{"id":"bgbl1-1989-62-15","kind":"bgbl1","year":1989,"number":62,"date":"1989-12-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/62#page=3","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1989-62-15/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1989/bgbl1_1989_62.pdf#page=3","order":15,"title":"Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1990 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1990)","law_date":"1989-12-22T00:00:00Z","page":2463,"pdf_page":3,"num_pages":23,"content":["Nr. 62 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Dezember 1989                            2463\nGesetz\nüber die Feststellung des Wirtschaftsplans\ndes ERP-Sondervermögens für das Jahr 1990\n(ER P-Wi rtschaftsplangesetz 1990)\nVom 22. Dezember 1989\nDer Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:                                    §3\nDer Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt, Kas-\n§ 1                            senverstärkungskredite bis zur Höhe von zwanzig vom\nDer diesem Gesetz beigefügte, nach § 7 des Gesetzes      Hundert des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen.\nüber die Verwaltung des ERP-Sondervermögens in der im\nBundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 640-6, ver-                                §4\nöffentlichten bereinigten Fassung, geändert durch das\nGesetz vom 18. März 1975 (BGBI. 1 S. 705), aufgestellte        Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines\nWirtschaftsplan - Teil I des Gesamtplans des ERP-Sonder-    unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses\nvermögens für das Jahr 1990 - wird in Einnahme und          eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grund-\nAusgabe auf                                                 gesetzes), so bedarf es eines Nachtragshaushalts nicht,\nwenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von\n5 37 4 000 000 Deutsche Mark\n5 000 000 Deutsche Mark nicht überschreitet oder wenn\nfestgestellt.                                               Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind.\n§ 2                                                        § 5\n(1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt,\n( 1) Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt,\nzur Deckung von Ausgaben für das Jahr 1990 Kredite in\nmit Einwilligung des Bundesministers der Finanzen Bürg-\nHöhe von\nschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur\n1 377 000 000 Deutsche Mark                  Förderung der Wirtschaft einschließlich der freien Berufe\naufzunehmen.                                                bis zum Gesamtbetrag von 700 000 000 Deutsche Mark\nzu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen.\n(2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die\nBeträge zur Tilgung von im Jahr 1990 fällig werdenden          (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die auf\nGrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplan-\nKrediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzierungsüber-\nsicht (Teil II des Gesamtplans) ergibt.                     gesetze übernommenen Gewährleistungen angerechnet,\nsoweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch\n(3) Die in den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 1988 und      genommen werden kann oder in Anspruch genommen\n1989 erteilten Ermächtigungen zur Beschaffung von Geld-     worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz\nmitteln im Wege des Kredites bleiben wirksam.               erlangt hat.","2464                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\n(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewähr-         gungsverträgen darf ein fester Veräußerungspreis ver-\nleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzu-            einbart werden.\nrechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in\nAnspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten                                            §8\nsind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen,                 Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel können\nsoweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungs-             unter Einschaltung der Hauptleihinstitute\nbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten fest-\ngelegt wird.                                                   Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt,\nund Deutsche Ausgleichsbank, Bonn,\n(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruch-          sowie in Berlin durch die Berliner Industriebank AG, Berlin,\nnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für\nvergeben werden.\nerbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene\nGewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzu-                                        § 9\nrechnen.\nDie§§ 2 bis 8 gelten bis zum Tage der Verkündung des\n§ 6                              ERP-Wirtschaftsplangesetzes 1991 weiter.\nAuf die in Kapitel 1 Titel 681 01 veranschlagte Dankes-\nspende findet § 2 des Gesetzes über die Verwaltung des                                     § 10\nERP-Sondervermögens keine Anwendung.\nDieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des\nDritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.\n§ 7\nDie Vorschriften des § 65 Abs. 7 der Bundeshaushalts-                                   § 11\nordnung finden im Jahr 1990 auf das Eigenkapitalfinanzie-\nrungsprogramm in Berlin keine Anwendung. In Beteili-              Dieses Gesetz tritt am 1 . Januar 1990 in Kraft.\nDie verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind\ngewahrt.