{"id":"bgbl1-1989-45-1","kind":"bgbl1","year":1989,"number":45,"date":"1989-09-29T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/45#page=2","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1989-45-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1989/bgbl1_1989_45.pdf#page=2","order":1,"title":"Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen","law_date":"1989-09-29T00:00:00Z","page":1742,"pdf_page":2,"num_pages":37,"content":["1742                                   Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\nDrittes Gesetz\nzur Änderung des Gesetzes\nzur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen\nVom 29. September 1989\nDer Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates               nicht, wenn der Abgabenschuldner weiß, daß der\ndas folgende Gesetz beschlossen:                                 Abführungspflichtige die einbehaltenen Abgaben nicht\nvorschriftsmäßig abgeführt hat, und dies den Bundes-\nfinanzbehörden nicht unverzüglich mitgeteilt hat.\nArtikel 1\n(5) Der Abführungspflichtige kann gegen den Erstat-\nDas Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Markt-            tungsanspruch des Abgabenschuldners nur Einwen-\norganisationen in der Fassung der Bekanntmachung vom            dungen und Einreden geltend machen, die aus dem\n27. August 1986 (BGBI. 1S. 1397) wird wie folgt geändert:       Abgabenverhältnis herrühren.\n1. Dem § 12 werden folgende Absätze angefügt:                       (6) Der Abgabenschuldner kann verlangen, daß die\n,,(3) In Rechtsverordnungen nach Absatz 2 Satz 1            Höhe der Abgaben und der Erstattung durch die Bun-\nkönnen Abnehmer von Marktordnungswaren, die                   desfinanzbehörden durch Abgabenbescheid festge-\nAbgaben zu Marktordnungszwecken unterliegen, zum              setzt wird. Der Antrag ist erst nach Ablauf der vorge-\nEinbehalten und Abführen der Abgaben sowie zum                schriebenen Zahlungsfrist zulässig; er ist spätestens\nErstatten zuviel einbehaltener Abgaben verpflichtet          ein Jahr nach Fälligkeit der Zahlung zu stellen. Erfolgt\nwerden, soweit dies zur Durchführung von Regelungen          eine Erstattung durch die Bundesfinanzbehörden, ist\nim Sinne des § 1 Abs. 2 erforderlich ist. Dabei kann         die Festsetzung der Erstattung auch gegenüber dem\nvorgeschrieben werden, daß der so Verpflichtete              Abführungspflichtigen bindend. Der dem Abführungs-\n(Abführungspflichtiger) von den Bundesfinanzbehör-           pflichtigen bekanntgegebene Erstattungsbescheid gilt\nden für die Abgaben in Anspruch genommen werden              als Grundlagenbescheid im Sinne des § 171 Abs. 10\nkann,                                                        der Abgabenordnung.\"\n1. die er einzubehalten und abzuführen hat,               2. In§ 36 Abs. 3 Nr. 3 wird nach der Angabe,,§ 9 Abs. 1\n2. die er einbehalten und zu Unrecht nicht erstattet hat,     Satz 1,\" die Angabe ,,§ 12 Abs. 3 Satz 1,\" eingefügt.\n3. die er zu Unrecht erstattet hat,\nArtikel 2\n4. die auf Grund fehlerhafter Eintragungen in vorge-\nschriebenen Aufzeichnungen oder Bescheinigun-          Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des\ngen verkürzt werden.                                 Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.\n(4) Im Fall einer Regelung nach Absatz 3 ist der                               Artikel 3\nAbgabenschuldner von der Verpflichtung zur Zahlung\nder Abgaben befreit, wenn der Abführungspflichtige die      Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in\nAbgaben vorschriftsmäßig einbehalten hat. Dies gilt       Kraft.\nDas vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und\nwird im Bundesgesetzblatt verkündet.\nBonn, den 29. September 1989\nDer Bundespräsident\nWeizsäcker\nFür den Bundeskanzler\nDer Bundesminister der Verteidigung\nG. Stoltenberg\nDer Bundesminister\nfür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten\n1. Kiechle","Nr. 45 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. September 1989                             1743\nErste Verordnung\nzur Änderung der Postzeitungsgebührenverordnung\nVom 15. September 1989\nAuf Grund des § 65 Abs. 1 Satz 2 des Postverfassungsgesetzes vom 8. Juni 1989 (BGBI. 1 S. 1026) wird verordnet:\nArtikel 1\nDie Postzeitungsgebührenverordnung vom 17. Oktober 1988 (BGBI. 1 S. 2067) wird wie folgt geändert:\n1. § 3 wird wie folgt geändert:\na) In Absatz 1 wird die Zahl „80\" durch die Zahl „ 100\" ersetzt.\nb) In Absatz 2 wird die Zahl „20\" durch die Zahl „25\" ersetzt.\n2. § 5 wird wie folgt geändert:\na) Absatz 1 wird wie folgt gefaßt:\n,,(1) Die Gebühren für jede Fremdbeilage betragen für je volle und angefangene 25 Gramm:\n1. eines Druck-Erzeugnisses\nin Postvertriebsstücken                                                                            15,0 Pf,\nin Postzeitungsgut                                                                                  7,5 Pf,\n2. eines Musters\nin Postvertriebsstücken                                                                            21,0 Pf,\nin Postzeitungsgut                                                                                 10,5 Pf.\"\nb) Absatz 2 wird wie folgt gefaßt:\n,,(2) Die Gebühren für jede Fremdbeilage, die zur Verwendung als Postkarte bestimmt ist, betragen je Postkarte\nin Postvertriebsstücken                                                                              6,2 Pf,\nin Postzeitungsgut                                                                                   3, 1 Pf,\nsoweit nicht die Gebühren nach Absatz 1 Nr. 1 niedriger sind.\"\n3. § 6 Abs. 1 wird wie folgt gefaßt:\n,,(1) Die Gebühren für die Benutzung besonderer Beförderungsgelegenheiten betragen für jeden Beutel und für jede\nlose Sendung:\nab 1. 1. 1990                   ab 1. 1. 1991\nbis 30. 6. 1991\n1. für die Beförderung                                               3,15 DM,                        3,25 DM,\n2. für die Behandlung\nan der Anfangsstelle                                            2,70 DM,                        2,80 DM,\nan der Endstelle                                                2,70 DM,                        2,80 DM,\nam Umladeort                                                    2,70 DM,                        2,80 DM.\"\n4. § 7 wird wie folgt geändert:\na) Absatz 1 wird wie folgt gefaßt:\n,,(1) Die Gebühr für ein Postvertriebsstück beträgt:\nab 1. 1. 1990                   ab 1. 1. 1991\nbis 30. 6. 1991\n1. bei häufiger als wöchentlich einmaligem Erscheinen\nbis 30 g                                                   16,84 Pf,                       18,37 Pf,\nfür je 10 g mehr\nüber 30 g bis 250 g                                     0,77 Pf,                        0,74 Pf,\nüber 250 g bis 500 g                                    1,15 Pf,                        1,14 Pf,\nüber 500 g bis 1 000 g                                  1,27 Pf,                        1,27 Pf,","1744                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\n2. bei wöchentlich einmaligem Erscheinen\nbis 30 g                                                   20,75 Pf,                   22,28 Pf,\nfür je 10 g mehr\nüber 30 g bis 250 g                                      0,96 Pf,                    0,93 Pf,\nüber 250 g bis 500 g                                     1,26 Pf,                    1,25 Pf,\nüber 500 g bis 1 000 g                                   1,65 Pf,                    1,65 Pf,\n3. bei seltener als wöchentlich einmaligem Erscheinen\nbis 30 g                                                   26,56 Pf,                   28,09 Pf,\nfür je 10 g mehr\nüber 30 g bis 250 g                                      1,12 Pf,                    1,09 Pf,\nüber 250 g bis 500 g                                     1,48 Pf,                    1,47 Pf,\nüber 500 g bis 1 000 g                                   1,76 Pf,                    1,76 Pf.\"\nb) Absatz 5 wird wie folgt gefaßt:\n,,(5) Die Gebühren für die Postvertriebsstücke im laufenden Jahr ermäßigen sich, wenn für eine Zeitung im\nVorjahr\n1. durchschnittlich mindestens 200 000 Postvertriebsstücke je Zeitungsnummer versandt,\n2. je Postvertriebsstück durchschnittlich mindestens 34 Pfennig an Gebühren nach Absatz 1 erhoben,\n3. je Leiteinheit durchschnittlich mehr als 75 Postvertriebsstücke versandt\nwurden. Die Ermäßigung für ein Postvertriebsstück beträgt bei einem durchschnittlichen Vorjahrsversand an\nPostvertriebsstücken je Leiteinheit:\nab 1. 1. 1990               ab 1. 1. 1991\nbis 30. 6. 1991\nvon mehr als       75  bis 100                                  0,85  Pf,                   1,05  Pf,\nvon mehr als 100       bis 250                                  0,95  Pf,                   1,20  Pf,\nvon mehr als 250       bis 500                                  1,05  Pf,                   1,35  Pf,\nvon mehr als 500       bis 750                                  1,15  Pf,                   1,50  Pf,\nvon mehr als 750       bis 1 000                                1,20  Pf,                   1,60  Pf,\nvon mehr als 1 000     bis 1 500                                1,25  Pf,                   1,70  Pf,\nvon mehr als 1 500     bis 2 000                                1,30  Pf,                   1,85  Pf,\nmehr als 2 000                                                  1,35  Pf,                   2,00  Pf.\nDie Ermäßigung wird nur gewährt, wenn Palettengebinde, die der Verleger gemäß § 27 der Postzeitungsordnung\nzu fertigen hat, ausreichend gesichert sind.\"\n5. § 8 wird wie folgt geändert:\na) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefaßt:\n,,(1) Die Gebühren für Postzeitungsgut betragen:\nab 1.1.1990                 ab 1. 1. 1991\nbis 30. 6. 1991\nje Kilogramm                                                    37 Pf                       37 Pf\nund\nje Sendung                                                      25 Pf                       31 Pf.\"\nb) Absatz 2 wird wie folgt gefaßt:\n,,(2) Die Zuschläge für Postzeitungsschnellgut betragen:\nab 1. 1. 1990               ab 1. 1. 1991\nbis 30. 6. 1991\nje Kilogramm                                                    11    Pf                    11    Pf\nund\nje Sendung                                                      12,5 Pf                     15,5 Pf.\"\n6. § 9 Abs. 1 wird wie folgt gefaßt:\n,,(1) Die Gebühr für eine Streifbandzeitung beträgt:\nab 1. 1. 1990               ab 1. 1. 1991\nbis 30. 6. 1991\nbis      50  g                                                        55  Pf,                     60  Pf,\nüber     50  g bis 100   g                                            65  Pf,                     70  Pf,\nüber    100  g bis 250   g                                          1,00  DM,                   1,05  DM,\nüber    250  g bis 500   g                                          1,50  DM,                   1,60  DM,\nüber    500  g bis 1 000 g                                          2,40  DM,                   2,50  DM.\"","Nr. 45 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. September 1989                            1745\nArtikel 2\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 67 des Postverfassungsgeset-\nzes auch im Land Berlin.\nArtikel 3\nDiese Verordnung tritt am 1. Januar 1990 in Kraft.\nBonn, den 15. September 1989\nDer Bundesminister\nfür Post und Telekommunikation\nChristian Schwarz-Schilling","1746                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\nVerordnung\nüber das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen\nim praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung\nfür das Rolladen- und Jalousiebauer-Handwerk\n(Rolladen- und Jalousiebauermeisterverordnung - RollJalMstrV)\nVom 18. September 1989\nAuf Grund des § 45 der Handwerksordnung in der              5. Kenntnisse der Wirkungsweise der branchenüblichen\nFassung der Bekanntmachung vom 28. Dezember 1965                   Antriebe, ihrer Steuerungen und Schutzvorrichtungen,\n(BGBI. 1966 1 S. 1 ), der zuletzt durch Artikel 24 Nr. 1 des   6. Kenntnisse der Arten und Eigenschaften, der Verwen-\nGesetzes vom 18. März 1975 (BGBI. 1 S. 705) geändert               dung und Lagerung von Werk- und Hilfsstoffen sowie\nworden ist, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister            von Beschlägen,\nfür Bildung und Wissenschaft verordnet:\n7. Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der\nArbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes,\n8. Kenntnisse der berufsbezogenen Normen, Richtlinien\n1. Abschnitt                               und Vorschriften, insbesondere der des Umwelt-\nschutzes,\nBerufsbild\n9. Kenntnisse über bauordnungs- und bauvertragsrecht-\nliche Bestimmungen,\n§ 1\n1O. Kenntnisse über die Planung von Werkstätten sowie\nBerufsbild                                über die Einrichtung und den Betrieb von Baustellen,\n(1) Dem Rolladen- und Jalousiebauer-Handwerk sind          11. Beurteilen der baulichen Gegebenheiten,\nfolgende Tätigkeiten zuzurechnen:\n12. Berechnen der erforderlichen Abmessungen von Kon-\n1. Entwurf, Herstellung, Montage, Prüfung, Wartung und             struktionsteilen, der Untersetzungen und Kraftüber-\nInstandsetzung von Rolläden und ähnlichen Bauteilen,           tragungen sowie der Belastbarkeit von Getrieben und\n2. Entwurf, Herstellung, Montage, Prüfung, Wartung und             branchenüblichen Antrieben,\nInstandsetzung von Jalousien, Markisen, Rollos, Ver-      13. Maßnehmen und Prüfen,\ndunklungen und ähnlichen Sonnen-, Blend- und Licht-\n14. Anfertigen und Lesen von Skizzen, Konstruktions-\nschutzanlagen für Fenster, Freiflächen und Fassaden,\nzeichnungen und Schaltplänen sowie Fertigen von\n3. Entwurf, Herstellung, Montage, Prüfung, Wartung und             Aufrissen,\nInstandsetzung von Rolltoren, Roll- und Scherengittern\n15. Lesen von Bauplänen und -zeichnungen,\nund ähnlichen verschließenden Bauteilen,\n16. Auswählen und Zuordnen der Werkstoffe,\n4. Zusammenbau, Einbau, Wartung und Instandsetzung\nvon Rolladen-Fenster-Kombinationen,                       17. Be- und Verarbeiten von Metall, insbesondere durch\nSägen, Schneiden, Scheren, Meißeln, Feilen, Schlei-\n5. Entwurf, Herstellung, Montage, Prüfung, Wartung und\nfen, Bohren, Reiben, Gewindeschneiden, Drehen,\nInstandsetzung von Antrieben und Steuerungen ein-\nHobeln, Fräsen, Richten, Biegen, Abkanten, Schrau-\nschließlich der Schutzvorrichtungen für die unter Num-\nben, Nieten, Gas- und Lichtbogenschweißen, Hart-\nmer 1 bis 4 genannten Erzeugnisse,\nund Weichlöten, Kleben,\n6. Entwurf, Herstellung, Montage und Instandsetzung von\n18. Be- und Verarbeiten von Holz, insbesondere durch\nRollraumverkleidungen, insbesondere von Rolladen-\nSägen, Schneiden, Hobeln, Fräsen, Schleifen, Zin-\nkästen.\nken, Schlitzen, Zapfen, Stemmen, Bohren, Nageln,\nSchrauben, Kleben,\n(2) Dem Rolladen- und Jalousiebauer-Handwerk sind\nfolgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen:\n19. Be- und Verarbeiten von Kunststoff, insbesondere\ndurch Sägen, Schneiden, Hobeln, Fräsen, Feilen,\n1. Kenntnisse über Chemie und Physik,                            Bohren, Umformen, Verbinden,\n2. Kenntnisse über Statik,                                  20. Behandeln von Oberflächen,\n3. Kenntnisse der Befestigungstechnik,                      21 . Zuschneiden und Verbinden von Bespannungen und\n4. Kenntnisse über bauphysikalische Zusarrimenhänge              Behängen,\ndes Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutzes,           22. montagefertiges Zusammenbauen,","Nr. 45 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. September 1989                              1747\n23. betriebsfertiges Montieren am Bau,                                                   §4\n24. Prüfen, Warten und Instandsetzen der in Absatz                                   Arbeitsprobe\ngenannten Erzeugnisse,\n(1) Als Arbeitsprobe sind drei der nachstehend genann-\n25. Prüfen, Pflegen und Instandhalten von berufsbezoge-      ten Tätigkeiten auszuführen:\nnen Werkzeugen, Vorrichtungen, Geräten, Maschinen\nund Werkstatteinrichtungen.                             