{"id":"bgbl1-1989-57-5","kind":"bgbl1","year":1989,"number":57,"date":"1989-12-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/57#page=9","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1989-57-5/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1989/bgbl1_1989_57.pdf#page=9","order":5,"title":"Dritte Verordnung zur Änderung der Zweiten Datenerfassungs-Verordnung","law_date":"1989-12-05T00:00:00Z","page":2117,"pdf_page":9,"num_pages":16,"content":["Nr. 57 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Dezember 1989                                 2117\nDritte Verordnung\nzur Änderung der zweiten Datenerfassungs-Verordnung\nVom 5. Dezember 1989\nAuf Grund des                                             Abs. 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988 (BGBI. 1\n- durch Artikel 1 Nr. 5 des Gesetzes vom 20. Dezember        S. 2343), wird wie folgt geändert:\n1988 (BGBI. 1 S. 2330) eingefügten § 28 c,\n1. In § 1 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte „der§§ 317,\n- durch Artikel 1 Nr. 2 des Gesetzes vom 6. Oktober 1989\n317 a, 1400 Abs. 1, §§ 1401 und 1401 b der Reichs-\n(BGBI. 1S. 1822) eingefügten § 106 des Vierten Buches\nversicherungsordnung, des § 122 Abs. 1 und der\nSozialgesetzbuch (Artikel I des Gesetzes vom\n§§ 123, 123 b des Angestelltenversicherungsgeset-\n23. Dezember 1976, BGBI. 1 S. 3845),\nzes, des § 141 c des Reichsknappschaftsgesetzes,\n- durch Artikel 1 § 1 Nr. 25 des Gesetzes vom 16. Okto-          der §§ 1O und 178 des Arbeitsförderungsgesetzes\nber 1972 (BGBI. 1 S. 1965) eingefügten und durch Arti-        und des § 61 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die\nkel 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 1986                Krankenversicherung der Landwirte\" durch die Worte\n(BGBI. 1 S. 2586) neugefaßten § 1325 Abs. 5,                  ,,der §§ 28 a, 102 bis 104 des Vierten Buches Sozial-\n- durch § 83 Nr. 68 des Gesetzes vom 10. August 1972             gesetzbuch, des § 1401 b der Reichsversicherungs-\n(BGBI. 1S. 1433) eingefügten und durch Artikel 1 Nr. 60       ordnung, des § 123 b des Angestelltenversicherungs-\nBuchstabe a des Gesetzes vom 22. Dezember 1983                gesetzes, des § 141 c des Reichsknappschaftsgeset-\n(BGBI. 1 S. 1532) geänderten § 1401 b Abs. 1 Satz 3,          zes und des § 27 Abs. 2 des Zweiten Gesetzes über\ndie Krankenversicherung der Landwirte\" ersetzt.\n- durch Artikel 1 § 1 Nr. 21 des Gesetzes vom 28. Juli\n1969 (BGBI. 1 S. 956) eingefügten § 1414 a Abs. 2 der\n2. § 2 wird wie folgt geändert:\nReichsversicherungsordnung in der im Bundesgesetz-\nblatt Teil III, Gliederungsnummer 820-1, veröffentlichten     a) Absatz 1 wird wie folgt gefaßt:\nbereinigten Fassung,\n. ,,(1) Meldungen nach den §§ 2 a bis 6 a sind zu\n- durch Artikel 1 § 2 Nr. 25 des Gesetzes vom 16. Okto-              erstatten für\nber 1972 (BGBI. 1 S. 1965) eingefügten und durch Arti-\n1. Beschäftigte, die kranken- oder rentenversiche-\nkel 2 Nr. 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 1986\nrungspflichtig oder beitragspflichtig nach dem\n(BGBI. 1 S. 2586) neugefaßten § 104 Abs. 5,\nArbeitsförderungsgesetz sind,\n- durch § 84 Nr. 3 des Gesetzes vom 10. August 1972\n2. Beschäftigte, für die Beitragsanteile zur Ren-\n(BGBI. 1S. 1433) eingefügten und durch Artikel 2 Nr. 34\ntenversicherung zu entrichten sind,\nBuchstabe a des Gesetzes vom 22. Dezember 1983\n(BGBI. 1 S. 1532) geänderten § 123 b Abs. 1 Satz 3,               3. Beschäftigte, die nur nach § 169 c Nr. 1 des\nArbeitsförderungsgesetzes beitragsfrei sind,\n- durch Artikel 1 § 2 Nr. 18 des Gesetzes vom 28. Juli\n1969 (BGBI. 1 S. 956) eingefügten § 136 a Abs. 2 des              4. geringfügig Beschäftigte,\nAngestelltenversicherungsgesetzes in der im Bundes-               5. Personen, für die ein anderer wie ein Arbeit-\ngesetzblatt Teil 111, Gliederungsnummer 821-1, veröf-                   geber Beiträge entrichtet,\nfentlichten bereinigten Fassung,\nsoweit sie nicht nach § 109 Abs. 1 und 3 des\n- durch Artikel 1 § 3 Nr. 20 des Gesetzes vom 16. Okto-              Vierten Buches Sozialgesetzbuch von den Meldun-\nber 1972 (BGBI. 1 S. 1965) eingefügten und durch Arti-            gen ausgenommen sind. Als Arbeitgeber gelten\nkel 3 des Gesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBI. 1                 auch Personen, die wie Arbeitgeber Beiträge ent-\nS. 2586) neugefaßten § 108 h Abs. 5,                              richten. Personen nach Satz 1 Nr. 5 stehen\n- durch Artikel 1 § 3 Nr. 4 des Gesetzes vom 28. Juli 1969           Beschäftigten gleich.\"\n(BGBI. 1 S. 956) eingefügten § 141 b Abs. 2,\nb) Dem Absatz 2 wird angefügt:\n- durch § 85 Nr. 3 des Gesetzes vom 10. August 1972\n,,Satz 2 bis 6 gilt nicht für geringfügig Beschäftigte.\"\n(BGBI. 1S. 1433) eingefügten und durch Artikel 3 Nr. 40\nBuchstabe a des Gesetzes vom 22. Dezember 1983                c) Absatz 3 wird wie folgt gefaßt:\n(BGBI. 1 S. 1532) geänderten § 141 c Abs. 1 Satz 2 des\nReichsknappschaftsgesetzes in der im Bundesgesetz-                   ,,(3) Die Meldungen sind für Beschäftigte an die\nKrankenkasse zu erstatten, die den Gesamtsozial-\nblatt Teil III, Gliederungsnummer 822-1, veröffentlichten\nbereinigten Fassung,                                              versicherungsbeitrag einzieht. Für mehrfach versi-\ncherungspflichtig Beschäftigte sind auch die Kon-\nwird auch in Verbindung mit Artikel 8 Abs. 2 des Gesetzes            trollmeldung und die Sofortmeldung an die Kran-\nvom 20. Dezember 1988 (BGBI. 1 S. 2343) verordnet:                   kenkasse zu erstatten, die nach den Regelungen\nder Krankenversicherung für Mehrfachbeschäftigte\nArtikel 1                                zuständig ist. Für geringfügig oder mehrfach\ngeringfügig Beschäftigte sind die Meldungen an die\nDie Zweite Datenerfassungs-Verordnung vom 29. Mai                  Krankenkasse zu erstatten, die bei Versicherungs-\n1980 (BGBI. 1 S. 593), zuletzt geändert durch Artikel 8              pflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung in","2118                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\nder jeweiligen Beschäftigung zuständig wäre. Kon-             geringfügigen Beschäftigung ist innerhalb einer\ntrollmeldungen oder Sofortmeldungen, die an eine              Woche nach ihrem Ende zu melden.\"\nnicht zuständige Krankenkasse erstattet wurden,\nb) Folgender Satz wird angefügt:\nsind von dieser an die zuständige Krankenkasse\nweiterzuleiten.\"                                             „Die Meldung für geringfügig Beschäftigte ist auf\neinem Vordruck nach der Anlage 1a zu erstatten.\"\n3 Nach § 2 wird eingefügt:\n,,§ 2 a                        7. Dem § 5 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:\nKontrollmeldung                        ,,Geringfügig Beschäftigte sind nicht zu melden.