{"id":"bgbl1-1990-20-12","kind":"bgbl1","year":1990,"number":20,"date":"1990-04-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1990/20#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1990-20-12/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1990/bgbl1_1990_20.pdf#page=23","order":12,"title":"Verkündungen im Bundesanzeiger","page":755,"pdf_page":23,"num_pages":2,"content":["Nr. 20 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. April 1990                                                                          755\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 13, ausgegeben am 20. April 1990\nTag                                                                    In h a It                                                                          Seite\n11 . 4. 90      Gesetz zu dem Abkommen vom 8. Dezember 1987 zwischen der Bundesrepublik Deutschland\nund der Arabischen Republik Ägypten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet\nder Steuern vom Einkommen und vom Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                       278\n23. 3. 90       Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und\nForsten der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister für Außenwirtschaftsbeziehungen der\nUnion der Sozialistischen Sowjetrepubliken über den Bezug von Nahrungsmitteln . . . . . . . . . . . . . . . . .                                296\n26. 3. 90       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über die Beweisaufnahme\nim Ausland in Zivil- oder Handelssachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      298\nPreis dieser Ausgabe: 6,12 DM (5,12 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 7,12 DM.\nIm Bezugspreis ist die> Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nvom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende\nim Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                                                       Bundesanzeiger                                     Tag des\nSeite         (Nr.                   vom)                 lnkrafttretens\n10. 4. 90       Einhundertelfte Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste -\nAnlage zum Außenwirtschaftsgesetz -                                               1961          (72            12. 4. 90)                    13. 4. 90\n7400-1","756                                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil 1\nHerausgeber· Der Bundesminister der Justiz Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. -- Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige Veröffent-\nlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu ihrer\nInkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit\nzusammenhängende Bekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesgesetzblatt, Postfach 1320, 5300 Bonn 1, Telefon: (0228) 38208-0\nTelefax: (0228) 38208-36\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 81,48 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 2,56 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1990 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 6, 12 DM (5, 12 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei\nLieferung gegen Vorausrechnung 7, 12 DM.                                                Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz                      Postvertriebsstück • Z 5702 A • Gebühr bezahlt\nbeträgt 7%.\nÜbersicht\nüber den Stand der Bundesgesetzgebung\nDie 470. Übersicht über den Stand der Bundesgesetzgebung,\nabgeschlossen am 31. März 1990,\nist im Bundesanzeiger Nr. 73 vom 18. April 1990 erschienen.\nDiese Übersicht enthält bei den aufgeführten Gesetzesvorlagen\nalle wichtigen Daten des Gesetzgebungsablaufs\nsowie die Hinweise auf die\nBundestags- und Bundesrats-Drucksachen\nund auf die sachlich zuständigen Ausschüsse des Bundestages.\nVerkündete Gesetze sind nur noch in der der Verkündung\nfolgenden Übersicht enthalten.\nDer Bundesanzeiger Nr. 73 vom 18. April 1990 kann zum Preis von 5,80 DM\n(4,30 DM + 1,50 DM Versandkosten einschl. 7% Mehrwertsteuer)\ngegen Voreinsendung des Betrages\nauf das Postgirokonto „Bundesanzeiger\" Köln 834 00-502 (BLZ 370 100 50)\nbezogen werden."]}