1. Anfertigen eines Welleneinsatzes, bestehend aus Wel-\nlenbolzen und Ronden, sowie Einschweißen dieses\nEinsatzes in eine Stahlwelle,\n2. Anfertigen einer Motorkonsole für ein Rollgitter oder\n2. Abschnitt\nRolltor,\nPrüfungsanforderungen in den Teilen I und II             3. Anfertigen einer geschweißten, geschraubten oder\nder Meisterprüfung                          geklebten Eckverbindung,\n4. Anfertigen und Einbauen verschiedener Beschlagteile,\n§2\n5. Anfertigen eines Schloßstabes mit eingebautem Schloß,\nGliederung, Dauer und Bestehen\nder praktischen Prüfung                    6. Anfertigen einer Rollraumverkleidung,\n(Teil 1)                         7. Anfertigen eines Schutzkastens aus Metall,\n(1) In Teil I sind eine Meisterprüfungsarbeit anzufertigen 8. Einrichten, Verwenden und Instandhalten von Maschi-\nund eine Arbeitsprobe auszuführen. Bei der Bestimmung             nen, Werkzeugen und Schutzvorrichtungen.\nder Meisterprüfungsarbeit sollen die Vorschläge des Prüf-\nlings nach Möglichkeit berücksichtigt werden.                    (2) In der Arbeitsprobe sind die wichtigsten Fertigkeiten\nund Kenntnisse zu prüfen, die in der Meisterprüfungsarbeit\n(2) Die Anfertigung der Meisterprüfungsarbeit soll nicht   nicht oder nur unzureichend nachgewiesen werden\nlänger als 20 Arbeitstage, die Ausführung der Arbeitsprobe    konnten.\nnicht länger als zwölf Stunden dauern.\n(3) Mindestvoraussetzung für das Bestehen des Teils 1                                   §5\nsind jeweils ausreichende Leistungen in der Meisterprü-              Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse\nfungsarbeit und in der Arbeitsprobe.                                                     (Teil II)\n§3                               (1) In Teil II sind Kenntnisse in den folgenden fünf\nPrüfungsfächern nachzuweisen:\nMeisterprüfungsarbeit\n1. Technische Mathematik:\n(1) Als Meisterprüfungsarbeit ist eine der nachstehend\na) Ermitteln von Stabnenndicken und Berechnen von\ngenannten Arbeiten auszuführen:                           ·\nProfilen und Konstruktionsteilen,\n1. Herstellen und Montieren einer mehrteiligen Rolladen-          b) Berechnen der Untersetzungen und Kraftübertra-\nanlage, insbesondere zum Wärme-, Schall- oder Ein-                gungen sowie der Belastbarkeit von Getrieben und\nbruchschutz,                                                      branchenüblichen Antrieben;\n2. Herstellen und Montieren einer kraftbetätigten Rolltor-\noder Schutzgitteranlage mit den für eine gewerbliche      2. Technisches Zeichnen:\nNutzung erforderlichen Sicherheitseinrichtungen,\na) Anfertigen von Skizzen, Konstruktionszeichnungen,\n3. Herstellen und Montieren einer kraftbetätigten mehr-               Schaltplänen und Aufrissen,\nteiligen Verdunkelungsanlage,\nb) Lesen von Skizzen, Konstruktionszeichnungen und\n4. Herstellen und Montieren einer außenseitigen textilen              Schaltplänen,\nSonnenschutzanlage, automatisch gesteuert, zur                c) Anfertigen von Entwurfs- und Fertigungszeichnun-\nBeschattung von Freiflächen, Glas- oder Fassaden-\ngen;\nteilen,\n5. Herstellen und Montieren einer kombinierten Sonnen-        3. Fachtechnologie:\nund Wetterschutzanlage mit elektrischen Antrieben und\nautomatischer Steuerung, bestehend aus einer Außen-           a) Wirkungsweise der branchenüblichen Produkte,\njalousie oder Markisolette und einem Rolladen.                b) Wirkungsweise der branchenüblichen Antriebe,\nihrer Steuerungen und Schutzvorrichtungen,\n(2) Der Prüfling hat die Möglichkeit, vorgefertigte Bau-\nteile und Halbzeuge zu verwenden. Er hat vor Anfertigung          c) Be- und Verarbeitungsmethoden,\nder Meisterprüfungsarbeit dem Meisterprüfungsausschuß             d) Aufstellen, Benutzen, Pflegen und Instandhalten der\ndie Entwurfs- und die Fertigungszeichnung mit Maßan-                  berufsbezogenen Maschinen, Geräte und Werk-\ngaben sowie die Vorkalkulation mit Werkstoffliste zur                 zeuge einschließlich der Schutzvorrichtungen,\nGenehmigung vorzulegen.\ne) Chemie, Physik,\n(3) Die Fertigungszeichnung, die Vor- und Nachkalkula-\nf) Statik und Befestigungstechnik,\ntion und der rechnerische Nachweis der tatsächlichen\nVerschnittzuschläge sind bei der Bewertung der Meister-           g) bauphysikalische Zusammenhänge des Wärme-,\nprüfungsarbeit zu berücksichtigen.                                    Schall- und Feuchtigkeitsschutzes,","1748                                     Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\nh) berufsbezogene Vorschriften der Arbeitssicherheit                              3. Abschnitt\nund des Arbeitsschutzes,\nÜbergangs- und Schlußvorschriften\ni) berufsbezogene Normen, Richtlinien und Vorschrif-\nten, insbesondere des Umweltschutzes,\n§6\nk) bauordnungs- und bauvertragsrechtliche Bestim-\nmungen;                                                                    Übergangsvorschrift\nDie bei Inkrafttreten dieser Verordnung laufenden Prü-\n4. Werkstoffkunde:\nfungsverfahren werden nach den bisherigen Vorschriften\na) Arten, Eigenschaften, Verwendung und Lagerung          zu Ende geführt.\nder Werk- und Hilfsstoffe sowie der Beschläge,\nb) Behandlung von Oberflächen;                                                          §7\nWeitere Anforderungen\n5. Arbeitsvorbereitung, Kalkulation:\nDie weiteren Anforderungen in der Meisterprüfung\na) Arbeitsvorbereitung für Einzel- und Serienfertigung     bestimmen sich nach der Verordnung über gemeinsame\nsowie Organisationsmittel,                             Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk vom\nb) Kostenermittlung unter Einbeziehung aller für die       12. Dezember 1972 (BGBI. 1S. 2381) in der jeweils gelten-\nPreisbildung wesentlichen Faktoren einschließlich      den Fassung.\nder Berechnungen für die Angebots- und Nach-\nkalkulation.                                                                        §8\n(2) Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzu-                              Berlin-Klausel\nführen.                                                          Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-\n(3) Die schriftliche Prüfung soll insgesamt nicht länger    tungsgesetzes in Verbindung mit § 128 der Handwerks-\nals 18 Stunden, die mündliche je Prüfling nicht länger als     ordnung auch im Land Berlin.\neine halbe Stunde dauern. In der schriftlichen Prüfung soll\nan einem Tag nicht länger als sechs Stunden geprüft\nwerden.                                                                                     §9\nInkrafttreten\n(4) Der Prüfling ist von der mündlichen Prüfung auf\nAntrag zu befreien, wenn er im Durchschnitt mindestens           (1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1990 in Kraft.\ngute schriftliche Leistungen erbracht hat.\n(2) Die auf Grund des § 122 der Handwerksordnung\n(5) Mindestvoraussetzung für das Bestehen des Teils II     weiter anzuwendenden Vorschriften sind, soweit sie\nsind jeweils ausreichende Leistungen in jedem der Prü-        Gegenstände dieser Verordnung regeln, nicht mehr anzu-\nfungsfächer nach Absatz 1 Nr. 1 und 3.                        wenden.\nBonn, den 18. September 1989\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nIn Vertretung\nSchlecht","Nr. 45 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. September 1989                                 1749\nfünfte Verordnung\nzur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung\nVom 20. September 1989\nAuf Grund des § 27 Abs. 1 Satz 1 und 2 in Verbindung                zehnten Tag des Folgemonats zu melden. Die\nmit § 2 Abs. 1, der §§ 5 und 7 Abs. 1, des § 8 Abs. 1, des             Meldungen müssen die nach den Feldern 2, 8, 11 ,\n§ 1O Abs. 5 sowie der §§ 11 und 26 Abs. 1 bis 3 des                     17a, 18, 21, 24, 29, 31, 33, 34, 38, 41 und 46 der\nAußenwirtschaftsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt                   Anlage A 1 erforderlichen Angaben enthalten. Die\nTeil III, Gliederungsnummer 7400-1, veröffentlichten berei-            Form der Meldungen und die Zolldienststelle, bei\nnigten Fassung, von denen § 27 Abs. 1 Satz 1 und 2 und                 der sie abzugeben sind, werden durch die Ober-\n§ 26 Abs. 1 durch das Gesetz vom 6. Oktober 1980                       finanzdirektion bestimmt. Die Oberfinanzdirektion\n(BGBI. 1 S. 1905) und § 26 Abs. 2 durch das Gesetz vom                 kann auch bestimmen, daß Meldungen, die mit-\n29. März 1976 (BGBI. 1 S. 869) neu gefaßt worden sind,                 tels einer Datenverarbeitungsanlage erstellt wer-\nverordnet die Bundesregierung und                                      den, auf maschinell verwertbaren Datenträgern\noder, soweit dies beantragt wird, durch Datenfern-\nauf Grund des § 27 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 2                  übertragung abzugeben sind.\"\nAbs. 1 und § 5 verordnet der Bundesminister für Wirtschaft\nim Einvernehmen mit den Bundesministern des Auswärti-              c) Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 7.\ngen und der Finanzen:\n6. § 17 wird wie folgt geändert:\nArtikel 1\na) Absatz 2 Satz 2 wird gestrichen.\nDie Außenwirtschaftsverordnung vom 18. Dezember\n1986 (BGBI. 1 S. 2671 ), zuletzt geändert durch die Verord-        b) Nach Absatz 2 werden folgende Absätze 3 und 4\nnung vom 21. Juni 1989 (BGBI. 1 S. 1134), wird wie folgt                angefügt:\ngeändert:\n,,(3) Dem Antrag auf Genehmigung der Ausfuhr\nvon Waren, die in Teil I Abschnitt D und E Aus-\n1.   In § 4 Abs. 1 wird das Wort „Grenzübergangswert\"\ndurch die Worte „Statistische Wert\" ersetzt.                     fuhrliste (Anlage AL) genannt sind, sind Unter-\nlagen zum Nachweis des Verbleibens der Waren\nin dem im Antrag angegebenen Bestimmungs-\n1a. In§ 5 Abs. 2 Satz 2 wird zwischen dem Wort „Num-                  land beizufügen.\nmern\" und der Angabe „1517a\" die Angabe „1461,\"\neingefügt.                                                           (4) Die für die Erteilung der Ausfuhrgenehmi-\ngung zuständige Stelle kann von dem Erfordernis\n2.    In § 5 a Abs. 1 wird die Angabe „Abschnitt D\" durch             befreien, die in den Absätzen 2 und 3 bezeich-\ndie Angabe „Abschnitte D und E\" ersetzt.                        neten Unterlagen beizufügen, sofern hierdurch\ndie in § 7 Abs. 1 des Außenwirtschaftsgesetzes\n3.   In § 6 wird der Absatz 2 aufgehoben.                            genannten Belange nicht gefährdet werden, ins-\nbesondere die internationale Zusammenarbeit bei\nder Durchführung einer gemeinsamen Ausfuhr-\n4.   § 9 wird wie folgt geändert:\nkontrolle nicht beeinträchtigt wird.\"\na) In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Klammer-\nzusatz ,,(zollamtliche Behandlung der Ausfuhr-\nsendung)\" die Worte „und zur Durchführung der        7. Dem § 18 Abs. 4 wird folgender Satz 2 angefügt:\nAusfuhrüberwachung\" eingefügt.                          ,,§ 15 Abs. 6 findet Anwendung.\"\nb) In Absatz 3 wird das Wort „dreitausend\" durch\ndas Wort „viertausend\" ersetzt.                      8. § 19 wird wie folgt geändert:\na) In Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a wird das Wort\n5.   § 15 wird wie folgt geändert:\n,,fünfhundert\" durch das Wort „eintausend\"\na) In Absatz 5 Satz 4 werden im ersten und zweiten              ersetzt.\nHalbsatz nach dem Wort „gemeinschaftlichen\"\njeweils die Worte „oder gemeinsamen\" eingefügt.         b) In Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe b wird das Wort\n,,einhundert\" durch das Wort „zweihundert\"\nb) Absatz 6 wird wie folgt gefaßt:                             ersetzt.\n,,(6) Im Falle der Ausfuhr von Waren aus den\nc) Absatz 1 Nr. 11 wird wie folgt gefaßt:\nKapiteln 26 bis 38, 49, 72 bis 90, 93 und 98 des\nWarenverzeichnisses für die Außenhandelsstati-               ,, 11.    Gegenstände, die gebietsansässige Luft-\nstik hat der Ausführer, der das erleichterte Verfah-                   fahrtunternehmen zur Ausbesserung ihrer\nren nach Absatz 5 in Anspruch nimmt, die im                            Luftfahrzeuge oder solcher, die einem Luft-\nlaufe eines Monats getätigten Ausfuhren bis zum                        fahrtunternehmen mit Sitz in einem Mit-","1750                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\ngliedstaat der Organisation für wirtschaft-    10.  § 20d wird wie folgt geändert:\nliche Zusammenarbeit und Entwicklung                a) In der Überschrift wird die Jahreszahl „ 1980\"\ngehören, oder sonst der Durchführung des                  durch „ 1986\" ersetzt.\nFlugverkehrs dienen, ausführen;\".\nb) In Absatz 2 Satz 1 wird der Klammerinhalt wie\nd) Nach Absatz 1 Nr. 18 wird folgende Nummer 18a                       folgt gefaßt: ,,Beilage zum BAnz. Nr. 70 vom\neingefügt:                                                         14. April 1988\".\n„ 18 a. Gebrauchte Waren, die zum Zwecke der\nWartung oder Ausbesserung in das Wirt-         11 . § 20 e Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:\nschaftsgebiet eingeführt worden sind und             a) In Nummer 2 wird vor dem Wort „Stahl\" das Wort\nohne Änderung der ursprünglichen Lei-\n,,legiertem\" eingefügt.\nstungsmerkmale wieder in das Versen-\ndungsland ausgeführt werden; dies gilt bei          b) Die Warennummer „7204 50 900\" wird durch\nWaren des Teils I der Ausfuhrliste nur,                   ,, 7204 50 100\" ersetzt.\nwenn das Versendungsland ein Mitglied-\nstaat der Organisation für wirtschaftliche     12.   In § 22 Abs. 2 Nr. 3 werden nach den Angaben\nZusammenarbeit und Entwicklung ist und               ,,Eisenerzen und ihren Konzentraten sowie Schwe-\ndie Wartung oder Ausbesserung entweder              felkiesabbränden (Warennummern 2601 11 000 bis\nJagd- oder Sportwaffen betrifft oder Waren           2601 20 000),\" die Angaben „NE-metallurgischen\ndes Abschnitts C betrifft und unter zollamt-         Erzen          (Warennummern      2602 00 000        bis\nlicher Überwachung stattfindet sowie der             2617 90 000),\" eingefügt.\nWert der wieder ausgeführten Ware zwan-\nzigtausend Deutsche Mark nicht über-           13.   § 27 a wird wie folgt geändert:\nsteigt;\".\na) In Absatz 2 Satz 1 werden das Wort „einhundert\"\ne) Nach Absatz 1 Nr. 20 wird folgende Nummer 20a                       durch das Wort „zweihundert\" und das Wort\neingefügt:                                                         ,,fünfhundert\" durch das Wort „eintausend\"\n,,20a. Hausmüll;\".                                                 ersetzt.\nf) In Absatz 1 Nr. 28 werden die Worte „internatio-               b) In Absatz 2 Satz 2 wird das Wort „Saatgut\" durch\nnalen Zollpassierscheinheften\" durch die Worte                     die Worte „Saat- und Pflanzgut\" ersetzt.\n,,Carnets A.T.A.\" ersetzt.                                   