{"id":"bgbl1-1990-48-8","kind":"bgbl1","year":1990,"number":48,"date":"1990-09-21T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1990/48#page=30","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1990-48-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1990/bgbl1_1990_48.pdf#page=30","order":8,"title":"Dritte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung","law_date":"1990-09-14T00:00:00Z","page":2030,"pdf_page":30,"num_pages":25,"content":["2030                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil 1\nDritte Verordnung\nzur Änderung der Bundeswahlordnung\nVom 14. September 1990\nAuf Grund des§ 52 Abs. 1 des Bundeswahlgesetzes in           4. Die Zuständigkeit der Ständigen Vertretung der Bun-\nder Fassung der Bekanntmachung vom 1. September                       desrepublik Deutschland nach § 34 Abs. 7 entfällt.\n1975 (BGBI. 1 S. 2325), der durch Artikel 1 Nr. 12 des          5. Für die Erklärung über die Listenverbindung (§ 53 Abs. 2\nGesetzes vom 8. März 1985 (BGBI. 1 S. 521) geändert                   des Gesetzes) gilt§ 44 entsprechend. Die Erklärung ist\nworden ist, verordnet der Bundesminister des Innern und               nach dem Muster der Anlage 25A im Anhang dieser\nauf Grund dieser Bestimmungen in Verbindung mit Arti-                 Verordnung abzugeben.\nkel 1 des Gesetzes vom 29. August 1990 zu dem Vertrag\nvom 3. August 1990 zur Vorbereitung und Durchführung            6. Bei der Ermittlung nach § 78 Abs. 1 berücksichtigt der\nder ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bun-                    Bundeswahlleiter auch die Listenverbindungen nach\ndestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und                  § 53 Abs. 2 des Gesetzes.\nder Deutschen Demokratischen Republik sowie dem                 7. Bei der Feststellung der Teilnahme an der Verteilung\nÄnderungsvertrag vom 20. August 1990 (BGBI. II S. 813)                der Sitze (§ 78 Abs. 2 Nr. 5) berücksichtigt der Bundes-\nin Verbindung mit Artikel 2 Satz 2 des Vertrages vom                  wahlausschuß auch die Listenverbindungen nach § 53\n3. August 1990 verordnet der Bundesminister des Innern                Abs. 2 des Gesetzes.\nim Benehmen mit dem Minister des Innern der Deutschen\n8. Für die Beschaffung der Anlage 25A ist der Bundes-\nDemokratischen Republik:\nwahlleiter zuständig (§ 88 Abs. 3).\n9. Anlage 2 erhält die aus dem Anhang ersichtliche Fas-\nArtikel 1                                  sung.\nÄnderung der Bundeswahlordnung                          (2) In den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Branden-\nburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen sowie in\nDie Bundeswahlordnung in der Fassung der Bekannt-            Berlin gelten bei der Anwendung der Bundeswahlordnung\nmachung vom 7. Dezember 1989 (BGBI. 1990 1 S. 1, 142),          folgende Maßgaben:\nzuletzt geändert durch die Verordnung vom 25. Juni 1990\n(BGBI. 1 S. 1199), wird wie folgt geändert:                       1 . Bei der Anwendung des § 4 Abs. 2 sind auch die\nErgebnisse der Wahl zur Volkskammer am 18. März\n1990 zu berücksichtigen.\nNach § 91 wird folgender § 91 a eingefügt:\n2. Die Entscheidung nach § 7 Nr. 2 wird getroffen\n,,§ 91 a\na) in Berlin gemeinsam vom Senat und Magistrat oder\nBesondere Regelungen                                     der von ihnen bestimmten Stelle,\nfür die Wahl zum 12. Deutschen Bundestag\nb) in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Bran-\n(1) Für die Wahl zum 12. Deutschen Bundestag gilt                       denburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thürin-\nfolgendes:                                                                 gen, falls eine Landesregierung noch nicht besteht,\n1. Politische Vereinigungen im Sinne des Gesetzes über                    vom Landeswahlleiter oder der von ihm bestimm-\ndie Wahlen zur Volkskammer der Deutschen Demokra-                      ten Stelle.\ntischen Republik am 18. März 1990 vom 20. Februar             3. Die Übernahme eines Ehrenamtes können gemäß § 9\n1990 (GBI. 1 Nr. 9 S. 60) sind bei der AnwendunrJ der              auch Mitglieder der Regierung der Deutschen Demo-\nBundeswahlordnung den Parteien gleichgestellt.                     kratischen Republik und Mitglieder der Volkskammer\n2. Die Bekanntmachung nach § ~-o /,bs. 2 erfolgt in der im             ablehnen.\nAnhang wiedergegebenen F as::,ung der Anlage 6.               4. § 12 Abs. 3 gilt auch für entsprechende Einrichtungen\n3. Dio Bekanntmachung des ßundo:::1N8hilcitors nach§ 32                im Gebiet der Länder Mecklenburg-Vorpornrnern,\nAbs. 2 hut auch z 11rn !nhait, wo und in welcher Frist und         Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Ttiür:ngen\nForm die Verbindung vCJn L2.nde:::;iisten verschiedener            sowie in Berlin (Ost).\nPar1eion (§ t~3 Ab::;. 2 c!c:s Gc:;ct2c~~) erklärt worden     E:i. In clen Ländern Meck!snburg-Vorpommern, Branden-\nkann.                                                              burg, Sachsen-Anh:i!t, Sachsen und Thüringen SO't.i:o","Nr. 48 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. September 1990                            2031\nin Berlin (Ost) werden die Wählerverzeichnisse nach         gen sind Bekanntmachungen der Landeswahlleiter\n§ 14 Abs. 1 aus dem Einwohnerdatenspeicher auf-             und der Kreiswahlleiter in geeigneter Weise zu ver-\ngestellt und den Gemeinden durch das Statistische           öffentlichen. Für Berlin (Ost) wird die Art und Weise\nAmt und die zuständigen regionalen Dienststellen            der Veröffentlichung zwischen Senat und Magistrat\nübergeben.                                                  abgestimmt.\n6. Bis zum Inkrafttreten des § 156 des Strafgesetz-         9. Die Entscheidung nach§ 91 wird in Berlin gemeinsam\nbuches der Bundesrepublik Deutschland in den Län-           vom Senat und Magistrat getroffen.\ndern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sach-\n1O. In den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Branden-\nsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen sowie in Berlin           burg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen sowie\n(Ost) ist anstelle der Versicherung an Eides Statt die\nin Berlin werden die Anlagen 13, 17, 18, 23 und 24 in\nVersicherung der Wahrheit im Sinne des § 231 des            den im Anhang wiedergegebenen Fassungen 13A,\nStrafgesetzbuches der Deutschen Demokratischen\n17A, 18A, 23A und 24A verwendet.\"\nRepublik abzugeben.\n7. Der Bundeswahlleiter legt im Einvernehmen mit den\nLandeswahlleitern in den Ländern Mecklenburg-Vor-                                Artikel 2\npommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen                                 Berlin-Klausel\nund Thüringen fest, welche Einrichtungen bei der\nWahrnehmung der nach den §§ 71 ff. durchzuführen-         Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Über-\nden Aufgaben der Zusammenfassung und Weiter-           leitungsgesetzes in Verbindung mit § 54 des Bundeswahl-\nleitung der Wahlergebnisse eingesetzt werden.          gesetzes auch im Land Berlin.\n8. Bekanntmachungen des Bundesministers des Innern\nund des Bundeswahlleiters werden bis zum Wirksam-                                Artikel 3\nwerden des Beitritts auch im Bekanntmachungsblatt                              Inkrafttreten\nder Deutschen Demokratischen Republik veröffent-\nlicht. In den Ländern Mecklenburg-Vorpommern,             Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in\nBrandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thürin-       Kraft.\nBonn, den 14. September 1990\nDer Bundesminister des Innern\nSchäuble","2032                                                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil 1\nAnhang\n(zu Artikel 1)\nAnlage 2\n(zu § 18 Abs. 5)\nBitte                                                                                   - Erstausfertigung -\n-- füllen Sie den Antrag in zweifacher Ausfertigung in Druck- oder Maschinenschrift aus.\ntrennen Sie nicht das Blatt „Erstausfertigung\" vom Blatt „Zweitausfertigung\",\nbeachten Sie die Erläuterungen im Merkblatt zu den Randnummern.\ndas Zutreffende ankreuzen l><J .\nGemeindebehörde                                                                                                           Antrag gemäß § 18 Abs. 5 der Bundeswahlord-\nG)                                                                                                                              nung (BWO) auf Eintragung in das Wählerver-\nzeichnis zur Bundestagswahl 19 ..\nund\nD                                                                                                                                        Wahlscheinantrag\nFamillonnrnno           ggf. auch Geburtsnarne            Vornamen\n---\nJahr\nTag der Geburt                           iliJnatl\n1    1    1   1\nMein Familienname, unter dem ich zuletzt für eine Wohnung im Geltungsbereich des Bundeswahlgesetzes (BWG) bei der Meldebehörde\ngemeldet war\n:=J ist unverändert\n:=J lautete damals: _                                                                                     .. , .