{"id":"bgbl1-1990-20-8","kind":"bgbl1","year":1990,"number":20,"date":"1990-04-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1990/20#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1990-20-8/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1990/bgbl1_1990_20.pdf#page=23","order":8,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 13","page":755,"pdf_page":23,"num_pages":1,"content":["Nr. 20 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. April 1990                                                                          755\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 13, ausgegeben am 20. April 1990\nTag                                                                    In h a It                                                                          Seite\n11 . 4. 90      Gesetz zu dem Abkommen vom 8. Dezember 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund der Arabischen Republik Ägypten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet\nder Steuern vom Einkommen und vom Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       278\n23. 3. 90       Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und\nForsten der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister für Außenwirtschaftsbeziehungen der\nUnion der Sozialistischen Sowjetrepubliken über den Bezug von Nahrungsmitteln . . . . . . . . . . . . . . . . .                                296\n26. 3. 90       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über die Beweisaufnahme\nim Ausland in Zivil- oder Handelssachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      298\nPreis dieser Ausgabe: 6,12 DM (5,12 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 7,12 DM.\nIm Bezugspreis ist die> Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nvom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende\nim Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                                                       Bundesanzeiger                                     Tag des\nSeite         (Nr.                   vom)                 lnkrafttretens\n10. 4. 90       Einhundertelfte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste -\nAnlage zum Außenwirtschaftsgesetz -                                               1961          (72            12. 4. 90)                    13. 4. 90\n7400-1"]}