{"id":"bgbl1-1990-28-2","kind":"bgbl1","year":1990,"number":28,"date":"1990-06-23T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1990/28#page=39","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1990-28-2/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1990/bgbl1_1990_28.pdf#page=39","order":2,"title":"Verkündungen im Bundesanzeiger","page":1115,"pdf_page":39,"num_pages":1,"content":["Nr. 28 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 23. Juni 1990                                                                                          1115\nB u ndesgesetzb I att\nTeil II\nNr. 19, ausgegeben am 21. Juni 1990\nTag                                                                         I n h a It                                                                                   Seite\n13. 6. 90       Gesetz zu dem Übereinkommen vom 10. März 1988 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlun-\ngen gegen die Sicherheit der Seeschiffahrt und zum Protokoll vom 10. März 1988 zur Bekämp-\nfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem\nFestlandsockel befinden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .               494\n450-2\n28. 5. 90       Verordnung über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen am Grenzübergang\nBietingenfThayngen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            513\n17. 5. 90       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt . . . .                                                          515\n17. 5. 90       Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Vereinbarung über den Durchflug im Internationalen\nFluglinienverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       515\nPreis dieser Ausgabe: 6,12 DM (5,12 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 7,12 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß§ 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nvom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende\nim Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nBundesanzeiger                                      Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                                                                                                                       lnkrafttretens\nSeite           (Nr.                   vom)\n7. 6. 90      Berichtigung der Verordnung Nr. 3/90 über die Festsetzung\nvon Entgelten für Verkehrsleistungen der Binnenschiffahrt                                     3125            (111           20. 6. 90)\n9500-4-6-4"]}