c) In Absatz 3 wird Satz 3 durch die beiden folgen-\ng) Absatz 1 Nr. 30 wird wie folgt gefaßt:                              den Sätze ersetzt:\n,,30.    Waren, die zur ersten Hilfe in Katastro-                  „Für die in Kapitel 85 und 90 der Einfuhrliste in\nphenfällen oder als Spenden in Notlagen                   Spalte 5 mit den Buchstaben „EKM\" gekenn-\nausgeführt werden;\".                                      zeichneten Waren bedarf es keiner Ausfüllung der\nFelder 20, 25, 37, 44 und 46 in den Vordrucken\nh) Absatz 3 wird wie folgt gefaßt:                                     der Einfuhrkontrollmeldung. Für diese Waren ist\n,,(3) Absatz 1 Nr. 1 bis 3, 6, 17, 18, 19, 20, 22, 26            die Einfuhrkontrollmeldung auf einem gesonder-\nbis 28, 31, 32, 38, 39 und 41 Buchstabe b findet                   ten Vordruck abzugeben; die Zusam·menfassung\nkeine Anwendung auf die in § 5 Abs. 1 und § 5 a                    mit anderen Waren ist nicht statthaft.\"\nAbs. 1 genannten Waren einschließlich der dort\ngenannten Unterlagen; bei der Ausfuhr der Unter-        14.   In § 29 Abs. 2 werden die Sätze 3 und 4 durch\nlagen bedarf es keiner zollamtlichen Behandlung              folgenden Satz ersetzt:\nnach § 9. Absatz 1 Nr. 41 Buchstabe b findet auf              ,,Ist das Versendungsland nicht das Ursprungsland,\ndie in § 5 Abs. 1 und § 5 a Abs. 1 genannten                 so genügt die Vorlage eines Ursprungszeugnisses\nWaren und Unterlagen jedoch Anwendung, wenn                  einer berechtigten Stelle des Versendungslandes.\"\nsie im Anschluß an den vorübergehenden\nGebrauch nach der Verordnung (EWG) Nr. 3/84             15.  In § 29 b Abs. 3 wird Satz 2 durch die beiden folgen-\ndes Rates vom 19. Dezember 1983 (ABI. EG                     den Sätze ersetzt:\n1984 Nr. L 2 S. 1) in der jeweils geltenden Fas-             „Gibt der Antragsteller die Einfuhrabsicht auf, so hat\nsung oder im Anschluß an die vorübergehende                  er dies unverzüglich dem Bundesamt für Wirtschaft\nZollgutverwendung auf Grund eines Carnets                    anzuzeigen und ihm unverzüglich die Bescheinigung\nA.T.A., das in einem Mitgliedstaat der Europäi-              zurückzugeben oder über ihren Verbleib Mitteilung\nschen Gemeinschaften ausgestellt ist, wieder in              zu machen. Will er dje Ware in ein anderes Land\neinen Mitgliedstaat der Europäischen Gemein-                 verbringen, so hat er, bevor die Ware das Versen-\nschaften ausgeführt werden.\"                                 dungsland verläßt, vom Bundesamt eine neue Be-\nscheinigung zu erwirken, die dieses andere Land\n9. § 20c Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt gefaßt:\nnennt.\"\n„Die Ausfuhr der in Teil II Spalte 3 der Ausfuhrliste\n(Anlage AL) mit K gekennzeichneten Waren (Kaffee,           16.   § 32 Abs. 1 wird wie folgt geändert:\nAuszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee der\nNummern 0901 11 000 bis 0901 22 000 und                           a) Nummer 22a wird wie folgt gefaßt:\n2101 10 110 bis 2101 10 190 des Warenverzeichnis-                      „22a. Waren mit Ursprung in der Europäischen\nses für die Außenhandelsstatistik) bedarf in Quoten-                           Wirtschaftsgemeinschaft, die als Verede-\nzeiten der Genehmigung.\"                                                        lungserzeugnisse nach zollrechtlicher pas-","Nr. 45 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. September 1989                           1751\nsiver Veredelung eingeführt werden;        24. § 45 Abs. 2 wird wie folgt gefaßt:\nandere Veredelungserzeugnisse nach zoll-          ,,(2) Die Weitergabe von nicht allgemein zugäng-\nrechtlicher passiver Veredelung, die nach\nlichen Kenntnissen über die Fertigung der in § 5\nAusbesserung, im Verfahren des Stan-           Abs. 1 Satz 1 und§ 5a Abs. 1 genannten Waren und\ndardaustausches oder nach Durchführung\nüber die in § 5 Abs. 1 Satz 2 genannten Technolo-\nergänzender Veredelungsvorgänge ge-\ngien, technischen Daten und technischen Verfahren\nmäß Artikel 22 der VO (EWG) Nr. 1999/85\nsowie die Weitergabe von in § 5 Abs. 1 Satz 1\ndes Rates über den aktiven Veredelungs-\nerfaßten, nicht allgemein zugänglichen Datenverar-\nverkehr vom 16. Juli 1985 (ABI. EG Nr. L\nbeitungsprogrammen (Software) an Gebietsfremde,\n188 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung\ndie in einem Land ansässig sind, das nicht Mitglied\neingeführt werden;\".\nder Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit\nund Entwicklung ist, bedarf der Genehmigung. Als\nb) Nach Nummer 23 wird folgende Nummer 23a\nGebietsfremde im Sinne des Satzes 1 sind auch\neingefügt:\nsolche natürlichen Personen anzusehen, deren\n,,23a. Hausmüll;\".                                     Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Wirt-\nschaftsgebiet im Zeitpunkt der Weitergabe auf höch-\nc) Nummer 33 Buchstabe b wird wie folgt gefaßt:             stens fünf Jahre befristet ist.\"\n„b) Kapitel I der Verordnung (EWG) Nr. 918/83\ndes Rates vom 28. März 1983 über das\n25. Die §§ 55 und 56 werden wie folgt gefaßt:\ngemeinschaftliche System der Zollbefreiun-\ngen (ABI. EG Nr. L 105 S. 1) in der jeweils                                  ,,§ 55\ngeltenden Fassung\".                                          Vermögensanlagen Gebietsansässiger\nin fremden Wirtschaftsgebieten\n17. § 33 Abs. 3 wird gestrichen.\n(1) Gebietsansässige haben Leistungen, die sie\n18. Die §§ 33 a und 33 b werden gestrichen.                     1. an Gebietsfremde oder für deren Rechnung an\nGebietsansässige erbringen und welche die\nAnlage von Vermögen in fremden Wirtschafts-\n19. § 35 b Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt gefaßt:\ngebieten zur Schaffung dauerhafter Wirtschafts-\n„Bei der Einfuhr von Kaffee (Warennummern                         verbindungen (Direktinvestitionen) bezwecken,\n0901 11 000 bis 0901 22 000 der Einfuhrliste) und                 oder\nvon Auszügen, Essenzen und Konzentraten aus Kaf-\nfee (Warennummern 2101 10 110 bis 2101 10 190)              2. von Gebietsfremden oder für deren Rechnung\nist in Quotenzeiten der Zollstelle mit dem Antrag auf             von Gebietsansässigen entgegennehmen und\nEinfuhrabfertigung ein Ursprungs-, Wiederausfuhr-,                welche die Auflösung von Vermögen im Sinne\nWeiterversand- oder Transitzeugnis (Kaffeezeugnis)                von Nummer 1 zur Folge haben,\nnach Absatz 3 vorzulegen.\"\nnach§ 56 zu melden, wenn sie in folgenden Formen\nvollzogen werden:\n20. § 35c wird wie folgt geändert:\na) Gründung oder Erwerb sowie Auflösung oder Ver-\na) In der Überschrift wird die Jahreszahl „ 1980\"\näußerung von Unternehmen,\ndurch „ 1986\" ersetzt.\nb) Erwerb oder Veräußerung von Beteiligungen an\nb) In Absatz 1 Satz 1 werden der Beistrich nach dem\nUnternehmen,\nWort „Nichtmitgliedland\" durch das Wort „oder\"\nersetzt und die Worte „oder Freistellungszeugnis\"       c) Errichtung oder Erwerb sowie Aufhebung oder\ngestrichen.                                                   Veräußerung von Zweigniederlassungen oder\nBetriebsstätten,\n21. § 38 Abs. 3 wird wie folgt geändert:\nd) Zuführung von Kapital zu Unternehmen, Zweig-\na) In Nummer 3 wird vor dem Wort „Stahl\" das Wort                 niederlassungen oder Betriebsstätten, die dem\n,,legiertem\" eingefügt.                                      gebietsansässigen Kapitalgeber gehören oder an\nb) Nach Nummer 5 werden die Worte „der Num-                      denen er beteiligt ist, sowie Rückführung von\nmern\" durch „der Warennummern\", die Waren-                   solchem Kapital,\nnummer „ 7204 50 900\" durch „ 7204 50 100\" und          e) Gewährung von Krediten an Unternehmen,\ndie     Warennummer         „ 7404 00 900\"    durch           Zweigniederlassungen oder Betriebsstätten, die\n,,7404 00 990\" ersetzt.                                       dem gebietsansässigen Kreditgeber oder einem\nvon ihm abhängigen Unternehmen gehören oder\n22. § 39 wird wie folgt geändert:                                     an denen der gebietsansässige Kreditgeber oder\nein von ihm abhängiges Unternehmen beteiligt ist,\na) In Absatz 2 Satz 2 wird das Wort „beglaubigte\"\ngestrichen.                                                   sowie Rückführung solcher Kredite.\nb) In Absatz 3 wird das Wort „beglaubigten\" ge-                 (2) Absatz 1 findet keine Anwendung auf\nstrichen.                                               1. Leistungen, die im Einzelfall den Wert von fünfzig-\ntausend Deutsche Mark oder den Gegenwert in\n23. § 40 Abs. 2 wird aufgehoben.                                      ausländischer Währung nicht übersteigen,","1752                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\n2. Leistungen, die sich auf die Anlage oder Auflö-               nach § 58 zu melden, wenn sie in folgenden Formen\nsung von Vermögen in Unternehmen beziehen,                  vollzogen werden:\nan denen der Gebietsansässige oder ein von ihm              a) Gründung oder Erwerb sowie Auflösung oder Ver-\nabhängiges Unternehmen mit nicht mehr als 20                     äußerung von Unternehmen,\nvom Hundert der Anteile beteiligt ist; das gilt auch\nfür den Erwerb einer Beteiligung, sofern der                b) Erwerb oder Veräußerung von Beteiligungen an\nGebietsansässige nach dem Erwerb mit nicht                       Unternehmen,\nmehr als 20 vom Hundert der Anteile an dem\nc) Errichtung oder Erwerb sowie Aufhebung oder\nUnternehmen beteiligt ist, und für die Veräuße-\nVeräußerung von Zweigniederlassungen oder\nrung einer Beteiligung, sofern der Gebietsansäs-\nBetriebsstätten,\nsige vor der Veräußerung mit nicht mehr als 20\nvom Hundert der Anteile an dem Unternehmen                  d) Zuführung von Kapital zu Unternehmen, Zweig-\nbeteiligt war,                                                   niederlassungen oder Betriebsstätten, die dem\ngebietsfremden Kapitalgeber gehören oder an\n3. Leistungen, die die Gewährung oder Rückführung\ndenen er beteiligt ist, sowie Rückführung von\nvon Krediten mit einer ursprünglich vereinbarten\nsolchem Kapital,\nLaufzeit oder Kündigungsfrist von nicht mehr als\nzwölf Monaten zum Gegenstand haben,                         e) Gewährung von Krediten an Unternehmen,\nZweigniederlassungen oder Betriebsstätten, die\n4. Leistungen von Geldinstituten oder an Geldinsti-                   dem gebietsfremden Kreditgeber oder einem von\ntute in der Form der Kreditgewährung oder Kredit-                ihm abhängigen Unternehmen gehören oder an\nrückführung (einschließlich der Begründung oder                  denen der gebietsfremde Kreditgeber oder ein\nRückführung von Guthaben).\nvon ihm abhängiges Unternehmen beteiligt ist,\nsowie Rückführung solcher Kredite.\n(3) Die Meldevorschriften der §§ 59 bis 69 bleiben\nunberührt.\n(2) Absatz 1 findet keine Anwendung auf\n§ 56                                   1. Leistungen, die im Einzelfall den Wert von fünfzig-\nAbgabe der Meldungen nach § 55                            tausend Deutsche Mark oder den Gegenwert in\nausländischer Währung nicht übersteigen,\n(1) Meldepflichtig ist der Gebietsansässige, der die\nLeistung in den Fällen des§ 55 Abs. 1 erbringt oder              2. Leistungen, die sich auf die Anlage oder Auf-\nentgegennimmt.                                                        lösung von Vermögen in Unternehmen beziehen,\nan denen der Gebietsfremde oder ein von ihm\n(2) Die Meldungen sind bis zum fünften Tage des                   abhängiges Unternehmen mit nicht mehr als 20\nauf den meldepflichtigen Vorgang folgenden Monats                    vom Hundert der Anteile beteiligt ist; das gilt auch\nder Deutschen Bundesbank auf dem Vordruck „Ver-                      für den Erwerb einer Beteiligung, sofern der\nmögensanlagen Gebietsansässiger in fremden Wirt-                     Gebietsfremde nach dem Erwerb mit nicht mehr\nschaftsgebieten\" (Anlage K 1) in vierfacher Ausferti-                als 20 vom Hundert der Anteile an dem Unterneh-\ngung zu erstatten. Sie sind bei der Landeszentral-                   men beteiligt ist, und für die Veräußerung einer\nbank abzugeben, in deren Bereich der Meldepflich-                    Beteiligung, sofern der Gebietsfremde vor der\ntige ansässig ist. Die Deutsche Bundesbank über-                     Veräußerung mit nicht mehr als 20 vom Hundert\nsendet je eine Ausfertigung der Meldungen dem Bun-                   der Anteile an dem Unternehmen beteiligt war,\ndesminister für Wirtschaft, dem Auswärtigen Amt und\n3. Leistungen, die die Gewährung oder Rückführung\nder örtlich zuständigen obersten Landesbehörde für\nvon Krediten mit einer ursprünglich vereinbarten\nWirtschaft.\"\nLaufzeit oder Kündigungsfrist von nicht mehr als\nzwölf Monaten zum Gegenstand haben,\n26. In § 56a Abs. 1 Nr. 1 und 2 werden die Worte\n„mindestens fünfundzwanzig\" jeweils durch die                    4. Leistungen von Geldinstituten oder an Geldinsti-\nWorte „mehr als zwanzig\" ersetzt.                                    tute in der Form der Kreditgewährung oder Kredit-\nrückführung (einschließlich der Begründung oder\n27. Die §§ 57 und 58 werden wie folgt gefaßt:                            Rückführung von Guthaben).\n,,§ 57                                    (3) Die Meldevorschriften der §§ 59 bis 69 bleiben\nVermögensanlagen Gebietsfremder                       unberührt.\nim Wirtschaftsgebiet                                                 § 58\n(1) Gebietsansässige haben Leistungen, die sie                         Abgabe der Meldungen nach § 57\n1 . von Gebietsfremden oder für deren Rechnung                (1) Meldepflichtig ist der Gebietsansässige, der die Lei-\nvon Gebietsansässigen entgegennehmen und              stung in den Fällen des § 57 Abs. 1 entgegennimmt oder\nwelche die Anlage von Vermögen im Wirtschafts-        erbringt.\ngebiet zur Schaffung dauerhafter Wirtschaftsver-\n(2) Die Meldungen sind bis zum fünften Tage des auf\nbindungen (Direktinvestitionen) bezwecken oder\nden meldepflichtigen Vorgang folgenden Monats der Deut-\n2. an Gebietsfremde oder für deren Rechnung an             schen Bundesbank auf dem Vordruck „Vermögensanla-\nGebietsansässige erbringen und welche die Auf-        gen Gebietsfremder im Wirtschaftsgebiet\" (Anlage K 2) in\nlösung von Vermögen im Sinne von Nummer 1             vierfacher Ausfertigung zu erstatten. Im übrigen gilt § 56\nzur Folge haben,                                      Abs. 2 entsprechend.\"","Nr. 45 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. September 1989                                 1753\n28.  In § 58a Abs. 1 Nr. 1 und 2 werden die Worte                  d) Neben der Länderangabe „Portugal\" wird die\n„mindestens fünfundzwanzig\" jeweils durch die                     Angabe der ausstellenden Behörde wie folgt\nWorte „mehr als zwanzig\" ersetzt.                                  gefaßt:\n„Ministerio do Comercio e Tourismo\n29. In§ 67 Satz 2 werden die Worte „oder der von dieser               Av. de Republica 79\nbestimmten Stelle\" gestrichen.                                    1000 Lisboa\".\ne) Neben der Länderangabe „Spanien\" wird die\n30. § 70 wird wie folgt geändert:\nAngabe der ausstellenden Behörde wie folgt\na) In Absatz 1 Nr. 2 werden die Worte „oder Abs. 2                 gefaßt:\nSatz 1\" gestrichen.\n„Ministerio de Economra y Hacienda Direci6n\nGeneral de Transacciones Exteriores\".\nb) In Absatz 4 Nr. 3 Buchstabe a wird nach der\nAngabe ,,§ 9 Abs. 1 Nr. 2,\" die Angabe ,,§ 11              f) Neben der Länderangabe „Vereinigte Staaten\nAbs. 3 Satz 1 , \" eingefügt.                                   