{"id":"bgbl1-1989-57-4","kind":"bgbl1","year":1989,"number":57,"date":"1989-12-12T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/57#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1989-57-4/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1989/bgbl1_1989_57.pdf#page=2","order":4,"title":"Dritte Verordnung zur Änderung der Zweiten Datenübermittlungs-Verordnung","law_date":"1989-12-05T00:00:00Z","page":2110,"pdf_page":2,"num_pages":7,"content":["2110                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\nDritte Verordnung\nzur Änderung der zweiten Datenübermittlungs-Verordnung\nVom 5. Dezember 1989\nAuf Grund des\n- durch Artikel 1 Nr. 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988 (BGBI. 1 S. 2330) eingefügten § 28c,\n- durch Artikel 1 Nr. 2 des Gesetzes vom 6. Oktober 1989 (BGBI. 1 S. 1822) eingefügten § 106 des Vierten Buches\nSozialgesetzbuch (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBI. 1 S. 3845),\n- durch § 83 Nr. 68 des Gesetzes vom 10. August 1972 (BGBI. 1 S. 1433) eingefügten und durch Artikel 1 Nr. 60\nBuchstabe a des Gesetzes vom 22. Dezember 1983 (BGBI. 1 S. 1532) geänderten § 1401 b Abs. 1 Satz 3,\n- durch Artikel 1 § 1 Nr. 21 des Gesetzes vom 28. Juli 1969 (BGBI. 1 S. 956) eingefügten § 1414a Abs. 2 der\nReichsversicherungsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 820-1, veröffentlichten berei-\nnigten Fassung,\n- durch § 84 Nr. 3 des Gesetzes vom 10. August 1972 (BGBI. 1 S. 1433) eingefügten und durch Artikel 2 Nr. 34\nBuchstabe a des Gesetzes vom 22. Dezember 1983 (BGBI. 1 S. 1532) geänderten § ·123 b Abs. 1 Satz 3,\n- durch Artikel 1 § 2 Nr. 18 des Gesetzes vom 28. Juli 1969 (BGBI. 1 S. 956) eingefügten § 136a Abs. 2 des\nAngestelltenversicherungsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil 111, Gliederungsnummer 821-1, veröffentlichten\nbereinigten Fassung,\n- durch Artikel 1 § 3 Nr. 4 des Gesetzes vom 28. Juli 1969 (BGBI. 1 S. 956) eingefügten § 141 b Abs. 2,\n- durch § 85 Nr. 3 des Gesetzes vom 10. August 1972 (BGBI. 1 S. 1433) eingefügten und durch Artikel 3 Nr. 40\nBuchstabe a des Gesetzes vom 22. Dezember 1983 (BGBI. 1 S. 1532) geänderten § 141 c Abs. 1 Satz 2 des\nReichsknappschaftsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil 111, Gliederungsnummer 822-1, veröffentlichten berei-\nnigten Fassung,\nwird verordnet:\nArtikel 1\nDie Zweite Datenübermittlungs-Verordnung vom 29. Mai 1980 (BGBI. 1S. 616), zuletzt geändert durch die Verordnung\nvom 18. Dezember 1987 (BGBI. 1 S. 2817), wird wie folgt geändert:\n1. § 1 wird wie folgt geändert:\na) In Absatz 1 Satz 1 werden die Worte ,,§§ 3\" durch die Worte ,,§§ 2 a\" ersetzt.\nb) Absatz 3 wird gestrichen.\n2. In § 6 Abs. 2 Nr. 1 wird das Wort „Versicherten\" durch das Wort „Beschäftigten\" ersetzt.\n3. In § 7 Abs. 1 Nr. 2 werden die Worte „über die Beschäftigungszeiten und die Höhe der beitragspflichtigen Brutto-\narbeitsentgelte\" gestrichen.\n4. Dem § 9 wird angefügt:\n„Die Kontrollmeldung, die Sofortmeldung und die Meldung für geringfügig Beschäftigte sind innerhalb der in der\nZweiten Datenerfassungs-Verordnung bestimmten Fristen zu erstatten.\"\n5. In § 11 wird nach Satz 1 eingefügt:\n„Wird eine Bescheinigung für geringfügig Beschäftigte ausgestellt, hat diese auch Angaben über die Art der\ngeringfügigen Beschäftigung zu enthalten.\"\n6. § 12 wird wie folgt geändert:\na) Dem Absatz 1 wird angefügt:\n„Für die Meldungen für geringfügig Beschäftigte gilt Satz 1 mit der Maßgabe, daß diese Meldungen innerhalb von\nsieben Tagen weiterzuleiten sind.\"\nb) Nach Absatz 4 wird eingefügt:\n,,(4a) Die Frist für die Weiterleitung der Daten für geringfügig Beschäftigte nach den Absätzen 3 und 4 zur\nDatenstelle beträgt vom Eingang der Daten bei der Annahmestelle sieben Tage.\"","Nr. 57 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Dezember 1989                            2111\nc) In Absatz 5 Satz 1 werden die Worte „Anlagen 2 bis 6\" durch die Worte „Anlagen 1 a bis 6a\" ersetzt.