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und\nwird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nBonn, den 22. Dezember 1989\nDer Bundespräsident\nWeizsäcker\nDer Bundeskanzler\nDr. H e I m u t K o h 1\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nH. Haussmann\nDer Bundesminister der Finanzen\nTheo Waigel","Nr. 62 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Dezember 1989                   2465\nGesamtplan\ndes ERP-Sondervermögens 1990\nTeil 1:         Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens\nvom 31 . August 1953\nmit Anlage: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen\nTeil II:        Finanzierungsübersicht\nTeil III:       Kreditfinanzierungsplan\nAnlage:         Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31 Dezember 1988\nTeil 1\nWirtschaftsplan\nnach § 7 des Gesetzes\nüber die Verwaltung des ERP-Sondervermögens\nvom 31 . August 1953\nKapitel 1 (Ausgaben):            Bundesgebiet (ohne Berlin)\nKapitel 2 (Ausgaben):            Berlin\nKapitel 3 (Ausgaben):            Exportfinanzierung\nKapitel 4 (Ausgaben):            Sonstige Ausgaben\nKapitel 5 (Einnahmen):           Einnahmen","2466                                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\nKap. 1\nBetrag     Betrag\nTitel                                                                                                         Ist-Ergebnis\nfür        für\nund                                     Zweckbestimmung                                                           1988\n1990       1989\nFunktion\n1000 DM    1000 DM     1000 DM\n1                                                2                                       3          4            5\nAusgaben\nDie im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden unter\nEinschaltung des zuständigen Hauptleihinstituts nach Maß-\ngabe von Einzelrichtlinien vergeben.\n862 o~-691             Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und\nmittlerer Unternehmen .................................. .               2 600 000  2 577 000   2 511 429 \")\nMehrausgaben für Darlehen für Vorhaben in regionalen Förder-\ngebieten dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Kap. 3 Titel\n866 01 geleistet werden.\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 683 000 000 DM\nfällig im Jahr 1991\n862 03-731             Investitionen von Seehafenbetrieben                                          56 000     51 000      36 364\nVerpflichtungsermächtigung ...... .                     15 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1991 bis zu            ....................... .     5 000 000 DM\nJahr 1992 bis ZU . . . . . . . .                        110 000 000 DM\n853 02-692             Investitionen von Gemeinden .............................. .                 35 000     80 000      67 442\nEinsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei Titel\n862 13.\n·) Aufteilung nach Funktionszif1ern am Schluß von Teil 1","Nr. 62 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Dezember 1989                                         2467\nBundesgebiet {ohne Berlin)\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 862 01                                                                        Zu e)\nDie ERP-Darlehensprogramme für kleine und mittlere Unternehmen                        Die Darlehen sollen der Erhaltung der Vielfalt der Träger der Mei-\nsollen der Leistungssteigerung dienen und hierdurch dazu beitra-                      nungsbildung dienen; sie können zur Finanzierung technischer\ngen, daß sie insbesondere auch die erforderlichen Umweltschutz-                       Einrichtungen der Herstellung und des Vertriebs von Zeitungen und\ninvestitionen zügig durchführen können.                                               Zeitschriften sowie der hierfür erforderlichen Baumaßnahmen\ngewährt werden.\nKooperationsvorhaben sollen bevorzugt berücksichtigt werden,\nwenn sie eine Verbesserung der Leistungskraft der Kooperations-\npartner bei Wahrung ihrer Selbständigkeit erwarten lassen.\nZu f)\nIm einzelnen sind Darlehen vorgesehen für\nDer Betrag steht Partikulieren und Kleinreedern für den Bau und\na) Vorhaben in regionalen Fördergebieten . . . 1 400 000 000 DM\nUmbau von Binnenschiffen zur Verfügung.\nb) Existenzgründungen und standortbedingte\nInvestitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 125 000 000 DM\nc) betriebliche Ausbildungsstätten . . . . . . . . .                  5 000 000 DM\nZug)\nd) die Refinanzierung privater Kapitalbeteili-\ngungsgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . .          43 000 000 DM    Mit diesen Darlehen werden den Kreditgarantiegemeinschaften der\nmittelständischen gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe\ne) die Förderung kleiner und mittlerer Presse-                                        sowie den Beteiligungsgarantiegemeinschaften Haftungsfonds in\nunternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .       9 000 000 DM    Höhe von 3 % ihrer Bürgschafts-/Garantieverpflichtungen zur Ver-\nf) die Binnenschiffahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        1O 000 000 DM    fügung gestellt.\ng) Kredit- und Beteiligungsgarantiegemein-\nschaften (Haftungsfondsdarlehen)                                  8 000 000 DM\nVerpflichtungsermächtigung:\n2 600 000 000 DM\nZur besseren Kreditversorgung der kleinen und mittleren Unterneh-\nZu a)                                                                                 men, insbesondere im Regional-, Existenzgründungs- und Stand-\nortprogramm, ist eine Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von\nKleine und mittlere gewerbliche Unternehmen in den Gebieten der                       683 000 000 DM auf das Aufkommen des Jahres 1991 erforderlich.\nGemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-\nstruktur\" können Darlehen für Investitionen erhalten, wenn sie für\ndie im Bundeshaushaltsplan (Kap. 09 02 Tit. 882 82) veranschlag-\nten Mittel nicht antragsberechtigt sind.\n182 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-                          Zu Tit. 862 03\nermächtigung zugesagt.                                                                Die Mittel sollen dazu beitragen, die Wettbewerbslage der deut-\nschen Seehäfen zu verbessern.\nZu b)\n15 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nGefördert werden                                                                      ermächtigung zugesagt.\n- Existenzgründungen von Nachwuchskräften und\n- standortbedingte Investitionen\nVerpflichtungsermächtigung:\nvon Unternehmen des Handels, Handwerks, Gaststätten- und\nBeherbergungsgewerbes, des produzierenden Gewerbes und des                            Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Verpflich-\nKleingewerbes. Außerdem werden Investitionen zur Minderung von                        tungsermächtigung bis zur Höhe von 15 000 000 DM auf das\nLärm, Geruch und Erschütterungen gefördert.                                           Aufkommen der Jahre 1991 und 1992 erforderlich.\n530 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nermächtigung zugesagt.