von Amerika\" wird nach der Angabe „Washington\nD.C. 20230\" die Angabe „Phone 202-377-3808\"\nc) Absatz 4 Nr. 4 wird wie folgt gefaßt:\neingefügt.\n,,4. als Ausführer, Versender oder Dritter entge-\ngen § 11 Abs. 4, auch in Verbindung mit § 13 32.      Die Länderlisten G 1 und G 2 (Anlage L) werden wie\nAbs. 1 Satz 2 oder Abs. 3 Satz 2, eine Aus- .         folgt geändert:\nfuhrsendung von dem angegebenen Ort ent-\nfernt,\".                                              Das Wort „Birma\" wird jeweils gestrichen und nach\ndem Wort „Uganda\" werden jeweils die Worte\n,,Union Myanmar\" eingefügt.\nd) Absatz 4 Nr. 15 Buchstabe b wird wie folgt gefaßt:\n„b) entgegen § 29b Abs. 3, auch in Verbindung        33.   Die Anlagen\nmit§ 43a Satz 2, eine Einfuhr nicht oder nicht\nrechtzeitig nachweist, eine Anzeige nicht             a) A 1, A3 und A ErgBI,\noder nicht rechtzeitig erstattet, eine Beschei-       b) E6 Rückseite, K3 und K4,\nnigung nicht oder nicht rechtzeitig zurückgibt,\nc) K1, K2, 211 und LV\neine Mitteilung nicht oder nicht rechtzeitig\nmacht oder eine neue Bescheinigung nicht              erhalten die Fassung der Anlagen zu dieser Verord-\noder nicht rechtzeitig erwirkt,\".                     nung.\ne) In Absatz 4 Nr. 17 wird nach dem Wort „entge-         34.   Bei Anlage E1 wird in Feld 18 folgende Erklärung\ngen\" die Angabe ,,§ 15 Abs. 6,\" eingefügt.                 eingedruckt:\n„Mit einer Speicherung der Zollnummer und der\n31. Die Länderliste D (Anlage L) wird wie folgt geändert:          dazugehörigen Adreßdaten und ihrer Weitergabe an\nDienststellen der Zollverwaltung bin ich einverstan-\na) Vor der Länderangabe „Belgien\" wird das Wort\nden.\"\n„Australien\" und neben diesem die Angabe\n„Department of Foreign Affairs and Trade             35.   Anlage E3a wird wie folgt geändert:\nEconomic and Trade Development Division\na) In Feld 21 wird folgende Erklärung eingedruckt:\nCanberra A.C.T. 2600\"\n„Mit einer Speicherung der Zollnummer und der\neingefügt.\ndazugehörigen Adreßdaten und ihrer Weitergabe\nan Dienststellen der Zollverwaltung bin ich einver-\nb) Neben der Länderangabe „Dänemark\" wird die\nstanden.\"\nAngabe der ausstellenden Behörde wie folgt\ngefaßt:                                                    b) In der rechtsseitig angeordneten Rubrik „Einfuhr\"\nwird in der zweiten Zeile der Klammerzusatz\n„lndustri- & Handelstyrelsen\n,,(§ 33b AWV)\", in der dritten Zeile der Klammer-\nT agensvej 135\nsatz,,(§ 33 Abs. 3 AWV)\" und in der vierten Zeile\n220 Kobnhavn N\nder Klammerzusatz ,,(§ 33a AWV)\" gestrichen.\nTel.: 85 10 66\".\nc) Neben der Länderangabe „Großbritannien und\nNordirland\" wird die Angabe der ausstellenden                                  Artikel 2\nBehörde wie folgt gefaßt:\nDie in den bisherigen Anlagen A 1, A3 und A Erg BI. zur\n„Department of Trade and lndustry                    Außenwirtschaftsverordnung genannten Vordrucke kön-\nExport Licensing Unit,                               nen in der bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung gültigen\nKingsgate House,                                     Form noch bis zum 31. Dezember 1991 verwendet wer-\n68-7 4 Victoria Street                               den. Bei der Ausfuhr von Waren der in Artikel 1 Nr. 5\nLONDON SW 1 E 6 SW                                   Buchstabe b (§ 15 Abs. 6 neu) bezeichneten Kapitel gilt\nTel.: 012157877                                      dies vom 1 . April 1990 ab jedoch nur, wenn der Zollstelle\nTelex: 88 11 074\".                                   ein Mehrstück der Ausfuhrerklärung vorgelegt wird.","1754                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\nArtikel 3                                                     Artikel 5\nDer Bundesminister für Wirtschaft kann den Wortlaut der    (1) Diese Verordnung tritt, soweit nicht in den Absätzen\nAußenwirtschaftsverordnung in der ab 1. April 1990 gel-    2 und 3 etwas anderes bestimmt ist, am 30. September\ntenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekanntmachen.         1989 in Kraft.\n(2) Artikel 1 Nr. 25, Nr. 27 und Nr. 33 Buchstabe c tritt\nArtikel 4                           am 1. Januar 1990 in Kraft.\nDiese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überlei-       (3) Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a, Nr. 5 Buchstabe b, Nr. 7,\ntungsgesetzes in Verbindung mit § 51 Abs. 4 des Außen-     Nr. 30 Buchstabe e und Nr. 33 Buchstabe a tritt am 1. April\nwirtschaftsgesetzes auch im Land Berlin.                   1990 in Kraft.\nBonn, den 20. September 1989\nDer Stellvertreter des Bundeskanzlers\nGenscher\nDer Bundesminister für Wirtschaft\nH. Haussmann","Nr. 45 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. September 1989                                                                                                                          1755\nAnlagen\nA VERSENDUNGS-/AUSFUHRZOLLSTELLE\nEUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT                                      AE           000000                            1ANIIELDUN8\n~ Ve!seflder/Ausfiiht8r                   Nr.\n-\n)()()(X)(\n1                                                                                                                 1\n8 Vontrucke\n' Ladeli8t8n\n\"Cl\n1        xxxxx\nC                                                                                                        1 Positionen    1 Packst insgesemt 17 Bezugsnummer\n-2\nz:\n)()()()()()()(\ni;        1 Empfänger                            Nr                                                       9 Verantwortlicher für den Zahlungsverkehr                      Nr.\n::::1\n.,..C\nfit\nxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx\na,\nC\n::II                                                                                                     10 Erstes Best. 111 Handels-                    1                                                          13 G. L. P.\n\"Cl\nC:                                                                                                       XXX f Land                      f land                                                                     xxxxx\n~      14 AnmelderNertreter                     Nr                                                       15 Venltndungs./AusluMand                                               15 Vers./Aust.L.Code 117 Bestimm.L.Code\n~                                                                                                         xxxxxxxxxxxxxxxxx                                                      a1xxx lb.xx a1                         lb1xx\nfit\na,                                                                                                       16 Ursprungsland                                                        17 Besti~nd\n...~\n\"Cl\n...\nftt\n11 Kennzeichen und Staatszugehongkett des Beförderungsmittels beim Abgang\n1\n118 Ctr.    20 Lieferbedingung\n1                                                                                                       1xx\na.      21 Kennzetchen und Staatszugehorigkeit des grnnzüberschreitenden aktiven Bllförderungsmittels\nE                                                                                                        22 Wahrung u in Rechn. gestellter Gesamtbetr.                           23 Umrechnungskurs 124 Art des\nCl)\n1                    1                                                              XXXXXXXX                         1 1 Geschafts\n~\n25 Ve!kehrazweig an 126 lnland1scher Ver        27 Ladeort                                        28 Finanz und Bankangaben\n1der Gl'llllZll X I kehrszwe,g\nx\n29 Ausgangszollstelle                           30 Warenort\n1                                                      xxxxxxxxxxxxxxxxx\n31 Packstucke Zeichen und Nummern · Container Nr · Anzahl und Art                                                             132 Positions   aa      Warennummer\nund Waren·\nbezetch·\n1Nr                                                                  1           1         lxxxx\nnung                                                                                                                                        34 Urspr.land Code                            16 Rohmasse (kg)\na1                     lb 1\n37 VERFAHREN                                 II _Eigenmasse (kg)                 39 Kontingent\n1                                                          xxxxx\n40 Swnmarisclle AnmeklungNorpapief\nxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx\n.......................                                                                                                    41 Besondere Maßeinheit\n44 Besondere\nVermerke/\nvorgelegte\nUnterlagen/ ..111hlkean11 ,, au,..\nBescheim-\ngungen u. Ge·\nnehmiaunaP.11\n:\n....                          ......                              •••••••O•••O•••••••••••••••••••••••+•••••••••••••••••••H•••\nCode 8. V.,\nXXX\n46 Statistischer Wert\n47 Abgaben         Art          Bemessungsgrundlage    Satz                         Betrag                       ZA 48 Zahlungsaufschub                                                      49 Bezeichnung des Lagers\nberechnung                                                                                                        xxxxxxxxxxxxxxxxx\nB ANGABEN FÜR VERBUCHUNGSZWECKE\nXXX> XXXXXXXXX) XXXXXXXXX> XXXXXXXXX> X\nAusfuhrerklärung\nAIIIICIA1nrAWV(II)\nH HauplYelpllichteter\nSumme\nNr                                                         Unterschrift.\n-\n1 C ABGANGSZOLLSTELLE\n-            -          -      -       - - - -\n1\nxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx1\n51 Vorgesehene          vertreten durch                                                                                                                   1\nGrenzüber·\ngangssteflen\n(und Land)\nOrt und Datum:                                                                                                                    1\n- - - -                                     - - -             - -\nxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxx\n52 Sicherheit                                                                                                                                   Code 53 Bestimmoogszollslelle (und Land)\nnicht gültig   ~xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx\n1 PRÜFUNG DURCH DIE ABGANGSZOLLSTELLE                                                                               Stempel                    54 Ort und Datum\nErgebnis:\nAngebrachte Verschlüsse : Anzahl :                                                                                                                  Unterschrift und Name des AnmeldersNertreters:\nZeichen:\nFrist (letzter Tag):\nUnterschrift:","1756                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\nE PRÜFUNG DURCH DIE VERSENOUNllS·/AUSFUHRZOLLSTELLE","Nr. 45 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. September 1989                                                                                                                      1757\nA VERSENOUNGS-/AUSFUHRZOLLSTELLE\nEUROPÄISCHE GEMEINSCHAn                                         AE            000000                        1 ANMELDUNG\n2 Versender/Ausluhrer                    NL                                                                     xxxxx\n-    3     •                                                                                                          1\n3 Vordrucke     4 Ladelisten\nxxxxx\n..e                                                                                                              1\n5 Positionen    6 Packst. insgesamt 17 Bezugsnummer\nxxxxxxx\n~          8 Empfänger                               Nr                                                    9 Verantwortlicher tilf den Zahlungsverkehr                   Nr.\n.--1.\n::::,\nC                                                                                                          xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx\nC                                                                                                                                                                                                               13 G. L. P\nG)                                                                                                     10 Erstes Best. 111 Handels-                  1\nr!                                                                                                     XXX J Land                    11and                                                                      xxxxx\n~         14 AnmelderNertreter                      Nr.                                                    15 Versendungs-Musfuhrland                                           15 Vers.!AusfL.Code 1,11 Bestimm.LCode\nC:\nxxxxxxxxxxxxxxxxx\n....\n\"Cl\nG)                                                                                                                                                                         81 XXX lb, XX a,                        lb, XX\n-\n:::::,\n\"i5.\nca 18     Kennzeichen und Staatszugehorigkeit des Beforderungsmittels beim Abgang          119 Ctr\n16 Ursprungsland\n20 Lieferbedingung\n17 Bestimmungsland\n1xx\nE\nG)\n1                               1\n21 Kennzeichen und Staatszugehorigkeit des grenzuberschreitenden aktiven Beförderungsmittels     22 Währung u in Rechn. gestellter Gesamtbetr                         23 Umrechnungskurs 124 Art des\n~                                                                                                                                                                                XXXXXXXX                        1 1 Geschafts\n1                    1\n25 Verkehrszweig an 126 lnlandischer Ver·        27 Ladeort                                      28 Finanz- und Bankangaben\n1der Grenze XXI kehrszweig                                                     :\n29 Ausgangszollstelle                            30 Warenort\n3                                                         xxxxxxxxxxxxxxxxx\n31 Packstücke Zeichen un~ Nummern · Container Nr_ Anzahl und Art                                                              13 2 Positions 33 Warennummer\nund Waren-\nbezeich·\npr.                                                               1           1          l><xxx\nnung                                                                                                                                        34 Urspr.land Code                         35 Rohmasse (kg)\na1                  lb 1\n37 VERFAHREN                               38 Eigenmasse (kg)                  39 Kontingent\n1                                                          xxxxx\n40 Summarische Anmeldung/Vorpapier\nxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx\n41 Besondere Maßeinheit\n44 Besondere         Aapfillrt 11111 Vlrand-AE Nr.:\nVermerke/\nVorgelegte                                                                                                                                                                                         Code 8. V.,\nUntellagen/ Aalluhrg1Hhml1un1 ,om                                         Nr.                         8iltlg IM                                                                                     XXX\nBescheini·                                                                                                                                       ·················································\n46 Statistischer Wert\ngungenu.Ge-\nnehmigungen\n47 Abgaben-         Art         Bemessungsgrundlage      Satz                         Betrag                     ZA 48 Zahlungsaufschub                                                   49 Bezeichnung des Lagers\nberechnung                                                                                                        xxxxxxxxxxxxxxxxx\n8 ANGABEN FÜR VERBUCHUNGSZWECKE\nXXX) 'X)(>ö(XXXXX) ,X>(XXXXXXX.                                  