\"\n(1) Die Nichtvorlage des Sozialversicherungsaus-\nweises ist unverzüglich nach Ablauf des dritten Tages     8. Dem § 6 wird angefügt:\nnach Beginn der Beschäftigung auf einem Vordruck\n,,(4) Die Absätze 1 bis 3 s_ind für geringfügig Beschäf-\nnach der Anlage 1 a zu melden. Bei Erstattung einer\ntigte nicht anzuwenden.\"\nSofortmeldung ist die Kontrollmeldung zusammen mit\nder Sofortmeldung auf einem Vordruck nach der\nAnlage 1 a spätestens am Tag des Beginns der              9. § 6 a Abs. 1 wird wie folgt geändert:\nBeschäftigung unverzüglich zu erstatten. Erfolgt inner-      a) In Satz 1 werden die Worte ,,(§ 385 Abs. 1a der\nhalb der Frist des Satzes 1 oder 2 eine Anmeldung,                Reichsversicherungsordnung)\" durch die Worte\nkann die Kontrollmeldung zusammen mit dieser                      ,,(§ 227 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)\"\nMeldung auf einem Vordruck nach der Anlage 2,                     ersetzt.\nersatzweise auf einem Vordruck nach der Anlage 4\nund für geringfügig Beschäftigte auf einem Vordruck          b) In Satz 2 werden die Worte,,(§ 385 Abs. 1a Satz 5\nnach der Anlage 1 a erstattet werden.                             der Reichsversicherungsordnung)\" durch die\nWorte ,,(§ 227 Abs. 4 Satz 1 des Fünften Buches\n(2) Arbeitgeber, die die Daten der Beschäftigten in\nSozialgesetzbuch)\" ersetzt.\nLohn- und Gehaltsunterlagen maschinell führen und\nnach der Zweiten Datenübermittlungs-Verordnung zur\nDatenübermittlung zugelassen sind, können die Kon-       10. § 8 wird wie folgt geändert:\ntrollmeldungen innerhalb der Frist des Absatzes 1            a) In Absatz 1 wird die Nummer 3 wie folgt gefaßt:\nSatz 1 mit dem Inhalt des Vordrucks nach der Anlage\n1 a maschinell ausdrucken und nach dieser Verord-                 ,,3. ,,Kontrollmeldung: ja\".\nnung erstatten.\"                                                        Bei Verwendung eines Vordrucks zur Anmel-\ndung nach § 3 ist ein „X\" einzutragen.\"\n4. Nach § 2 a wird eingefügt:\nb) Absatz 5 wird wie folgt geändert:\n,,§ 2 b\nSofortmeldung                               aa) In Satz 1 Nr. 3 werden nach dem Wort „ist\"\ndie Worte „dem Sozialversicherungsausweis\nFür Beschäftigte im Baugewerbe, im Schausteller-                     oder\" eingefügt.\ngewerbe und im Gebäudereinigungsgewerbe sowie\nfür Beschäftigte von Unternehmen, die sich am Auf-                bb) In Satz 2 wird nach dem Wort „einer\" das Wort\nund Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,                      ,,versicherungspflichtigen\" eingefügt.\nist der Beginn der Beschäftigung spätestens am Tag\ncc) In Satz 3 wird Nummer 9 wie folgt gefaßt:\ndes Beginns der Beschäftigung unverzüglich auf\neinem Vordruck nach der Anlage 1 a zu melden.                            ,,9. ,,Geburtsname\".\nErfolgt innerhalb der Frist des Satzes 1 eine Anmel-                         Ein Geburtsname ist nur einzutragen,\ndung nach § 3, ist die Sofortmeldung nach Satz 1 nicht                        wenn dieser von dem als Ehename\nzu erstatten.\"                                                                geführten Familiennamen abweicht.\"\n5. § 3 wird wie folgt gefaßt:                                   c) Folgender Absatz wird angefügt:\n,,§ 3                                  ,,(7) Bei Verwendung eines Vordrucks nach der\nAnmeldung                                 Anlage 1a ist bei der Meldung, die auf den jeweils\nzu meldenden Tatbestand zutrifft, ein „X\" einzutra-\nDer Beginn einer Beschäftigung ist innerhalb von               gen. Absatz 1 Nr. 1 und 7, Absatz 4 Nr. 1 und 2,\nzwei Wochen nach ihrem Beginn auf einem Vordruck                 Absatz 5 Nr. 1 und 3 gelten. Kann die Versiche-\nnach der Anlage 2, ersatzweise auf einem Vordruck                rungsnummer nicht angegeben werden, ist das\nnach der Anlage 4 zu melden. Der Beginn jeder                    Geburtsdatum unter entsprechender Anwendung\ngeringfügigen Beschäftigung ist innerhalb einer                  von Absatz 5 Nr. 2 anzugeben. Im übrigen gilt für\nWoche nach ihrem Beginn auf einem Vordruck nach                  das Ausfüllen des Vordrucks folgendes:\nder Anlage 1a zu melden.\"\n1. Wird der Vordruck als Sofortmeldung verwen-\n6 § 4 Abs. 1 wird wie folgt geändert:                                     det, gilt Absatz 2 Nr. 1. In das Feld „Mehrfach-\nbeschäftigt: ja\" ist ein „X\" einzutragen. In das\na) Satz 1 wird wie folgt gefaßt:                                      Feld „Geringfügige Beschäftigung: ja\" .Jst ein\n„Das Ende einer Beschäftigung ist innerhalb von                   „X\" einzutragen, sofern es sich um einen\nsechs Wochen nach ihrem Ende, das Ende jeder                      geringfügig Beschäftigten handelt.","Nr. 57 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Dezember 1989                                  2119\n2. Wird der Vordruck als Anmeldung oder Abmel-                 zubereiten und die Daten zur Vergabe einer Versi-\ndung für geringfügig Beschäftigte verwendet, ist          cherungsnummer unverzüglich an die Datenstelle\nin das zutreffende Feld ein „X\" einzutragen. In           zu übermitteln; nach Rückmeldung der Versiche-\ndas Feld „Beginn der Beschäftigung\" ist bei               rungsnummer erfolgt unverzüglich die Weiterlei-\neiner Anmeldung das Datum des Beginns der                 tung nach § 12 Abs. 3 und 4 a der Zweiten Daten-\nBeschäftigung, in das Feld „Ende der Beschäf-             übermittlungs-Verordnung. Absatz 4 Nr. 1 Satz 6\ntigung\" ist bei einer Abmeldung das Datum des              und 7 gilt. Den Meldungen ist der Kennbuchstabe\nEndes der Beschäftigung einzutragen. Absatz 2             OA zuzuordnen.\"\nNr. 1 Satz 2 gilt. Bei den Feldern „Geringfügig\nentlohnte Beschäftigung\", ,,Kurzfristige Be-       15. Dem § 14 Abs. 3 wird angefügt:\nschäftigung\" und „Mehrfachbeschäftigt: ja\" ist\nfür den zutreffenden Tatbestand ein „X\" einzu-         „Eine geringfügige Beschäftigung löst einen Wechsel\ntragen. Kann die deutsche Versicherungsnum-            in der Kontoführung nicht aus.\"\nmer nicht angegeben werden, sind außerdem\ndie für die Vergabe der Versicherungsnummer        16. § 18 wird wie folgt geändert:\nerforderlichen Angaben einzutragen; Absatz 5\nNr. 7 bis 10 gilt.\"                                    a) Die Überschrift wird wie folgt gefaßt:\n,,Sonderregelung\".\n11. § 9 wird wie folgt geändert:\nb) Absatz 1 wird wie folgt geändert:\na) Absatz 2 wird wie folgt geändert:\naa) In Satz 1 werden die Worte ,,§ 444 der Reichs-\naa) In Nummer 4 werden nach dem Wort „hin-\nversicherungsordnung\" durch die Worte ,,§ 199\nsichtlich\" die Worte „der Art der geringfügigen\ndes Fünften Buches Sozialgesetzbuch\"\nBeschäftigung\", und nach den Worten „des                        ersetzt.\nBeschäftigungsbeginns\" die Worte „und bei\ngeringfügig Beschäftigten des Beschäfti-\nbb) In Satz 6 werden nach den Worten „ist aus\"\ngungsendes\" eingefügt.