{"id":"bgbl1-1990-11-4","kind":"bgbl1","year":1990,"number":11,"date":"1990-03-16T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1990/11#page=29","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1990-11-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1990/bgbl1_1990_11.pdf#page=29","order":4,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 8","page":473,"pdf_page":29,"num_pages":1,"content":["Nr. 11 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 16. März 1990                                                                                             473\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 8, ausgegeben am 15. März 1990\nTag                                                                                 I n h a It                                                                                  Seite\n9. 1 . 90       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen und\ndes Europäischen Zusatzübereinkommens hierzu sowie des Protokolls über Straßenmarkierungen . . .                                                                   142\n19. 2. 90        Bekanntmachung des deutsch-jamaikanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . .                                                                    143\n22. 2. 90         Bekanntmachung des deutsch-kenianischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . .                                                                  144\n22. 2. 90         Bekanntmachung des deutsch-srilankischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . .                                                                 146\n22. 2. 90         Bekanntmachung der deutsch-ungarischen Vereinbarung über die Beschäftigung von Arbeitnehmern\nzur Erweiterung ihrer beruflichen und sprachlichen Kenntnisse (Gastarbeitnehmer-Vereinbarung) . . . .                                                              148\n22. 2. 90        Bekanntmachung der deutsch-ungarischen Vereinbarung zur Änderung der deutsch-ungarischen\nVereinbarung über Erleichterungen bei der Arbeitsaufnahme im Rahmen wirtschaftlicher Zusammen-\narbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . .      149\n28. 2. 90        Bekanntmachung des Nachtrags Nr. 2 zur Regionalen Vereinbarung über den Rheinfunkdienst . . . . . .                                                                 151\nPreis dieser Ausgabe: 3,56 DM (2,56 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,56 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben.\nAufgeführt werden nur die Verordnungen der Gemeinschaften, die im Inhaltsverzeichnis\ndes Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.\nABI. EG\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift                                                                            - Ausgabe in deutscher Sprache -\nNr./Seite                        vom\nVorschriften für die Agrarwirtschaft\n19. 1. 90        Verordnung (EWG) Nr. 143/90 der Kommission zur Änderung der Verord-\nnung (EWG) Nr. 4024/89 über Durchführungsbestimmungen zu der in der\nVerordnung (EWG) Nr. 3889/89 des Rates für gefrorenes Rind f I e i s c h\ndes KN-Code 0202 sowie für Waren des KN-Cocle 0206 29 91 vorgese-\nhenen Einfuhrregelung                                                                                                      L 16/29                        20. 1. 90\n23. 1. 90        Verordnung (EWG) Nr. 160/90 der Kommission zur Änderung der Verord-\nnung (EWG) Nr. 2033/85 zur Anpassung der in Artikel 5c der Verordnung\n(EWG) Nr. 804/68 des Rates und in Artikel 6 der Verordnung (EWG)\nNr. 857/84 des Rates vorgesehenen Gesamtgarantiemengen für Mi Ich\nund M i I c h e r z e u g n i s s e                                                                                        L 19/5                         24. 1. 90\n29. 1. 90        Verordnung (EWG) Nr. 234/90 der Kommission zur Festsetzung der\nReferenzpreise für G u r k e n für das Wirtschaftsjahr 1990                                                                L 26/19                        30. 1. 90\n29. 1. 90        Verordnung (EWG) Nr. 235/90 der Kommission zur Festsetzung der bis\nzum Ende des Wirtschaftsjahres 1990 auf Spanien anwendbaren\ngemeinschaftlichen Angebotspreise für G u r k e n                                                                          L 26/21                        30. 1. 90"]}