Kxxxxxxxxx: ~X                      Durchschrift der Ausfuhrerklärung\nAnlage A1 zur AWY (89)\n50 Hauptverpflichteter\nSumme\nNr.                                                      Unterschrift:\n-\n1 C ABGANGSZOLLSTELLE\n-           -          -       -       -      -  -      -\n1\nxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx1\n51 Vmgesehene           vertreten durch                                                                                                                  1\nGrenzüber·           Ort und Datum:\ngangsstellen\n(und Land)\n1\n----- ----\nxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxx\n52 Sicherheit                                                                                                                                   Code        53 Bestimmungszollstelle (und Land)\nnicht gültig 1ürXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XX XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX\nD PRÜFUNG DURCH DIE ABGANGSZOLLSTELLE                                                                               Stempel·                    54 Ort und Datum·\nErgebnis:\nAngebrachte Vers~hlüsse: Anzahl:                                                                                                                 Unterschrift und Name des Anmelders/Vertreters\nZeichen:\nFrist Oetzter Tag) :\nUnterschrift:","1758                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\nAnleitung zur Verwendung und zum Ausfüllen d• Vordrucke\n.,Ausfuhrerklirung/Ausfuhranmeldung•\n1. Verwendung der Vordrucke\nDas Exemplar 1des Einheitspapiers ist .Ausfuhrerklärung• nach den Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts;\ndas Exemplar 2 ist .Ausfuhranmeldung\" für die Außenhandelsstatistik der Bundesrepublik Deutschland.\nZur Ausstellung dieses Papiers ist verpflichtet, wer Waren nach dem Ausland verbringt oder verbringen\nläßt (Exemplar 1 nach § 8 Abs. 1AWV, Exemplar 2 nach § 23 Abs. 1 AHStatDV).\nDas Exemplar 1 wird im Falle der Ausfuhr von den in § 15 Abs. 6 AWV nach dem Warenverzeichnis für\ndie Außenhandelsstatistik bezeichneten Waren von den zuständigen Zolldienststellen erfaßt und für Zwecke\nder Ausfuhrüberwachung ausgewertet. Das Exemplar 2 wird von der zuständigen Anmeldestelle nach\nBestätigung der Ausfuhr dem Statistischen Bundesamt übersandt. Das Exemplar 3 ist die nach den Vor-\nschriften des Außenwirtschaftsrechts vorgesehene Durchschrift der Ausfuhrerklärung. Die Eintragungen\nim Exemplar 1 müssen mit den Eintragungen im Exemplar 3 übereinstimmen.\nII. Ausfüllen der Vordrucke\nDie Vordrucke dürfen nur Waren umfassen, die von einem Ausführer/Ausstellungspflichtigen nach einem\nBestimmungsland und an einen Empfänger - bei Verwendung des Vordrucks EU und EX auch für ein\nHandelsland (Käuferland) - gleichzeitig mit demselben Beförderungsmittel über eine Anmeldestelle\nausgehen.\nDie einzelnen Bemerkungen zum Ausfüllen der Vordrucke sind in Titel II des Merkblatts zum Einheits-\npapier (Vordruck 0781, abgedruckt in der Vorschrittensammlung Bundesfinanzverwaltung - VSF Z 3455)\nenthalten. Die mit einer durchgehenden x-Linie gekennzeichneten Felder brauchen nicht ausgefüllt zu werden.\nBei Sendungen im Wert bis zu 4000 DM brauchen auch die Felder 11, 20, 28 und 29 nicht ausgefüllt zu werden.\nGehören zu einer .Ausfuhrerklärung/Ausfuhranmeldung\" mehrere Warenpositionen, so sind Ergänzungs-\nblätter (Anlage A ErgBI. zur AWV[89]/Anlage zu Muster 4e AHStat[89)) zu verwenden. Diese sind im Vor-\ndruckkopf mit der Nummer der .Ausfuhrerklärung/Ausfuhranmeldung• zu versehen.\nDie Hinweise nach § 9 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz und nach dem Gesetz über die Statistik für\nBundeszwecke sind dem Titel I Abschnitt Ddes Merkblatts zum Einheitspapier zu entnehmen.","Nr. 45 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. September 1989                                                                                                              1759\n_ _ _ _ _ _ __. A VERSENDUNGS-/AUSFUHRZOLLSTELLE                                                      /\n000000\n1 •\nEUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT VAE Nr.\n--..--------------------------1 XXX\nVersender/Ausführer                      Nr.\n1 A N III E L o u N G\nX XXXXX\n/\n........... ,,..,,                                                                                      3 Vordrucke        4 Ladelisten\nxxxxx\n1           ,:s\n\"C\n.c\n.e\nC\nca\n1 Empfänger                                Nr.\n5 Positionen      I Packst insgesamt\nxxxxxxx\n9 Verantwortlicher für den Zahlungsverkehr         Nr.\nXX\n1\n1\n-       !I\nC\n.,,\nff\n1\n:::1\n,:s\nxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx\n10 Erstes Best.\nXXX Land\n11 Handels-\nXXX land\nC\nilj ..      ~\nQ)\n~\n.,,ca\n,:s\n14 AnmelderNertreter                          Nr                                                    15 Versendungs-/Ausfuhrland\nxxxxxxxxxxxxxxx\n16 Ursprnngsland\n~I\n.... ..     ~\n.!!\n18 Kennzeichen und Staatszugehor1gkeit des Beförderungsmittels beim Abgang             19 Ctr .\nf\nfl\n21 Kennzeichen und Staatszugehorigkeit des grenzuberschreitenden aktiven Befördernngsmittels\nCD\n~\n2!1 Verkehrszweig an       26 lnland1scher Ver      27 Ladeort\nIN\n„1                            der Grenze         XX kehrszwe1g                                                                                                         xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx\n29 Ausgangszollstelle                               30 Warenort\n1                                                            xxxxxxxxxxxxxxxxx                                                                      xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx\n31 Packstucke         Zeichen und Nummern · Container Nr Anzahl und Art\nund Waren                                                                                                                                                                                                                 xxxx\nbeze1ch-\nnung                                                                                                                                                                            35 Rohmasse (kg)\n37 VERFAHREN                   38 Eigenmasse (kg)                      39 l<ontmgenl\nxxxxx\n40 Summarische AnmeldungNorpapier\nxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx\n41 Besondere Maßeinheit\n---~....._-~----------------------------1\n44 Besondere\nVermerke/                                                                                                                                                                               Code ß_ V.\nVorgelegte\nUnterlagen/\nBeschem1-\n.......,,,.,t       II 1 1 ~\n------\nNr.\n/\n/                                                                       .......................   -----------\nXXX\n46 Statistischer Wert\ngungenu Ge\nnehm1 un en\nxxxxxxxxxxxxxx\nXXX XXXXXXXXX                                                                               X\nVersand-Ausfuhrerklärung\nA-..AlmAWV(U)\nZ1111t9111111Allfillrtrl:\nllnlcllllll:\nlllcllrlfl:\nSum\n50 Hauptverplhchteter                c:-,   Nr                                                       Unterschrift\n-   -    -    -\nC ABGANGSZOLLSTELLE\n- - - - -\nxxxxxxx/x~xxLxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx:\n51 Vorgesehene\n- Greozuber·                      /                                             1\ngangsstellen .___ __,,__ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _                                                                            ~\n(und Land)\nxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxx\n52 S1cherhe1t                                                                                                                                       Code       53 Bestimmungszollstelle (und Land)\nnicht gultig für                           XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XX XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX\nD PRÜFUNjif!URCH DIE ABGA                                                                                                Stempel                    54 Ort und Datum·\nErgetxy-\nAngebrachte    Verschl7sse\n· nzahl:                                                                                                                      Unterschrift und Name des Anmelders/Vertreters\n/        Zeichen:\n/Frist. (letzter Tag):\nf         Unterschri1/\nI","1760                                            Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\nE PRÜFUNG DURCH DIE VERSENOUNGS /AUSFUHRZOLLSTELLE","Nr. 45 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. September 1989                                                                                                     1761\nA VERSENDUNGS-/AUSFUHRZOLLSTELLE\nEUROPÄISCHE                     GEMEINSCHAA                VAE     Nr.\nr----.r---------------:..:....:;::::.....::.=..::..::_ _ _ _ _ _ _ _ _ _--t\n000000                       _1_A_N_M_E_L_o_u_N__,,s\n2 Versender/Ausfuhrer                      Nr                                                XXX X XXXXX\n3 LJ\n3 Vordrucke      4 Ladelisten\nVersender gem. l 13 AWY                                                                                    xxxxx\n...e                                                                                                  5 Positionen     6 Packst. insgesamt 7 Bezugsnummer\nxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxx~xx\n.c\n:::::,   8 Empfänger                                 Nr                                                9 Verantwortlicher für den Zahlungsverkehr                 Nr.\nin\n::a\nC\n~\nCU\nxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx\n\"Cl\nC                                                                                                    10 Erstes Best.     11 Handels·\n~                                                                                                    XXX         Land    XXX         land\n==C\nCl)\n14 Anmelder Nertreter                       Nr                                                 15 Versendungs-/Ausfuhrland\nxxxxxxxxxxxxxxx\n...\n\"Cl\n-li\n::::1\na.\n18 Kennzeichen und Staatszugehongkeit des ßeforderungsm1ttels beim Abgang            19 Ctr.\n16 Ursprungsland\n20 Lieferbedingung\nxxx xxxxxx~xxx~x~xxxxxxxxxxxx xx\n\"'\nE\nCU\n21 Kennzeichen und Staatszugehongkeit des grenzuberschre1tenden aktiven Beförderungsmittels\n~                                                                                                      22 Währung u. in Rechn. ,rstellt. e··.·.r. ~tbetr. ''23 Umrechnungskurs\nXXX XXXXX'XXX~~xxx xxxxxxxx X X\n24 Art des      ..\nGeschafts\n25 Verkehrszweig an 26 lnlandischer Ver         27 Ladeort                                     28 Finanz- und Ba~ngabe.r -~,\\s                 ,l\nder Grenze             XX kehrszweig                                                  xxxxxx;/.xxx;~x~xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx\n1----11-2-9_A_u....sg-an-gs-zo-11-ste-lle__.________._3_0_W_a_re_no_rt_ _ _ _ _---'-----t · ................ ·· ;;,\"               ;,        ............ · ......................... .\n3                                                      xxxxxxxxxxxxxxxxx                                                 . -~~x~xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx\n31 Packstucke          Zeichen und Nummern ~ontainer Nr • Anzahl und Art\nund Waren-                                                                                                                                                                                                     xxxx\nbezeich·\nnung                                                                                                                                                                             35 Rohmasse (kg)\n37 VERFAHREN                           38 Eigenmasse (kg)         39 Kontingent\nxxxxx\n40 Summarische AnmeldungNorpapier\nxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx\n1 ANGABEN FÜR VERBUCHUNGSZWECKE\nXXX XXXXXXXXX                                                                               X\nDurchschrift der Versand-Ausfuhrerklärung\nAnlage A3 -~' AWY (89)\nZollstelle da Ausfiihrln:\nlezelclnnlnt:\nl                                            Anscllrlft:\n50 Hauptverpflichteter                                                                           Unterschrift:                          C ABGANGSZOLLSTELLE\nXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXI\n51 Vorgesehene\nGrenzüber-\ngangsstellen..___ __,__ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ ____._\n(und Land)\nxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxx\n52 Sicherheit             j           '·¾\\( , ,                                                                                                  Code      53 Bestimmungszollstelle (und Land)\nnicht gültig   für~XX~XX~XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XX XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX\nD PRÜFUN~IURCHßl,t, ABGAN ZOLLSTELLE                                                                                 Stempel·                    54 Ort und Datum:\nErgebn/              \"I           i\n/\n'\nAngebrachte Vers~hlüss\nZeichen:         i\nnzahl.                                                                                                      Unterschrift und Name des AnmeldersNertreters\nl\" Frist (letzter Tag) :\n,ii\"\nUnterschrift:","1762                                                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\nAnleitung zur Verwendung und zum Ausfüllen des Vordrucks\n1  v,,....... :                                                                                                        Die Staatszugehörigkeit von Beförderungsmitteln der DDR und Berlin (Ost) wird mit Länder-Nr. 058\nverschlüsselt.\nDie Versand-Ausfuhrerklärung (Versand-AE)\nBei Beförderungen im Postverkehr, im Eisenbahnverkehr, durch leslinstallierte Transporteinrichtungen (z.\n-     ist zu verwenden, wenn ein Gebietsansässiger auf Veranlassung eines gebiatsansässigen Ausführers,             B. Rohrleitungen) oder bei eigenem Antrieb entfällt die Angabe der Staatszugehörigkeit\ndem er zur Lieferung verpflichte! 1st. Ware zur Erfüllung eines Liefervertrages des Ausführers an dessen\ngebietsfremden Abnehmer liefert (Versender gern. § 13 Abs. 1AWV),                                             Das Kennzeichen des mutmaßlichen grenzüberschreitenden aktiven Beförderungsmittels ist in der\nBundesrepublik Deutschland nur im Falle der Versendung/Ausfuhr in den Exemplaren Nr. 1 und 3 und\nkann von einem gebietsansässigen Ausführer statt einer Ausfuhrerklärung (Anlage A 1 zur AWV (89]) für\nnur bei Beförderungen im Seeverkehr anzugeben (Schiffsname).