\nd) In Absatz 6 werden nach dem Wort „Meldungen\" die Worte „der bei der Bundesbahn versicherungspflichtig\nBeschäftigten\" eingefügt.\n7. § 14 wird wie folgt geändert:\na) Nach Absatz 1 Satz 1 wird eingefügt:\n„Für Wehrübende, die eine Verdienstausfallentschädigung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz erhalten, ist\nzusätzlich das beitragspflichtige Arbeitsentgelt zu melden.\"\nb) In Absatz 2 Satz 1 werden nach dem Wort „Vorlage\" die Worte „des Sozialversicherungsausweises,\" eingefügt.\n8. § 15 Abs. 3 wird wie folgt gefaßt:\n,,(3) Zulassungen nach dem Zweiten Abschnitt dieser Verordnung, die bis zum 31. Dezember 1989 erteilt sind,\ngelten auch für die Datenübermittlung von Daten aus Kontrollmeldungen, Sofortmeldungen sowie Meldungen für\ngeringfügig Beschäftigte. Satz 1 gilt nicht für Arbeitgeber, die nur zur Übermittlung von Daten für Jahresmeldungen\nzugelassen sind.\"\n9. Anlage 2 wird wie folgt geändert:\na) Datensatz Nr. 2 wird wie folgt geändert:\nDie Beschreibung der Stellen 47 bis 48 wird wie folgt gefaßt:\n,,47               1       KM           Kontrollmeldung:\nnein                    =0\nja                      = 1\n48                     BK           ohne Inhalt (Leerstellen)\".\nb) Datensatz Nr. 3 wird wie folgt geändert:\naa) Die Überschrift wird wie folgt gefaßt:\n,,3. Name/Namensänderung/Anforderung neuer Sozialversicherungsausweise und Versicherungsnachweise\".\nbb) Bei der Beschreibung der Stelle 17 wird der Inhalt wie folgt gefaßt:\n,,Grund der Abgabe:\nbei   Anmeldung                                                                          0\nbei   Anforderung eines SVN-Heftes ohne Namensänderung                                   1\nbei   Anforderung eines Sozialversicherungsausweises und SVN-Heftes\nmit   Namensänderung                                                                     2\nbei Anforderung eines Sozialversicherungsausweises und SVN-Heftes\nohne Namensänderung                                                                      3\nbei Anforderung eines Sozialversicherungsausweises mit Namensänderung                    4\nbei Anforderung eines Sozialversicherungsausweises ohne Namensänderung                   5\".\nc) Nach Datensatz Nr. 5 werden folgende Datensätze eingefügt:\n,,5 a. Kontrollmeldung         1\n)\nStellen im               Stellen-           Feld-               Inhalt\nDatensatz                zahl               bezeichnung\n1-12                 12                 VSNR                Versicherungsnummer\n13-14                     2                 SK                  Satzkennzeichen            18\n15--64                   50                 BK                  ohne Inhalt (Leerstellen)\n65--72                    8                 BBNR                Betriebsnummer des Arbeitgebers\n73-80                     8                 KKNR                Betriebsnummer der für den Beschäftigten zuständigen\nKrankenkasse\n1\n)  Zusätzlich sind die Datensätze Nr. 3 und 4 zu übermitteln.\n5 b. Sofortmeldung 1 )\nStellen im               Stellen-           Feld-               Inhalt\nDatensatz                zahl               bezeichnung\n1-12                 12                 VSNR                Versicherungsnummer\n13-14                     2                 SK                  Satzkennzeichen           19","2112                                              Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\nStellen im                Stellen-            Feld-                    Inhalt\nDatensatz                 zahl                bezeichnung\n15-16                       2                 JA                      Jahr des Beschäftigungsbeginns\n17-20                       4                 BEBH                     Beschäftigungsbeginn im Format TG, MO mit je 2 