{"id":"bgbl1-1989-61-3","kind":"bgbl1","year":1989,"number":61,"date":"1989-12-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/61#page=46","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1989-61-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1989/bgbl1_1989_61.pdf#page=46","order":3,"title":"Bekanntmachung von Änderungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages","law_date":"1989-12-18T00:00:00Z","page":2442,"pdf_page":46,"num_pages":1,"content":["2442                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\nBekanntmachung\nvon Änderungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages\nVom 18. Dezember 1989\nDer Deutsche Bundestag hat seine gemäß Artikel 40               eine Aussprache darüber im Bundestag stattfinden\nAbs. 1 des Grundgesetzes beschlossene Geschäftsord-               kann.\"\nnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli\n1980 (BGB!. 1 S. 1237), zuletzt geändert laut Bekannt-\nmachung vom 28. Juni 1988 (BGB!. 1 S. 1009), durch            6. § 57 wird wie folgt geändert:\nBeschluß vom 13. Dezember 1989 wie folgt geändert:                a) An Absatz 1 wird folgender Satz 2 angefügt:\n„Jedes Mitglied des Bundestages soll grundsätzlich\n1. § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 erhält folgende Fassung:                  einem Ausschuß angehören.\"\n„Die Einberufung obliegt dem Präsidenten. Er muß ihn           b) An Absatz 2 wird folgender Satz 2 angefügt:\neinberufen, wenn eine Fraktion oder fünf vom Hundert\nder Mitglieder des Bundestages es verlangen.\"                     „Der Präsident benennt fraktionslose Mitglieder des\nBundestages als beratende Ausschußmitglieder.\"\n2. § 13 wird wie folgt geändert:                                  c) Folgender neuer Absatz 4 wird angefügt:\na) Absatz 1 erhält folgende Fassung:                                ,,(4) Zur Unterstützung der Mitglieder kann die\nTeilnahme eines Fraktionsmitarbeiters jeder Frak-\n,,(1) Jedes Mitglied des Bundestages folgt bei\ntion zu den Ausschußsitzungen zugelassen wer-\nReden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen\nden.\"\nseiner Überzeugung und seinem Gewissen.\"\nb) Absatz 2 erhält folgende Fassung:\n7. § 61 wird wie folgt geändert:\n,,(2) Die Mitglieder des Bundestages sind verpflich-\ntet, an den Arbeiten des Bundestages teilzuneh-            a) An Absatz 1 wird folgender Satz 2 angefügt:\nmen. An jedem Sitzungstag wird eine Anwesen-                  „Die Tagesordnung soll den Ausschußmitgliedern in\nheitsliste ausgelegt, in die sich die Mitglieder des          der Regel drei Tage vor der Sitzung zugeleitet wer-\nBundestages einzutragen haben. Die Folgen der                 den.\"\nNichteintragung und der Nichtbeteiligung an einer\nb) Absatz 2 erhält folgende Fassung:\nnamentlichen Abstimmung ergeben sich aus dem\nGesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder               ,,(2) Der Ausschuß kann die Tagesordnung mit\ndes Deutschen Bundestages (Abgeordr.etenge-                   Mehrheit ändern, erweitern kann er sie nur, wenn\nsetz).\"                                                       nicht eine Fraktion oder ein Drittel der Ausschuß-\nmitglieder widerspricht.\"\n3. In § 31 Abs. 1 wird nach Satz 1 folgender Satz 2\nangefügt:                                                  8. § 69 wird wie folgt geändert:\n„Der Präsident erteilt das Wort zu einer Erklärung in der      a) Absatz 3 Satz 3 erhält folgende Fassung:\nRegel vor der Abstimmung.\"\n„In besonderen Fällen soll der Ausschuß auch\nandere Mitglieder des Bundestages zu seinen Ver-\n4. § 32 wird wie folgt geändert:\nhandlungen mit beratender Stimme hinzuziehen\na) Nach Satz 1 wird folgender Satz 2 angefügt:                    oder zulassen.\"\n,,Der Anlaß ist ihm bei der Wortmeldung mitzutei-          b) In Absatz 6 wird das Wort „ausschließlich\" ge-\nlen.\"                                                         strichen.\nb) Satz 2 wird Satz 3 und erhält folgende Fassung:\n„Die Erklärung darf nicht länger als fünf Minuten      9. In Anlage 4 Ziffer II Nr. 9 werden die Worte „kann\ndauern.\"                                                   ausnahmsweise\" durch das Wort „soll\" ersetzt.\n5. § 56 Abs. 4 Satz 1 erhält folgende Fassung:\n,,Die Enquete-Kommission hat ihren Bericht so recht-          Die Änderungen der Geschäftsordnung des Deutschen\nzeitig vorzulegen, daß bis zum Ende der Wahlperiode        Bundestages treten am 1 . Januar 1990 in Kraft.\nBonn, den 18. Dezember 1989\nDie Präsidentin\ndes Deutschen Bundestages\nRita Süssmuth"]}