\nZu c)                                                                                 Zu Tlt. 853 02\nDie Darlehen sind zur Errichtung oder Erweiterung betrieblicher                       Die Mittel sind vorgesehen für Vorhaben in Schwerpunktorten der\nAusbildungsplätze (Lehrwerkstätten) bestimmt.                                         Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-\nstruktur\"; die Vorhaben müssen der Verbesserung der Standort-\nZu d)                                                                                 qualität dieser Orte dienen. Gefördert werden Investitionen zur\nSteigerung des Wohn- und Freizeitwertes.\nDurch Refinanzierungsdarlehen an private Kapitalbeteiligungs-\ngesellschaften soll kleinen und mittleren Unternehmen die Be-                         35 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungser-\nschaffung von haftendem Kapital erleichtert werden.                                   mächtigung zugesagt.","2468                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\nKap. 1\nBetrag      Betrag\nTitel                                                                                                           Ist-Ergebnis\nfür         für\nund                       Zweckbestimmung                                                                           1988\n1990        1989\nFunktion\n1000 DM     1000 DM     1000 DM\n1                                            2                                              3           4            5\n681 01-029  Dankesspende . . . . . . . . . . . . . . . . . . ................... .                10 000      10 000          10 000\nTitelgruppe\nTitelgr. 01 Umweltschutz und Energieeinsparung ................ .                             (1 100 000) ( 950 000)    (1 040 929)\nDie Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.\n862 11-330  Luftreinhaltung ................................... .                                430 000     300 000       240 237\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 260 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1991 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 000 000 DM\nJahr 1992 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 000 000 DM\n862 12-330  Abfallwirtschaft .................................. .                                240 000     270 000       338 727\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 260 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1991 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 000 000 DM\nJahr 1992 bis zu ......................... 130 000 000 DM\n862 13-330  Abwasserreinigung ............................... .                                  280 000     380 000       461 965\nMehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei\nTitel 853 02 geleistet werden.\nVerpflichtungsermächtigung .............. 250 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1991 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 000 000 DM\nJahr 1992 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 000 000 DM\n862 14-629  Rationelle Energieverwendung                                                         150 000\nVerpflichtungsermächtigung                                          50 000 000 DM\nfällig Im Jahr 1991\nGesamtausgaben      3 801 000   3 668 000\nAbschluß\nZuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke ...... .                                10 000      10 000\nAusgaben für Investitionen ......................... .                             3 791 000   3 658 000\nGesamtausgaben      3 801 000   3 668 000","Nr. 62 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Dezember 1989                                 2469\nBundesgebiet {ohne Berlin)\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 681 01                                                       Zu Tit. 862 12\nDie Bundesregierung hat der amerikanischen Stiftung „The German      Die Mittel können für die Errichtung und Einrichtung von Anlagen\nMarshall Fund of the United States - A Memorial to the Marshall      zur Abfallwirtschaft und Abfallverwertung zur Verfügung gestent\nPlan\" zugesagt, die seit 1972 gewährte Dankesspende von jährlich     werden.\n10 000 000 DM für weitere zehn Jahre (1987 bis 1996) zu gewäh-\n200 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nren. Die Stiftung fördert durch Zuschüsse an Einzelpersonen und\nermächtigung zugesagt\nOrganisationen innerhalb und außerhalb der USA Forschungs- und\nStudienprogramme, die dem Verständnis und der Lösung bestimm-\nter nationaler und internationaler Probleme moderner Industrie-      Verpflichtungsermächtigung:\ngesellschaften dienen sollen. Die Hälfte der ab 1987 veranschlag-    Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Verpflich-\nten Mittel ist für Vorhaben der deutsch-amerikanischen Zusammen-     tungsermächtigung bis zur Höhe von 260 000 000 DM auf das\narbeit vorgesehen, die überwiegend in der Bundesrepublik durch-      Aufkommen der Jahre 1991 und 1992 erforderlich.\ngeführt werden.\nDie Zahlung der Dankesspende in Höhe des Ansatzes ist auf Grund\neiner Verpflichtungsermächtigung aus dem Jahr 1986 zugesagt.         Zu Tit. 862 13\nDie Mittel sind für den Bau von Abwasserreinigungsanlagen\nbestimmt. Aus dem Ansatz dürfen auch Regenüberlaufbecken und\nZu Titelgruppe 01                                                    Hauptsammler finanziert werden. 200 000 000 DM sind auf Grund\neiner früheren Verpflichtungsermächtigung zugesagt\nDie Ausgaben und die Verpflichtungsermächtigungen dürfen auch\nfür umweltfreundliche Produktionsanlagen verwendet werden .\nVerpflichtungsermächtigung:\nZur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Verpflich-\ntungsermächtigung bis zur Höhe von 250 000 000 DM auf das\nZu Tit. 862 11                                                       Aufkommen der Jahre 1991 und 1992 erforderlich.\nDie Mittel sollen der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur\nLuftreinhaltung sowie zur Reduzierung von Lärm, Geruch und\nErschütterungen, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen      zu  Tit. e,s2 14\nder gewerblichen Wirtschaft, dienen.\nDie Mittel sind für Maßnahmen zur Energieeinsparung, rationellen\n270 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-         Energieverwendung bzw. .zum Einsatz regenerativer Energien\nermächtigung zugesagt.                                               