\ndie Worte „dem Sozialversicherungsausweis,\nbb) In Nummer 5 werden nach dem Wort                                   aus\" eingefügt.\n,,Beschäftigten\" die Worte ,,, der nicht gering-\nfügig beschäftigt ist,\" eingefügt.                      cc) In Satz 8 werden die Worte ,,(kurzfristig\nBeschäftigte)\" gestrichen.\nb) In Absatz 3 werden nach den Worten „Angaben\nüber\" die Worte „die Art der geringfügigen                  c) Nach Absatz 1 wird eingefügt:\nBeschäftigung,\" eingefügt und das Wort „Beitrags-                 ,,(1 a) Abweichend von den Vorschriften der §§ 3\nrückzahlung\" durch die Worte „Erstattung zu                    und 4 kann der zuständige Träger der Krankenver-\nUnrecht entrichteter Beiträge\" ersetzt.                        sicherung dem Arbeitgeber gestatten, geringfügig\nc) In Absatz 4 werden nach den Worten „Anlage 6\"                   Beschäftigte, deren Beschäftigung innerhalb eines\ndie Worte „und bei geringfügig Beschäftigten ein               Monats nach ihrer Eigenart auf längstens sechs\nVordruck nach der Anlage 6 a\" eingefügt.                       Tage begrenzt zu sein pflegt oder im voraus auf\ndiesen Zeitraum vertraglich begrenzt ist, und die\ndiese Beschäftigung nicht regelmäßig ausüben in\n12. In § 10 Satz 1 werden die Worte „Anlagen 2 bis 6\"\nentsprechender Anwendung von Absatz 1 Satz 2\ndurch die Worte „Anlagen 1a bis 6a\" ersetzt.\nbis 6 zu melden. Absatz 1 Satz 7 gilt mit der\nMaßgabe, daß der geringfügig Beschäftigte auf\n13. In § 11 Satz 2 werden nach dem Wort „Patent\"                       einem Vordruck der Anlage 1a unverzüglich anzu-\ndie Worte „sowie Angaben zur Beschäftigung auf im                  melden ist.\"\nInternationalen Seeschiffahrtsregister eingetragenen\nSchiffen\" eingefügt.                                            d) Absatz 2 wird wie folgt geändert:\naa) In Satz 1 werden nach dem Wort „Anmeldung\"\n14. § 12 wird wie folgt geändert:                                              die Worte „nach Absatz 1 oder 1a\" eingefügt.\na) Dem Absatz 2 wird angefügt:\nbb) In Satz 4 werden nach dem Wort „Meldung\"\n,,Satz 1 gilt nicht für die An-, Ab- und Änderungs-                    die Worte „nach Absatz 1 oder 1a\" sowie nach\nmeldungen von geringfügig Beschäftigten. Sofort-                       den Worten „Anlage 4\" die Worte „oder der\nmeldungen haben die Krankenkassen auf maschi-                          geringfügig Beschäftigte auf einem Vordruck\nnell verwertbare Datenträger zu übernehmen.\"                           nach der Anlage 1a\" eingefügt.\nb) In Absatz 3 Satz 1 werden die Worte „Anlagen 2                  cc) In Satz 6 werden die Worte „unständig und\nbis 6\" durch die Worte „Anlagen 1 a bis 6 a\"                          kurzfristig beschäftigten Arbeiter der Daten-\nersetzt.                                                              stelle, die unständig und kurzfristig beschäftig-\nten Angestellten der Bundesversicherungsan-\nc) Nach Absatz 4 wird eingefügt:\nstalt für Angestellte\" durch die Worte „in\n,,(4 a) Meldungen ohne Versicherungsnummer für                      Absatz 1 genannten Beschäftigten nach Maß-\ngeringfügig Beschäftigte sind mit Angabe der                          gabe der folgenden Sätze an die Datenstelle\nBetriebsnummer der Krankenkasse entsprechend                          oder die Bundesversicherungsanstalt für\nder Zweiten Datenübermittlungs-Verordnung auf-                        Angestellte\" ersetzt.","2120                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\ne) Nach Absatz 2 wird eingefügt:                                    Datum „ 1. Januar 1990\" einzutragen. Abweichend\n,,(2 a) Der Träger der Krankenversicherung hat                von Satz 3 kann der Arbeitgeber, der die Daten für\ndie Meldungen für die in Absatz 1 a genannten                   geringfügig Beschäftigte in Lohn- und Gehaltsun-\nBeschäftigten spätestens am siebten Tag nach                    terlagen maschinell führt und nach der Zweiten\nihrem Eingang an die Datenstelle zu übermitteln.                Datenübermittlungs-Verordnung zur Datenüber-\nIst die Versicherungsnummer zu diesem Zeitpunkt                 mittlung zugelassen ist, die Meldungen in Form\nnoch nicht bekannt, ist die Meldung unverzüglich                einer Liste mit dem Inhalt des Vordrucks nach der\nnach Rückmeldung der Versicherungsnummer zu                     Anlage 1a für geringfügig Beschäftigte erstatten.\"\nübermitteln. Die Meldung hat die Versicherungs-              b) Absatz 3 wird wie folgt gefaßt:\nnummer, die Anschrift des geringfügig Beschäftig-\nten, den ersten und letzten Tag der Beschäftigung,                ,,(3) Die Datenstelle stellt den Krankenkassen die\ndie Anzahl der Beschäftigungstage sowie die                     Vordrucke nach den Anlagen 1 a und 6a so recht-\nBetriebsnummer des Arbeitgebers und des Trä-                    zeitig zur Verfügung, daß diese den Arbeitgebern\ngers der Krankenversicherung zu enthalten.\"                     die Vordrucke bis zum 31. Dezember 1989 über-\nsenden kann.\"\nf)  In Absatz 3 Satz 2 werden die Worte „und 2\" durch\ndie Worte „bis 2 a\" ersetzt.                                 c) Nach Absatz 3 werden folgende Absätze einge-\nfügt:\n17. In § 19 Satz 1 werden die Worte in der Klammer durch                  ,,(3 a) Wird nach dem 31. Dezember 1989 eine\ndie Worte ,,§ 28 a Abs. 4 des Vierten Buches Sozial-                Meldung auf den bisherigen Vordrucken nach den\ngesetzbuch\" ersetzt.                                                Anlagen 2. bis 5 erstattet, ist das Feld „Zahl d.\nKinder lt. Steuerk.\" nicht auszufüllen.\n18. § 21 wird wie folgt gefaßt:\n(3 b) Bei einer Anmeldung auf einem Vordruck\n,,§ 21                                  nach der Anlage 2 oder 4 mit einem Feld „Kontroll-\nOrdnungswidrigkeiten                             meldung: ja\" ist dieses Feld erst vom 1. Juli 1991\nan auszufüllen.\"\nOrdnungswidrig nach § 111 Abs. 1 Nr. 8 des Vier-\nten Buches Sozialgesetzbuch handelt, wer vorsätzlich\n20. Die Anlagen zur Zweiten Datenerfassungs-Verord-\noder leichtfertig\nnung werden wie folgt geändert:\n1 . als Arbeitgeber\na) Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:\na) entgegen § 2 Abs. 2 Satz 1 eine Meldung nicht\naa) Nach Anlage 1 wird eingefügt:\nvollständig erstattet,\n,,Anlage 1a - Kontrollmeldung/Sofortmel-\nb) entgegen§ 2 Abs. 3 Satz 1 bis 3 eine Meldung\ndung/Meldung für geringfügig\nnicht an die zuständige Krankenkasse erstattet\nBeschäftigte\".\noder\nbb) Nach Anlage 6 wird eingefügt:\nc) entgegen\n,,Anlage 6a - Meldung       von   Änderungen,\naa) § 2 a oder\nBerichtigungen, Stornierungen\nbb) § 2 b Satz 1 , § 3 oder § 4 Abs. 1 Satz 1                                   für geringfügig Beschäftigte\".