{"id":"bgbl1-1989-62-24","kind":"bgbl1","year":1989,"number":62,"date":"1989-12-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/62#page=103","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1989-62-24/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1989/bgbl1_1989_62.pdf#page=103","order":24,"title":"Verkündungen im Bundesanzeiger","page":2563,"pdf_page":103,"num_pages":2,"content":["Nr. 62 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Dezember 1989                                                                                2563\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 44, ausgegeben am 23. Dezember 1989\nTag                                                                   1n halt                                                                                    Seite\n4. 12. 89       Bekanntmachung des deutsch-srilankischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit                                                                  1073\n5. 12. 89      Bekanntmachung des deutsch-kamerunischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . .                                                       1075\n7. 12. 89       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über den internationalen\nWarentransport mit Carnets-TIR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         1077\n18. 12. 89      Bekanntmachung der Ändenmg der Anwendungsbedingungen des FS-Streckengebührensystems\nnach dem Internationalen Ubereinkommen über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt\n„EUROCONTROL\" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     1078\nAbschlußhinweis ................................................... .                                                                                1083\nPreis dieser Ausgabe: 3,35 DM (2,35 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,35 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nvom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende\nim Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nBundesanzeiger                                     Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung\nSeite          (Nr.                    vom)                 lnkrafttretens\n13. 12. 89      Verordnung Nr. 13/89 über die Festsetzung von Entgelten für\nVerkehrsleistungen der Binnenschiffahrt                                                5833           (239          21     12. 89)                   1. 1. 90\n9500-4-6-4","2564                                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\nHerausgeber· Der Bundesminister der Justiz           Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zwe1gbetneb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige Veröffent-\nlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu ihrer\nInkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit\nzusammenhängende Bekanntmachungen.\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben:\nBundesgesetzblatt, Postfach 1320, 5300 Bonn 1, Telefon: (0228) 38208-0\nTelefax: (0228) 38208-36\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 74,75 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 2,35 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1 Januar 1989 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe· 18,35 DM (16,45 DM zuzüglich 1,90 DM Versandkosten),\nbei Lieferung gegen Vorausrechnung 19,35 DM.                                                 Bundesanzeiger Verlagsges.m.b.H.   Postfach 13 20  5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz                           Postvertriebsstück • Z 5702 A • Gebühr bezahlt\nbeträgt 7%.\nBundesgesetzblatt-Einbanddecken                                                                                    1989\nAuslieferung ab Februar 1990\nTeil 1: 19,60 DM                                               (2 Einbanddecken) einschließlich Porto und Verpackung\nTeil II:                    9,80 DM                            (1 Einbanddecke) einschließlich Porto und Verpackung\n7 % MwSt. sind enthalten\nAusführung:            Halbleinen, Rücken mit Goldschrift, wie in den vergangenen Jahren.\nHinweis:               Einbanddecken für Teil I und Teil II können jetzt auch zur Fortsetzung bestellt werden.\nAchtung:               Zur Vermeidung von Doppellieferungen bitten wir vor Bestellaufgabe zu prüfen, ob\nSie nicht schon einen Fortsetzungsauftrag auf Einbanddecken erteilt haben.\nDie Titelblätter mit den Hinweisen für das Einbinden, die Zeitlichen Übersichten und die Sachverzeich-\nnisse für den Jahrgang 1989 des Bundesgesetzblattes Teil I und Teil II liegen einer der nächsten\nAusgaben des Bundesgesetzblattes 1990 Teil I bzw. Teil II im Rahmen des Abonnements bei\nBundesanzeiger Verlagsges. m. b. H.\nVertriebsabteilung Bundesgesetzblatt • Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1"]}