\nMeine derzeitige Wohnung                         (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Staat)\n®\nIch hatte nach dem 23- Mai 1949 im Geltungsbereich des BWG mindestens 3 Monate ununterbrochen und zuletzt folgende bei der Melde-\n®      behörde gemeldete Wohnung(en) inne:\nvom                             bis zum                      1 (Straße, Hausnummer, Postleitzahl. Ort)\n1\n1                              1\nund bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung)                                                         nach (Ort, Staat)\n®                                                                                                         1\nIch bin im Besitz eines                                        Ausweis-Nummer\n®\nD Personalausweises                                              ausgestellt am:                               von (ausstellende Behörde)\n0 Reisepasses\n:=J Berliner         behelfsmäßigen\nPersonalausweises\nzuletzt verlängert am:                        von (ausstellende Behörde)\nAuf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides Statt/Versicherung der Wahrheit hingewiesen, versichere ich an\n(j)    Eides Statt/gebe ich folgende Versicherung der Wahrheit ab:\n- Ich bin Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes,\n®\nD ich habe das 18. Lebensjahr vollendet,                                                 Dich werde das 18. Lebensjahr bis zum Wahltag vollenden,\n- ich bin nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen,\n®      - ich hatte vor meinem Fortzug aus dem Geltungsbereich des BWG\nD     dort mindestens 3 Monate ununterbrochen eine Wohnung inne,\n@    D dort mindestens 3 Monate ununterbrochen mei,nen sonstigen gewöhnlichen Aufenthalt,\n@    D meine Wohnung wird am Wahltag in einem Gebiet der übrigen Mitgliedstaaten des Europarates liegen,\n@    D seit meinem Fortzug aus dem Geltungsbereich des BWG werden am Wahltag nicht mehr als 10 Jahre verstrichen sein,\n@      - ich habe keinen anderen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Deutschen Bundestag gestellt.\nMir ist bekannt, daß sich nach§ 107 b des Strafgesetzbuches strafbar macht, wer durch falsche Angaben die Eintragung in das Wähler-\nverzeichnis erwirkt, und daß sich nach § 107 a des Strafgesetzbuches strafbar macht, wer unbefugt wählt oder dies versucht.\nIch werde deshalb unverzüglich gegenüber der Gemeindebehörde diesen Antrag zurücknehmen und an der Wahl nicht teilnehmen,\nwenn ich bis zum Wahltag nicht mehr Deutsche(r) oder vom Wahlrecht ausgeschlossen sein sollte.\n~ Die Wahlunterlagen sollen an meine angegebene derzeitige Wohnung übersandt werden.\n=1 Die Wahlunterlagen sollen mir an folgende Anschrift übersandt werden:\n(Vor- uncl r-arnillonn;,rn,,)\n---~--------                                                   - -----·--~----\n(Straflc, fi;,,i,;r\\urnrw,r, l 'u,,ti.,,t~;dil, Oil. ~,L,;1I)\nOrt, Datum\n----·---···--···------···\nUntursclrnll des Arilraq:,tutl,,r ; (Vu1 und 1 ;_irnll1urnwrnt:)\n@                                                       -  - --\noder Untur::cl,nll ;,t:, l l1tl:,IJc1cA_111 (Vor- uml 1 ;u,ii11<,rir1;,rnc)","Nr. 48 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. September 1990                                                                2033\nWird von der Gemeindebehörde ausgefüllt.                                                                                                                                  Rückseite\nder Erstausfertigung\nMuster für amtliche Vermerke\n---\n1      Zuständigkeit der Gemeindebehörde                                             0Ja\n]       Nein. Urschriftlich zuständigkeitshalber abgegeben an die Gemeindebehörde\n(Cc11w111duhullor< lii)\n-----\nße(Jfllll(itJIHJ\n-----\n(Ort. D;iturn)                                                                 j im Auftrag (Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde)\n~-\n2     Antragseingang\n,lln (Dilturn)                                 L1q vor dnr Wahl                                                Antragseingang\n1  :1                                    1\nD verspätet                  D    rechtzeitig\n3     Status als Deutscher nachgewiesen                                                                            Onein                        Dia\n4      18. Lebensjahr am Wahltag vollendet                                                                         Onein                        Dia\n5     Weitere wahlrechtliche Voraussetzungen\n5.1   Mindestens dreimonatiger ununterbrochener Aufenthalt nach dem\n23. Mai 1949 und vor dem Fortzug aus dem Geltungsbereich des\nBWG                                                                                                          Onein                        Dia\n5.2   Derzeit wohnhaft in einem Gebiet der übrigen Mitgliedstaaten des Europarates Onein\n1 (Staat)\nOja:\n-··-\n5.3   Derzeit wohnhaft in einem Gebiet eines Nichtmitgliedstaates des Europarates                                  Onein\n1 (Staat)\nDja:\n0        Der Fortzug aus dem Geltungsbereich des BWG                                 D   Die Abmusterung\nam (Diltum)\n---                        ist für die Berechnung der Zehnjahresfrist\ndes§ 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BWG maßgebend. Diese Frist ist am Wahltage D                                           verstrichen             D    nicht verstrichen\n6    Wahlausschlußgrund                                                                                            D    vorhanden               D    nicht vorhanden\nAusschlußgrund:\n----- ---------------\n1] § 13 Nr.         1 BWG  •   § 13 Nr. 2 BWG 0          § 13 Nr. 3 BWG\n7     Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt: nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BWG Onein                                                                Dia\nnach§ 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BWG Onein                               Dia\n8     Erledigung des Antrages\n---·                                                         ---···---\nBezeichnung des Wahlbezirks\nJ       Eintragung in das Wählerverzeichnis\n-· -·-·-······- ------- ---- -----·-\nWahlscheinnummer\n[J Erte:lung des Wahlscheines\n----------        - ------\nn        Vermerk über die Wahlscheinerteilung im Wählerverzeichnis\n- ~ - - ---------------                              --\n-] Absendung des Wahlscheines und der Briefwahl-                                            D   Übersendung der Zweitausfertigung des Antrages an den\n-- unterlagen per Luftpost                                                                     Bundeswahlleiter\n,11n (D,ilurn)                                                                             am (Datum)\n] Zurückweisung                   (es. /\\nl\"<J\")\n~","2034                                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil 1\nnoch Anlage 2\n(zu § 18 Abs. 5)\nBitte                                                                       - Zweitausfertigung -\nfüllen Sie den Antrag in zweifacher Ausfertigung in Druck- oder Maschinenschrift aus,\nbeachten Sie die Erläuterungen irn Merkblatt zu den Randnummern,\n- das Zutreffende ankreuzen [;-;] .\nGemeindebehörde                                                                                             Antrag gemäß§ 18 Abs. 5 der Bundeswahlord-\nCD                                                                                                        ®       nung (BWO) auf Eintragung in das Wählerver-\nzeichnis zur Bundestagswahl 19 ..\n......\nund\nD.                   ......                             . ......... ·••···                                                      Wahlscheinantrag\nFamilienname -· ggf. auch Geburtsname           Vornamen\nT;g     Molnat\nTag der Geburt                                        IJat~\n1       I        1\nMein Familienname, unter dem ich zuletzt für eine Wohnung im Geltungsbereich des Bundeswahlgesetzes (BWG) bei der Meldebehörde\ngemeldet war\n:J ist unverändert\n:J lautete damals: .                                               .................... ········         ················································· ·················\nMeine derzeitige Wohnung              (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Staat)\n0)\nIch hatte nach dem 23. Mai 1949 im Geltungsbereich des BWG mindestens 3 Monate ununterbrochen und zuletzt folgende bei der Melde-\n({)   behörde gemeldete Wohnung(en) inne:\nvom                       bis zum                   (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)\n1                         1\n1                        1\nund bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung)                                              nach (Ort, Staat)\n®                                                                                              1\nIch bin im Besitz eines                             Ausweis-Nummer\n®\n:J Personalausweises                                 ausgestellt am:                             von (ausstellende Behörde)\nD Reisepasses\n:J Berliner     behelfsmäßigen\nPersonalausweises\nzuletzt verlängert am:                      von (ausstellende Behörde)\nAuf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides Statt/Versicherung der Wahrheit hingewiesen, versichere ich an\n(j)   Eides Statt/gebe ich folgende Versicherung der Wahrheit ab:\n- Ich bin Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes,\n®\n:J ich habe das 18. Lebensjahr vollendet,                                    D ich werde das 18. Lebensjahr bis zum Wahltag vollenden,\n- ich bin nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen,\n®     - ich hatte vor meinem Fortzug aus dem Geltungsbereich des BWG\n:J   dort mindestens 3 Monate ununterbrochen eine Wohnung inne,\ndort mindestens 3 Monate ununterbrochen meinen sonstigen gewöhnlichen Aufenthalt,\n:J meine Wohnung wird am Wahltag in einem Gebiet der übrigen Mitgliedstaaten des Europarates liegen,\n=.J seit meinem Fortzug aus dem Geltungsbereich des BWG werden am Wahltag nicht mehr als 10 Jahre verstrichen sein,\n- ich habe keinen anderen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Deutschen Bundestag gestellt.\nMit ist bekannt, daß sich nach§ 107 b des Strafgesetzbuches strafbar macht, wer durch falsche Angaben die Eintragung in das Wähler-\nverzeichnis erwirkt, und daß sich nach § 107 a des Strafgesetzbuches strafbar macht, wer unbefugt wählt oder dies versucht.\nIch werde deshalb unverzüglich gegenüber der Gemeindebehörde diesen Antrag zurücknehmen und an der Wahl nicht teilnehmen,\nwenn ich bis zum Wahltag nicht mehr Deutsche(r) oder vom Wahlrecht ausgeschlossen sein sollte.\n~] Die Wahlunterlagen sollen an meine angegebene derzeitige Wohnung übersandt werden.\nD Die Wahlunterlagen sollen mir an folgende Anschrift übersandt werden:\n(Vor- und Famrlrenname)\n(Straße, Hausnummer, Postleitz,1111, Ort, Staat)\nOrt, Datum\nUnterschrift des Antragstellers (Vor- und Farnilrenname)\n@\noder Unterschrift als Hillsperso11 (Vor- und Familienname)","Nr. 48 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. September 1990                                   2035\nRückseite\nder Zweitausfertigung\nBundeswahlleiter\nStatistisches Bundesamt                                                               Vom Antragsteller bitte nicht absenden.\nGustav-Stresemann-Ring 11\nPostfach 55 28                                                                        Wird von der Gemeindebehörde über-\nsandt.\n6200 Wiesbaden 1\nBetr.:      Register nach § 18 Abs. 5 BWO\nDer Antragsteller wird in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen.\n(N;1me uncl Anschrift der Gornoindubet1örclo)\nDie Gemeinde gehört zum Wahlkreis:\n(Nummer und Name des Wahlkreises)\n(Ort. Datum)\nIm Auftrag\n(Untersch11tl des f.leauflraqten der Gernrnndebehörde)\nAmtliche Vermerke des Bundeswahlleiters","2036                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil 1\nnoch Anlage 2\n(zu § 18 Abs. 5)\nMerkblatt\nzu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis\nund zu der Versicherung an Eides Statt/Versicherung der Wahrheit\nWahlberechtigte, die im Geltungsbereich des Bundeswahlgesetzes (BWG) noch für eine Wohnung gemeldet sind, dürfen den\nAntrag nicht stellen.\n(!J   Zuständige Gemeindebehörde, an die der Antrag zu richten ist, ist die Gemeindebehörde der letzten - gemel-\ndeten - Hauptwohnung im Geltungsbereich des BWG.\nFür Seeleute, die nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis einzutragen sind, gelten Sonderbestimmungen nach\n§ 17 Abs. 2 Nr. 5 der Bundeswahlordnung (BWO).\n(2/   Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis\nWahlberechtigte können an der Wahl zum Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Geltungs-\nbereich des BWG in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind.\nDeutsche, die außerhalb des Geltungsbereichs des BWG leben und im Geltungsbereich des BWG nicht für eine Wohnung\ngemeldet sind, werden nur auf förmlichen Antrag (amtliches Formblatt) und nur nach Abgabe einer Versicherung an\nEides Statt/Versicherung der Wahrheit in ein Wählerverzeichnis eingetragen,\n- wenn sie in den Gebieten der übrigen Mitgliedstaaten des Europarates leben, sofern sie nach dem 23. Mai 1949 und vor\nihrem Fortzug mindestens drei Monate ununterbrochen im Geltungsbereich des BWG eine Wohnung innegehabt oder\nsich sonst gewöhnlich aufgehalten haben oder\n- wenn sie in anderen Gebieten außerhalb der Mitgliedstaaten des Europarates leben, sofern sie vor ihrem Fortzug\nmindestens drei Monate ununterbrochen im Geltungsbereichs des BWG eine Wohnung innegehabt oder sich sonst\ngewöhnlich aufgehalten haben und seit dem Fortzug aus diesem Geltungsbereich nicht mehr als zehn Jahre verstri-\nchen sind. Entsprechendes gilt für Seeleute auf Schiffen, die nicht die Bundesflagge führen, sowie die Angehörigen\nihres Hausstandes.\nFür jeden Antragsteller ist ein besonderes Formblatt (in Erst- und Zweitausfertigung) auszufüllen. Sammelanträge sind\nnicht möglich. Der Antrag sollte frühstmöglich gestellt werden; er muß spätestens bis zum 21. Tage vor der Wahl bei der\nzuständigen Gemeindebehörde eingegangen sein. Die Antragsfrist kann nicht verlängert werden. Der in das Wählerver-\nzeichnis eingetragene Wahlberechtigte erhält über die Eintragung keine Benachrichtigung. Ihm werden - bei frühstmög-\nlicher Antragstellung - der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ca. 3 Wochen vor dem Wahltag übersandt.\nIm Falle des Fortzuges aus dem Geltungsbereich des BWG ist zu beachten:\n- Wer bereits vor dem 35. Tage vor der Wahl aus dem Geltungsbereich des BWG fortgezogen ist, muß seine Eintragung\nin das Wählerverzeichnis beantragen.\n- Wer erst nach dem 35. Tage vor der Wahl fortzieht, d. h. sich erst nach diesem Termin abmeldet, braucht diesen Antrag\nnicht zu stellen. In diesem Falle erfolgt von Amts wegen die Eintragung in das Wählerverzeichnis.\nBei Rückkehr in den Geltungsbereich des BWG gilt:\n- Wer in don Geltungsbereich des BWG zurückkehrt und sich hier vor dem 35. Tage vor der Wahl für eine Wohnung\nanmeldet, darf diesen Antrag nicht stellen, weil er von Amts wegen am Zuzugsort in ein Wählerverzeichnis eingetragen\nwird.\n- Wer sich vor dem 21. Tage vor der Wahl anmelden wird, braucht diesen Antrag nicht mehr zu stellen, weil er auf\nWunsch, den er bei der Anmeldung äußern kann, in das Wählerverzeichnis seines Zuzugsortes im Geltungsbereich\ndes BWG eingetragen wird. Wurde aber bereits ein Antrag gestellt, so ist das Wahlrecht an dem Ort auszuüben, wo der\nAntragsteller in das Wählerverzeichnis eingetragen worden ist.\n\\/'✓ or sich erst nach dem 21. Tz1ge vor der Wahl im Geltungsbereich des BWG anmelden wird, muß diesen Antrag steilen,\nwe;I er sord nicht mehr in ein V\\/ählcrverzeichnis eingetragen wird.\nVon Sec:cuten, tk~ auf einem Seeschiff unter fremder Flagge fahren, mit folgenden Angaben auszufüllen: Name des\nSchiffes, tJome des Heedcr::;, ~:;itz des Reeders (Ort und Staat).","Nr. 48 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. September 1990                                              2037\n~)   Anzugeben ist die vor dem Fortzug aus dem Geltungsbereich des BWG zuletzt mindestens drei Monate ununterbrochen\ninnegehabte und bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung. Wurde diese Dreimonatsfrist nur durch das Innehaben\nweiterer gemeldeter Wohnungen erfüllt, so sind auch diese anzugeben.\nWenn der Antragsteller sich im Geltungsbereich des BWG gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet\nzu sein, bitte statt der Anschrift angeben: » Mein Aufenthalt ist bekannt der ...................................................... «\n(Angabe der Gemeindebehörde, der der gewöhnliche Aufenthalt zuletzt angezeigt oder sonst nachgewiesen war).\nVon Seeleuten (vgl. Merkblatt (3)), die zuletzt auf einem Seeschiff gemustert waren, das die Bundesflagge zu führen\nberechtigt war, und danach nur noch auf Schiffen unter fremder Flagge fahren, mit folgenden Angaben auszufüllen: Name\ndes letzten deutschen Schiffes, Name des Reeders, Sitz des Reeders (Ort, Land).\n~) Von Seeleuten (vgl. Merkblatt (3)) hier mit folgenden Angaben auszufüllen:\nDatum der letzten Abmusterung von einem Seeschiff, das die deutsche Flagge zu führen berechtigt war, Name und\nNationalität des Seeschiffes unter fremder Flagge.\n:6) Angaben nur für e i n Dokument erforderlich.\n1)   Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt nur, wenn die Wahlberechtigung des Antragstellers für die Wahl zum\nDeutschen Bundestag nachgewiesen ist. Dazu muß die vorgedruckte Versicherung an Eides Statt/Versicherung der\nWahrheit abgegeben werden. Wenn eine der Voraussetzungen der Wahlberechtigung bis zum Wahltage fortfällt, muß der\nAntrag zurückgenommen werden.