\ndie außenwirtschaftsrechtliche Versand- und Ausfuhrabfertigung verwendet werden (§ 12 Ab~- 1 AWV),\n25 Hier ist unter Benutzung der nachfolgenden Codes die Art des Verkehrszweiges entsprechend dem\nist bei der Ausfuhr mit Zulielerungen zu verwenden (§ 14 AWV).                                                mutmaßlichen aktiven Beförderungsmittel anzugeben, mit dem die Waren das Gebiet der Bundesrepublik\nDas Original (Exemplar 1) wird von der Ausgangszollstelle dar für den Ausführer zuständigen Versandzollstelle       Deutschland verlassen.\nübersandt. Die Durchschrift (Exemplar 3) ist lür den Versender gern. § 13 AWV bzw. den Ausführer bestimmt.                                                        5-   Postsendungen\n1-    Seeverkehr\nDer Versender gern. § 13 AWV hat dem Ausführer den Versand der Waren und die Nummer der Versand-AE                  2-    Eisenbahnverkehr                        7-   Festinstallierte Transporteinrichtungen *)\nunverzüglich mitzuteilen. Der Ausführar hat innerhalb von 10 Tagen nach Aufgabe dar Waren zum Versand für           3-    StraOenverkehr                          8-   Binnenschiffahrt\ndie in der Versand-AE aufgeführten Waren bei der für ihn zusländigen Versandzollstelle eine .Ausluhrerklärung/      4-    luftverl<ehr                            9-   Eigener Antrieb **)\nAusfuhranmeldung' (AE/AM) abzugeben. Unter bestimmten Vorausselzungen können mehrere mit Versand-AE\n*) z. B. Rohrleitungen\nausgeführte Sendungen in einer AE/AM zusammengefaßt werden. Auskünfte hierzu geben die Hauptzollämter.\n**) Beförderungsmittel, die selbst Gegenstand eines Handelsgeschäfts sind und mit eigener Kraft die\nII. A111fiill11 du Verd111CIII:                                                                                               Grenze des Erhebungs-/Wirtschaftsgebietes überschreiten\nEine Versand-AE darf nur Waren umfassen. die für denselben Ausführer nach einem Bestimmungsland gleich-          27 Der Ladeort ist nur im Seeverkehr anzugeben (deutscher Einladehafen).\nzeitig mit demselben Beförderungsmittel über dieselbe Ausgangszollstelle in das Ausland verbracht warden.\nAnzugeben ist der Ort, an dem die Waren nach Kenntnis im Zeitpunkt der Ausstellung der Versand-AE\nDer Vordruck entspricht in der Anordnung, Bezeichnung und Numerierung der Felder den Exemplaren 1                   auf das beim Überschreiten der Grenze benutzte aktive Beförderungsmittel verladen werden.\nund 3 des Einheitspapiers. Für das Ausfüllen des Vordrucks gelten die Bemerkungen in Titel II des Merk-\nblatts zum Einheitspapier (Vordruck 0781, abgedruckt in Vorschrittensammlung Bundesfinanzverwaltung -            29 Als Ausgangszollstelle ist die vorgesehene Zollstelle anzugeben, über die die Waren das Wirtschafts-\nVSF Z 3455) entsprechend. Aus Titel II des Merkblalts zum Einheitspapier ergeben sich auch die zugrunde-            gebiet verlassen sollen. Es ist die Schlüsselnummer des Anmeldestellen-Verzeichnisses anzugeben.\nliegenden Rechtsvorschriften.                                                                                       Bei Ausfuhr durch die Post ist die Schlüsselnummer 9950, bei Beförderungen durch Rohrleitungen\n~er Vordruck ist in deutscher Sprache leserlich in dauerhafter Schrift auszufüllen. Radieren ist unzulässig.        die Bezeichnung und die Nummer der Rohrleitung anzugeben.\nAnderungen sind zu bestätigen.                                                                                   31 Einzutragen sind Zeichen und Nummern, Anzahl und Art der Packstücke oder - im Fall unverpackter\nWird die Versand-AE zusammen mit anderen Exemplaren des Einheitspapiers ausgefüllt, so können im Durch-             Waren - die Anzahl der in der Versand-AE erfaßten Gegenstände bzw. die Angabe .lose\"; die übliche\nschreibeverfahren alle Angaben, die für die Exemplare des Einheilspapiers erforderlich sind, auch in die Ver-       Handelsbezeichnung der Waren ist in allen Fällen einzutragen; für die Versendungsförmlichkeiten muß\nsand-AE eingelragen werden. Wird die Versand-AE für sich alleine verwendet, so brauchen nur die nicht mit           die Bezeichnung die zum Erkennen der Waren erforderlichen Angaben enthalten; ist das Feld Nr. 33\neiner durchgehenden x-Linie gekennzeichneten (Unter-) Felder ausgefullt zu werden.                                  .Warennummer· auszufüllen, so muß diese Bezeichnung so genau sein, daß die Einreihung der Ware\nmöglich ist. Dieses Feld muß ferner die für etwaige spezifische Regelungen (Verbrauchsteuern, Verbote\nGehören zu einer Versand-AE mehrere Warenpositionen, so sind Ergänzungsblätter (Anlage A ErgBI. zur                 und Beschränkungen für den Warenverkehr über die Grenze usw.) verlangten Angaben enthalten. Werden\nAWV(89]/Anlage zu Muster 4e AHStat(89]) zu verwenden. Diese sind Im Vordruckkopf mit der Nummer der                 die Waren in GroObehällern (Containern) befördert, so ist außerdem die Nummer der GroObehälter\nVersand-AE zu versehen.                                                                                             (Container) in diesem Feld anzugeben. Bei gebrauchten Personenkraftwagen ist auch die Fahrgestell-\nDie Hinweise nach § 9 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz sind dem Titel I Abschnitt D des Merkblatts zum                Nummer anzugeben.\nEinheitspapier zu entnehmen.                                                                                     32 Anzugeben ist die lfd. Nummer der betreffenden Warenposition im Verhältnis zu allen in der Versand-AE\n(einschl. Ergänzungsblätter) enthaltenen Positionen - vgl. Feld Nr. 5 -. Bezieht sich die Anmeldung\nB1merllun... ZII ... 1lnzlln11 f1ld1r1:                                                                             nur auf eine Warenposition, so ist dieses Feld nicht auszufüllen, da die Zitter 1 im Feld Nr. 5 ange-\nIm Feld B ist die für den Ausführer zuständige Versandzollstelle anzugeben.                                   geben sein muß.\n2 Name und Anschrift des Ausführers und ggf. des Versenders gem. § 13 AWV.                                    33 Anzugeben ist die Warennummer des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik (stimmt\nüberein mit den ersten neun Stellen der Codenummer des Deutschen Gebrauchs-Zolltarifs) der zu-\n3 Anzugeben ist die laufende Nummer in Verbindung mit der Gesamtzahl der verwendeten Vordrucksätze.              treffenden Warenposition. Die fünf Unterteilungen des Feldes Nr. 33 sind wie folgt auszufüllen:\nBeispiel: Werden ein Hauptblatt und zwei Ergänzungsblätter abgegeben, so ist das Hauptblatt mit 1/3,\ndas erste Ergänzungsblatt mit 2/3 und das zweite Ergänzungsblatt mit 3/3 zu bezeichnen.                       Erste Unterteilung\nHier sind die ersten acht Stellen der Warennummer einzutragen.\n5 Anzugeben ist die Anzahl der Warenpositionen, die zu der Versand-AE (einschließlich Ergänzungsblätter)\ngehilren.                                                                                                     Zweite Unterteilung\nHier ist nur die neunte Stelle der Warennummer einzutragen.\n14 Sind Anmelder und Versender/Ausführer bzw. Anmelder und Versender gem. § 13 AWV identisch, ist\n.Versender/Ausführer· bzw . •Versender gem. § 13 AWV\" anzugeben. läßt sich der Versender/Ausführer            Drille Unterteilung\nbzw. der Versender gem. § 13 AWV durch eine firmenfremde Person vertreten, so sind Name und Vorname           Dieses Feld bleibt bei der Erfüllung der Versendungs-/Ausfuhrförmlichkeiten frei.\nbzw. Firma und vollständige Anschrift des Vertreters anzugeben. ·\nVierte Unterteilung (Zusatzcode)\n18 Dieses Feld ist nur für Waren mit ausländischem Ursprung vorgesehen. Einzutragen ist in diesem Falle            Dieses Feld bleibt bis auf weiteres frei.\ndas ausländische Ursprungsland. Für das ausländische Ursprungsland ist die Ländernummer nach\nfünfte Unterteilung (Verbrauchsteuerangaben)\ndem Länderverzeichnis für die AuOenhandelsstatistik im Feld Nr. 34a anzugeben.\nDieses Feld ist nicht auszufüllen.\nUmfaßt eine Versand-AE mehrere Warenpositionen verschiedenen Ursprungs, so ist im Feld Nr. 16 dar Ver-     34 Im Feld Nr. 34a ist die Ländernummer des im Feld Nr. 16 angegebenen Ursprungslandes nach dem\nmerk. Verschiedene· und im Feld Nr. 31 jeder Warenposition das jeweils zutreffende ausländische Ursprungs-    .Länderverzeichnis für die AuOenhandelsstatistik\" anzugeben. Enthält Feld Nr. 16 die Eintragung ,Ver-\nland in Worten anzugeben; die Ländernummer ist im Feld Nr. 34 jeder Warenposition zu vermerken.               schiedene', so ist die Ländernummer des Ursprungslandes jeder Warenposition anzugeben.\nFür Waren, die nicht ausländischen Ursprungs sind. ist Feld Nr. 34 b (Ursprungsbundesland) vorgesehen.        Im Feld Nr. 34b ist für Waren, die nichi ausländischen Ursprungs sind, die zutreffende Ländernummer\n17 Es ist stets das land anzugeben, in dem die Waren gebraucht oder verbraucht, bearbeitet oder ver-               des Ursprungsbundeslandes bzw. der DDR und Berlin (Ost) nach folgendem Schlüsselverzeichnis\narbeitet werden sollen. In den übrigen Fällen gilt als Bestimmungsland das letzte bekannte Lend, in           anzugeben:\ndas die Waren verbracht werden sollen. Wird z. B. eine zur Ausfuhr bestimmte Ware zunächst im                                                               07 -   Rheinland-Pfalz\nO1 -    Schleswig-Holstein.\ngemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahren in einen anderen Mitgliedstaat befördert, um von                                                            OB -   Baden-Württemberg\n02 -   Hamburg\ndort au~ in ein Drittland ausgeführt zu werden, so ist also stets das betreffende Drittland (= Bestim-                                                      09 -   Bayern\n03 -    Niedersachsen\nmungsland) anzugeben.                                                                                                                                       10 -   Saarland\n04 -   Bremen\n11 Das Kennzeichen des Beförderungsmittels beim Abgang ist nur bei unverpackten Waren anzugeben.                    05 -   Nordrhein-Westfalen                   11 -   Berlin (West)\nDie Staatszugehörigkeit des Beförderungsmittels ist nicht anzugeben.                                          06 -   Hessen                                13 -   DDR und Berlin (Ost)\nBei Beförderungen im Postverkehr oder durch festinstallierte Transporteinrichtungen entfällt die Angabe   35 Anzugeben ist die Ruhmasse (das Rohgewicht) der in dem entsprechenden Feld Nr. 31 beschrie-\ndes Kennzeichens und der Staatszugehörigkeit. Bei Beförderung im Eisenbahnverkehr entfällt nur die            benen Ware der betreffenden Position, ausgedrückt in vollen Kilogramm. Unter Rohmasse versteht man\nAngabe der Staatszugehörigkeit.                                                                               die Masse der Ware mit sämtlichen UmschlieOungen mit Ausnahme von Beförderungsmaterial und\ninsbesondere Behältern.\nAnzugeben sind Kennzeichen oder Name des Beförderungsmittels (der Beförderungsmittel) - Last-\nkraftwagen, Schiff, Waggon, Flugzeug -, auf dem die Waren bei ihrer Gestellung bei der Zollstelle             Die Rohmasse kann für alle zu einer Versand-AE gehörenden Positionen zusammengefaßt angegeben\nunmittelbar verladen sind, sowie die Staatszugehörigkeit dieses Beförderungsmittels (oder - bei mehre-        werden. Die Felder Nr. 35 der ggf. beigefiigten Ergänzungsblätter bleiben dann frei.\nren Beförderungsmitteln - die Staatszugehörigkeit des ziehenden bzw. schiebenden Beförderungs-            37 Anzugeben ist das Verfahren unter Benutzung des hierfür vorgesehenen Gemeinschaftscodes. Im\nmittels) nach dem .Länderverzeichnis llir die Außenhandelsstatistik\". Beispiel: Wenn Zugmaschine und          ersten Unterfeld von Feld Nr. 37 sind die vier Zittern des Gemeinschaftscodes anzugeben (die ersten\nAnhänger verschiedene Kennzeichen tragen, so sind die Kennzeichen von Zugmaschine und Anhänger                zwei Stellen für das beantragte Verfahren, die nächsten zwei Stellen für das vorangegangene Verfahren).\nund die Staatszugehorigkeit der Zugmaschine anzugeben.\nIm zweiten Unterfeld ist die einstellige Schlüsselnummer der nationalen Unterteilung einzutragen.\n19 Einzutragen sind unter Benutzung des nachstehenden Gemeinschaftscodes und nach Kenntnis im                   38 Anzugeben ist die Eigenmasse (das Eigengewicht) der in dem entsprechenden Feld Nr. 31 beschrie-\nZeitpunkt der Ausstellung der Versand-AE Angaben, die vermutlich den Gegebenheiten beim Über-                 benen Ware der betreffenden Position, ausgedrückt in vollen Kilogramm. Unter Eigenmasse versteht\nschreiten der Grenze des Ausfuhrlandes (also der Bundesrepublik Deutschland) entsprechen. •\nman die Masse der Ware ohne alle UmschlieOungen.\n0 - Nicht in Containern beförderte Waren.                                                                 41 Anzugeben ist die besondere Maßeinheit entsprechend den Angaben im Warenverzeichnis für die\n1-- In Containern beförderte Waren.                                                                           Außenhandelsstatistik (für jede Position ist die Menge in der im Warenverzeichnis vorgesehenen Maß-\n21 Anzugeben sind Art (Lastkraftwagen. Schiff, Waggon, Flugzeug) des mutmaOlichen aktiven Betör·                    einheit anzugeben - z. B. Stückzahl-).\nderungsmittels, das beim Überschreiten der Grenze des Versendungs-/Ausfuhrmitgliedstaates benutzt         44 Einzutragen sind die nach den jeweiligen Vorschriften, Zulassungen usw. erforderlichen Angaben sowie\nwird, und die Staatszugehörigkeit des aktiven Beförderungsmittels nach dem ,Länderverzeichnis für die         die Bezugsangaben aller vorgelegten Unterlagen einschlieOlich etwaiger Kontrollexemplare T 5.\nAußenhandelsstatistik' (Anhang 1), wenn sie bei Erfüllung der Versendungs/Ausluhr- oder Versandförmlich-\nkeiten bekannt ist.                                                                                       49 Des Lager (offenes Zollager, Zollniederlage, Zollverschlußlager, Freihafenlager) ist durch die Angabe\nder Lagernummer zu bezeichnen. Bei Freihafenlagerung ist die Bezeichnung des Freihafenlagers ein·\nHandelt es sich um Huckepackverkehr oder werden mehrere Beförderungsmittel benutzt. ist aktives\nzutragen.\nBeförderungsmittel dasjenige, das für den Antrieb der Zusammenstellung sorgt (Beispiel: Im Falle\n•Lastkraftwagen auf Seeschiff\" ist das Schiff das aktive Beförderungsmiltel).                             54 Die Versand-AE muß vom Ausstellungspflichtigen oder Vertreter unterzeichnet werden .","Nr. 45 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. September 1989                                                             1763\nEUROPÄISCHE GEMEINSCHAR AEME Nr.\n________...                     A VER SENDUNGS /AUSFUHRZOLLSTELLE\n.- -Versend--er-l-Au-sfüh\n___-re,------Nr-.        -------------1              C I\n1ANMELDUN6\nXXX BIS\nErgi11Z11111sblatt\n0                                                                                                     A11111 AEqll. m AWf (II)\n3 Vordte      1\n1\n31 Packstucke               Zeichen und Nummern Container Nr. · Anzahl und Art                          [ 32 Positions 33 Warennummer\nund Waren-\nbeze1ch\n1 f Nr.                                          1           1\nlxxxx\nnung                                                                                                               34 Urspr.land Code      35 Rohmasse (kg)\naI          lb 1\n37 VERFAHREN            38 Eigenmasse (kg)           39 Kontmgent\nxxxxx\n1\n40 Summarische Anmeldung/Vorpapier\nxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx\n-44--B-es-on-de_re__.__ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _---l 41 Besondere Maßeinheit\nVermerke/\nvorgelegte                                                                                                                                        Code B.V.,\nUnterlagen/                                                                                                                                       XXX\nBeschein1-\n46 Stal!stischer Wert\ngungenu Ge\nnehmigungen\n31 Packstucke                Zeichen und Nummern Cootamer Nr. - Anzahl und Art                           132 Positions 33 Warennummer\nund Waren\nbeze1ch-\npr.\n1           1\nlxxxx\nnung                                                                                                               34 Urspr land Code      35 Rohmasse (kg)\na,           lb 1\n37 VERFAHREN            38 Eigenmasse (kg)           39 Kontingent\nxxxx\n1\n40 Summarische Anmeldung /Vorpapier\nxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx\n~44-=-=-B-es-on\"\"'.\"de-re__.._ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _---1 41 Besondere Maßeinheit\nVermerke/\nvorgelegte                                                                                                                                       Code BV.,\nUnterlagen/                                                                                                                                       XXX\nBesche1rn-\n46 Statistischer Wert\ngungenu.Ge\nnehm1gungen\n31 Packstucke                Zeichen und Nummern · Container Nr. • Anzahl und Art                        132 Posi1Jons 33 Warennummer\nund Waren\nbeze1ch-\n1 Nr.                                   1           1\nlxxxx\nnung                                                                                                               34 Urspr.land Code      35 Rohmasse (kg)\na1          1b 1\n37 VERFAHREN            38 Eigenmasse (kg)           39 Kontmgent\nxxxxx\n1\n40 Summarische Anmeldung/Vorpapier\nxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx\n41 Besondere Maßeinheit\n44 Besondere\nVermerke/\nvorgelegte                                                                                                                                       Code B.V  1\nUnterlagen/                                                                                                                                       XXX\nBesche1rn-\n46 Stat1st1scher Wert\ngungenu Ge\nnehmigungen                                                                                                      i\n47 Abgaben-                  Art         Bemessungsgrundlage       Satz           Betrag       ZA Art      Bemessungsgrundlage          Satz                     Betrag                  ZA\nberechnung 1--------''-'----'--1--------+---''------+--+------'---.....:;..-\"----''---+--------+------------1i---\nXXX) XXXXXXXXX) xxxxxxxxx: KXXXXXXXXX) (X XXX) 'XXXXXXXXX) XXXXXXXXX) ~xxxxxxxXX) 'X\nSumme erste Pos1tmn:                                              Summe zweite Pos1t1on\nArt         Bemessungsgrundlage       Satz           Betrag       ZA Art      Betrag                       ZA     +- ZUSAMMENFASSUNG\nExemplar für das\n1\nXXX) ~XXXXXXXXX) XXXXXXXXX' KXXXXXXXXX) CX XXX) XXXXXXXXX) 'X\n----     Versendungs-/ Ausfuhrland\nC ABGANGSZOLLSTELLE      -\nSumme dritte Position                                                                              1\nG.S.\n1","1764                                                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\nA VERSENDUNGS IAUSFUHRZOLLSTELLE\nEUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT                             AEME Nr.               -----------t\n1ANMELIUN&                      lhRlllchrlft 11N Erglm19Rlatt1\n.-2-Ve-rs-en-de-r/-A-us-,u-hre-,------Nr-.   --------------t                          1\n•                                                                          ,.___c_.....xx_x_____11s...       -..11r111,mAWf(II)\na Vordlrucke 1\n3\n31 Packstucke          Zeichen und Nummern Container Nr • Anzahl und Art                                   132 Poslllons 33 Warennummer\nund Waren                                                                                                      pr.\n1            1\njxxxx\nbeze,ch·\nnung                                                                                                                34 Urspr .land Code            35 Rohmasse (kg)\na1           lb 1\n37 VERFAHREN                   31 Eigenmasse (kg)                  31 Kontmgent\n1\nxxxxx\n40 Summarische Anmeldung/VOIJ)ap1er\nxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx\n_ _ _ _...___ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _--!\n41 Besondere Maßeinheit\n44 Besondere\nVermerke/\nVorgelejjte                                                                                                                                                    Code B V 1\nUnterlagen/\nXXX\nBesche1m·                                                                                                                                                       41 Stabsbscher Wert\ngoogenu Ge\nnel1111111JOaen\n31 Packstucke          Zeichen und Nummern Container Nr Anzahl und Art                                     132 Posllloos 33 Warennummer\nund Waren·                                                                                                     1Nr                                               1           1\nlxxxx\nbezetch·\nnung                                                                                                                34 Urspr land Code             35 Rohmasse (kg)\na1           lb 1\n37 VERFAHREN                   31     Eigenmasse (kg)              31 Kontlll{l8nl\n1\nxxxx\n40 Summansche Anmeldung /Vorpapter\nxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx\n41 Besondere Maßemhe1t\n44 Besoneere\nVermerke/\nVorgelegte                                                                                                                                                     Code B.V  1\nUnterlagen/                                                                                                                                                     XXX\nBesche1m·\n41 Stabsbschel Wert\ngoogenu.Ge\nnelmglMlaen\n31 Packstucke          Zeichen und Nummern Container Nr • Anzahl und Art                                   132 Poslbons 33 Warennummer\nUfld Waren\nbeZBJCh\n1Nr                                               1           1\nlxxxx\nnung                                                                                                                34 Urspr land Code             35 Rohmasse (kg)\na1           lb 1\n37 VERFAHREN                   38 Eigenmasse (kg)                  31 Kontmgent\n1                                                     xxxxx\n40 Summansche Anmeldung/Vorpapier\nxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx\n-44-Be-s-on-dere_....__ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _---t 41 Besondere Maßeinheit\nVermerke/\nVorgelegte\nUnlerlagen/\nBescheini·\npgenu Ge\n......................    __________\nCode BV.,\n.,_XXX\n41 Stallslisr.her Wert\nnAhnwn.11111111                                                                                                    !\n47 Abgaben-            Art       Bemessungsgrundlage      Satz                 Betrag         ZA Art         Bemessungsgrundlage        Satz                                 Betrag                     ZA\nberechllung t-----+----\"--\"----='---+--------+--\"------~-1----+-__,;.;.;.;..~--=--+-_;_-----+----=-----~1--\nxxx: ~xxxxxxxxx: ~XXXXXXXXX) ,xxxxxxxxx: ~X XXX) XXXXXXXXX) ~xxxxxxxxx> XXXXXXXXX) X\nSumme erste Posrbon                                                         Summe zweile PoSAtion\nArt       Bemessungsgßlfldlage     Satz                 Betrag         ZA Art         Betrag                     ZA    ~         ZUSAIIMENFASSU•\nEx1111plar fir den\n3                      V111811dar/Ausfiilnr\nXXX),XXXXXXXXX:~xxxxxxxxx xxxxxxxxx:~x XXX) XXXXXXXXX) X\n----\nC ABGANGSZOLLSTELLE\n-\n6.S.                                      1\n1","Nr. 45 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. September 1989                                             1765\nHinweis zur Verwendung des Ergänzungsblatts\nIm Ergänzungsblatt brauchen nur die Felder ausgefüllt zu werden, die auch im Hauptblatt auszufüllen sind.\nErgänzungsblätter sind für jede Ausfertigung des Vordrucksatzes zu verwenden, wenn mehr als eine Waren-\nposition anzumelden ist. Sie sind jeweils fest mit dem zugehörigen Hauptblatt zu verbinden.","1766                           Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\nAnlage E 6\n(Rückseite)\n1. Verpflichtungen des Einführers nach § 29 b Abs. 3 AWV\n1. Das Verbringen der Ware in das Wirtschaftsgebiet ist dem Bundesamt für Wirtschaft (BAW)\nunverzüglich durch eine Abfertigungsbescheinigung der Zollstelle, welche die Ware zur\nEinfuhr abfertigt, nachzuweisen. Zu diesem Zweck hat der Einführer die mit der Abfertigungs-\nbescheinigung der Zollstelle versehene 3. Ausfertigung der IEB (rosa Kopie) dem BAW\nunverzüglich nach Eingang der Ware vorzulegen. Wird die Ware ohne Einfuhrabfertigung\nzunächst in einem Zoll- oder Freihafenlager gelagert, so ist unverzüglich nach der Einlage-\nrung eine Abfertigungsbescheinigung der überwachenden Zollstelle - bei Lagerung im\nFreihafen Hamburg des Freihafenamts - vorzulegen.\nBeim Verbringen der Ware in Teilsendungen ist die Abfertigungsbescheinigung erst nach\nAbfertigung der letzten Teilsendung, spätestens aber 2 Jahre nach Ausstellung der IEB,\neinzureichen.\n2. Die Internationale Einfuhrbescheinigung darf nur für das im Antrag bezeichnete Einfuhr-\ngeschäft benutzt werden. Gibt der Einführer die Einfuhrabsicht auf, so hat er dies unverzüg-\nlich dem BAW anzuzeigen und ihm unverzüglich die Bescheinigung zurückzugeben oder über\nihren Verbleib Mitteilung zu machen. Will er die Ware in ein anderes Land verbringen, so hat\ner, bevor die Ware das Versendungsland verläßt, vom BAW eine neue Bescheinigung zu\nerwirken, die dieses andere Land nennt.\n3. Auf Anforderung des ausländischen Lieferanten oder der zuständigen Behörde des Liefer-\nlandes beim BAW hat der Einführer eine Wareneingangsbescheinigung (Delivery Verification\nCertificate) zu beantragen.\nII. Verpflichtungen des Transithändlers nach § 43 a AWV\n1. Die Einfuhr der Waren in das im Antrag bezeichnete Käufer- oder Verbrauchsland ist dem\nBAW durch Vorlage einer Wareneingangsbescheinigung (Delivery Verification Certificate)\ndes Käufer- oder Verbrauchslandes unverzüglich nachzuweisen.\nStellen weder das Käufer- noch das Verbrauchsland Wareneingangsbescheinigungen aus,\nso ist die Einfuhr der Ware in das Verbrauchsland durch Vorlage anderer geeigneter\nUnterlagen (z.B. Kopien der zollamtlichen Abfertigungspapiere) nachzuweisen.\n2. Die Internationale Einfuhrbescheinigung darf nur für das im Antrag bezeichnete Transit-\nhandelsgeschäft benutzt werden. Gibt der Transithändler dieses Geschäft auf, so hat er dies\nunverzüglich dem BAW anzuzeigen und ihm unverzüglich die Bescheinigung zurückzugeben\noder über ihren Verbleib Mitteilung zu machen. Will er die Ware in ein anderes Land\nverbringen, so hat er, bevor die Ware das Versendungsland verläßt, vom BAW eine neue\nBescheinigung zu erwirken, die dieses andere Land nennt.\nErläuterungen\n1. Der Vordruck ist vom Antragsteller in Maschinenschrift im Durchschreibeverfahren (Antrag in\nErstschrift) auszufüllen. Die Eintragungen dürfen nicht geändert, gestrichen oder radiert\nwerden. Nicht ordnungsgemäß ausgefüllte Anträge werden zurückgewiesen.\n2. Wird die Warenbezeichnung in fremder Sprache angegeben, so ist daneben auch die\ndeutsche Warenbenennung anzugeben.\n3. Das dem Antrag zugrundeliegende Rechtsgeschäft ist durch Vorlage geeigneter Unterlagen\n(z. B. Kaufvertrag, Auftragsbestätigung des ausländischen Lieferanten) nachzuweisen.\n4. Ist auf dem Vordrucksatz in der Spalte „Warenbezeichnung\" nicht ausreichend Platz für\nweitere Angaben, so sind diese auf einem gesonderten Blatt (weißes Schreibmaschinen-\npapier, vierfach) fortzuführen.","Nr. 45 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. September 1989                                                                            1767\nAnlage K 1 zur AWV                                                                                                       Vor Ausfüllung Rücklette beachten\nIn vierfacher Ausfertigung 1)\nVermögensanlagen Gebietsansässiger in fremden Wirtschaftsgebieten\nAn                                                          Meldung nach § 55 der Außenwirtschaftsverordnung\nLandeszentralbank\nHauptstelle/ Zweigstelle                                    für den Monat                                                       19_               Bereichs-Nr.\nPostleitzahl    Ort                                         Name oder Firma des\nMeldepflichtigen _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\nWirtschafts-\nzweig/Beruf _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\nzur Weiterleitung an die\nAnschrift _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\nDeutsche Bundesbank\nS 210\nFernsprecher _ _ _ _ __                      Hausapparat _ _ __\nFrankfurt am Main\nA. Angaben zum Unternehmen, der Zwelgnlederlassung oder Betriebsstätte im fremden Wirtschaftsgebiet\nFirma und Sitz\nWirtschaftszweig _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Land _ _ _ _ _ _ __\nB. Angaben über die Vermögensanlage oder die Vermögensauflösung Im fremden Wirtschaftsgebiet\n1                                                                   2                                   3                 4\nAnteil des Meldepflichtigen\nam gezeichneten Kapital\nin%\n1. Form der Vermögensanlage                                                   Betrag der Leistung in DM                            vorher2)            nachher 3 )\n1. Gründung oder Erwerb von Unternehmen\n2. Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen\n3. Errichtung oder Erwerb von Zweigniederlassungen\nund Betriebsstätten\n4. Zuführung von Kapital (z. B. Kapitalerhöhung,\nRücklagenzuführung)\nArt:\n5. Gewährung von Krediten\nAnteil des Meldepflichtigen\nam gezeichneten Kapital\nin%\nII. Form der Auflösung des Vermögens                                            Betrag der Leistung in DM                           vorher 2)           nachher 3 )\n1. Auflösung oder Veräußerung von Unternehmen\n2. Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen\n3. Aufhebung oder Veräußerung von Zweignieder-\nlassungen und Betriebsstätten\n4. Rückführung von Kapital (z. 8 .. Kapitalherab-\nSetzung, Rücklagenrückführung)\nArt:\n5. Rückführung von Krediten\n1                                                                                                                                          2)\n)  Je eine Ausfertigung für den Bundesminister für Wirtschaft, das Auswärtige Amt und die jeweilige oberste Landesbehörde für Wirtschaft.    Vor der Vornahme der jeweiligen\nLeistung. 3 ) Nach der Vornahme der jeweiligen Leistung.