{"id":"bgbl1-1990-39-3","kind":"bgbl1","year":1990,"number":39,"date":"1990-08-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1990/39#page=167","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1990-39-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1990/bgbl1_1990_39.pdf#page=167","order":3,"title":"Verkündungen im Bundesanzeiger","page":1687,"pdf_page":167,"num_pages":2,"content":["Nr. 39 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. August 1990                                                                                      1687\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 28, ausgegeben am 11. August 1990\nTag                                                                       I n h a It                                                                                  Seite\n30. 7. 90      Erste Verordnung über die Inkraftsetzung von Änderungen der Anhänge II und III des Übereinkom-\nmens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen\nLebensräume . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      718\n30. 7. 90      Zweite Verordnung über die Inkraftsetzung von Änderungen der Anhänge I und II des Übereinkom-\nmens zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  732\n12. 7. 90      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe                                                               738\n19. 7. 90      Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-uruguayischen Doppelbesteuerungsabkommens                                                                 740\nPreis dieser Ausgabe: 6,12 DM (5,12 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 7,12 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nvom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende\nim Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nBundesanzeiger                                     Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                                                        Seite          (Nr.                    vom)                 lnkrafttretens\nBerichtigung der Neunten Verordnung zur Änderung der\nAußenwirtschaftsyerordnung und der Neunundsechzigsten\nVerordnung zur Anderung der Ausfuhrliste - Anlage AL zur\nAußenwirtschaftsverordnung -                                                                4025            (147             9. 8. 90)\n7400-1-6\n9. 8. 90      Zehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschafts-\nverordnung                                                                                  4065            (149           11. 8. 90)                    11. 8. 90\n7400-1-6\n9. 8. 90      Berichtigung der Neunundsechzigsten Verordnung zur Ände-\nrung der Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverord-\nnung -                                                                                      4066            (149           11. 8. 90)\n7400-1-6","1688                                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil 1\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige Veröffent•\nlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu ihrer\nInkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit\nzusammenhängende Bekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements·\nbesteHungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesgesetzblatt, Postfach 1320, 5300 Bonn 1, Telefon: (0228) 38208-0\nTelefax: (0228) 38208-36\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjähr1ich je 81,48 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 2,56 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1990 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes•\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 30,06 DM (28, 16 DM zuzüglich 1,90 DM Versandkosten),\nbei Lieferung gegen Vorausrechnung 31,06 DM.                                           Bundesanzeiger Yertagsges.m.b.H. • Postfach 13 20 • 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz                     Postvertriebsstück • Z 5702 A · Gebühr bezahlt\nbeträgt 7%.\nÜbersicht\nüber den Stand der Bundesgesetzgebung\nDie 474. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung,\nabgeschlossen am 31. Juli 1990,\nist im Bundesanzeiger Nr. 150 vom 14. August 1990 erschienen.\nDiese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen\nalle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs\nsowie die Hinweise auf die\nBundestags- und Bundesrats-Drucksachen\nund auf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.\nVerkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung\nfolgenden Übersicht enthalten.\nDer Bundesanzeiger Nr. 150 vom 14. August 1990 kann zum Preis von 5,80 DM\n(4,30 DM + 1,50 DM Versandkosten einschl. 7% Mehrwertsteuer)\ngegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postgirokonto „Bundesanzeiger\" Köln 834 00-502 (BLZ 370 100 50)\nbezogen werden."]}