\n~    Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,\n- wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder\n- als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem\nGebiete des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.\n(Nach der Rechtsordnung der DDR Bürger der Deutschen Demokratischen Republik und Bürger der Bundesrepublik\nDeutschland einschließlich Berlin (West).)\nIn Zweifelsfällen und wegen des vollen Wortlauts des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes empfiehlt sich eine Rück-\nfrage bei der nächsten deutschen diplomatischen oder berufskonsularischen Vertretung.\n']D  Vom Wahlrecht zum Deutschen Bundestag ist nach§ 13 des Bundeswahlgesetzes ausgeschlossen,\n1. wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt,\n2. wer entmündigt ist oder wegen geistigen Gebrechens unter Pflegschaft steht, sofern er nicht durch eine Bescheinigung\ndes Vormundschaftsgerichts nachweist, daß die Pflegschaft auf Grund seiner Einwilligung angeordnet ist,\n3. wer sich auf Grund einer Anordnung nach§ 63 in Verbindung mit§ 20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen\nKrankenhaus befindet.\nIm Gebiet der DDR tritt an die Stelle des Ausschlußgrundes der Pflegschaft oder der Einweisung auf Grund einer Anord-\nnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuches folgender Ausschlußgrund:\nVom Wahlrecht ausgeschlossen sind Bürger, die wegen einer psychischen Erkrankung oder schwerer Fehlentwicklung\nder Persönlichkeit von Krankheitswert oder wegen intellektueller Schädigung unter vorläufiger Vormundschaft oder unter\nGebrechlichkeitspflegschaft stehen. Entsprechendes gilt bei Bürgern, die aus den gleichen Gründen auf der Grundlage\nder geltenden Rechtsvorschriften unbefristet in eine Einrichtung für psychisch Kranke eingewiesen sind.\niJgJ Vergleiche Merkblatt (4) Absatz 2\nHier ankreuzen, wenn der Antragsteller sich im Geltungsbereich des BWG gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine\nWohnung gemeldet zu sein.\n1D  Außer der Bundesrepublik Deutschland sind Mitgliedstaaten des Europarates: Belgien, Dänemark, Finnland,\nFrankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich,\nPortugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Spanien, Türkei, Vereinigtes Königreich und Zypern.\nNur auszufüllen, wenn dor Antragsteller in einem Staat lebt, der nicht Mitglied des Europarates ist. Mitgliedstaaten des\nEuroparates, siehe Merkblatt (, 1).\ni~   Niemand darf an der Wühl zum Deutschen Bundestag mehrfach teilnehmen. Es ist deshalb nicht zulässig und wäre eine\nstrafbare Wahlfälschung, wenn sich jemand an der Bundestagswahl mehrfach beteiligen würde.\nDie Stimmabgabe kann auch in einem Wahlraum vor einem Wahlvorstand in dem Wahlkreis erfolgen, in dem der Wahl-\nschein gültig ist. Dann ist der Wahlschein dem Wahlvorstand auzuhändigen.\n(1~  Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen körperlicher Gebrechen nicht in der Lage sind, den Antrag und die\nVersicherung an Eides Statt/Versicherung der Wahrheit selbst auszufüllen und abzugeben, bedienen sich dabei der Hilfe\neiner anderen Person. Diese hat auch den Antrag und die Versicherung an Eides Statt/Versicherung der Wahrheit zu\nunterschreiben.","2038                                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil 1\nAnlage 6\n(zu § 20 Abs. 2)\nBekanntmachung\nfür Deutsche zur Wahl zum Deutschen Bundestag\nAm                                                        findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt.\nDeutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik, einschließlich Berlin,\n(Geltungsbereich des Bundeswahlgesetzes) leben und hier keine Wohnung mehr innehaben, können bei Vorliegen der\nsonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen.\nFür ihre Wahlteilnahme 1st u. a. Voraussetzung, daß sie\n1. nach dem 23. Mai 1949 und vor ihrem Fortzug aus dem Geltungsbereich des Bundeswahlgesetzes mindestens drei Monate\nununterbrochen im Geltungsbereich des Bundeswahlgesetzes gewohnt oder sich dort sonst gewöhnlich aufgehalten haben;\n2. a) in Gebieten der übrigen Mitgliedstaaten des Europarates leben oder\nb) in anderen Gebieten leben und am Wahltage seit ihrem Fortzug aus dem Geltungsbereich des Bundeswahlgesetzes nicht\nmehr als zehn Jahre verstrichen sind;\n3. in ein Wählerverzeichnis im Geltungsbereich des Bundeswahlgesetzes eingetragen sind. Diese Eintragung erfolgt nur auf\nAntrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er soll bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden.\nEinern Antrag, der erst am .                                             .. ... 1 ) oder später bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann\nnicht mehr entsprochen werden (§ 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung).\nAntragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter können\nvon den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland,\nvom Bundeswahlleiter, Postfach 55 28, 0-6200 Wiesbaden 1,\nvon den Kreiswahlleitern im Geltungsbereich des Bundeswahlgesetzes\nangefordert werden.\nWeitere Auskünfte erteilen die Botschaften und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland.                                            2)\nden\n(Bezeichnung der Vertretung der Bundesrepublik Deutschland,\nAnschrift und Dienststunden)\n1) Einzufügen dl1n 20. T;HJ vor der VJ,,!11\n11r•rrllt0n11\"·t11 \"\"'' cllli eh d1l, diplom;.1\\ische Vertretung die Anschriften und Dienststunden der berL;fskonsularischcrn Vertretungen im","Nr. 48 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. September 1990                             2039\nAnlage 13A\n(zu § 34 Abs. 1)\nAn den\nKreiswahlleiter\nKreiswahlvorschlag\nder 1 )\nfür die Wahl zum Deutschen Bundestag am\nim Wahlkreis\n(Nummer und Name)\n1. Auf Grund der§§ 18 ff. des Bundeswahlgesetzes und des§ 34 der Bundeswahlordnung wird als Bewerber vorgeschlagen\nFamilienname:\nVornamen:\nTag der Geburt:\nGeburtsort:\nBeruf oder Stand:\nAnschrift (Hauptwohnung)\nStraße, Hausnummer:\nPostleitzahl, Wohnort:\n2. Vertrauensperson für den Kreiswahlvorschlag ist:\n(Familienname, Vorname)\n(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort, Fernruf)\nStellvertretende Vertrauensperson i:;t:\nWamilienname, Vorname)\n(Straße, Hausnurnmer, Postleitzahl, Wohnort, Fernruf)\n3. Dem Kreiswahlvorschlag sind                        Anlagen beigefügt, und zwar\na) Zustimmungserklärung des Bewerbers,\nb) Bescheinigung der Wählbcukcit des Bewerbers,\nc)                           Unlerstützungsunterschrifton mit dem Nachweis der Wahlberechtigung der Unterzeichner des\nKreiswahlvorschlages 2 ), so'weit diese nicht als Mitglied des Vorstandes des Landesverbandes einer Partei oder,\nwenn Landesverbände nicllt bestehen, als Mitglieder von Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände\n(§ 7 Abs. 2 des Parteiengesetzes), in deren Bereich der Wahlkreis liegt, unterzeichnen,","2040                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil 1\nd) eine Ausfertigung der Niederschrift über die Beschlußfassung der Mitglieder- oder Vertreterversammlung nebst Versiche-\nrungen an Eides StattNersicherung der Wahrheit(§ 21 Abs. 6 des Bundeswahlgesetzes, Artikel 3 Nr. 6 des Gesetzes vom\n29. August 1990 [BGBI. 11 S. 8131) 3 ),\n4\ne) der Nachweis, daß dem Landeswahlleiter eine schriftliche Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände vorliegt.                      )\n............. , den\n[Persönliche und handschriftliche Unterschriften von drei Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes der Partei 4 ) oder\nvon drei Wahlberechtigten 5 )]\n(Name)                                           (Name)                                              (Name)\n(Funktion) 6 )                                  (Funktion) 6 )                                       (Funktion) 6 )\n1)  Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung. Bei anderen Kreiswahlvorschlägen (§ 20 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes) ist als Bezeichnung\ndas Kennwort anzugeben.\n2\n) Bei anderen Kreiswahlvorschlägen (§ 20 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes) und bei Kreiswahlvorschlägen von solchen Parteien, die im\nDeutschen Bundestag, der Volkskammer oder in einem Landtag seit deren letzten Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununter-\nbrochen vertreten waren.\n3)  Nur bei Kreiswahlvorschlägen von Parteien.\n4\n) Kreiswahlvorschläge von Parteien müssen von mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes des Landesverbandes, darunter dem Vorsitzen-\nden oder seinem Stellvertreter, oder wenn Landesverbände nicht bestehen, von den Vorständen der nächstniedrigen Gebietsverbände\n(§ 7 Abs. 2 des Parteiengesetzes), in deren Bereich der Wahlkreis liegt, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, ode,r es muß der\nNachweis beigefügt werden, daß dem Landeswahlleiter eine entsprechende Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände vorliegt.