{"id":"bgbl1-1990-47-6","kind":"bgbl1","year":1990,"number":47,"date":"1990-09-15T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1990/47#page=100","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1990-47-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1990/bgbl1_1990_47.pdf#page=100","order":6,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 32 und Nr. 33","page":1996,"pdf_page":100,"num_pages":2,"content":["1996                                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil 1\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß§ 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nvom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende\nim Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nBundesanzeiger                                     Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                                                                                                                   lnkrafttretens\nSeite          (Nr.                    vom)\n31. 8. 90      Dritte Verordnung zur Durchführung einer Bundesstatistik\nüber Art und Umfang der betrieblichen Altersversorgung\n(3. Betriebliche       Altersversorgungsstatistikverordnung\n3. BetrAVStatVO)                                                                            4613           (168              7. 9. 90)                   8. 9. 90\nneu: 29-22-1\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 32, ausgegeben am 6. September 1990\nTag                                                                       Inhalt                                                                                      Seite\n9. 8. 90       Neunte Verordnung zur Änderung der Anlagen A und B zum ADA-übereinkommen (9. ADA-Ände-\nrungsverordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      838\n4. 7. 90       Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und\nStädtebau der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Verkehr, Nachrichten und\nBauwesen der Republik Ungarn über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit auf den\nGebieten des Bauwesens, des Städtebaus und der Raumordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      839\n16. 7. 90       Bekanntmachung des deutsch-sowjetischen Abkommens über eine vertiefte Zusammenarbeit in der\nAus- und Weiterbildung von Fach- und Führungskräften der Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     842\n3. 8. 90       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Anerkennung und\nVollstreckung ausländischer Schiedssprüche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      851\nDie Änderungen der Anlagen A und B zum ADR werden als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblattes ausgegeben.\nAbonnenten des Bundesgesetzblattes Teil II wird der Anlageband auf Anforderung gemäß den Bezugsbedingungen des Verlags\nübersandt.\nPreis dieser Ausgabe: 3,56 DM (2,56 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,56 DM.\nPreis des Anlagebandes: 61,28 DM (58,88 0M zuzüglich 2,40 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 62,28 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.","Nr. 47 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 15. September 1990                                                                                 1997\nNr. 33, ausgegeben am 13. September 1990\nTag                                                                         Inhalt                                                                                  Seite\n31. 8. 90      Verordnung zur Neufassung der ECE-Regelung Nr. 43 über einheitliche Vorschriften für die Genehmi-\ngung des Sicherheitsglases und der Verglasungswerkstoffe (Verordnung zur ECE-Regelung Nr. 43) . .                                                        854\n13. 7. 90      Bekanntmachung des deutsch-ägyptischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . .                                                       855\n19. 7. 90      Bekanntmachung über den Geltungsbereich und die Änderung des Übereinkommens über die\nGründung eines Europäischen Hochschulinstituts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         857\n2. 8. 90      Bekanntmachung des deutsch-kuwaitischen Abkommens über kulturelle Zusammenarbeit . . . . . . . . . .                                                     861\n3. 8. 90      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung einer internationalen\nOrganisation für das gesetzliche Meßwesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • . . . . . . . . . . . . . . .                    865\n3. 8. 90      Bekanntmachung zu der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst . . . . . . .                                                    865\n8. 8. 90      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erhaltung der lebenden\nMeeresschätze der Antarktis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • • . . . . . . • . . • . . .          866\n8. 8. 90      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls über die Vorrechte und lmmunitäten der\nEuropäischen Organisation für die Nutzung von meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) . . . . . . . . .                                                   866\n8. 8. 90      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens von 1976 über die Beschränkung\nder Haftung für Seeforderungen . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             867\n14. 8. 90      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen Eisen-\nbahnverkehr (COTIF) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . •        867\n5. 9. 90      Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages vom 3. August 1990 zur Vorbereitung und\nDurchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages ~ischen der Bundes-\nrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sowie dem Anderungsvertrag vom\n20. August 1990 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  868\nDie Neufassung der Regelung Nr. 43 - Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung des Sicherheitsglases und der Verglasungs-\nwerkstoffe - wird als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblattes ausgegeben. Abonnenten des Bundesgesetzblattes\nTeil II wird der Anlageband auf Anforderung gemäß den Bezugsbedingungen des Verlags übersandt.\nPreis dieser Ausgabe: 3,56 DM (2,56 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,56 DM.\nPreis des Anlagebandes: 27,50 DM (25,60 DM zuzüglich 1,90 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 28,50 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung."]}