder Bewegen\nvon Lasten ohne mechanische Hilfsmittel\n•                •\n4.3 Arbeiten, die die volle Gebrauchsfähigkeit beider\n-Hände\n•                •\n-Arme\n•               ·•\n- Beine\nerfordern.\n•                •\n4.4    Arbeiten mit erhOhter Absturzgefahr\n•                •\n• Nach § 40 Aba. 1 JArbSchG darf der Jugendliche mit diesen Arbeiten nicht beachlftigt werden.","2242                                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil 1\n-2-                                                            Anlage 3a\n(Farbe: rot)\nZutreffendes bitte     ~   ankreuzen                                     vorübergehend            dauernd\n•                         •\n4.5 Arbeiten überwiegend bei\n- Kälte                                                           •                         •\n- Hitze\n•                         •\n- Nässe\n•                         •\n- Zugluft\n•                         •\n- starken Temperaturschwankungen\n•                         •\n4.6   Arbeiten unter Einwirkung von\n-Lärm\n•                         •\n- mechanischen Schwingungen/Erschütterungen\nauf die Hände und Arme\n•                         •\nauf den ganzen Körper\n•                         •\n4.7   Arbeiten mit besonderer Belastung der Haut\n•                         •\n4.8   Arbeiten mit besonderer Belastung der Schleimhäute\nder Atemwege durch Stäube, Gase, Dämpfe, Rauche\n•                         •\n4.9   Arbeiten, die\n- volle Sehkraft ohne Sehhilfe\n•                         •\n- Farbtüchtigkeit\n•                        •\nerfordern.\n4._10 Sonstige Arbeiten:\n•                        •\nDas wesentliche Ergebnis der Untersuchung ist\n•   Normbefund\n··-------------------\nEine außerordentliche Nachuntersuchung nach § 35 Abs. 1 JArbSchG wird angeordnet                  D\nnach Ablauf von Monaten\nspätestens bis zum\nEs wird empfohlen, daß der Jugendliche sich möglichst bald\nwegen _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\neinem Arzt f ü r - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Zahnarzt vorstellt.\nEmpfehlungen: ________ - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -\n(Ort, Datum der abschließenden Beurteilung)                                 (Unterschrift d. untersuchenden Arztes)","Nr. 56      Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. Oktober 1990                          2243\nAnlage 4\nDiese Bescheinigung hat der Arbeitgeber nach§ 41 Abs. 1 JArbSchG aufzubewahren!\nStempel des Arztes\nÄrztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber*\nErstuntersuchung nach § 32 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)\nName, Vorname, Geburtsdatum des Jugendlichen\nStraße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort\nZutreffendes bitte      [!] ankreuzen\nAufgrund der Untersuchung halte ich die Gesundheit des Jugendlichen durch die Ausübung nachstehend angekreuzter Arbeiten für\ngefährdet„\n•entfällt\n•\nja\nEs ist zu erwarten, daß diese Arbeiten die Gesundheit                                 vorübergehend dauernd gefährden.\n•             •\n4.1   Arbeiten überwiegend im\n- Stehen\n•             •\n-Gehen\n•             •\n- Sitzen\n•             •\n- Bücken\n•             •\nHocken\n•             •\n- Knien\n•             •\n4.2   Arbeiten mit häufigem Heben, Tragen oder Bewegen\nvon Lasten ohne mechanische Hilfsmittel\n•             •\n4.3   Arbeiten, die die volle Gebrauchsfähigkeit beider\n- Hände\n•             •\n-Arme\n•             •\n- Beine\n•             •\nerfordern.\n4.4   Arbeiten mit erhöhter Absturzgefahr\n•             •\n• Die Bescheinigung ist dem Arbeitgeber umgehend zuzuleiten .\n.. Nach § 40 Abs. 1 JArbSchG darf der Jugendliche mit diesen Arbeiten nicht beschAltigt werden.","2244                                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil 1\nAnlage 4                                                                    -2-\nZutreffendes bitte         ankreuzen                                              vorübergehend                    dauernd\n•                                •\n4.5 Arbeiten überwiegend bei\n- Kälte\n•                                •\n- Hitze\n•                                •\n- Nässe\n•                                •\n- Zugluft\n•                                •\nstarken Temperaturschwankungen\n•                                •\n4.6  Arbeiten unter Einwirkung von\n-lärm\n•                                •\nmechanischen Schwingungen/Erschütterungen\nauf die Hände und Arme\n•                                •\nauf den ganzen Körper\n•                                •\n4.7\n4.8\nArbeiten mit besonderer Belastung der Haut\n•                                •\nArbeiten mit besonderer Belastung der Schleimhäute\nder Atemwege durch Stäube, Gase, Dämpfe, Rauche\n•                                •\n4.9 Arbeiten, die\n- volle Sehkraft ohne Sehhilfe\n•                                •\n- Farbtüchtigkeit\n•                                •\nerfordern.