\n5\n) Bei anderen Kreiswahlvorschlägen (§ 20 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes) haben drei Unterzeichner ihre Unterschriften auf dem Kreiswahl-\nvorschlag selbst zu leisten.\n6)  Entfällt bei anderen Kreiswahlvorschlägen (§ 20 Abs. 3 des Bundeswahlgesetzes); statt dessen sind hier Familienname, Vornamen, Tag der\nGeburt und Anschrift (Hauptwohnung) der in Anmerkung 5 bezeichneten Unterzeichner des Wahlvorschlages anzugeben, damit diesen ihre\nWahlrechtsbescheinigungen zugeordnet werden können.","Nr. 48 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. September 1990                                                                                                                                                                     2041\nAnlage 17 A\n(zu § 34 Abs. 5 Nr. 3)\nNiederschrift über die Aufstellung des Wahlkreisbewerbers\n.......... ,den ...............................................\nNiederschrift 1)\n(sämtliche Angaben in Maschinen- oder Druckschrift)\nüber die Mitgliederversammlung/allgemeine Vertreterversammlung/besondere Vertreterversammlung                                                                                                                              2)\nzur Aufstellung des Wahlkreisbewerbers\nder ..\n(Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung)\nfür den Wahlkreis ...                                                                                     ......................................................\n(Nummer und Name)\nzur Wahl zum ..    ........... Deutschen Bundestag.\nD.                                                                     ······················································             ...................... .\n(einberufende Stelle der Partei)\nhatte am .                                                             .... durch ......... .\n(Form der Einladung)\neine Mitgliederversammlung der Partei im Wahlkreis 2 )\n(Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers ist eine Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts\nim Wahlkreis zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Mitglieder.)\ndie Mitglieder der besonderen Vertreterversammlung 2 )\n(Besondere Vertreterversammlung ist eine Versammlung von Vertretern, die nach § 21 Abs. 1 Satz 3 des Bundeswahl-\ngesetzes für die Aufstellung des Wahlkreisbewerbers gewählt worden sind.)\ndie Mitglieder der allgemeinen Vertreterversammlung 2 )\n(Allgemeine Vertreterversammlung ist eine nach der Satzung der Partei allgemein für bevorstehende Wahlen nach § 21\nAbs. 1 Satz 4 des Bundeswahlgesetzes gewählte Versammlung.)\nauf den ..                                                                                                             ............ Uhr,\nnach .\n. ......  ........                                              ..............................................................................................................................................................\n(Anschrift des Versammlungsraums mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)\nzum Zwecke der Aufstellung eines Wahlkreisbewerbers 2 )\nzum Zwecke der Wiederholung der Abstimmung über die Aufstellung eines Wahlkreisbewerbers 2 )\neinberufen.\nErschienen waren .           . ............ stimmberechtigte MitgliederNertreter. 2 )                                            3)\n(Zahl)\nDie Versammlung wurde geleitet von:                                                                                                                                      ......... ···········································································'\"························\n(Vor- und Familienname)\nDie Versammlung bestellte zum Schriftführer:\n(Vor- und Familienname)","2042                                                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil 1\nDer Versammlungsleiter stellte fest,\n1. daß die Vertreter in Mitgliederversammlungen der Partei im Wahlkreis\nin der Zeit vom ........................................................................................................................................................ bis ........ .\nfür die besondere Vertreterversammlung 2 )\nfür die allgemeine Vertreterversammlung 2 )\ngewählt worden sind,\n2. daß die Stimmberechtigung aller Erschienenen, die Anspruch auf Stimmabgabe erhoben haben, festgestellt worden ist, 2 )\ndaß auf seine ausdrückliche Frage von keinem Versammlungsteilnehmer die Mitgliedschaft, die Vollmacht und das Wahlrecht\neines Teilnehmers, der Anspruch auf Stimmberechtigung erhoben hat, angezweifelt wird, 2 )\n3. daß nach der Satzung der Partei 2 )\ndaß nach den allgemein für Wahlen der Partei geltenden Bestimmungen 2 )\ndaß nach dem von der Versammlung gefaßten Beschluß                                                                               2)\nals Bewerber gewählt ist, wer 4 )\n4. daß mit verdeckten Stimmzetteln geheim abzustimmen ist und daß jeder stimmberechtigte Teilnehmer auf dem Stimmzettel\nunbeobachtet den Namen des von ihm bevorzugten Bewerbers zu vermerken hat.\nAls Bewerber wurden vorgeschlagen:\n1.\n2.\n3.\n(Familiennamen, Vornamen, Anschriften)\nFür die Abstimmung wurden einheitliche Stimmzettel verwendet. Jeder anwesende stimmberechtigte Teilnehmer erhielt einen\nStimmzettel. Die Abstimmungsteilnehmer vermerkten den Namen des von ihnen gewünschten Bewerbers auf dem Stimmzettel\nund gaben diesen verdeckt ab.\nNach Schluß der Stimmabgabe wurde das Wahlergebnis festgestellt und verkündet.\nEs erhielten:\n1.                                                                                                                                                                                                                               ...... Stimmen\n2.                                                                                                                                                                                                                                ..... Stimmen\n3.                                                                                                                                                                                                                                 .. .. Stimmen\n(Familiennamen und Vornamen der Bewerber)\nStimmenthaltungen:\nUngültige Stimmen:\nzusammen\nHiernach hatte .                                                                                                      ··············\"·\"·······           ....................................................................\n(Familienname, Vornamen des erfolgreichen Bewerbers)\n- keiner der Vorgeschlagenen 2 )\ndie erforderliche Stimmenmehrheit erhalten.\nIn einem 2. Wahlgang         5)    wurde zwischen folgenden Bewerbern\n1.\n2.\n(Familiennamen und Vornamen der Bewerber)\nin der gleichen Weise wie beim 1. Wahlgang abgestimmt.\nDabei erhielten:\n1.                                                                                                                                                                                                                            ......... Stimmen\n2.                                                                                                                                                                                                                            .. ....... Stimmen\n(Familiennamen und Vornamen der Bewerber)\nStimmenthaltungen:\nUngültige Stimmen:\nzusammen","Nr. 48 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. September 1990                                                                                            2043\nHiernach ist als Bewerber gewählt: ...\n·············....   ···········                ······················••o,,,, ........... .\n(Familienname, Vornamen, Anschrift - Hauptwohnung -)\nEinwendungen gegen das Wahlergebnis wurden - nicht 2 )                        -        erhoben, aber von der Versammlung zurückgewiesen                                                2 ).\nDie Versammlung beauftragte\n······cfamiliennamen und                      Vörname·n··von··2·Teün·e·h'IT1ern)··························\nneben dem Leiter die Versicherung an Eides StattNersicherung der Wahrheit darüber abzugeben, daß die Aufstellung des\nBewerbers in geheimer Abstimmung erfolgt ist.\nDer Leiter der Versammlung                                                                                                    Der Schriftführer\n'fiöi-~- ünci· Famiiienname . des.üriierieichners.in. rviä.schinen~·                                 rvö·r~ und Fä\"ITlilienname des\"\"\"ünterz8iChiiers··1n··Masc:\"tl'iflen-\noder Druckschrift u n d handschriftliche Unterschrift)                                             oder Druckschrift u n d handschriftliche Unterschrift)\n1\n)  Bei Aufstellung von Bewerbern gemäß§ 21 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes ist für jeden Wahlkreis eine gesonderte Niederschrift zu erstellen.