{"id":"bgbl1-1990-2-6","kind":"bgbl1","year":1990,"number":2,"date":"1990-01-25T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1990/2#page=10","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1990-2-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1990/bgbl1_1990_2.pdf#page=10","order":6,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 1","page":110,"pdf_page":10,"num_pages":1,"content":["110                                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil 1\nBundesgesetzblatt\nTei I II\nNr. 1, ausgegeben am 17. Januar 1990\nTag                                                                        I n h a It                                                                              Seite\n27. 12. 89      Fünfundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Zolltarifverordnung (Besondere Zollsätze gegen-\nüber Spanien-EGKS) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         2\n613-2-8\n21. 11. 89      Bekanntmachung zum deutsch-israelischen Vertrag über die gegenseitige Anerkennung und Voll-\nstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   3\n7. 12. 89      Bekanntmachung des deutsch-äthiopischen Abkommens über die Überlassung eines Grundstücks als\nErsatz für die frühere Deutsche Schule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 3\n7. 12. 89      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Patentzusammenarbeitsvertrages . . . . . . . . . . . . . . .                                                   6\n13. 12. 89      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Europäischen Kulturabkommens . . . . . . . . . . . . . . . .                                                   6\n14. 12. 89      Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Berner Übereinkunft zlim Schutz von Werken der\nLiteratur und Kunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      7\n15. 12. 89      Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des\nVölkermordes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     8\n17. 12. 89      Bekanntmachung des deutsch-malawischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit                                                                         10\n17. 12. 89      Bekanntmachung des deutsch-malawischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit                                                                         11\n18. 12. 89      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Vertrages über die Grundsätze zur Regelung der\nTätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes\nund anderer Himmelskörper . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            13\n19. 12. 89      Bekanntmachung über das Inkrafttreten der deutsch-sanmarinischen Vereinbarung über die steuer-\nliche Behandlung von Straßenfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                          14\n19. 12. 89      Bekanntmachung des deutsch-costaricanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . .                                                          14\n19. 12. 89      Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls über die Vorrechte und lmmunitäten der\nEuropäischen Organisation für die Nutzung von meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) . . . . . . . . .                                                   16\nPreis dieser Ausgabe: 3,56 DM (2,56 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,56 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung."]}