Stellen\n21                           1                 MFBH                     Mehrfachbeschäftigter:\nnein                     = 0\nja                            1\n22                           1                 KM                       Kontrollmeldung:\nnein                          0\nja                        = 1\n23                           1                 GFBH                    Geringfügige Beschäftigung:\nnein                      = 0\nja                        = 1\n24-64                      41                  BK                      ohne Inhalt (Leerstellen)\n65-72                       8                  BBNR                    Betriebsnummer des Arbeitgebers\n73--80                      8                  KKNR                    Betriebsnummer der für den Beschäftigten zuständigen\nKrankenkasse\n1\n)  Zusätzlich sind die Datensätze Nr. 3 und 4 zu übermitteln.\"\nd) Datensatz Nr. 6 wird wie folgt geändert:\nDie Beschreibung der Stellen 47 bis 48 wird wie folgt gefaßt:\n,,47-48                   2       BK            ohne Inhalt (Leerstellen)\".\ne) Datensatz Nr. 7 wird wie folgt geändert:\naa) Die Beschreibung der Stellen 27 bis 31 wird wie folgt gefaßt:\n,,27-31            5       EG            Entgelt in vollen DM     2\n)\".\nbb) Nach der Fußnote              1\n) wird angefügt:\n,,2) Für Wehrdienstleistende, die keine Verdienstausfallentschädigung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz erhalten, und für Zivildienst-\nleistende ist als Entgelt 00000 einzutragen.\"\nf) Im Datensatz Nr. 8 werden in der Überschrift die Worte „und kurzfristig\" gestrichen.\ng) Nach Datensatz Nr. 8 werden folgende Datensätze eingefügt:\n„8 a. An- oder Abmeldung 1) für geringfügig Beschäftigte\nStellen im                Stellen-            Feld-                    Inhalt\nDatensatz                 zahl                bezeichnung\n1-12                  12                  VSNR                     Versicherungsnummer\n13-14                       2                 SK                       Satzkennzeichen                28\n15-16                       2                 VSTR                     Rentenversicherungsträger in der Form            = OA\n17                          1                 GDMQ                     Grund der Meldung:\nO = Beginn der geringfügigen Beschäftigung\n1 = Ende der geringfügigen Beschäftigung\n2 = Beginn und Ende der geringfügigen Beschäftigung\n18-23                       6                 VNDT                     Datum des Beginns der Beschäftigung\nim Format TG, MO, JA mit je 2 Stellen\n24-29                       6                 BSDT                     Datum des Endes der Beschäftigung\nim Format TG, MO, JA mit je 2 Stellen\n30                                            ATMQ                     Art der Meldung:\n1 = geringfügige Beschäftigung\nnach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV\n2 = geringfügige Beschäftigung\nnach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV\n31                                            MFBH                     Mehrfachbeschäftigter:\nnein                      =0\nja                        =1","Nr. 57 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Dezember 1989                                                 2113\nStellen im                 Stellen-             Feld-                     Inhalt\nDatensatz                  zahl                 bezeichnung\n32                                              KM                        Kontrollmeldung: 2)\nnein                   =0\nja                     = 1\n33-64                      32                   BK                        ohne Inhalt (Leerstellen)\n65-72                        8                  BBNR                      Betriebsnummer des Arbeitgebers\n73-80                        8                  KKNR                      Betriebsnummer der für den Beschäftigten zuständigen\nKrankenkasse\n1\n)  Bei einer Anmeldung oder einer Abmeldung sind zusätzlich die Datensätze Nr. 3 und 4 zu übermitteln.