\n2\n)  Nichtzutreffendes streichen.\n3\n)  Es empfiehlt sich, eine Anwesenheitsliste zu führen, aus der Vor- und Familiennamen und Anschriften der Teilnehmer hervorgehen.\n4\n)  Wahlverfahren (z. B. einfache, absolute Mehrheit) angeben.\n5\n)  Wenn nach dem Wahlverfahren vorgesehen.","2044                                                                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil 1\nAnlage 18 A\n(zu § 34 Abs. 5 Nr. 3)\nVersicherung an Eides Statt/Versicherung der Wahrheit\nWir versichern dem Kreiswahlleiter des Wahlkreises .................................. .                                                             . .......................... .\n(Nummer und Name)\nan Eides Statt/wahrheitsgemäß,                                                  1)\n2\ndaß die Mitgliederversammlung/Vertreterversammlung                                                                   )\nder ...................................................................................                                            .. .......................... .\n(Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung)\nim Wahlkreis\nam·····································-···········--······-···-----·--·····-········---·---··-·········\nin.\nin geheimer Abstimmung beschlossen hat,\nals Bewerber im Kreiswahlvorschlag der vorbezeichneten Partei für den oben genannten Wahlkreis\nzur Wahl zum                                     Deutschen Bundestag\nzu benennen\n..... , den\nDer Leiter der Versammlung                                                                                  Die von der Versammlung bestimmten 2 Teilnehmer\n(Vor- und Familienname des Unterzeichners\nin Maschinen- oder Druckschrift\nu n d handschriftliche Unterschrift)\n(Vor- und Familiennamen der Unterzeichner\nin Maschinen- oder Druckschrift\nund handschriftliche Unterschriften)\n1) Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides Statt/Versicherung der Wahrheit wird hingewiesen.\n2) Nichtzutreffendes streichen.","Nr. 48 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. September 1990                                                                                         2045\nAnlage 23A\n(zu § 39 Abs. 4 Nr. 3)\nNiederschrift über die Aufstellung der Landesliste\nden\nNiederschrift\n(sämtliche Angaben in Maschinen- oder Druckschrift)\nüber die Mitgliederversammlung/allgemeine Vertreterversammlung/besondere Vertreterversammlung                                                                                                                 1)\nzur Aufstellung der Bewerber für die Landesliste\nder ................................................................... ..                          ............. ...........................                        ......................... .\n(Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung)\nfür das Land                   „                                                                        .....................................         ..................................... .\n(Name des Landes)\nzur Wahl zum                                   Deutschen Bundestag.\nD.\n(einberufende Stelle der Partei)\nhatte am.                                                    . .............................. durch .\n(Form der Einladung)\neine Mitgliederversammlung der Partei im lande 1 )\n(Mitgliederversammlung zur Wahl der Bewerber für eine Landesliste ist eine Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusam-\nmentritts im lande zum Deutschen Bundestag wahlberechtigten Mitglieder.)\ndie Mitglieder der besonderen Vertreterversammlung 1 )\n(Besondere Vertreterversammlung ist eine Versammlung von Vertretern, die nach§ 27 Abs. 5 in Verbindung mit§ 21 Abs. 1\nSatz 3 des Bundeswahlgesetzes im Land für die Aufstellung der Bewerber einer Landesliste für das Land gewählt worden\nsind.)\ndie Mitglieder der allgemeinen Vertreterversammlung 1 )\n(Allgemeine Vertreterversammlung ist eine Versammlung von Vertretern, die nach der Satzung der Partei allgemein für\nbevorstehende Wahlen nach § 27 Abs. 5 in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Satz 4 des Bundeswahlgesetzes gewählt worden\nsind.)\nauf den .                                                                                                              .... Uhr,\nnach ....\n. . . ··· ....... (A.nschritt-cies·\\;ärs·ä·mm'i'ü·ri·g·sraums. mi1··sira'i3e·;··H·ä·ü·snum·mer:··Pö.siie'itzati(.ört)\nzum Zwecke der Aufstellung einer Landesliste\neinberufen.\nErschienen waren .                                                     .......... stimmberechtigte Mitglieder 1 ) 2 )Nertreter                                           1 ) 2 ).\n(Zahl)\nDie Versammlung wurde geleitet von:·                                                                                                                                            .........•...............\n(Vor- und Familienname)\nDie Versammlung bestellte zum Schriftführer:\n(Vor- und Familienname)\nDer Versammlungsleiter stellte fest,\n1. daß die Vertreter in Mitgliederversammlungen der Partei im lande\nin der Zeit vom .                                                                                                                         .. ......... bis ....\nfür die besondere Vertreterversammlung 1 )\nfür die allgemeine Vertreterversammlung 1 )\ngewählt worden sind,\n2. daß die Stimmberechtigung aller Erschienenen, die Anspruch auf Stimmabgabe erhoben haben, festgestellt worden ist, 1 )\ndaß auf seine ausdrückliche Frage von keinem Versammlungsteilnehmer die Mitgliedschaft, die Vollmacht und das Wahl-\nrecht eines Teilnehmers, der Anspruch auf Stimmberechtigung erhoben hat, angezweifelt wird, 1 )","2046                                                                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil 1\n3. daß nach der Satzung der Partei\ndaß nach den allgemein für Wahlen der Partei geltenden Bestimmungen                                                                       1)\ndaß nach dem von der Versammlung gefaßten Beschluß                                                                 1)\nals Bewerber gewählt ist, wer                                          3) .\n4. daß mit verdeckten Stimmzetteln geheim abzustimmen ist und daß jeder stimmberechtigte Teilnehmer auf dem Stimmzettel\nunbeobachtet den/die Namen des/der von ihm bevorzugten Bewerber(s) und die Reihenfolge zu vermerken hat.\nDie Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge wurden in der Weise durchgeführt, daß über die Bewerber\n1. Nr. ................................ ............ ......................................................                                                                              einzeln\n2. Nr..                                                                                                                                                                                  gemeinsam\nmit verdeckten Stimmzetteln abgestimmt worden ist. Für die Abstimmung wurden einheitliche Stimmzettel verwendet. Jeder\nanwesende stimmberechtigte Teilnehmer erhielt einen Stimmzettel. Die Abstimmungsteilnehmer vermerkten den/die Namen\ndes/der von ihnen gewünschten Bewerber(s) auf dem Stimmzettel und gaben diesen verdeckt ab. Nach Schluß der Stimmab-\ngabe wurden die Stimmen ausgezählt, die gewählten Bewerber ermittelt und das Wahlergebnis bekanntgegeben. Die einzel-\nnen Wahlgänge ergaben, daß für die Landesliste folgende Bewerber in der nachstehenden Reihenfolge aufgestellt sind: 4 )\nAnschrift\nFamilienname                                                                      Tag der Geburt                                     (Hauptwohnung)\nLfd.                                                                                                            Beruf\noder Stand                                                                         Straße, Hausnummer\nNr.                                                    Vornamen                                                                          Geburtsort                                              Postleitzahl, Wohnort,\nLand\n............................................. ··········· ............... .\n------------\n2\nusw.\nEinwendungen gegen das Wahlergebnis wurden - nicht - erhoben, aber von der Versammlung zurückgewiesen.                                                                                                                                 1)\nDie Versammlung beauftragte\n··························\n.... (Fam.lliennam·e·n.. Ünd Vornamen von 2 Teilnehmern)\nneben dem Leiter die Versicherung an Eides Statt/Versicherung der Wahrheit darüber abzugeben, daß die Aufstellung der\nBewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge auf der Landesliste in geheimer Abstimmung erfolgt sind.