{"id":"bgbl1-1989-50-13","kind":"bgbl1","year":1989,"number":50,"date":"1989-10-31T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/50#page=19","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1989-50-13/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1989/bgbl1_1989_50.pdf#page=19","order":13,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 35 und Nr. 36","page":1927,"pdf_page":19,"num_pages":2,"content":["Nr. 50 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 31. Oktober 1989                                                                                     1927\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 35, ausgegeben am 20. Oktober 1989\nTag                                                                               I n h a It                                                                              Seite\n29. 9. 89       Verordnung zur Neufassung der ECE-Regelung Nr. 1 über einheitliche Vorschriften für die Geneh-\nmigung der Kraftfahrzeugscheinwerfer für asymmetrisches Abblendlicht und/oder Fernlicht, die mit\nGlühlampen der Kategorie A2 ausgerüstet sind und der ECE-Regelung Nr. 2 über einheitliche\nVorschriften für die Genehmigung der Glühlampen, die in Scheinwerfern für asymmetrisches Abblend-\nlicht und Fernlicht oder für eines der beiden verwendet werden (Verordnung zu den ECE-Regelungen\nNr. 1 und 2) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . .    802\n21. 8. 89       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über das Recht der\nVerträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  803\n24. 8. 89       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Haager Übereinkommens über die Zustellung\ngerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen . . . . . . . . . .                                                 807\n22. 9. 89      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens über strafbare und bestimmte andere an\nBord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                 812\n26. 9. 89       Bekanntmachung des deutsch-lesothischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit.........                                                                     813\n27. 9. 89       Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Protokolls Nr. 6 zur Konvention zum Schutze der\nMenschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                              814\nDie Neufassung der ECE-Regelung Nr. 1 - Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Kraftfahrzeugscheinwerfer für\nasymmetrisches Abblendlicht und/oder Fernlicht, die mit Glühlampen der Kategorie R 2 ausgerüstet sind, und die Neufassung der\nECE-Regelung Nr. 2 - Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Glühlampen, die in Scheinwerfern für asymmetrisches\nAbblendlicht und Fernlicht oder für eines der beiden verwendet werden - werden als Anlageband zu dieser Ausgabe des\nBundesgesetzblattes ausgegeben. Abonnenten des Bundesgesetzblattes Teil II wird der Anlageband auf Anforderung gemäß den\nBezugsbedingungen des Verlags übersandt.\nPreis dieser Ausgabe: 3,35 DM (2,35 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,35 DM.\nPreis des Anlagebandes: 8,45 DM (7,05 DM zuzüglich 1,40 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 9,45 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.","1928                                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 36, ausgegeben am 28. Oktober 1989\nTag                                                                               Inhalt                                                                                 Seite\n22.   6. 89       Bekanntmachung des deutsch-bulgarischen Abkommens über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet\ndes Umweltschutzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           818\n22.   9. 89       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls zur Änderung des Abkommens über die\nInternationale Zivilluftfahrt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        821\n27.   9. 89       Bekanntmachung des deutsch-botsuanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . .                                                             821\n28.   9. 89       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Vertrags über das Verbot der Anbringung von\nKernwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen auf dem Meeresboden und im Meeresuntergrund                                                                  823\n29.   9. 89       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über das Carnet A.T.A. für die\nvorübergehende Einfuhr von Waren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                     825\n4. 10. 89        Bekanntmachung zu dem Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassen-\ndiskriminierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .      825\n5. 10. 89        Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens· zur Errichtung\neines Internationalen Tierseuchenamts in Paris . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         826\n6. 10. 89        Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Internationale Seefunk-\nsatelliten-Organisation (INMARSAT) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   826\n6. 10. 89        Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Genfer Protokolls wegen Verbots des Gaskriegs . . . .                                                            827\n6. 10. 89        Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens gegen Geisel-\nnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  828\n6. 10. 89        Bekanntmachung des deutsch-papua-neuguineischen.Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit                                                                    829\n11. 10. 89       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Fakultativ-Protokolls über die obligatorische\nBeilegung von Streitigkeiten zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen . . . . . . . . .                                                        830\n11 . 10. 89      Bekanntmachung des deutsch-simbabwischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . .                                                                831\nPreis dieser Ausgabe: 3,35 DM (2,35 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,35 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung."]}