{"id":"bgbl1-1990-54-3","kind":"bgbl1","year":1990,"number":54,"date":"1990-10-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1990/54#page=6","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1990-54-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1990/bgbl1_1990_54.pdf#page=6","order":3,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 38","page":2174,"pdf_page":6,"num_pages":1,"content":["2174                                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil 1\nBundesgesetzblatt\nTe i I II\nNr. 38, ausgegeben am 13. Oktober 1990\nTag                                                                          I n h a It                                                                                   Seite\n11. 10. 90       Gesetz zu dem Vertrag vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in bezug auf\nDeutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      1317\n6.  9. 90       Bekanntmachung des deutsch-kenianischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . .                                                            1330\n2. 10. 90       Bekanntmachung einer Erklärung der Außenminister Frankreichs, der Sowjetunion, des Vereinigten\nKönigreichs und der Vereinigten Staaten im Zusammenhang mit dem in Moskau am 12. September\n1990 unterzeichneten Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland . . . . . . . . . .                                                    1331\nPreis dieser Ausgabe: 3,56 DM (2,56 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,56 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben.\nAufgeführt werden nur die Verordnungen der Gemainschaften, die im Inhaltsverzeichnis\ndes Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.\nABI. EG\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift                                                                     - Ausgabe in deutscher Sprache -\nNr./Seite                        vom\nVorschriften für die Agrarwirtschaft\n26. 9. 90       Verordnung (EWG) Nr. 2758/90 der Kommission zur Bestimmung, für die\nMitgliedstaaten, des geschätzten Einkommensausfalls und Betrages der\nje Mutterschaf und Ziege zu zahlenden Prämie sowie des zweiten\nHalbjahresvorschusses für das Wirtschaftsjahr 1990                                                                   L 264/52                       27. 9. 90\n27. 9. 90       Verordnung (EWG) Nr. 2761/90 der Kommission über die im Gebiet\nder ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik befindlichen\nBestände an I an d w i r t s c h a f t I ich e n Erzeugnissen                                                        L 267/1                        29. 9. 90\n27. 9. 90       Verordnung (EWG) Nr. 2762/90 der Kommission über vorläufige, nach\nder deutschen Einigung anwendbare Maßnahmen für den Handel im\nA g r a rsektor                                                                                                      L 267/3                        29. 9. 90\n27. 9. 90       Verordnung (EWG) Nr. 2763/90 der Kommission zur Änderung der\nVerordnung (EWG) Nr. 2006/80 zur Festlegung der Interventionsorte für\nGetreide                                                                                                             L 267/5                        29. 9. 90\n27. 9. 90       Verordnung (EWG) Nr. 2764/90 der Kommission über vorläufige nach der\ndeutschen Einigung anwendbare Maßnahmen im G et r e i d esektor                                                      L 267/9                         29. 9. 90"]}