bestimmt\nVerpflichtungsermächtigung:                                          Verpflichtungsermächtigung .:\nZur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahmen ist eine Verpflich-   Zur kontinuierlichen Fortführung der Maßnahme ist eine Verpflich-\ntungsermächtigung bis zur Höhe von 260 000 000 DM auf das            tungsermächtigung bis zur Höhe von 50 000 000 DM für 1991\nAufkommen der Jahre 1991 und 1992 erforderlich.                      erforderlich.","2470                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\nKap.2\nBetrag     Betrag\nTitel                                                                                             Ist-Ergebnis\nfür        für\nund                        Zweckbestimmung                                    1990       1989\n1988\nFunktion\n1000 DM    1000 DM      1000 DM\n1                                   2                                         3          4            5\nAusgaben\nIn Anbetracht der besonderen politischen Lage Berlins\nkönnen im Rahmen der veranschlagten Mittel Finanzierungs-\nhilfen gewährt oder Beteiligungen übernommen werden, bei\ndenen die üblichen bankmäßigen und betriebswirtschaft-\nlichen Voraussetzungen nicht oder nicht in vollem Umfang\nvorliegen, die jedoch im Hinblick auf die politische Ziel-\nsetzung der Berlinhilfe gerechtfertigt erscheinen; Entspre-\nchendes gilt für die Übernahme von Gewährleistungen.\nDie im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel werden unter\nEinschaltung des zuständigen Hauptleihinstituts nach Maß-\ngabe von Einzelrichtlinien vergeben.\nTitelgruppen\nfitelgr. 01 Wirtschaftsförderung durch Bereitstellung von Investitions-\nund sonstigen Krediten ................................ .              (739 700)  (719 700)      (731 509)\n862 11-691  Investitionsdarlehen an Unternehmen ................. .                 720 000    680 000        725 008\nAus dem Ansatz dürfen bis zur Höhe von 20 000 000 DM Betriebs-\nmittelkredite geleistet werden.\nMehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei\nTit. 862 14 und Tit. 831 21 geleistet werden.\nEinsparungen bis zur Höhe von 20 000 000 DM dienen zur\nDeckung von Mehrausgaben bei Titel 862 14.\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . 250 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1991 bis zu ...... .                              170 000 000 DM\nJahr 1992 bis zu ..... .                                80 000 000 DM\n862 13--691 Umwandlung von Beteiligungen in Darlehen\nAusgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5\nTit. 133 02 geleistet werden.\n862 14-692  Förderung des Absatzes Berliner Erz.eugnisse .                           19 700     39 700          6 501\nEinsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei\nTitel 862 11 .\nMehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 20 000 000 DM durch\nEinsparungen bei Titel 862 11 geleistet werden.","Nr. 62 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Dezember 1989             2471\nBerlin\n. ------------------  ---------------------------------------\nErläuterungen\n--------- ----------------------------------------\n6\n--- -------------------------------------------------\nZu Tit. 862 11\nZur Durchführung von Investitionen der Berliner Wirtschaft sind\nFinanzierungshilfen in Form von zinsgünstigen Darlehen erforder-\nlich. Die veranschlagten Mittel sollen für\na) die Errichtung neuer Betriebe,\nb) die Erweiterung, Rationalisierung und Umstellung von Betrieben\nverwendet werden. Hierdurch soll zugleich dazu beigetragen wer-\nden, daß die Unternehmen insbesondere auch die erforderlichen\nUmweltschutzinvestitionen zügig durchführen können.\n240 000 000 DM sind auf Grund einer früheren Verpflichtungs-\nermächtigung zugesagt.\nVerpflichtungsermächtigung:\nZur kontinuierlichen Förderung der Berliner Wirtschaft ist eine Ver-\npflichtungsermächtigung auf das Aufkommen der Jahre 1991 und\n1992 bis zur Höhe von 250 000 000 DM erforderlich.\nZu Tit. 862 13\nBeteiligungen an Berliner Unternehmen können bei Fälligkeit\n(Ablauf der vereinbarten Laufzeit gemäß Beteiligungsvertrag) in\nERP-Darlehen umgewandelt werden.\n(Vgl. Einnahmen bei Kap. 5 Tit. 133 02)\nZu Tit. 862 14\nDie Mittel sind für die anteilige Finanzierung von Aufträgen von\nAuftraggebern außerhalb des Landes Berlin an gewerbliche Unter-\nnehmen im Land Berlin vorgesehen.","2472                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\nKap. 2\nBetrag      Betrag\nTitel                                                                                                             Ist-Ergebnis\nfür         für\nund                         Zweckbestimmung                                                                           1988\n1990        1989\nFunktion\n1000 DM     1000 DM       1000 DM\n2                                              3          4             5\nT1telgr. 02   Eigenkapitalfinanzierungsprogramm                                                   (20 000)    (20 000)          ( 691)\n831 21-69   i Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen\nRechten ....................................... .                                    20 000      20 000              691\nEinsparungen    dienen      zur     Deckung           von      Mehrausgaben   bei\nTit. 862 11.\n831 22-69 l   Erwerb von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen\nRechten durch Umwandlung bereits gewährter Darlehen ...\nAusgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei Kap. 5\nTit. 182 02 geleistet werden.\nTitelgr. 03   Wirtschaftsnahe Forschung und andere Fördermaßnahmen                                  (5 300)     (5 300)         (4 888)\n685 31-171    Wirtschaftsnahe Forschung                                                               2 800      2 800           2 388\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . .               2 800 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1991 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1 800 000 DM\nJahr 1992 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1 000 000 DM\n685 32-643    Ausstellungen, Messen und sonstige wirtschaftliche Förder-\nmaßnahmen .................................... .                                       2 500       2 500           2 500\nGesamtausgaben      765 000     745 000\nAbschluß\nZuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke                                           5 300      5 300\nAusgaben für Investitionen ................ .                                      759 700      739 700\nGesamtausgaben      765 000      745 000","Nr. 62 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Dezember 1989                                     2473\nBerlin\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 831 21                                                          -prüfung und die Physikalisch-Technische Bundesanstalt Berlin. Die\nAbwicklung des Programms obliegt dem Senator für Wirtschaft und\nDas ERP-Sondervermögen kann Beteiligungen an Berliner Unter-            Arbeit, Berlin, der insoweit als Treuhänder für das ERP-Sonder-\nnehmen vorübergehend erwerben, um deren Eigenkapital zu ver-            vermögen handelt.\nstärken.\nVerpflichtungsermächtigung:\nZu Tit. 831 22                                                          Die Förderung der wirtschaftsnahen Forschung in Berlin soll auch In\nForderungen aus ERP-Darlehen an Berliner Unternehmen können             den kommenden Jahren kontinuierlich fortgeführt werden. Damit\nin Beteiligungen umgewandelt werden, um das Kapital dieser Unter-       bereits 1990 Vorhaben begonnen werden können, für die erst in den\nnehmen dem ausgeweiteten Geschäftsumfang anzupassen (vgl.               Jahren 1991 und 1992 Mittel zur Verfügung zu stehen brauchen,\nEinnahme Kap. 5 Tit. 182 02)                                            sind Verpflichtungsermächtigungen bis zur Höhe von insgesamt\n2 800 000 DM erforderlich.\nZu Tit. 685 31\nDie Mittel (Zuschüsse und Zuweisungen) sind für die Förderung von\nZu Tit. 685 32\nForschungsvorhaben bestimmt, deren Ergebnisse erwarten lassen,\ndaß sie als Ausgangspunkt für die technische und wirtschaftliche        Die veranschlagten Zuschußmittel sind für Ausstellungen und\nEntwicklung verwendet werden können. Die geförderten For-               Messen vorgesehen, insbesondere für\nschungsvorhaben liegen insbesondere auf den Gebieten der Mate-          - die Übersee-Import-Messe „Partner des Fortschritts\",\nrialprüfung, des Meßwesens, der Elektronik, Umwelttechnik, Kom-\n- die Internationale Tourismus-Börse.\nmunikationstechnik und der Schiffbautechnik. Die Mittel werdeh\nWissenschaftlern, die ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Berlin        Darüber hinaus dürfen aus dem Titel in beschränktem Umfang\nhaben und in der Regel Angehörige einer wissenschaftlichen Insti-       sonstige wirtschaftliche Fördermaßnahmen finanziert werden, die\ntution in Berlin sind, über diese Institution zur Verfügung gestellt;   sowohl den Interessen Berlins als auch denen der Vereinigten\nhierzu gehören auch die Bundesanstalt für Materialforschung und         Staaten von Amerika dienen.","2474                                 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\nKap. 3\n---~----\nBetrag    Betrag\nTitel                                                                                          Ist-Ergebnis\nfür       für\nund                         Zweckbestimmung                                                        1988\n1990      1989\nFunktion\n1000 DM   1000 DM    1000 DM\n1                                     2                                      3         4           5\nAusgaben\n866 01-023 Finanzierungshilfe für Lieferungen und Leistungen in\nEntwicklungsländer (Exportfonds II) ................... .             120 000   155 000          1 026\nEinsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei Kap. 1\nTit. 862 01 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung kleiner und\nmittlerer Unternehmen für Darlehen für Vorhaben in regionalen\nFördergebieten.\nVerpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . 120 000 000 DM\ndavon fällig:\nJahr 1991 bis zu ..                                   30 000 000 DM\nJahr 1992 bis zu ..                                   90 000 000 DM\nGesamtausgaben       120 000   155 000\nAbschluß\nAusgaben für Investitionen ................... .                      120 000   155 000","Nr. 62     Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Dezember 1989                                   2475\nExportfinanzierung\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 866 01                                                      durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zu einem Gesamt-\nvolumen von 2 000 000 000 DM verstärkt werden (Exportfonds 1)\nDie Darlehen, die überwiegend auf Grund früherer Verpflichtungs-\nEinzelheiten vgl. dazu ERP-Wirtschaftsplangesetz 1981 - BGBI. 1\nermächtigungen zugesagt sind, dienen der Finanzierung von Liefe-    S. 745 - (Erläuterungen zu Kap. 3 Tit. 866 01 ).\nrungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von\nInvestitionsgütern in Entwicklungsländer. Die Kreditanstalt für\nWiederaufbau verstärkt die ERP-Darlehen im Verhältnis 1 :3 mit      Verpf Iichtungsermächtigung:\nMitteln, die sie auf dem Geld· und Kapitalmarkt beschafft.\nMit der Verpflichtungsermächtigung von 120 000 000 DM (davon\nFür denselben Verwendungszweck stehen auf Grund früher              30 000 000 DM für 1991 und 90 000 000 DM für 19·92) soll eine\ngewährter Darlehen weitere ERP-Mittel in Höhe von ursprünglich      kontinuierliche Förderung der langfristigen Exportgeschäfte mit den\n500 000 000 DM zur Verfügung, die revolvierend eingesetzt und       Entwicklungsländern sichergestellt werden.","2476                               Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\nKap. 4\nBetrag      Betrag\nTitel                                                                                          Ist-Ergebnis\nfür         für\nund                    Zweckbestimmung                                   1990        1989\n1988\nFunktion\n1000 DM     1000 DM       1000 DM\n1                                2                                       3           4             5\nAusgaben\n531 01-013  Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und Unter-\nsuchungen ..................................... .                       300         300            102\n671 01-680  Bearbeitungsgebühren ............................ .                   1 100       1100             737\n575 01-928  Verzinsung der Kredite ............................ .             681 600     600 600         429 916\n870 01-680  Inanspruchnahme aus Gewährleistungen ............. .                  