\n2\n)  Bei Abmeldungen (GDMQ         =  1) ist immer eine 0 zu verschlüsseln.\n1\n8 b. Meldung der Krankenkasse über kurzfristig geringfügig Beschäftigte (§ 18 Abs. 2 a 2. DEVO)                               )\nStellen im                  Stellen-             Feld-                     Inhalt\nDatensatz                   zahl                 bezeichnung\n1-12                   12                   VSNR                      Versicherungsnummer\n13-14                        2                   SK                        Satzkennzeichen              29\n15-16                        2                   VSTR                      Rentenversicherungsträger in der Form OA\n17-22                        6                   VNDT                      Zeitraumbeginn im Format\nTG, MO, JA mit je 2 Stellen\n23-28                        6                   BSDT                      Zeitraumende im Format\nTG, MO, JA mit je 2 Stellen\n29-30                        2                   ZLTG                      Anzahl der Tage\n31-64                       34                   BK                        ohne Inhalt (Leerstellen)\noder zur Verfügung der Krankenkasse\n65-72                        8                   BBNR                      Betriebsnummer des Arbeitgebers\n73-80                        8                   KKNR                      Betriebsnummer der für den Beschäftigten zuständigen\nKrankenkasse\n1\n)  Zusätzlich sind die Datensätze Nr. 3 und 4 zu übermitteln.\"\nh) Datensatz Nr. 13 wird wie folgt geändert:\naa) Die Beschreibung der Stellen 37 bis 41 wird wie folgt geändert:\n,,37-41            5       EGNE           Entgelt in vollen DM       2\n)\".\nbb) Nach der Fußnote               1\n) wird angefügt:\n,,2) Für Wehrdienstleistende, die keine Verdienstausfallentschädigung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz erhalten, und für Zivildienst-\nleistende ist als Entgelt 00000 einzutragen.\"\ni) Im Datensatz Nr. 14 werden in der Überschrift die Worte „und kurzfristig\" gestrichen.\nk) Nach Datensatz Nr. 14 werden folgende Datensätze eingefügt:\n,, 14 a. Berichtigung/Stornierung einer An- oder Abmeldung für geringfügig Beschäftigte                         1\n)\nStellen im                 Stellen-              Feld-                     Inhalt\nDatensatz                  zahl                  bezeichnung\n1-12                  12                    VSNR                      Versicherungsnummer\n13-14                        2                   SK                        Satzkennzeichen             38\n15-16                        2                   VSTR                      Rentenversicherungsträger in der Form = OA\nEs wurden übermittelt:\n17                           1                   GDMQAE                    O = Beginn der geringfügigen Beschäftigung\n1 = Ende der geringfügigen Beschäftigung\n2 = Beginn und Ende der geringfügigen Beschäftigung\n18-23                        6                   VNDTAE                    Datum des Beginns der Beschäftigung im Format\nTG, MO, JA mit je 2 Stellen\n24-29                        6                   BSDTAE                    Datum des Ende der Beschäftigung im Format TG, MO, JA\nmit je 2 Stellen","2114                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\nStellen im               Stellen-           Feld-                Inhalt\nDatensatz                zahl               bezeichnung\n30                                          ATMQAE               Art der Meldung:\n1 = geringfügige Beschäftigung\nnach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV\n2 = geringfügige Beschäftigung\nnach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV\n31-38                      8                BBNRAE               Betriebsnummer des Arbeitgebers\nEs