{"id":"bgbl1-1989-62-14","kind":"bgbl1","year":1989,"number":62,"date":"1989-12-30T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/62#page=103","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1989-62-14/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1989/bgbl1_1989_62.pdf#page=103","order":14,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 44","page":2563,"pdf_page":103,"num_pages":1,"content":["Nr. 62 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 30. Dezember 1989                                                                                2563\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 44, ausgegeben am 23. Dezember 1989\nTag                                                                   1n halt                                                                                    Seite\n4. 12. 89       Bekanntmachung des deutsch-srilankischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit                                                                  1073\n5. 12. 89      Bekanntmachung des deutsch-kamerunischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . .                                                       1075\n7. 12. 89       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über den internationalen\nWarentransport mit Carnets-TIR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         1077\n18. 12. 89      Bekanntmachung der Ändenmg der Anwendungsbedingungen des FS-Streckengebührensystems\nnach dem Internationalen Ubereinkommen über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt\n„EUROCONTROL\" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     1078\nAbschlußhinweis ................................................... .                                                                                1083\nPreis dieser Ausgabe: 3,35 DM (2,35 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,35 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nvom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende\nim Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nBundesanzeiger                                     Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung\nSeite          (Nr.                    vom)                 lnkrafttretens\n13. 12. 89      Verordnung Nr. 13/89 über die Festsetzung von Entgelten für\nVerkehrsleistungen der Binnenschiffahrt                                                5833           (239          21     12. 89)                   1. 1. 90\n9500-4-6-4"]}