\n4.10 Sonstige Arbeiten: __\n•                                •\n(Ort, Datum der abschließenden Beurteilung)                                                  (Unterschrift d. untersuchenden Arztes)\nZur Beachtung: Nach Ablaut des ersten Beschl.ftlgungsjahres hat sich der Arbeitgeber die Bescheinigung eines Arztes dar0ber vorlegen zu lassen, daß der Jugendliche\nnachuntersucht worden Ist (§ 33 Abs. 1 JArbSchG).","Nr. 56 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. Oktober 1990                       2245\nAnlage 4a\n(Farbe: rot)\nDiese Bescheinigung hat der Arbeitgeber nach§ 41 Abs. 1 JArbSchG aufzubewahren!\nStempel des Arztes\nÄrztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber*\nZutreffendes bitte         ~       ankreuzen\nErste Nachuntersuchung (§ 33 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)\nWeitere Nachuntersuchung (§ 34 JArbSchG)\nD Außerordentliche Nachuntersuchung (§ 35 JArbSchG)\nAngeordnete Nachuntersuchung (§ 42 JArbSchG)\nName, Vorname, Geburtsdatum des Jugendlichen\nStraße, Hausnum  ___m\n___e--r-,--p;Öisfle1ffz.at1I, Woh\nAufgrund der Untersuchung halte ich die Gesundheit des Jugendlichen durch die Ausübung nachstehend angekreuzter Arbeiten für\ngefährdet**\n•entfällt\n•\nja\nEs ist zu erwarten, daß diese Arbeiten die Gesundheit                                 vorübergehend  dauernd gefährden.\n4.1\n•               •\nArbeiten überwiegend im\n- Stehen\n•              •\n-Gehen\n•               •\n- Sitzen\n•               •\n- Bücken\n•               •\n- Hocken\n•               •\n- Knien\n•               •\n4.2   Arbeiten mit häufigem Heben, Tragen oder Bewegen\nvon Lasten ohne mechanische Hilfsmittel\n•               •\n4.3   Arbeiten, die die volle Gebrauchsfähigkeit beider\n- Hände\n•               •\n-Arme\n•               •\n- Beine\n•               •\nerfordern.\n4.4   Arbeiten mit erhöhter Absturzgefahr\n•               •\n• Die Bescheinigung Ist dem Arbeitgeber umgehend zuzuleiten .\n.. Nach§ 40 Abs. 1 JArbSchG darf der Jugendliche mit diesen Arbeiten nicht beschäftigt werden.","2246                                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil 1\nAnlage 4a                                                           -2-\n(Farbe: rot)\nZutreffendes bitte     C!J ankreuzen                                     vorübergehend           dauernd\n•                       •\n4.5 Arbeiten überwiegend bei\n-Kälte\n•                       •\nHitze\n•                       •\n- Nässe\n•                       •\nZugluft\n•\n- starken Temperaturschwankungen\n•                       •\n4.6 Arbeiten unter Einwirkung von\n-Lärm\n•\n- mechanischen Schwingungen/Erschütterungen\nauf die Hände und Arme\n•\nauf den ganzen Körper\n•                       •\n4.7 Arbeiten mit besonderer Belastung der Haut\n•                       •\n4.8 Arbeiten mit besonderer Belastung der Schleimhäute\nder Atemwege durch Stäube, Gase, Dämpfe, Rauche\n•                       •\n4.9 Arbeiten, die\nvolle Sehkraft ohne Sehhilfe\n•                       •\nFarbtüchtigkeit\n•                       •\nerfordern.\n4.10 Sonstige Arbeiten: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\n•\n(Ort, Datum der abschließenden Beurteilung)                               (Unterschrift d. untersuchenden Arztes)","Nr. 56 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 25. Oktober 1990                             2247\nZweiundzwanzigste Verordnung\nüber die Bemessung der Aufwendungen für die Leistungen\ngemäß den §§ 1236 bis 1243, 1305 und 1306 der Reichsversicherungsordnung\nund für die Verwaltungs- und Verfahrenskosten in der Rentenversicherung der Arbeiter\n(22. Bemessungsverordnung)\nVom 16. Oktober 1990\nAuf Grund des § 1390 a Abs. 2 der Reichsversiche-         Schleswig-Holstein                           auf 3,905\nrungsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliede-    Oldenburg-Bremen                             auf 2,441\nrungsnummer 820-1, veröffentlichten bereinigten Fas-\nBraunschweig                                 auf 1,340\nsung, der durch Artikel 1 Nr. 55 des Gesetzes vom\n22. Dezember 1983 (BGBI. 1 S. 1532) geändert worden        Bundesbahn-Versicherungsanstalt                 auf 1,482\nist, verordnet der Bundesminister für Arbeit und Sozial-   Seekasse                                        auf 0,347\nordnung nach Anhören des Verbandes deutscher Renten-       und\nversicherungsträger:\nfür 1991 (in Vomhundertteilen) vorläufig festgesetzt für die\n§ 1\nDer gemäß § 1390 a Abs. 1 der Reichsversicherungs-      Landesversicherungsanstalt\nordnung für Maßnahmen nach den §§ 1236 bis 1243, 1305         Hannover                                     auf 8,297\nund 1306 der Reichsversicherungsordnung und für Ver-          Westfalen                                    auf 12,089\nwaltungs- und Verfahrenskosten den Trägern der Renten-        Hessen                                       auf 7,701\nversicherung der Arbeiter zur Verfügung stehende Betrag       Rheinprovinz                                 auf 13,890\nwird\nOberbayern                                   auf 5,441\nfür 1990 endgültig auf                   5 640 000 000 DM     Niederbayern-Oberpfalz                       auf 3,833\nund                                                           Rheinland-Pfalz                              auf 5,936\nfür 1991 vorläufig auf                   5 760 000 000 DM     für das Saarland                             auf 1,599\nfestgesetzt.                                                  