{"id":"bgbl1-1989-7-12","kind":"bgbl1","year":1989,"number":7,"date":"1989-02-24T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/7#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1989-7-12/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1989/bgbl1_1989_7.pdf#page=23","order":12,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 7 und Nr. 8","page":255,"pdf_page":23,"num_pages":2,"content":["Nr. 7 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 24. Februar 1989                                                                                    255\nBundesgesetzblatt\nTe i I II\nNr. 7, ausgegeben am 16. Februar 1989\nTag                                                                     I n h a It                                                                              Seite\n2. 1. 89 Bekanntmachung der deutsch-mosambikanischen Vereinbarung über Finanzielle Zusammenarbeit . . .                                                            146\n10. 1. 89 Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie der\nBundesrepublik Deutschland und der Staatlichen Kommission für Wissenschaft und Technik der\nVolksrepublik China über die Zusammenarbeit im Bereich der ökologischen Forschung und der\nEntwicklung von Umwelttechnologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 147\n15. 1. 89 Bekanntmachung des deutsch-belgisch-luxemburgisch-niederländiscben Zusatzübereinkommens\nüber die wechselseitige Anerkennung von bestimmten Eignungs- und Uberwachungsnachweisen im\nBauwesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  150\n16. 1. 89 Bekanntmachung des deutsch-indonesischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit                                                                        152\n16. 1. 89 Bekanntmachung des deutsch-indonesischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit                                                                        154\n20. 1. 89 Bekanntmachung des deutsch-paraguayischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . .                                                           157\n23. 1. 89 Bekanntmachung über die Verlängerung und den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Grün-\ndung einer Europäischen Konferenz für Molekularbiologie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             158\n25. 1. 89 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Europäischen Sozialcharta . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           159\n25. 1. 89 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozonschicht . .                                                            160\n25. 1. 89 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls von 1978 zu dem Internationalen Überein-\nkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      162\n26. 1. 89 Bekanntmachung des deutsch-malawischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . .                                                          162\n26. 1. 89 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über die vorübergehende\nEinfuhr von Umschließungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            164\n27. 1. 89 Bekanntmachung des deutsch-sierraleonischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . .                                                           164\n30. 1. 89 Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Verträge des Weltpostvereins . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                            166\n30. 1. 89 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens vom 1. Juli 1953 über die Errichtung\neiner Europäischen Organisation für kernphysikalische Forschung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   168\n31. 1. 89 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden\nwildlebenden Tierarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        168\nPreis dieser Ausgabe: 5,70 DM (4,70 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 6,50 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung.","256                                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\nBundesgesetzblatt\nTe i I II\nNr. 8, ausgegeben am 23. Februar 1989\nTag                                                                           Inhalt                                                                                 Seite\n21. 2. 89  Gesetz zu dem Protokoll vom 26. März 1986 zur Änderung des Übereinkommens vom 4. Juni\n1974 zur Verhütung der Meeresverschmutzung vom lande aus.... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                  170\n5. 1. 89  Bekanntmachung des deutsch-nepalesischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . .                                                              173\n30. 1. 89  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über konsularische Be-\nziehungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     177\n1. 2. 89  Bekanntmachung einer Erklärung Neuseelands zur Anwendung von Verträgen bei den Cookinseln\nund Niue . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    178\n1.. 2. 89 Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum\nSchutz des menschlichen Lebens auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          179\n1. 2. 89  Bekanntmachung des deutsch-somalischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . .                                                            180\n1. 2. 89  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung der Weltorganisa-\ntion für geistiges Eigentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           182\n3. 2. 89  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkom-\nmens von 1969 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         182\n3. 2. 89  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens Nr. 23 der Internationalen Arbeits-\norganisation über die Heimschaffung der Schiffsleute . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                            183\n3. 2. 89  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verbreitung der durch\nSatelliten übertragenen programmtragenden Signale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               183\n7. 2. 89  Bekanntmachung zu dem Artikel 46 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grund-\nfreiheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  184\n8. 2. 89  Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Internationalen Meterkonvention . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                 184\n8. 2. 89  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über die Errichtung eines Internationa-\nlen Weinamts in Paris . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           185\n9. 2. 89  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der militärischen\noder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken (Umweltkriegsübereinkom-\nmen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  185\n9. 2. 89  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erklärung des Ehewillens,\ndas Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       186\n9. 2. 89  Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Erklärung über die Anerkennung des Flaggenrechts\nder Staaten ohne Meeresküste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                  186\n9. 2. 89  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens und Statuts über die Freiheit des\nDurchgangsverkehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            187\n9. 2. 89  Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von\nDiskriminierung der Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            187\n10. 2. 89  Bekanntmachung des deutsch-mauretanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . .                                                               188\n14. 2. 89  Bekanntmachung des deutsch-lesothischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . .                                                           190\nPreis dieser Ausgabe: 5,70 DM (4,70 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 6,50 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509 oder gegen Vorausrechnung."]}