\noder 3, § 5 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 1 Satz 1\noder 2 jeweils in Verbindung mit Satz 5,           b) Die Vorbemerkungen zu den Anlagen werden wie\nAbs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, § 6 a Abs. 3            folgt geändert:\nSatz 2, § 9 Abs. 1, auch in Verbindung mit            aa) Absatz 1 Satz 3 und 4 wird wie folgt gefaßt:\n§ 18 Abs. 3 Satz 1, oder § 18 Abs. 1\n„Die Vordrucke nach den Anlagen 1a bis 7\nSatz 2, auch in Verbindung mit Satz 8 oder\nsind schreibmaschinengerecht herzustellen.\nAbs. 1a Satz 2 eine Meldung nicht oder\nDie Durchschriften der Anlagen 1a bis 6a\nnicht rechtzeitig erstattet,\nunterscheiden sich von der Erstschrift\n2. als Entleiher entgegen § 19 Satz 1 oder 2 erster                       dadurch, daß\nHalbsatz eine Meldung nicht, nicht rechtzeitig oder                   1. auf der ersten und zweiten Durchschrift der\nnicht an den zuständigen Träger der Krankenversi-                         Zusatz „Durchschrift\" und\ncherung erstattet.\"\n2. an Stelle der Worte „bei Krankenkasse ein-\nreichen\" auf der ersten Durchschrift die\n19. § 22 wird wie folgt geändert:                                                 Worte „für den Beschäftigten\", auf der\nzweiten Durchschrift die Worte „für den\na) Absatz 1 wird wie folgt gefaßt:\nArbeitgeber\"\n,,(1) Der Arbeitgeber hat jeden am 1. Januar 1990\ngeringfügig Beschäftigten bis zum 31. März 1990                        aufgedruckt sind.\"\nanzumelden. Ist vor diesem Zeitpunkt eine Abmel-\nbb) Dem Absatz 2 wird angefügt:\ndung zu erstatten, bevor die Anmeldung nach\nSatz 1 erfolgt ist, ist die Anmeldung zusammen mit                     „Die Anlage 1 ist spätestens ab 1. Juli 1991\nder Abmeldung zu erstatten. Die Meldungen sind                         ohne den Ausweis über die Versicherungs-\nauf einem Vordruck nach der Anlage 1 a zu erstat-                      nummer in der Sozialversicherung auszustel-\nten. In das Feld „Beginn der Beschäftigung\" ist das                    len.\"","Nr. 57 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Dezember 1989                                2121\ncc) In Absatz 3 werden die Worte „Anlagen 3         renten- und Erziehungszeiten-Gesetzes vom 11. Juli 1985\nbis 6\" durch die Worte „Anlagen 1a sowie 3      (BGBI. 1 S. 1450) auch im Land Berlin.\nbis 6a\" ersetzt.\nc) Die Anlagen 2 bis 7 werden durch die nachfolgen-                              Artikel 3\nden Anlagen 1a bis 7 ersetzt.\n(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1990 in Kraft,\nsoweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.\nArtikel 2                            (2) Artikel 1 Nr. 19 Buchstabe b und Nr. 20 tritt am Tage\nnach der Verkündung dieser Verordnung in Kraft.\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-\ntungsgesetzes in Verbindung mit Artikel II § 20 des So-       (3) Artikel 1 Nr. 3, 10 Buchstabe a sowie in Nummer 18\nzialgesetzbuches - Gemeinsame Vorschriften für die          § 21 Nr. 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb tritt am 1. Juli\nSozialversicherung - und Artikel 13 des Hinterbliebenen-    1991 in Kraft.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBonn, den 5. Dezember 1989\nDer Bundesminister\nfür Arbeit und Sozialordnung\nNorbert Blüm","2122                                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\nAnlage 1 a\n-()___ ±_ 5?_ --_?_ --_()_ ---()___ _?____ ()____ ()__ --~---()__ - ~ ---~---                                                                              0 ;~                _?_\nKontrollmeldung / Sofortmeldung / Meldung für geringfügig Beschiftlgte\nbei Krankenkasse einreichen\nWichtiger Hinweis bei der eratmallgen Erhebung von Daten:\nDie hiermit angeforderten personenbezogenen Daten werden unter Beachtung\ndes Bundesdatenschutzgesetzes erhoben ; ihre Kenntnis ist zur Durchführung\ndes Meldeverfahrens nach Maßgabe des Vierten Buches Sozialgesetzbuch\nsowie der Zweiten Datenerfassungs-Verordnung erforderlich.\nGeburtsdatum\nName, Vorname                                                                                                                    (falls Versicherungsnummer nicht bekannt)\nStraße und Hausnummer                                                                Postleitzahl und Wohnort\nVersicherungsnummer\n1     1      1    1     1 1   1   1    1 1        1  1    1\nA Kontrollmeldung\nB Sofortmeldung\n•\n•                                             •\nBeginn der Beschäftigung\nMehrfachbeschäftigt: ja\n•\nGeringfügige\nBeschäftigung : ja\nC Meldung für geringfügig Beschäftigte\n•\nAnmeldung\n•                                                                Abmeldung\n•\nBeginn der Beschäftigung                                                                                Ende der Beschäftigung\n•       Geringfügig entlohnte\nBeschäftigung\n•                                                                Geringfügig entlohnte\nBeschäftigung\n•\nKurzfristige Beschäftigung\n•                                                                 Kurzfristige Beschäftigung\n•\nMehrfach beschäftigt: ja              D\nWenn keine deutsche Versicherungsnummer eingetragen Ist:\nStaatsangeh6oykeil\n1Gebu\"sort\nGeburtsname\nGeschlecht\nD    mAnnloch  D   _,bl,ch\nName der Krankenkasse (Geschäftsstelle)                  Name, Anschrift und Unterschrift des Arbeitgebers (Firmenstempel)        Betriebsnummer\nAOK       BKK      IKK    EK   LKK   See-KK    BKN\n1      1    1    1     1     1   1  1     1\nKont~Nr. bei der Krankenkasse\n(sofern nicht mrt der Betriebsnummer identisch)\nEingangsstempel der Krankenkasse\n1 1         1     1    1     1 1 1        1","Nr. 57 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Dezember 1989                                                                                                             2123\nAnlage 2\nr\nA\n,-•\n+                                Bel Anmeldung : Anschrift                       Bel Abmeldung/Jahreerneldung: Anachrlftenlnderung\neintragen 1n der Reihenfolge Straße und Hausnummer, Postlertzahl, Wohnort. Hausni.mmer und Postlertzahl durch Komma trennen.\n+\nHier Schreib•        Versicherungsnummer\nStaatsan-\ngehörigkeit\nVomel·\nratet.Ja\nKontroll·\n~ung:\nll:l::.~:1:.\nSlallecja\n~\"t\n1igtecja\nAngaben zur Tätigkeit\nA           B\nBetriebsnummer\nmasch1ne\neinstellen\nBo1tr111svru~n)(s. Rücks.)\ni\n:-~~ ---.IIVIkein Beitrag\nKV    RV    BA        SVN-Heft\n•\nvoUer Be!trag zur ArV\nvoller Beitrag zur AnV\nhalber Beitrag zur ArV\nhalber Beitrag zur AnV                                     D\nJ\n::c\n'i';,\n.1            i!                                                                                                                                                                                           1\n,~\n1\n-D--                      ~            Name der Krankenkasse (GescMttsstelle)     1 Name und Anschrift des Arbeitgebers (Firmenstempel)           Kontonummer bei der Krankenkasse                                   {J-\nz\nC\n1   aj            AOK BKK IKK EK LKK See-KK BKN                                                                              (sofern nicht mit Betriebsnummer idenUsch)\n1\n1                 '11\nt' ~\nj         ~    i                                                                                                                     1\n'\nEingangsstempel der Krankenkasse                                                                                          bei Krankenkasse einreichen\n~          21 N\n1 Jl\n1~\n1\n!    §1\nm1\n1\nVERSICHERUNGSNACHWEIS\nRückseite der Anlage 2\nr                                                                                                                                                                                                                        7\n+             ERLÄUTERUNGEN\nAnmeldung\nGrund der Abgabe\nAbmeldung/Jahresmeldung\n+\nEnde der Beschäftigung (Tod ausgenommen)                                                            2\nBeginn                                         Jahresentgelt und Unterbrechung bei Fortbestehen\nder Beschäftigung                0              des Beschäftigungsverhältnisses                                                                     3\nSonstige Gründe                                 Sonstige Gründe                                                                                     4\nEinmalig gezahltes Arbeitsentgelt\n(§ 6a Abs. 3 2. DEVO)                                                                               5\nEnde der Beschäftigung wegen Todes                                                                  9\nBeitragsgruppen\nKrankenversicherung          (KV)                           Rentenversicherung (RV)                                         Bundesanstalt für Arbeit (BA)\n1\nkein Beitrag                    0                            kein Beitrag                                    0               kein Beitrag                      0                                        1\nallgemeiner Beitrag             1                            voller Beitrag zur ArV                          1               Beitrag                           1\n-[J-          erhöhter Beitrag                2                            voller Beitrag zur AnV                          2               halber Beitrag                    2\n{J-\n1            ermäßigter Beitrag             3                            halber Beitrag zur ArV                          3\nBeitrag zur land-\nwirtschaftlichen KV             4\nhalber Beitrag zur AnV                          4                                                                                          1   1","2124                                                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\nAnlage 3\nT\n+'\nAnlchrlflenlnclerung\neintragen In der Reihenfolge: Slraße und Hausnummer, Poslleilzahl Wohnort. Hausnummer und Poslleilzahl durch Konvna !rennen.\nVersicherungsnurrmer\n1\n•\nill.l!Jll8 BKK\nAOK        derK Kr11nkookaa8e\nIKK EK LKK  {GeecMllaalellel\nSae-KK BKN   I Nane und Anachrtft dee Arbe11Qeber8 (F...-ampel) 1Kontonummer        beiBetriebsnummer\n(SOlern nicht mit  der Krankenkasse.\nidentisch)\nErngangastempol der Krankenka88e                                                                                       bei Krankenkasse einreichen\nVERSICHERUNGSNACHWEIS                                                                                                      _J\nRückseite der Anlage 3\nERLÄUTERUNGEN\nBeitragsgruppen\nKrankenversicherung                 (KV)                       Rentenversicherung (RV)                                      Bundesanstalt für Arbeit (BA)\nkein Beitrag                          0                        kein Beitrag                                  0              kein Beitrag                   0\nallgemeiner Beitrag                   1                        voller Beitrag zur ArV                        1              Beitrag                        1\nerhöhter Beitrag                      2                        voller Beitrag zur AnV                        2              halber Beitrag                 2\nermäßigter Beitrag                    3                        halber Beitrag zur ArV                        3\nBeitrag zur land-                                              halber Beitrag zur AnV                        4\nwirtschaftlichen KV                   4","Nr. 57 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Dezember 1989                                                                                                      2125\nAnlage 4\n-----  Hier Schreib-\nmaschine\neinstellen\nm,\nName. Vorname (R11fnamc;)                                                                                                               Geburtsdatum\nAnlChrlfl\neintragen in der Reihenfolge Straße und Hausnummer. Postleitzahl, Wohnort        Hausnummer und Postleitzahl durch Komma trennen.\nHier Schre1b-                                                              Verh11- Kontroff- Rentnor od Mehrfach-                                                           Beitragsprupl>O(n)\nmaschme              Versicherungsnummer                         Staatsan- ratet meldung: -.intr- beschät- Angaben zur Tätigkett           Betriebsnummer                                      SVN-\ngehöngk   J,a     l'I       .-ja       tigter.ja A          B                                              ~~he~~kso•wA       Heft\neinstellen\nm,                                                                                                                                                                                             f)c'j\nC.-~ -\nAnmeldung\ntt\" -..., d:o~fh~~~~ng\n.~\nGrund d.\nAbgabe\n1\nWenn keine deutlche Versicherungsnummer eingetragen lat:\n(siehe             Staatsangehörigkeit                                      Geburtsort·\n•\nRückseite)\nhlAuellndNnder\nEuroplbldlen Gemelmlch• tten:\nGeburtsname\nGeburtsland\nVersicherunq_snummer des                                                                     Art der Versicherung fn der gesetzlichen·Rentenversicherung\nStaatsangehoflgke1tslandes\n+\nPflicht-        r-•~  Freiw\nVersicherter    LJ    Versicherter\nName der Krankenkasse (Geschäftsstelle)\nAOK BKK IKK EK LKK See-KK BKN\nEingangsstempel der Krankenkasse                                                                                                  bei Krankenkasse einreichen\nERSATZ-VERSICHERUNGSNACHWEIS\nRückseite der Anlage 4\nERLÄUTERUNGEN\nGrund der Abgabe\nWichtiger Hinweis bei der erstmaligen Erhebung von Daten:\n.'.'.\\r'rneldung\nDie hiermit angeforderten personenbezogenen Daten werden\n~nter Beac~tu_ng des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben;\nihre Kenntnis 1st zur Durchführung des Meldeverfahrens\nBeginn                                                   nach M~ßgabe des Vierten Buches Sozialgesetzbuch sowie\nder Beschäftigung                    0                   der Zweiten Datenerfassungs-Verordnung erforderlich.