{"id":"bgbl1-1989-45-6","kind":"bgbl1","year":1989,"number":45,"date":"1989-09-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/45#page=43","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1989-45-6/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1989/bgbl1_1989_45.pdf#page=43","order":6,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 33","page":1783,"pdf_page":43,"num_pages":1,"content":["Nr. 45 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. September 1989                                                                                 1783\nB u ndesgesetzb I att\nTeil II\nNr. 33, ausgegeben am 27. September 1989\nTag                                                                       I n h a It                                                                              Seite\n13. 9. 89       Verordnung zur Änderung der ECE-Regelung Nr. 13 über einh~itliche Vorschriften für die Geneh-\nmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der Bremsen (Verordnung zur Anderung der ECE-Regelung Nr. 13)                                                        770\n27. 7. 89       Bekanntmachung des deutsch-bangladeschischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . .                                                           771\n24. 8. 89       Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der\nLiteratur und Kunst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  774\n29. 8. 89       Bekanntmachung der deutsch-jugoslawischen Vereinbarung über die Beschäftigung jugoslawischer\nArbeitnehmer auf der Grundlage von Werkverträgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                         774\n6. 9. 89      Bekanntmachung des deutsch-zairischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . .                                                    777\n8. 9. 89      Bekanntmachung der deutsch-bulgarischen Vereinbarung über den Austausch von Kulturinstituten . . .                                                     778\n11. 9. 89       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die völkerrechtliche Haftung\nfür Schäden durch Weltraumgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    781\n11 . 9. 89      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rettung und Rückführung\nvon Raumfahrern sowie die Rückgabe von in den Weltraum gestarteten Gegenständen . . . . . . . . . . . .                                                782\n11. 9. 89       Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Vereinbarung über die Vorrechte und Befreiungen der\nInternationalen Atomenergie-Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 782\n12. 9. 89       Bekanntmachung des deutsch-guineischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . .                                                     783\nDie Ergänzungen 1 bis 3 zur Änderung 05 der ECE-Regelung Nr. 13 - Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Fahrzeuge\nhinsichtlich der Bremsen - werden als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblattes ausgegeben. Abonnenten des\nBundesgesetzblattes Teil II wird der Anlageband auf Anforderung gemäß den Bezugsbedingungen des Verlags übersandt.\nPreis dieser Ausgabe ohne Anlageband: 3,35 DM (2,35 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,35 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nPreis des Anlagebandes: 5,70 DM (4,70 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 6,70 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung."]}