5 000       5 000          1 468\nGesamtausgaben           688 000     607 000\nAbschluß\nSächliche Ausgaben .............................. .                   1 400       1 400\nZinskosten ..................................... .                681 600     600 600\nAusgaben für Investitionen ......................... .                5 000       5 000\nGesamtausgaben           688 000     607 000","Nr. 62 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Dezember 1989                                  2477\nSonstige Ausgaben\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 531 01                                                          Berliner Industriebank AG zu zahlen sind. Aus dem Ansatz können\nauch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten gezahlt werden.\nMit diesen Mitteln sollen insbesondere Maßnahmen der Öffentlich-\nkeitsarbeit finanziert werden, die mit der Verwaltung des ERP-\nZu Tit. 575 01\nSondervermögens in Zusammenhang stehen. Hierzu gehört die\njährliche ERP-Broschüre, in der über Tätigkeit und Programme des        Der Betrag ist für die Verzinsung der aufgenommenen Kredite\nERP-Sondervermögens berichtet wird. Darüber hinaus können für           vorgesehen. Aus diesem Ansatz können auch Disagiokosten\ndie zweckmäßige und wirksame Verwendung der ERP-Mittel Unter-           gezahlt werden.\nsuchungen und sonstige Erhebungen vorgenommen werden.\nZu Tit. 870 01\nDer Betrag ist für mögliche lnanspruchnahmen aus übernommenen\nZu Tit. 671 01                                                          Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen vorge-\nsehen.\nVeranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht\naus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die         Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt\n· Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen            sich aus § 5 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes.\nund sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen\nVon dem Gewährleistungsrahmen in Höhe von 700 Mio DM sind\naus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Hauptleih-\n500 Mio DM für Rückbürgschaften des Bürgschaftsprogramms der\ninstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen\nDeutschen Ausgleichsbank für freie Berufe vorgesehen. Der Rest-\nübergegangenen Ford~rungen übertragen worden ist) sowie die\nbetrag steht für verschiedene Bürgschaften und sonstige Gewähr-\nGebühren, die für die Ubernahme und Verwaltung von Beteiligun-\nleistungen, insbesondere in Berlin, zur Verfügung.\ngen im Rahmen des Eigenkapitalfinanzierungsprogramms Berlin\n(vgl. Kap. 2 Tit. 831 21 und 22) und für die Bearbeitung von Krediten   Oie Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. 12. 1988\nzu erleichterten Bedingungen (vgl. Kap. 2 Tit. 862 13) an die           232,6 Mio DM.","2478                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\nKap. 5\nBetrag       Betrag\nTitel                                                                                                        Ist-Ergebnis\nfür          für\nund                         Zweckbestimmung                                                                      1988\n1990         1989\nFunktion\n1000 DM      1000 DM        1000 DM\n1                                          2                                          3            4             5\nEinnahmen\n119 01-680  Rückflüsse, Erlöse und Erträge aus Zuschüssen                                         30           30              46\n119 02-680  Stundungs-, Verzugszinsen u. a..................... .                                100          100              95\n119 99-680  Vermischte Einnahmen ........................... .                                   200          100          1 020\n121 01-853  Erträge aus Beteiligungen ......................... .                              3 520        3 721          2 652\n121 02-691  Erträge aus Beteiligungen im Rahmen der Eigenkapital-\nfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .......... .        2 000        2 300          1 996\n133 01-691  Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen im Rahmen\nder Eigenkapitalfinanzierung ....................... .                                                         2 000\n(ohne Umwandlung von Beteiligungen in Darlehen)\n133 02-691  Einnahmen aus der Umwandlung von Beteiligungen in\nDarlehen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ........... .\nDie Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2\nTit. 862 13.\n133 03-691  Rückflüsse aus der Konsolidierung bei Beteiligungen ..... .                                                   44 842\n133 04-872  Erlös aus der Veräußerung von Forderungen ........... .                                       53 246          53 000\n141 01-680  Vergütungen für die Übernahme von Gewährleistungen .. .                               50           50              65\n141 02-680  Rückflüsse aus         der      Inanspruchnahme               aus  Gewähr-\nleistungen .....                                                                                                 328\n162 01-691  Zinsen aus Darlehen ............................. .                          1 042 940    1 010 240          945 797\n162 03-872  Sonstige Zinsen ................................. .                              12 000       12 000          10 158\n182 01-691  Tilgung von Darlehen ............................. .                         2 936 160    2 923 213        3 641 792\n(ohne Umwandlung von Darlehen in Beteiligungen)\n182 02-691  Einnahmen aus der Umwandlung von Darlehen in Betei-\nligungen . . . . . .    . .............................. .\nEinnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Kap. 2\nTit. 831 22.\n325 02-928  Einnahmen aus Krediten                                                       1 377 000    1 170 000          257 000\nGesamteinnahmen     5 374 000    5 175 000\nAbschluß\nVerwaltungseinnahmen ........................... .                                    50           50\nÜbrige Einnahmen          .............................. .                   5 373 950    5 174 950\nGesamteinnahmen     5 374 000    5 175 000","Nr. 62 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Dezember 1989                                                     2479\nEinnahmen\nErläuterungen\n6\nZu Tit. 119 01                                                     Zu Tit. 141 01\nDie Empfänger von ERP-Zuschüssen sind verpflichtet, Erlöse aus     Für die Übernahme von Gewährleistungen ist grundsätzlich eine\ndem Verkauf unbrauchbar oder entbehrlich gewordener Geräte,        Vergütung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen.\nAusstattungsgegenstände und dergleichen sowie Reingewinne aus\nder Verwertung von Forschungsergebnissen (Lizenzgebühren           Zu Tit. 162 01\nusw.) teilweise an das ERP-Sondervermögen abzuführen.\nVeranschlagt sind Zinsen:\na) Kreditanstalt für Wiederaufbau ......... .                       530 900 000 DM\ndavon: Exportfinanzierung ....... .                             (59 300 000 DM)\nZu Tit. 119 02                                                                 von Gemeinden ......... .                               (24 300 000 DM)\nDer Betrag ist geschätzt.                                          b) Berliner Industriebank AG ........ .                             104 040 000 DM\nc) Deutsche Ausgleichsbank ....... .                                404 000 000 DM\nd) Sonstige ...................... .                                  4 000 000 DM\nZu Tit. 119 99                                                                                                                       1 042 940 000 DM\nDer Betrag ist geschätzt.\nZu Tit. 162 03\nVeranschlagt sind Zinsen aus Guthaben und Sammelkonten\nZu Tit. 121 01\nZu Tit. 182 01\nVeranschlagt ist die Zahlung einer Dividende aus der Beteiligung\n(44,2 Mio DM) und aus Genußrechten (40 Mio DM) an der Berliner     Veranschlagt sind Tilgungen:\nIndustriebank AG.                                                  a) Kreditanstalt für Wiederaufbau .......... 1 489 000 000                      DM\ndavon: Exportfinanzierung ............. (121 100 000                        DM)\nvon Gemeinden . . . . . . . . . . . . . . . ( 100 300 000            DM)\nb) Berliner Industriebank AG . . . . . . . . . . . . . . 547 160 000            DM\nZu Tit. 121 02\nc) Deutsche Ausgleichsbank . . . . . . . . . . . . . . 882 000 000              DM\nVeranschlagt sind Erträge aus Beteiligungen, die im Rahmen des     d) Sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .    18 000 000 DM\nEigenkapitalfinanzierungsprogramms übernommen worden sind.\n2 936 160 000 DM\nZu Tit. 325 02\nZu Tit. 133 04\nGemäß § 2 Abs. 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz 1990 können Geld-\nDie vierte und letzte Rate in Höhe von 53,246 Mio DM für           mittel im Wege des Kredits beschafft werden. Die Veranschlagung\ndie Übertragung einer Forderung gegen das Land Berlin an den       der Netto-Kreditaufnahme entspricht der Vorschrift des§ 15 Abs. 1\nBundeshaushalt wurde 1989 fällig.                                  Satz 2 BHO (vgl. im übrigen Finanzierungsübersicht Teil II Nr 4)","2480                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\nAbschluß\n~~\n--·-··-·                     -----~------\ndavon entfallen auf\nZuweisungen\nsächliche         Zins-               und               In-\nKap.          Bezeichnung             Einnahmen       Ausgaben\nAusgaben         kosten        Zuschüsse für       vestitionen\nlfd. Zwecke\n1000 DM        1 000 DM        1 000 DM        1000 DM            1000 DM          1 000 DM\nBundesgebiet\n(ohne Berlin) ........                          3 801 000                                            10 000        3 791 000\n2     Berlin ..............                              765 000                                             5 300           759 700\n3     Exportfinanzierung ...                             120 000                                                             120 000\n4     Sonstige Ausgaben ...                             688 000          1 400         681 600                                  5 000\n5     Einnahmen . . . . . . . . .      5 374 000\n5 374 000      5 374 000          1 400         681 600             15 300        4 675 700\nZu Kap. 1 - Titel 862 01 - Ausgaben -\nIst-Ergebnis 1988 in 1 000 DM\nFunktion\n634                 Verarbeitende Industrie ......................................... .                             211 543\n635                 Handwerk und Kleingewerbe ..................................... .                               772 521\n641                 Handel ...................................................... .                                 473 139\n65C                 Fremdenverkehr ............................................... .                                 102 432\n670                 Sonstige Dienstleistungen ....................................... .                              136 519\n680                 Sonstige Bereiche                                                                                115 765\nZonenrandgebiet\n691                 Betrieb! iche Investitionen                                                                     699 510\nSumme                  2511 429","Nr. n2 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Dezember 1989                                     2481\nAnlage\nÜbersicht über die Verpflichtungsermächtigungen\nKapitel                                                                         a) aus                       Jahr\nTitel                Zweckbestimmung                                              Vorjahren    1990    1991        1992 1993 ff.\nb) neu\nin Mio DM\nKap. 1\na      712,0\n862 01    Kleine und mittlere Unternehmen . ,,                   ,,  ,,   ,, ..\nb              683,0\na       15,0    10,0\n862 03    Seehafenbetriebe . . . . . . . . ....               '\"    ,,    . ,, ,,\nb                5,0        10,0\na       35,0    15,0\n853 02    Investitionen von Gemeinden ...........\nb\na      270,0   145,0\n862 11    Luftreinhaltung ........                . . ,, ,,  ,, ,,  .. ..\nb              130,0       130,0\na      200,0    80,0        50,0\n862 12    Abfallwirtschaft ..........               ....        \",,      ,,  ..\nb              130,0       130,0\n86213     Abwasserreinigung .....................\na      200,0   100,0        45,0\nb              130,0       120,0\n862 14    Rationelle Energieverwendung .........\na\nb               50,0\n681 01    Dankesspende .....................\na       10,0    10,0        10,0   40,0\nb\nKap. 2\na      240,0    80,0\n862 11    1nvestitionskred ite . . . . ,,  ' ,, ....     \"   .  \"   .   ,,   . .          