\nDer Leiter der Versammlung                                                                                                                    Der Schriftführer\n(Vor- und Familienname des Unterzeichners in Maschinen-                                                                     (Vor- und Familienname des Unterzeichners in Maschinen-\noder Druckschrift u n d handschriftliche Unterschrift)                                                                     oder Druckschrift u n d handschriftliche Unterschrift)\n1)  Nichtzutreffendes streichen.\n2)  Es empfiehlt sich, eine Anwesenheitsliste zu führen, aus der Vor- und Familiennamen und Anschriften der Teilnehmer hervorgehen.\n3)  Wahlverfahren (z. B. einfache, absolute Mehrheit) angeben.\n4)   Die Bewerber können unter Verwendung des nachstehenden Schemas auch in einer Anlage aufgeführt werden.","Nr. 48 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. September 1990                                                                                     2047\nAnlage 24A\n(zu § 39 Abs. 4 Nr. 3)\nVersicherung an Eides Statt/Versicherung der Wahrheit\nWir versichern dem Landeswahlleiter des Landes .                                                                                                       ·············•·······················\n(Name des Landes)\nan Eides Statt/wahrheitsgemäß,                                                  1)\ndaß die Vertreterversammlung/Mitgliederversammlung                                                                                        2)\nder .......................................................... .\n(Name der Partei und ihre Kurzbezeichnung)\nim lande\nam\nin ..........................................................................................................................................\n(Ort)\ndie Bewerber für die Landesliste der vorbezeichneten Partei\nund ihre Reihenfolge auf der Landesliste\nfür das oben genannte Land\nzur Wahl zum ............ Deutschen Bundestag\nin geheimer Abstimmung\nfestgelegt hat.\n. , den.\nDer Leiter der Versammlung                                                                                       Die von der Versammlung bestimmten 2 Teilnehmer\n(Vor- und Familienname des Unterzeichners\nin Maschinen- oder Druckschrift\nu n d handschriftliche Unterschrift)\n(Vor- und Familiennamen der Unterzeichner\nin Maschinen- oder Druckschrift\nu n d handschriftliche Unterschriften)\n1\n) Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides Statt/Versicherung der Wahrheit wird hingewiesen.\n2)  Nichtzutreffendes streichen.","2048                                                                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil 1\nAnlage 25 A\n(zu § 91 a Abs. 1 Nr. 5)\nErklärung\n1\nüber die Verbindung von Landeslisten                                               )\nAn den\nBundeswahlleiter\nGustav-Stresemann-Ring 11\nPostfach 55 28\n6200 Wiesbaden 1\nWir erklären,\n1. ······································································································································\"···--· als Vertrauensperson\n(Name)\nals stellvertretende Vertrauensperson\n(Name)\nfür die Landesliste der\n(Name der Partei und Kurzbezeichnung)                                                                                                            (Land)\n2.                                                                                                                                               als Vertrauensperson\n(Name)\nals stellvertretende Vertrauensperson\n(Name)\nfür die Landesliste der\n(Name der Partei und Kurzbezeichnung)                                                                                                            (Land)\n3.                                                                                                                                               als Vertrauensperson\n(Name)\nals stellvertretende Vertrauensperson\n(Name)\nfür die Landesliste der\n(Name der Partei und Kurzbezeichnung)                                                                                                            (Land)\nusw.\ndaß wir für die Wahl zum 12. Deutschen Bundestag eine Listenverbindung gemäß § 53 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes\neingehen.\nBescheinigungen der Landeswahlleiter der oben genannten Länder, daß wir als Vertrauenspersonen und stellvertretende Ver-\ntrauenspersonen der oben bezeichneten Landeslisten benannt sind, liegen bei/werden nachgereicht.","Nr. 48 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. September 1990                                                   2049\n1.2) ··············•·····\" ···············\n.......... den             1990                                                                   ......... den 1990\n2. 2) ..\n.......... den            1990                                                                        ..... den 1990\n.................................................... den               1990             .............................................................. den   1990\n1\n) Bei Beteiligung automatisch verbundener Listen(§ 7 Abs. 1 des Gesetzes) an einer Listenverbindung ist die Erklärung von den Vertrauens-\npersonen und stellvertretenden Vertrauenspersonen aller beteiligten Landeslisten abzugeben.\n2\n) Vor- und Familiennamen, Anschrift, Fernruf in Maschinen- oder Druckschrift sowie Unterschrift mit Ort und Datum jeweils für die Vertrauens-\nperson und die stellvertretende Vertrauensperson.","2050                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil 1\nAnordnung\nüber die Ernennung und Entlassung von Beamten und Beamtinnen\nim Bereich des Direktoriums der Deutschen Bundespost\nVom 11. Juni 1990\n1.\nAuf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die\nErnennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst\nvom 14. Juli 1975 (BGBI. 1S. 1915), geändert durch die Anordnung vom 21. Juni\n1978 (BGBI. 1 S. 921 ), übertragen wir die Ausübung des Rechts zur Ernennung\nund Entlassung der Bundesbeamten und Bundesbeamtinnen der Besoldungs-\ngruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) - je für ihren Geschäftsbereich -\nden Vorstandsmitgliedern für personelle und soziale Aufgaben der Unterneh-\nmen der Deutschen Bundespost,\ndem Präsidenten des Sozialamts der Deutschen Bundespost.\nII.\nFür besondere Fälle behalten wir uns die Ernennung und Entlassung der in\nAbschnitt I genannten Beamten und Beamtinnen vor.\nIII.\nDiese Anordnung tritt mit Wirkung vom 11 . Juni 1990 in Kraft. Gleichzeitig tritt\ninsoweit die Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im\nGeschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen vom\n6. Juli 1982 (BGBI. 1 S. 959) außer Kraft.\nBonn, den 11. Juni 1990\nDas Direktorium der Deutschen Bundespost\nDr. Zumwinkel             Ricke        Dr. Schneider","Nr. 48 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. September 1990                            2051\nAnordnung\nüber die Übertragung von Befugnissen\nauf dem Gebiete des Beamtenrechts\nim Geschäftsbereich des Direktoriums der Deutschen Bundespost\nVom 11. Juni 1990\n1.   Wir übertragen der Dienststelle für Sozialangelegen-  3.2 nach § 65 Abs. 4 des Bundesbeamtengesetzes einem\nheiten des Direktoriums und dem Sozialamt der Deut-       Beamten Nebentätigkeiten zu genehmigen und zu\nschen Bundespost - je für ihren Geschäftsbereich -        versagen sowie Genehmigungen zu widerrufen,\ndie Befugnis,\n3.3 nach § 69a Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes\n1 .1 nach § 70 des Bundesbeamtengesetzes über die              Ruhestandsbeamten und früheren Beamten mit Ver-\nZustimmung zur Annahme von Belohnungen oder               sorgungsbezügen die Aufnahme einer Beschäftigung\nGeschenken zu entscheiden, die Beamten, auch nach         oder Erwerbstätigkeit zu untersagen.\nBeendigung des Beamtenverhältnisses, in bezug auf\n4.  Soweit Ruhestandsbeamten und früheren Beamten\nihr Amt gewährt werden,\nmit Versorgungsbezügen die Aufnahme einer\nBeschäftigung oder Erwerbstätigkeit untersagt wird,\n1.2 nach § 8 Abs. 1 der Verordnung über die Gewährung\nist für Entscheidungen nach Abschnitt 3 Nr. 3.3 dieser\nvon Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter\nAnordnung diejenige Behörde zuständig, deren\ndes Bundes in der Fassung der Bekanntmachung vom\nGeschäftsbereich der Ruhestandsbeamte oder frü-\n7. Mai 1965 (BGBI. 1 S. 410), zuletzt geändert durch\nhere Beamte mit Versorgungsbezügen vor Beendi-\ndie Verordnung vom 22. Januar 1980 (BGBI. 1 S. 88),\ngung des Beamtenverhältnisses zuletzt angehört hat.\nBeamten Jubiläumszuwendungen zu gewähren oder\nzu versagen.                                          5.  Wir bestimmen, daß die Dienststelle für Sozialangele-\ngenheiten des Direktoriums und das Sozialamt der\n2.   