\nSonstige Gründe\nBeitragsgruppen\n+\nKrankenversicherung              (KV)                          Rentenversicherung (RV)                                            Bundesanstalt für Arbeit (BA)\nkein Beitrag                      0                            kein Beitrag                                        0              kein Beitrag                   0\nallgemeiner Beitrag               1                            voller Beitrag zur ArV                              1              Beitrag                        1\nerhöhter Beitrag                  2                            voller Beitrag zur AnV                              2              halber Beitrag                 2\nermäßigter Beitrag                3                            halber Beitrag zur ArV                              3\nBeitrag zur land-                                              halber Beitrag zur An V                             4\nwirtschaftlichen KV               4","2126                                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\nAnlage 5\n.-           Hier Schreib-\nmaechine\nt\"f1il'n1\n,Name, Vorname (Rufmime)\nl~-...-\nAnlChrfflenlnderung\n-Q-                           eintragen In der Reihenfolge: Straße und Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort. Hausnummer und Postlettzahl durch Komma trennen.\n«                   , , Ml<M'·,v· . , , + , i , V / .. ~''\"· vv· : .-· x    , .· ·\nHier Schreib-\nmaechlne\neinstellen\nVer•icherungsnurnm•                                                                          ==-~:- =r,_11-\nllllllr.JI   li9llr:jl\nAngaben zur Tätigkeit\nA         B\nBetriebsnummer\nrm                                                                                                             ••\n1\nt11\nMonat    Im Jahr\n••                                                       II III.    atallli_.. (11V)\nt\nkein Beilrag              0\nvoller Beitrag zur AM     1\nBeitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt                                                  voller Beitrag zur Ami    2\nin .t?M ohne Pfennige\nhalbar Beitrag zur AN 3\nhalber Beitrag zur AnV 4\n!f II                                                                                       Bettragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt in DM in Worten\nZehntausender               Tausender            Hunderter             Zehner\n11---,-,- -\nEinar\n1\n+\n1                        II                     II\nd!tli\nfui! ii      Ji\nEingangaatempel der Krankenkane\nKontonummer bei der Kl'Wlkenkasse\n(sofern nicht mit Betriebsnummer idenlisch)\nbei Krankenkasse einreichen\nL_                            ERSATZ-VERSI CH ERUNGSNACHWEIS\nRückseite der Anlage 5\nERLÄUTERUNGEN\nGrund der Abgabe\nAbmeldung/ Jahresmeldung                                                                               ,\nEnde der Beschäftigung (Tod ausgenommen)                                                                             2\nJahresentgelt und Unterbrechung bei Fortbestehen\ndes Beschäftigungsverhältnisses                                                                                      3\nSonstige Gründe                                                                                                      4\nEinmalig gezahltes Arbeitsentgelt\n(§ 6a Abs. 3 2. DEVO)                                                                                                5\nEnde der Beschäftigung wegen Todes                                                                                   9\nBeitragsgruppen\n+\n1 Krankenversicherung (KV)                                                  Rentenversicherung (RV)                                                   Bundesanstalt für Arbeit (BA)\n1 kein Beitrag                 0                                            kein Beitrag                                                 0            kein Beitrag                      0\n1 allgemeiner Beitrag           1                                           voller Beitrag zur ArV                                       1            Beitrag                           1\n1 erhöhter Beitrag              2                                           voller Beitrag zur AnV                                       2            halber Beitrag                    2\n1 ermäßigter Beitrag            3                                           halber Beitrag zur ArV                                       3\n1 Beitrag zur land-                                                         halber Beitrag zur AnV                                       4\n! wirtschaftlichen KV 4","Nr. 57 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Dezember 1989                                                                                                            2127\nAnlage 6\n+\nMeldung von Änderungen, Berichtigungen, Stornierungen                                                                                                  bei Krankenkasse einreichen\n[J        Namenst~nderung                                                                                                       ausgestellt am :\nACHTUNG!\nD         Berichtigung / Stornierung einer Anmeldung                                                                            Zutreffendes ankreuzen und die Felder\n\"Versicherter\" bis „Versicherungsnummer\"\n•         Berichtigung / Stornierung einer Abmeldung / Jahresmeldung\nstets ausfüllen ; in den Feldern B und C 1\nbei Berichtigung/Stornierung „Es wurden\n(zuletzt) gemeldet\" und zusätzlich bei\nD        Änderung der Staatsangehörigkeit                                                                                        Berichtigung „Es waren zu melden\", bei\nStornierung lediglich ein \"X\" ausfüllen.\nVers1ct1erler (Narr1e. Vorname)                                                                                                                                    Geburtsdatum\nPoslleilzahl und Wohnort\nVersichenJnqsrnnnmcr\nl1 Ll I J LI JJ IJJ                                                                                                          ERLÄUTERUNGEN siehe Rückseite!