b              170,0        80,0\na        2,8     1,0\n685 31    Wirtschaftsnahe Forschung             . . .. .. ...       \"\nb                1,8         1,0\n~\nKap. 3\n866 01    Finanzierungshilfe für Lieferungen in                                           a      120,0   150,0       180,0\nEntwicklungsländer ... ,,        \"\"   . . . ...\"               \"   \".           b               30,0        90,0\na    1 804,8   591,0       285,0   40,0\nSumme\nb            1 329,8       561,0","2482                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\nTeil II\nFinanzierungsübersicht\nTeil 1\nERP-Sondervermögen\nBetrag für\n1990                   1989\n1000 DM\nErmittlung des Finanzierungssaldos\n1 . Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . ................................... .            5 374 000              5 175 000\n(ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen\nan Rücklagen und Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen\nFehlbetrages)\n2'. Einnahmen .............................................. .                            3 997 000              4 005 000\n(ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Einnahmen aus\nkassenmäßigen Überschüssen)\n3   Finanzierungssaldo ....................................... .                          1 377 000              1 170 000\nZusammensetzung des Finanzierungssaldos\n4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt\n4.1 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt ................... .                      2 577 000              2 370 000\n4.2 Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt .. .                                  1200000                1 200 000\nSaldo .................................................. .                            1377000                1 170 000\n5 Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen ................... .\n6   Finanzierungssaldo . . . . . . . . . . ............................ .                 1377000                1 170 000","Nr. 62 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Dezember 1989                        2483\nTeil III\nKreditfinanzierungsplan\nTeil 1\nERP-Sondervermögen\nBetrag für\n1990                   1989\n1000 DM\n1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt\n1. 1 langfristig ............................................ .             1 810 000              1 650 000\n1 .2 kurzfristig ............................................ .               767 000                720 000\nSumme 1.          2 577 000              2 370 000\n2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt\n(einschl. Umschuldung)\n2. 1 Tilgung langfristiger Schulden ............................ .             855 000                800 000\n2.2 Tilgung kurzfristiger Schulden ............................ .              345 000                400 000\nSumme 2.          1200000                1200000\n3. Saldo aus 1. und 2.\nim ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte\nNetto-Neuverschuldung am Kreditmarkt                                         1 377 000              1 170 000","2484                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgar;tg 1989, Teil 1\nAnlage\nNachweisung des ERP-Sondervermögens\n1.. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen\nAktiva:\nStand              Stand\nam 31. 12. 1988      am 31. 12. 1987\nDM                 DM\nA. Bankguthaben (Einlagen bei der Deutschen Bundesbank) ...... .                  122. 365 628,98      23 861 156, 17\nB. Darlehensforderungen ................................. .                   20 971 153 194,12    20 232 004 445,82\nC. Sonstige Forderungen\n1. Zins-, Provisions- und Gewinnertragsforderungen ........... .              295 532 204,51      298 998 773,21\n2. Tilgungsforderungen ................................. .                    658 659 493, 90     826 851 554,01\n3. Forderungen aus dem Verkauf von Forderungen ............ .                   53 245 837, 11    106 245 837,11\n4. Regreßforderungen .................................. .                        6 684 683,41       6 684 683,41\n5. Andere Forderungen                                                              635 822,83         608 252,47\nD. Beteiligungen\n1. Kreditanstalt für Wiederaufbau .......................... .                  90 000 000,-       90 000 000,-\n2. Deutsche Ausgleichsbank                                                      28 000 000,-       28 000 000,-\n3. Berliner Industriebank AG\na) Grundkapital                                                              44 200 000,-       44 200 000,-\nb) Genußkapital                                                              40 000 000,-       40 000 000,-\n4. Beteiligung an Berliner Unternehmen im Rahmen des Eigen-\nkapitalfinanzierungsprogramms ......................... .                  211 680 000,-       215 488 900,-\n22 522 156 864,86    21 912 943 602,20\n2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1988\nDarlehen\n- Bundesgebiet (ohne Berlin) ............................................ .                            5 160 245,66 DM\n- Berlin ............................................................. .                                 899 679,50 DM\nZinsen\n- Bundesgebiet (ohne Berlin) ............................................ .\n- Berlin ............................................................. .                                  28107,69 DM\nBeteiligungen\n- EKF-Beteiligungen Berlin .............................................. .                            2 500 000,- DM\n- Dividenden aus EKF-Beteiligungen ...................................... .                              105 209,80 DM\n8 693 242,65 DM","Nr. 62 -- Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Dezember 1989                   2485\nnach dem Stand vom 31 . Dezember 1988\nPassiva:\nStand             Stand\nam 31 . 12. 1988  am 31. 12. 1987\nDM                 DM\nA. Vermögensbestand ........................................... .              16 552 156 864,86 15 999 943 602,20\nB.. Verbindlichkeiten\n1. längerfristige Kredite ........................................ .        5 970 000 000,-   5 713 000 000,-\n2. kurzfristige Kreditre ........................................... .                          200 000 000,-\n22 522 156 864,86 21 912 943 602,20\nVerpflichtungen aus Gewährleistungen ........................... .            232 594 353,94    27 4 073 965,40"]}