Bei Belohnungen oder Geschenken, die einem Beam-          Deutschen Bundespost - je für ihren Geschäftsbe-\nten nach Beendigung des Beamtenverhältnisses              reich - nach § 60 des Bundesbeamtengesetzes einem\ngewährt werden, ist für Entscheidungen nach               Beamten aus zwingenden dienstlichen Gründen die\nAbschnitt 1 Nr. 1 .1 dieser Anordnung diejenige Be-       Führung seiner Dienstgeschäfte verbieten dürfen.\nhörde zuständig, deren Geschäftsbereich der Beamte\nzuletzt angehört hat.                                 6.  Für besondere Fälle behalten wir uns Entscheidungen\nnach den Abschnitten 1 bis 5 dieser Anordnung vor.\n3.   Wir übertragen der Dienststelle für Sozialangelegen-\nheiten des Direktoriums und dem Sozialamt der Deut-   7.  Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 11. Juni 1990\nschen Bundespost - je für ihren Geschäftsbereich -        in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung des Bundes-\ndie Befugnis,                                             ministers für das Post- und Fernmeldewesen über die\nÜbertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des\n3.1 nach § 64 des Bundesbeamtengesetzes von einem              Beamtenrechts im Bereich der Deutschen Bundes-\nBeamten die Übernahme und Fortführung einer               post und der Bundesdruckerei vom 7. Mai 1985\nNebentätigkeit im öffentlichen Dienst zu verlangen,       (BGBI. 1 S. 778) insoweit außer Kraft.\nBonn, den 11. Juni 1990\nDas Direktorium der Deutschen Bundespost\nDr. Zumwinkel           Ricke        Dr. Schneider","2052                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil 1\nAnordnung\nzur Übertragung von Zuständigkeiten\nfür den Erlaß von Widerspruchsbescheiden\nund die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis\nim Geschäftsbereich des Direktoriums der Deutschen Bundespost\nVom 11. Juni 1990\n1.\nErlaß von Widerspruchsbescheiden\nAuf Grund des § 172 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der\nBekanntmachung vom 27. Februar 1985 (BGBI. I S. 479) in Verbindung mit§ 126\nAbs. 3 Nr. 2 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes in der Fassung der\nBekanntmachung vom 27. Februar 1985 (BGBI. 1 S. 462) übertragen wir die\nBefugnis, Widerspruchsbescheide zu erlassen,\nim Bereich der Dienststelle für Sozialangelegenheiten des Direktoriums und des\nSozialamts der Deutschen Bundespost\na) den jeweiligen Vorstandsmitgliedern für personelle und soziale Aufgaben der\nUnternehmen der Deutschen Bundespost,\nb) dem Präsidenten des Sozialamts der Deutschen Bundespost,\nsoweit diese oder ihnen nachgeordnete Behörden den mit dem Widerspruch\nangefochtenen Verwaltungsakt erlassen oder den Erlaß eines Verwaltungsakts\nabgelehnt haben.\nII.\nVertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis\nAuf Grund des§ 174 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes übertragen wir die\nVertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis den unter 1.\ngenannten Behördenleitern, soweit sie nach dieser Anordnung für den Erlaß von\nWiderspruchsbescheiden zuständig sind. Für besondere Fälle behalten wir uns\ndie Vertretung des Dienstherrn vor.\nIII.\nSchlußvorschriften\nDiese Anordnung tritt mit Wirkung vom 11. Juni 1990 in Kraft. Gleichzeitig tritt\ndie Anordnung des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen vom\n25. September 1979 (BGBI. 1 S. 1669) insoweit außer Kraft.\nBonn, den 11. Juni 1990\nDas Direktorium der Deutschen Bundespost\nDr. Zumwinkel             Ricke       Dr. Schneider","Nr. 48 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 21. September 1990                                                                                      2053\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 34, ausgegeben am 18. September 1990\nTag                                                                                Inhalt                                                                                  Seite\n30. 8. 90      Achtundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Zolltarifverordnung (Erhöhung des Zollkontingents\n1990 für Bananen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           870\n613-2-8\n10. 8. 90      Bekanntmachung des deutsch-mauretanischen Abkommens über finanzielle Zusammenarbeit . . . . . .                                                                 871\n13. 8. 90      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über diplomatische Bezie-\nhungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . • . . •      873\n13. 8. 90      Bekanntmachung über den Geltungsbereich der f akultativprotokolle zu dem Wiener Übereinkommen\nüber konsularische Beziehungen.......................................................                                                                           874\n14. 8. 90      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über die vorübergehende\nEinfuhr von Umschließungen . . . . • . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  874\n15. 8. 90      Bekanntmachung des deutsch-sambischen Abkommens über finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . .                                                               875\n20. 8. 90      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über sichere Con-\ntainer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  877\n20. 8. 90      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Erleichterung des Internatio-\nnalen Seeverkehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           877\n20. 8. 90      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Schiffsvermessungs-Überein-\nkommens von 1969 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . •              878\n23. 8. 90      Bekanntmachung des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der\nEuropäischen Weltraumorganisation über das Europäische Astronautenzentrum . . • . . . . . . . . . . . . . .                                                     878\nPreis dieser Ausgabe: 3,56 DM (2,56 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,56 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.","2054                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil 1\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß§ 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nvom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende\nim Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nBundesanzeiger          Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                                                    lnkrafttretens\nSeite   (Nr.          vom)\n14. 8. 90 Ach~ehnte Verordnung der Bundesanstalt für Flugsicherung\nzur Anderung der Fünfundachtzigsten Durchführungsverord-\nnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Meldepunk-\nten, Streckenführungen und Reiseflughöhen für Flüge nach\nInstrumentenflugregeln im unteren kontrollierten Luftraum)  4873    (175     18. 9. 90)  1. 10. 90\n96-1-2-85\n24. 8. 90 Acht?'.ehnte Verordnung der Bundesanstalt für Flugsicherung\nzur Anderung der Elften Durchführungsverordnung zur Luft-\nverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und\nAbflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen\nSaarbrücken)                                                4873    (175     18. 9. 90) 18. 10. 90\n96-1-2-11\n24. 8. 90 Sechsundzwan~igste Verordnung der Bundesanstalt für Flug-\nsicherung zur Anderung der Vierundsechzigsten Durchfüh-\nrungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von\nFlugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflug-\nregeln zum und vom Flughafen Frankfurt am Main)             4874    (175     18. 9. 90) 18. 10. 90\n96-1-2-64\n24. 8. 90 ~lfte Verordnung der Bundesanstalt für Flugsicherung zur\nAnderung der Achtundachtzigsten Durchführungsverordnung\nzur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Warteverfahren)    4874    (175     18. 9. 90) 18. 10. 90\n96-1-2-88\n24. 8. 90 ~chte Verordnung der Bundesanstalt für Flugsicherung zur\nAnderung der Fünfundneunzigsten Durchführungsverordnung\nzur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für\nAn- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom\nVerkehrsflughafen Paderborn-Lippstadt)                      4874    (175     18. 9. 90) 18. 10. 90\n96-1-2-95\n24. 8. 90 P.ritte Verordnung der Bundesanstalt für Flugsicherung zur\nAnderung der Einhundertzweiten Durchführungsverordnung\nzur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für\nAn- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom\nVerkehrslandeplatz Kassel)                                  4874    (175     18. 9. 90) 18. 10. 90\n96-1-2-102\n27. 8. 90 Siebenundzwanzig~te Verordnung der Bundesanstalt für\nFlugsicherung zur Anderung der Zwanzigsten Durchführungs-\nverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flug-\nverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln\nzum und vom Flughafen Köln/Bonn)                            4874    (175     18. 9. 90) 18. 10. 90\n96-1-2-20"]}