\nA Namensänderung (lulrcfflJ11dm                     Narno)\nAnschriftenänderung         c111lr;iqeir 111 der He1hcrifol9e S!raße und Haus-Nr„ PLZ Wohnorl (Haus-Nr. und PLZ durch Komma !rennen)\n0 B Berichtigung / Stornierung einer                                        Es wurden gemeldet                                  Es waren zu melden                              Stornierung\nAnmeldung                  Betriebsnummer\n1     1  1\nMT\n1   1      1    1    1   1             1     1\n1 Tag 1\n1\nMT\n1     1     1     1    1     1\n•\n•\n1 Tag'             I Jahr                                        1         I Jahr      1\n•\n1                    1\nBeginn der Beschäftigung\nGrund der                                                    Grund der\nA                   B                                A                      B\nAngaben zur Tätigkeit\n1     1  1   1\n[]]                         be\n1111                  DJ                             be\nC Berichtigung / Stornierung einer                                       Es wurden zuletzt gemeldet\nAbmeldung / Jahresmeldung                                             von                bis                               Entgelt                                       Bertragsgr\nTag      Monat     Tag        Monat    Jahr          in vollen DM                                  KV RV BA\n1) Bcrid1t1gung von Beschaft1gungsze1traum/\nEntgelt/Grund der Abgabe/oder\nStornierung insgesamt\nEs waren zu melden                                                                                   Stornierung\n0\nvon\nTag      Monat\nbis\nTag        Monat    Jahr\nEntgelt\nin vollen DM\n•\nfür den gemeldeten Beschäftigungszeitraum\n2) Berichtigung von Betriebsnummer/                                   von                bis\nAngaben zur Tatigke1t                                             Tag      Monat     Tag         Monat   Jahr\nEs wurden zuletzt gemeldet                           Es waren zu melden\nBetriebsnummer\n1 1      1    1    1 1         1    1  1             1     1     1   1     1     1     1    1     1\nA                   B                                 A                     B\nAngaben zur Tatigkeit\n1111               DJ                                1111                  DJ\nZutreffende Staatsangehörigkeit                                                                    Nicht ausfüller, r\nD Änderung der Staatsangehörigkeit\n1 1 1 1\nName der Krankenkasse (Geschäftsslellc)                         Name. Anschrift und Unterschrift des Arbeitgebers (Firmenslempel)            Belriebsnummer\nAOK     BKK       IKK    l:K   LKK      See KK        BKN\nKonto-Nr. bei der Krankenkasse\n(sofern nicht rnrt der Betriebsnummer identisch)\nE,ngangsslempel der Krankenkasse\n_j","2128                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\nRückseite der Anlage 6\n7\nERLÄUTERUNGEN\nGrund der Abgabe\nAnmeldung                     Abmeldung/Jahresmeldung\nBeginn                       Ende der Beschäftigung (Tod ausgenommen)                        2\nder Beschäftigung     0\nJahresentgelt und Unterbrechung bei Fortbestehen\nSonstige Gründe              des Beschäftigungsverhältnisses                                 3\nSonstige Gründe                                                 4\nEinmalig gezahltes Arbeitsentgelt\n(§ 6a Abs. 3 2. DEVO)                                           5\nEnde der Beschäftigung wegen Todes                              9\nBeitragsgruppen\nKrankenversicherung (KV)          Rentenversicherung (RV)                   Bundesanstalt für Arbeit (BA)\nkein Beitrag           0          kein Beitrag               0              kein Beitrag          0\nallgemeiner Beitrag               voller Beitrag zur ArV     1              Beitrag               1\nerhöhter Beitrag       2          voller Beitrag zur AnV     2              halber Beitrag        2\nermäßigter Beitrag     3          halber Beitrag zur ArV     3\nBeitrag zur land·                 halber Beitrag zur AnV     4\nw1rtschaftl1chen KV    4","Nr. 57 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Dezember 1989                                                                                                2129\nAnlage &a\n_?___±___?____?____?____?___ _?___ _?___ _? ___ ~--_?---~-__? _-- 0; ~-_?·\nMeldung von Anderungen, Berichtigungen, Stomlerungen                                                                                              bei Krankenkasse einreichen\nfür geringfügig leschlftlgte\nD        Namensänderung                                                                                                    ACHTUNG!\nZutreffendes ankreuzen und die Felder\nD        Berichtigung / Stornierung einer Anmeldung                                                                        .NM'le, Vooene\" bis •Versicherungsrurmer\"\nstets ausfüllen; in den Feldern B und C\nD        Berichtigung / Stornierung einer Abmeldung\nbei Berichtigung/Stomierung .Es wurden\ngemeldet\" und zusätzlich bei Berichtigung\n.Es waren zu melden\", bei Stornierung\nlediglich ein    .x·   ausfüllen.\nName, Vorname\nStraße und Hausnummer                                                                 Postlertzahl und Wohnort\nYlnlc:herungsnummer\n1    1   1 1 1 1 1 1 1 1 1 l 1\nA Namenlindefung (Zutreffender Name)\nA11echrltlafli11clltu119 - eintragen ,n der Reihenfolge: Straße und Haus-Nr, PLZ Wohnort (Haus-Nr. und PLZ durch Komma trennen)\nB letlclltltunl l ltomlerung elMt\n•                                                                     Es wurden gemeldet                                   Es waren zu melden                            Stornierung\nAnmeldung                  Betriebsnummer\n1\n1Tag'\n1   1 1 1 1 1 1 1\n1 Mons    IJa~\n1\n1Tagl\n1    1\n1 Monm\n1 1 1 1 1 1\nIJ~\n•\nBeginn der Beschäftigung\n1          1    1                                       1           1    1\nGeringfügig entlohnte\nBeschäftigung\n•                                                    •\nKurzfristige Beschäftigung\n•                                                    •\nC lerlcllllgung l ltornlenlng einer                                 Es wurden gemeldet                                   Es waren zu melden                            Stornierung\nAbmeldung                  Betriebsnummer\n1\nITagl\n1   1 1 1 1 1 1 1\n1~ IJam\n1\nITagl\n1 1 1\n1 I\nMonm\n1 1 1\nJam\n1 1\n•\nEnde der Beschäftigung\n1          1 1                                          1           1 1\n•                                 Geringfügig entlohnte\nBeschäftigung\n•                                                    •\nKurzfristige Beschäftigung\n•                                                    •\nName der Krankenkasse (Geschaltsslelle)                   Name, Anschrift und Unterschrift des Arbeitgebers (F,rmenstempel)           Betriebsnummer\nAOK     BKK     IKK     EK    LKK     See-KK    BKN\nKomH\\lr bei der KrankenlcMN\n(1lofem l1ICht mol der Belnebenummer idermch)\nEingangsstempel der Krankenkasse","2130                                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\nAnlage 7\nbei Krankenkasse einreichen\nKontrollmeldung nach 1 28a Abs.4 SGB IV\nfür Krankenkasse und Arbeitsamt                                                                         Versicherungsnummer\nLeiharbeitnehmer\nName, Vorname\n•••\nGeburtsdatum\nAnschrift (mit Postleitzahl)\nr\n~-atsa-nge-hö-rigk-eit--~'                    ••• •••\nBeginn der Überlassung      Ende .der Überlassung\nVerteiher\nName, Vorname (Firma)                                                                  Telefon              Betriebsnummer\n..._______ _ _ _~..