waren zu übermitteln:\n39                                          GDMQNE               O = Beginn der geringfügigen Beschäftigung\n1 = Ende der geringfügigen Beschäftigung\n2 = Beginn und Ende der geringfügigen Beschäftigung\n4Q-45                     6                 VNDTNE               Datum des Beginns der Beschäftigung\nim Format TG, MO, JA mit je 2 Stellen\n46-51                     6                 BSDTNE               Datum des Endes der Beschäftigung\nim Format TG, MO, JA mit je 2 Stellen\n52                                          ATMQNE               Art der Meldung:\n1 = geringfügige Beschäftigung\nnach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV\n2 = geringfügige Beschäftigung\nnach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV\n53-60                     8                 BBNRNE               Betriebsnummer des Arbeitgebers\n61-72                    12                 BK                   ohne Inhalt (Leerstellen)\n73-80                     8                 KKNR                 Betriebsnummer der für den Beschäftigten zuständigen\nKrankenkasse\n1\n)  Zusätzlich sind die Datensätze Nr. 3 und 4 zu übermitteln.\n14 b. Berichtigung/Stornierung einer Meldung der Krankenkasse über kurzfristig geringfügig Beschäftigte (§ 18\nAbs. 2 a 2. DEVO) 1)\nStellen im                Stellen-           Feld-                Inhalt\nDatensatz                zahl               bezeichnung\n1-12                 12                 VSNR                 Versicherungsnummer\n13--14                    2                 SK                   Satzkennzeichen            39\n15-16                     2                 VSTR                 Rentenversicherungsträger in der Form OA\nEs wurden zuletzt übermittelt:\n17-22                     6                 VNDTAE               Zeitraumbeginn im Format\nTG, MO, JA mit je 2 Stellen\n23--28                     6                 BSDTAE               Zeitraumende im Format\nTG, MO, JA mit je 2 Stellen\n29-30                      2                 ZLTGAE               Anzahl der Tage\n31-38                      8                 BBNRAE               Betriebsnummer des Arbeitgebers\nEs waren zu übermitteln:\n39-44                      6                 VNDTNE               Zeitraumbeginn im Format\nTG, MO, JA mit je 2 Stellen\n45-50                      6                 BSDTNE               Zeitraumende im Format\nTG, MO, JA mit je 2 Stellen\n51-52                     2                 ZLTGNE               Anzahl der Tage\n53-60                     8                 BBNRNE               Betriebsnummer des Arbeitgebers\n61-72                     12                 BK                   ohne Inhalt (Leerstellen)\noder zur Verfügung der Krankenkasse\n73-80                     8                 KKNR                 Betriebsnummer der für den Beschäftigten zuständigen\nKrankenkasse\n1\n)  Zusätzlich sind die Datensätze Nr. 3 und 4 zu übermitteln.\"","Nr. 57 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 12. Dezember 1989                                              2115\n1) Im Datensatz Nr. 15 a wird in der Überschrift das Wort „Lohnersatzleistungen\" durch das Wort „Entgeltersatz-\nleistungen\" ersetzt.\nm) Im Datensatz Nr. 16 a wird in der Überschrift das Wort „Lohnersatzleistungen\" durch das Wort „Entgeltersatz-\nleistungen\" ersetzt.