{"id":"bgbl1-1990-38-8","kind":"bgbl1","year":1990,"number":38,"date":"1990-08-10T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1990/38#page=7","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1990-38-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1990/bgbl1_1990_38.pdf#page=7","order":8,"title":"Verkündungen im Bundesanzeiger","page":1515,"pdf_page":7,"num_pages":1,"content":["Nr. 38 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 10. August 1990                                                                                      1515\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nvom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende\nim Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nBundesanzeiger                                     Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                                                                                                                      lnkrafttretens\nSeite           (Nr.                   vom)\n7. 8. 90      Neunte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschafts-\nverordnung                                                                                    4013            (146             8. 8. 90)                    8. 8. 90\n7400-1-6\n7. 8. 90      Neunundsechzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhr-\nliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung -                                            4013            (146             8. 8. 90)                    8. 8. 90\n7400-1-6\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 26, ausgegeben am 4. August 1990\nTag                                                                         1nhalt                                                                                      Seite\n18. 5. 90        Bekanntmachung des deutsch-nigrischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit                                                                              686\n5. 6. 90       Bekanntmachung der deutsch-jordanischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . .                                                         687\n28. 6. 90        Bekanntmachung der deutsch-jugoslawischen Vereinbarung zu dem deutsch-jugoslawischen Ab-\nkommen vom 10. April 1957 über den Luftverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                           689\n2. 7. 90       Bekanntmachung des deutsch-sowjetischen Abkommens über die Erweiterung der Zusammenarbeit\nin den Bereichen von Wissenschaft und Hochschulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              694\n2. 7. 90       Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-uruguayischen Investitionsförderungsvertrags . .                                                           697\n3. 7. 90       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Kulturabkommens . . . . . . . . . . . . . . . .                                                     697\n5. 7. 90       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der\nautomatischen Verarbeitung personenbezogener Daten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   698\n5. 7. 90       Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung der Weltgesundheitsorganisation . . . . . . . . .                                                        699\n17. 7. 90        Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrags über die Schaffung einer Währungs-, Wirt-\nschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokra-\ntischen Republik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       700\nPreis dieser Ausgabe: 3,56 DM (2,56 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,56 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steaersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung."]}