________,II,_______.\nAnschrift (mit Postleitzahl)\nKonto-Nr. bei der Krankenkasse, sofern nicht mit der Betriebsnummer identiscll\nEntleiher\nName, Vorname (Firma)                                                                  Telefon              Betriebsnummer\n._____ _ _ _ _ - ~-___JI.___I____.\nAnschrift (mit Postleitzahl)\nName der Krankenkasse (Geschäftsstelle)     Firmenstempel und Unterschrift des Entleihers            Konto-Nr. bei der Krankenkasse\nAOK BKK IKK EK LKK See-KK BKN                                                                         (sofern nicht mit der Betriebs-\nnummer identisch)\nEingangsstempel der Krankenkasse\nKONTROLLMELDUNG DURCH ENTLEIHER\nZu der Anlage 7:\nDie Durchschriften zu der Anlage 7 unterscheiden sich von der Erstschrift nur dadurch, daß\na) auf der ersten Durchschrift der Zusatz „Durchschrift der\" und\nb) auf der zweiten Durchschrift der Zusatz „Durchschrift der\" und an Stelle der auf der Erstschrift und auf der\nersten Durchschrift aufgedruckten Worte „bei Krankenkasse einreichen\" die Worte „für Entleiher (3 Jahre\naufbewahren)\" aufgedruckt sind.","Nr. 57 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Dezember 1989                             2131\nErste Verordnung\nzur Änderung der Verordnung\nüber die Höchstzahlen der Genehmigungen für den Güterfernverkehr\nVom 5. Dezember 1989\nAuf Grund des § 9 Abs. 1 des Güterkraftverkehrsgeset-            (2) Im Rahmen der Höchstzahlen nach Absatz 1\nzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März               dürfen Genehmigungen erteilt werden, die den Unter-\n1983 (BGBI. 1 S. 256) wird verordnet:                            nehmer auch berechtigen, Beförderungen von Gütern\nvon und nach Häfen im Sinne des § 22 a Abs. 1 Satz 1\ndes Güterkraftverkehrsgesetzes durchzuführen, die-\nArtikel 1                               über See eingeführt worden sind oder ausgeführt\nDie Verordnung über die Höchstzahlen der Genehmigun-            werden, und zwar höchstens in\ngen für den Güterfernverkehr vom 9. Dezember 1986                Baden-Württemberg                  303\n(BGBI. 1 S. 2452) wird wie folgt geändert:                       Bayern                             369\nBerlin                              15\n1. In § 2 Abs. 1 Satz 1 wird die Zahl 18 322 geändert in         Bremen                             181\n18 362; in Satz 2 wird die Zahl der auf Berlin entfallen-    Hamburg                             211\nden Genehmigungen von 1 415 geändert in 1 455.               Hessen                              184\nNiedersachsen                       590\n2. § 4 Abs. 1 und 2 wird wie folgt gefaßt:\nNordrhein-Westfalen                 477\n,,(1) Die Höchstzahl der Genehmigungen für den            Rheinland-Pfalz                     183\nallgemeinen Güterfernverkehr mit der Beschränkung            Saarland                            183\nnach § 13 des Güterkraftverkehrsgesetzes auf den             Schleswig-Holstein                 214.\"\ngrenzüberschreitenden Güterfernverkehr beträgt 5 820.\nDavon entfallen auf\nBaden-Württemberg                     861                                         Artikel 2\nBayern                              1 072\nBerlin                                 41                    Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-\nBremen                                181                 tungsgesetzes in Verbindung mit § 105 des Güterkraft-\nHamburg                               211                 verkehrsgesetzes auch im Land Berlin.\nHessen                                392\nNiedersachsen                         590\nNordrhein-Westfalen                 1 650                                         Artikel 3\nRheinland-Pfalz                       349\nSaarland                              259                   Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die\nSchleswig-Holstein                    214.                Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBonn, den 5. Dezember 1989\nDer Bundesminister für Verkehr\nDr. Z i mm er man n","2132                                                        Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige Veröffent-\nlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu ihrer\nInkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschritten sowie damit\nzusammenhängende Bekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschritten.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetz-\nblatt, Postfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 3 82 08 - 0.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 74,75 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 2,35 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1989 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundes-\ngesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 5,70 DM (4,70 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei\nLieferung gegen Vorausrechnung 6,70 DM.\nBundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • Postfach 13 20 · 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7%.                                                                                                   Postvertriebsstück • Z 5702 A • _Gebühr bezahlt\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 41, ausgegeben am 7. Dezember 1989\nTag                                                                         Inhalt                                                                    Seite\n29. 11. 89         Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 26. November 1987 zur Verhütung von\nFolter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe ................... .                                                 946\n27. 11. 89         Bekanntmachung der Neufassung der Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofes für\nMenschenrechte .................................................................. .                                                        955\nPreis dieser Ausgabe: 8.45 DM (7,05 DM zuzüglich 1,40 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 9,45 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nVerkündungen im Bundesanzeiger\nGemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen\nvom 30. Januar 1950 (BGBI. S. 23) wird auf folgende\nim Bundesanzeiger verkündete Rechtsverordnungen nachrichtlich hingewiesen:\nBundesanzeiger                             Tag des\nDatum und Bezeichnung der Verordnung                                                  Seite       (Nr.              vom)             lnkrafttretens\n24. 11. 89          Zweite Verordnung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion\nNord zur Änderung der Lotsverordnung Nord-Ostsee-Kanal/\nKieler Förde/Trave                                                                    5593        (228         6. 12. 89)               7. 12. 89\n9515-10-1-12"]}