{"id":"bgbl1-1990-22-5","kind":"bgbl1","year":1990,"number":22,"date":"1990-05-11T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1990/22#page=43","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1990-22-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1990/bgbl1_1990_22.pdf#page=43","order":5,"title":"Berichtigung der Neufassung der Bundeslaufbahnverordnung","law_date":"1990-04-27T00:00:00Z","page":863,"pdf_page":43,"num_pages":1,"content":["Nr. 22 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 11. Mai 1990                                                                                       863\nBerichtigung\nder Neufassung der Bundeslaufbahnverordnung\nVom 27. April 1990\nDie Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der\nBekanntmachung vom 8. März 1990 (BGBI. 1 S. 449) ist\nwie folgt zu berichtigen:\nIn § 44 Abs. 1 Nr. 9 ist das Wort „Mindestdienstalter\"\ndurch das Wort „Mindestalter\" zu ersetzen.\nBonn, den 27, April 1990\nDer Bundesminister des Innern\nIm Auftrag\nWurm\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 15, ausgegeben am 3. Mai 1990\nTag                                                                                I n h a It                                                                              Seite\n24. 4. 90      Gesetz zu dem Übereinkommen vom 26. Oktober 1979 über den physikalischen Schutz von\nKernmaterial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .          326\nneu: 450-21; 450-2\n24. 4. 90      Gesetz zu dem Vertrag vom 13. Juni 1989 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der\nUnion der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Förderung und den gegenseitigen Schutz\nvon Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              342\n24. 4. 90      Gesetz zu dem Vertrag vom 10. Juli 1989 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der\nSozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über den gegenseitigen Schutz und die\nFörderung von Kapitalanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      350\n26. 4. 90      Gesetz zu dem Vertrag vom 31. Mai 1988 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der\nRepublik Österreich über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                   357\nneu: 319-93\n18. 4. 90      Verordnung über die Inkraftsetzung der ECE-Regelung Nr. 73 über den Seitenschutz an Lastkraft-\nwagen, Anhängern und Sattelanhängern (Verordnung zur ECE-Regelung Nr. 73) . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                     361\n6. 4. 90      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über sichere Con-\ntainer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  379\n12. 4. 90      Bekanntmachung einer Ergänzung der Anlage zu Artikel II des deutsch-französischen Abkommens\nüber die Gleichwertigkeit von Prüfungszeugnissen in der beruflichen Bildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           380\nPreis dieser Ausgabe: 11,64 DM (10,24 DM zuzüglich 1,40 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 12,64 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung."]}