Oberfranken und Mittelfranken                auf 4,517\n§2                                Freie und Hansestadt Hamburg                 auf 2,924\nUnterfranken                                 auf 2,035\nDie Anteile der einzelnen Träger der Rentenversiche-\nSchwaben                                     auf 2,838\nrung der Arbeiter gemäß § 1390a Abs. 2 der Reichsver-\nsicherungsordnung an dem Gesamtbetrag (§ 1) werden für        Württemberg                                  auf 8,836\n1990 (in Vomhundertteilen) endgültig festgesetzt für die      Baden                                        auf 7,297\nLandesversicherungsanstalt                                    Berlin                                       auf 3,252\nHannover                                     auf 8,297     Schleswig-Holstein                           auf 3,905\nWestfalen                                    auf 1?,089    Oldenburg-Bremen                             auf 2,441\nHessen                                       auf  7,701    Braunschweig                                 auf 1,340\nRheinprovinz                                 auf 13,892 Bundesbahn-Versicherungsanstalt                 auf 1,482\nOberbayern                                   auf  5,441 Seekasse                                        auf 0,347\nNiederbayern-Oberpfalz                       auf  3,828                             §3\nRheinland-Pfalz                              auf  5,936\nStellt sich nach den Rechnungsergebnissen der ersten\nfür das Saarland                             auf 1,599  neun Kalendermonate des laufenden Kalenderjahres her-\nOberfranken und Mittelfranken                auf 4,518  aus, daß der Anteil einzelner Versicherungsträger (§ 2)\nFreie und Hansestadt Hamburg                 auf 3,024  nicht ausreicht, die Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen,\nUnterfranken                                 auf 2,035  kann der Anteil überschritten werden, wenn durch Verein-\nbarung sichergestellt ist, daß durch entsprechende Ver-\nSchwaben                                     auf 2,740\nringerung der Aufwendungen anderer Versicherungsträger\nWürttemberg                                  auf 8,836  der Gesamtbetrag (§ 1) nicht überschritten wird. Die Ver-\nBaden                                        auf 7,297  einbarung bedarf des Einvernehmens mit den Aufsichts•\nBerlin                                       auf 3,252  behörden der beteiligten Versicherungsträger.","2248                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil 1\n§4                                                           §5\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Über-           Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1990\nleitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 13 des Hinter-   in Kraft. Gleichzeitig treten die auf 1990 bezogenen Vor-\nbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetzes auch im      schriften der 21. Bemessungsverordnung vom 25. Sep-\nland Berlin.                                                tember 1989 (BGBI. 1 S. 1790) außer Kraft.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBonn, den 16. Oktober 1990\nDer Bundesminister\nfür Arbeit und Sozialordnung\nNorbert Blüm\nSechste Verordnung\nzur Änderung der Saatgutverordnung\nVom 17. Oktober 1990\nAuf Grund des§ 11 Abs. 1 Nr. 2 des Saatgutverkehrsgesetzes vom 20. August\n1985 (BGBI. 1 S. 1633) verordnet der Bundesminister für Ernährung, Land-\nwirtschaft und Forsten:\nArtikel 1\n§ 49 der Saatgutverordnung vom 21. Januar 1986 (BGBI. 1 S. 146), zuletzt\ngeändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 12. Juli 1990 (BGBI. 1 S. 1414),\nwird wie folgt geändert:\n1. Absatz 3 wird wie folgt geändert:\na) In Satz 2 wird nach den Worten „Saatgut von\" das Wort „Schafschwingei,\"\neingefügt;\nb) in Satz 3 wird das Wort „Schafschwingei,\" gestrichen.\nc) Satz 4 wird gestrichen.\n2. Absatz 4 wird gestrichen.\nArtikel 2\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbin-\ndung mit § 64 des Saatgutverkehrsgesetzes auch im Land Berlin.\nArtikel 3\nDiese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBonn, den 17. Oktober 1990\nDer Bundesminister\nfür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten\n1. Kiechle"]}