{"id":"bgbl1-1990-52-6","kind":"bgbl1","year":1990,"number":52,"date":"1990-10-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1990/52#page=22","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1990-52-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1990/bgbl1_1990_52.pdf#page=22","order":6,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 35 und Nr. 36","page":2154,"pdf_page":22,"num_pages":1,"content":["2154                                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil 1\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 35, ausgegeben am 28. September 1990\nTag                                                                    I n h a It                                                                              Seite\n23. 9. 90       Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und\nder Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands\n-Einigungsvertragsgesetz- und der Vereinbarung vom 18. September 1990.................                                                              885\n24. 9. 90      Gesetz über die Inkraftsetzung von Vereinbarungen betreffend den befristeten Aufenthalt von\nStreitkräften der Französischen Republik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des\nVereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von\nAmerika in Berlin und von sowjetischen Streitkräften auf dem in Artikel 3 des Einigungsver-\ntrages genannten Gebiet nach Herstellung der Deutschen Einheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   1246\nneu: 105-4\nPreis dieser Ausgabe: 61,28 DM (58,88 DM zuzüglich 2,40 DM Versandkosten). bei Lieferung gegen Vorausrechnung 62,28 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nNr. 36, ausgegeben am 2. Oktober 1990\nTag                                                                    I n h a It                                                                              Seite\n28. 9. 90      Verordnung zu dem Notenwechsel vom 25. September 1990 zu dem Abkommen zwischen den\nParteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen vom 19. JuQi 1951 und zu\ndem Zusatzabkommen zu diesem Abkommen vom 3. August 1959 nebst zugehörigen Ubereinkünften\nsowie zu dem Notenwechsel vom 25. September 1990 zu dem befristeten Verbleib von Streitkräften\nder Französischen Republik, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der\nVereinigten Staaten von Amerika in Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          1250\n28. 9. 90      Verordnung zur Inkraftsetzung des Notenwechsels vom 26. September 1990 zwischen der Regierung\nder Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken\nüber die vorläufige Anwendung der Bestimmungen des Vertrags über die Bedingungen des befristeten\nAufenthalts und die Modalitäten des planmäßigen Abzugs der sowjetischen Truppen aus dem Gebiet\nder Bundesrepublik Deutschland zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der\nSozialistischen Sowjetrepubliken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       1254\n28. 9. 90      Verordnung zu dem Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom\n25. September 1990 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1273\nPreis dieser Ausgabe: 6,12 DM (5,12 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 7,12 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung."]}