\nn) Nach Datensatz Nr. 16 a wird eingefügt:\n„ 16 b. Rückmeldung für geringfügig Beschäftigte, wenn sich die übermittelten Zeiten mit Angaben in der\nSonderdatei der DSRV überschneiden oder sonstige Prüfungen erforderlich sind )                   4\nStellen im              Stellen-           Feld-                   Inhalt\nDatensatz              zahl                bezeichnung\n1-12                 12                 VSNR                    Versicherungsnummer\n13-14                    2                 SK  3\n)                 Satzkennzeichen                47\n15--16                    2                 VSTR                    Rentenversicherungsträger in der Form == OA\n17                        1                 GDMQ 1)                 Grund der Meldung:\nO = Beginn der geringfügigen Beschäftigung\n1 = Ende der geringfügigen Beschäftigung\n2 = Beginn und Ende der geringfügigen Beschäftigung\n18-23                     6                                         Datum des Beginns der Beschäftigung\nim Format TG, MO, JA mit je 2 Stellen\n24-29                     6                 BSDT1)                  Datum des Endes der Beschäftigung\nim Format TG, MO, JA mit je 2 Stellen\n30                                          ATMQ 1)                Art der Meldung:\n1 = geringfügige Beschäftigung\nnach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV\n2 = geringfügige Beschäftigung\nnach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV\n31-32                     2                 ZLTG    1\n)            Anzahl der Tage\n33-40                     8                 BBNR 1 )               Betriebsnummer des Arbeitgebers\n41-48                     8                 KKNR      1\n)          Betriebsnummer der Krankenkasse\n49                        1                 BK                     ohne Inhalt (Leerstellen)\n50-55                     6                 VNDT2)                 Datum des Beginns der Beschäftigung\nim Format TG, MO, JA mit je 2 Stellen\n56-61                     6                 BSDT2)                 Datum des Endes der Beschäftigung\nim Format TG, MO, JA mit je 2 Stellen\n62                                          ATMQ 2)                Art der Meldung:\n1 = geringfügige Beschäftigung\nnach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV\n2 = geringfügige Beschäftigung\nnach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV\n63-64                     2                 ZLTG    2\n)            Anzahl der Tage\n65--72                    8                 BBNR 2 )               Betriebsnummer des Arbeitgebers\n73-80                     8                 KKNR 2)                Betriebsnummer der Krankenkasse\n1\n) Angaben aus den übermittelten Datensätzen SK 28 und 29 sowie aus den Datensätzen SK 38 die Stellen 39-60 und 73-80, SK 39 die Stellen\n39-60 und 73-80 (die Stellen 17 und 30 enthalten bei einer Rückmeldung aufgrund eines Datensatzes SK 39 jeweils eine Leerstelle).\n2\n) Angaben aus der Sonderdatei.\n3\n)  Sollten in der Sonderdatei weitere Überschneidungen vorhanden sein, wird der Datensatz SK 47 mehrfach ausgegeben, die Stellen 17-48\nenthalten immer die Angaben aus dem übermittelten Datensatz.\n4\n) Zusätzlich sind die Datensätze Nr. 3 und 4 zu übermitteln.\"\no) Datensatz Nr. 17 wird wie folgt geändert:\naa) Bei der Beschreibung der Stelle 21 wird der Inhalt wie folgt gefaßt:\n,,Ausstellung eines Sozialversicherungsausweises oder SVN-Heftes: 4 )\nO = kein Sozialversicherungsausweis/SVN-Heft\n1 = Sozialversicherungsausweis/SVN-Heft\n4 = SVN-Heft\n5   =   Sozialversicherungsausweis\".","2116                                Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\nbb) Bei der Beschreibung der Stellen 27-XX Feldbezeichnung VSAT wird im Inhalt das Wort „Pflichtversicherter\"\ndurch das Wort „Beschäftigter\" ersetzt.\ncc) In den Anmerkungen wird nach der Fußnote zu      3\n) angefügt:\n„Zu 4\n) MMSH\nBei GDDSRV = 0 ist stets eine O zu verschlüsseln.\"\nArtikel 2\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit Artikel II § 20 des Sozialgesetz-\nbuches - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - und Artikel 13 des Hinterbliebenenrenten- und Erzie-\nhungszeiten-Gesetzes vom 11 . Juli 1985 (BGBI. 1 S. 1450) auch im Land Berlin.\nArtikel 3\nDiese Verordnung tritt am 1. Januar 1990 in Kraft.\nDer Bundesrat hat zugestimmt.\nBonn, den 5 Dezember 1989\nDer Bundesminister\nfür Arbeit und Sozialordnung\nNorbert Blüm"]}