\nOrt, Datum                                                                                Unterschrift","1768                                                      Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\nAnlage K 2 zur AWV                                                                                                        Vor Ausfüllung Rückseite beachten\nIn vierfacher Ausfertigung 1)\nVermögensanlagen Gebietsfremder im Wirtschaftsgebiet\nAn                                                           Meldung nach§ 57 der Außenwirtschaftsverordnung\nLandeszentralbank\nHauptstelle/Zweigstelle                                      für den Monat                                                      19_                Bereichs-Nr.\nPostleitzahl    Ort                                          Name oder Firma des\nMeldepflichtigen _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\nWirtschafts-\nzweig/Beruf _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\nzur Weiterleitung an die\nDeutsche Bundesbank                                          Anschrift\nS 210\nFernsprecher _ _ _ _ _ __ Hausapparat _ _ __\nFrankfurt am Main\nA. 1 Angaben zum Unternehmen, der Zweigniederlassung oder Betriebsstätte Im Wirtschaftsgebiet\nFirma und Sitz\nWirtschaftszweig - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -\nA. 2 Angaben           zum gebietsfremden Beteiligten\nFirma und Sitz\nWirtschaftszweig _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __ Land _ _ _ _ _ _ _ __\nB. Angaben über die Vermögensanlage oder die Vermögensauflösung Im Wirtschaftsgebiet\n1                                                                  2                                    3                 4\nAnteil des gebietsfremden\nBeteiligten am gezeichneten\nKapital in%\n1. Form der Vermögensanlage                                                    Betrag der Leistung in DM                         vorher 2)             nachher 3)\n1. Gründung oder Erwerb von Unternehmen\n2. Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen\n3. Errichtung oder Erwerb von Zweigniederlassungen\nund Betriebsstätten\n4. Zuführung von Kapital (z. B. Kapitalerhöhung,\nRücklagenzuführung)\nArt:\n5. Gewährung von Krediten\nAnteil des gebietsfremden\nBeteiligten am gezeichneten\nKapital in%\nII. Form der Auflösung des Vermögens                                            Betrag der Leistung in DM                          vorher 2)            nachher 3)\n1. Auflösung oder Veräußerung von Unternehmen\n2. Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen\n3. Aufhebung oder Veräußerung von Zweignieder-\nlassungen und Betriebsstätten\n4. Rückführung von Kapital (z. B. Kapitalherab-\nsetzung, Rücklagenrückführung)\nArt:\n5. Rückführung von Krediten\n1                                                                                                                                         2\n)  Je eine Ausfertigung für den Bundesminister für Wirtschaft, das Auswärtige Amt und die jeweHige oberste Landesbehörde für Wirtschaft.   ) VOf der Vornahme der jeweiligen\nLeistung. 3 ) Nach der Vornahme der jeweiligen Leistung.\nOrt. Datum                                                                                Unterschrift","Nr. 45 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. September 1989                                                              1769\nVermögen Gebietsansässiger in fremden Wirtschaftsgebieten                                                                Anlage K 3 zur AWV\nBlatt 1\nIn zweifacher Ausfertigung 1)                       Meldung nach § 56a der Außenwirtschaftsverordnung\nAn Landeszentralbank\nHauptstelle/Zweigstelle                                                                                                                                      1  1\nzur Weiterleitung an die\nDeutsche Bundesbank S 14, Frankfurt am Main                                                 Meldestichtag/Bilanzstichtag\ndes Meldepflichtigen\n1. Angaben zur Person des Meldepfllchtlgen\n1. Firma oder Vor- und Zuname\n2. Anschrift\n3. Wirtschaftszweig oder Beruf\n4. Rechtsform bei Gesellschaften\n5. Nur von Unternehmen auszufüllen:\nIst der Meldepflichtige ein abhängiges Unternehmen eines anderen gebietsansässigen Unternehmens?                                          D    Nein\nFirma des anderen gebietsansässigen Unternehmens, falls die Frage mit 'Ja' beantwortet wird:\nII. Liste der Unternehmen In fremden Wirtschaftsgebieten, an denen der Meldepfllchtlge unmittelbar oder mittelbar beteiligt Ist, sowie der Zweig-\nniederlassungen und Betriebsstätten In fremden Wirtschaftsgebieten\n•              Für jedes einzelne gebietsfremde Unternehmen, an dem der gebietsansässige Meldepflichtige unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, sowie für jede\n1 Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in fremden Wirtschaftsgebieten ist außerdem gesondert eine Meldung nach Blatt 2 einzureichen.\n1\nLfd.\nNr.                                                       Firma und Sitz\nC\n~\n3\n1ii\n:::,\nnl\nai\n\"O\n0\nC\nQl\nN\n:::,\nQl\n~\nC\nnl\n!J)\nQl\n-0\nC\nQl\n:t:\n~\n:5\nN\n1) eine Ausfertigung für den Bundesminister für Wirtschaft\nOrt, Datum\nSachbearbeiter                            T eiefon (mit Vorwahl und Hausapparat)                                        Unterschrift","1770                                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\nVermögen Gebietsansässiger in fremden Wirtschaftsgebieten                                                          Anlage K 3 zur AWV\nBlatt 2\nStand und Zusammensetzung des Vermögens\n1  1\nD    unmittelbare Beteiligung          D   mittelbare Beteiligung\n1  1\nAllgemeine Angaben über das gebietsfremde Unternehmen\n1  1\nLfd. Nr. auf Blatt 1         Firma und Sitz\nBei mittelbarer Beteiligung:\nBezeichnung des unmittelbar beteiligten gebietsfremden Unternehmens\nD      Rechtlich selbständiges\nUnternehmen                   D    Zweigniederlassung\noder Betriebsstätte\nWirtschaftszweig                                                                        Land\nJahresumsatz                                                                            Zahl der Beschäftigten')\nin Mio DM\nAngaben zur Bilanz des gebietsfremden Unternehmens sowie über die dem Meldepfllchtlgen unmittelbar und mittelbar zuzurechnenden An-\nteile an den Aktiva und Passiva\n.c\n(J\n·1:   Bilanzstichtag                                                                          Währung\n•                                  Tag   Monat Jahr\n-Angaben in 1000 Einheiten Fremdwährung; in leere Felder Striche einsetzen-\nNur bei mittelbarer\nBeteiligung auszufullen\nVom Gesamtbetrag entfal-\nVom Gesamtbetrag entfal-       len auf Kapitalanteile\nlen auf Kapitalanteile         des unmittelbar beteilig-\ndes Meldepflichtigen bzw.      ten Unternehmens bzw. auf\nauf Beteiligungen, For-        Forderungen oder Verbind-\nderungen oder auf Ver-         lichke1ten gegenüber dem\nbindlichkeiten gegenüber       unmittelbar bete1l1gten\nPOSITION                                                           Insgesamt                 dem Meldepflichtigen           Unternehmen\nAKTIVA\nAusstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital                  08                         091                            101\nSachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände                 11\nFinanzanlagen                                                     12\nda-     Anteile an verbundenen Unternehmen/Beteiligungen          13 (                     )\nrun-\nter:    Ausleihungen an verbundene Unternehmen/Unternehmen,\nmit denen ein Beteiligungsverhaltnis besteht              14 (                     ) 151                            16\n1\nUmlaufvermögen                                                    17\ndarunter Forderungen an verbundene Unternehmen sowie an\n.Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht        18 (                     ) 19\n1\n201\nÜbrige Aktiva                                                     21\nNicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag                     22\nPASSIVA\nGezeichnetes oder eingefordertes Kapital, Dotations-\nkapital, Einlagen von Gesellschaftern                             23                         241                            251\nKapitalrücklage                                                   26\nGewinnrücklagen                                                   27\nGewinnvortrag / Verlustvortrag                                    28\nJahresüberschuß I Jahresfehlbetrag                                29\nVerbindlichkeiten                                                 30\ndarunter Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen/\nUnternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht         31 (                     )\nda-    gegenüber solchen Unternehmen in fremden\nvon:   Wirtschaftsgebieten                                        32 (                     )                                331\ngegenüber solchen Unternehmen im Wirtschaftsgebiet        34 (                     ) 351\nÜbrige Passiva                                                    36\nBilanzsumme                                                       37\n\") Angabe nicht obligatorisch. jedoch erwünscht\nUnterschrift","Nr. 45 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. September 1989                                                  1771\nVermögen Gebietsfremder im Wirtschaftsgebiet                                         Anlage K 4 zur AWV\nBlatt 1\nIn zweifacher Ausfertigung 1)                                   Meldung nach § 58a der Außenwirtschaftsverordnung\nAn Landeszentralbank\nHauptstelle/Zweigstelle                                                                                                                            1  1\nzur Weiterleitung an die\nDeutsche Bundesbank S 14, Frankfurt am Main                                                  Meldestichtag 'Bilanzstichtag\ndes Meldepflichtigen\n1. Angaben zur Person des Meldepfllchtlgen\n1. Firma\n2. Anschrift\n3. Wirtschaftszweig\n4. Rechtsform      D    rechtlich selbständiges Unternehmen in der Rechtsform\nD    Zweigniederlassung oder Betriebsstätte\n•     II. Bezeichnung des oder der Gebietsfremden, der (die) an dem meldepflichtigen Unternehmen beteiligt ist (sind)\n1 Für jeden gebietsfremden Beteiligten ist außerdem gesondert eine Meldung nach Blatt 2 einzureichen   j\nLfd.                                                       Firma und Sitz\nNr.\nC\n.$\n:5\n'üi\n:,\n(1J\nai  III. Nur von Meldepfllchtlgen auszufüllen, die von Gebietsfremden abhängige Unternehmen sind:\n'C\n0        Liste der gebletsansässigen Unternehmen, an denen das meldepflichtige Unternehmen selbst beteiligt ist\nFür jedes gebietsansässige Unternehmen, an dem das meldepflichtige Unternehmen selbst beteiligt ist, ist außerdem gesondert\n1\neine Meldung nach Blatt 2 einzureichen\nC\n~\n:,\nLfd.                                                       Firma und Sitz\n~C            Nr.\n(1J\ncn\n<l)\n'C\nC\n2\n~\n3\nN\n1) eine Ausfertigung für den Bundesminister für Wirtschaft\nOrt, Datum\nSachbearbeiter                             Telefon (rrnt Vorwahl und Hausapparat)                        Unterschrift","1772                                                  Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\nVermögen Gebietsfremder im Wirtschaftsgebiet                                                            Anlage K 4 zur AWV\nBlatt 2\nStand und Zusammensetzung des Vermögens\nD    unmittelbare Beteiligung          D   mittelbare Beteiligung                                                                                                    1   1\nNur bei. Angaben über die unmittelbare Beteiligung des Gebietsfremden auszufüllen:\nAllgemeine Angaben uber don gobietslremdon Beteiligten:                                                                                                              1   1\nLfd. Nr. auf Blatt 1\n1   1\nFirma oder Name, Sitz\nSofern der gebietsfremde Beteiligte selbst\nein abhängiges Unternehmen ist:\nSitzland                                                           Sitzland der Obergesellschaft\nNur bei Angaben über die mittelbare Beteiligung des Gebietsfremden auszufüllen:\nAllgemeine Angaben uber das gebietsansässige Unternehmen, an dem der Meldepflichtige beteiligt ist\nLfd. Nr. auf Blatt 1              Firma, Sitz\nRechtsform                         Wirtschaftszweig\n---------------------------------~----\nKenngrößen des gebletsansässlgen Unternehmens,\nüber das nachstehend berichtet wird:\nJahresumsatz  1041                                 Zahl der             jo5I\nin Mio DM     .__- ' - ' - - - - - - - - - -....   Beschäftigten')\nAngaben zur Bilanz des Meldepflichtigen bzw. des gebletsansässlgen Unternehmens, an dem der Meldepflichtige selbst beteiligt ist,\nsowie die dem gebietsfremden Beteiligten unmittelbar oder mittelbar zuzurechnenden Anteile an den Aktiva und Passiva\nBilanzstichtag\n1  1\n•                                Tag   Monat Jahr                                                                  -Angaben in 1000 DM; In leere Felder Striche einsetzen-\nVom Gesamtbetrag entfal-\nlen auf Kapitalanteile\n\"'ur bei mittelbarer\nBeteiligung auszufüllen\nVom Gesamtbetrag entfal-\ndes bzw. auf Beteili-             len auf Kapitalanteile\ngungen, Forderungen oder          des bzw. auf Forderungen\nVerbindlichkeiten gegen-          oder Verbindlichkeiten\nüber dem gebietsfremden           gegenüber dem\nPOSITION                                                                Insgesamt                     Beteiligten                       Meldepflichtigen\nAKTIVA\nAusstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital                      07                              08                                09\nSachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände                     10\nFinanzanlagen                                                          11\nC\nS!     da-    Anteile an verbundenen Unternehmen/Beteiligungen                12 (                         )\n~::,   run-\n(II   ter:    Ausleihungen an verbundene Unternehmen/Unternehmen,\nai             mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht                   13 (                         ) 14                                15\n\"C\n0\nUmlaufvermögen                                                        16\n•darunter Forderungen an verbundene Unternehmen sowie an\nC\n.Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht            17 (                          )  18                                19\ngi\n::,     Übrige Aktiva                                                         20\n~\n~       Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag                         21\n1/)\nQ)\n\"C\nC\nPASSIVA\n2\n'§       Gezeichnetes oder eingefordertes Kapital, Dotations-\n5        kapital, Einlagen von Gesellschaftern                                 22                              23                                24\nN\ndarunter Einlagen von Kommanditisten                                  25 (                          ) 26 (                            ) 27 (                          )\nKapitalrücklage                                                       28\nGewinnrücklagen                                                       29\nGewinnvortrag / Verlustvortrag                                        30\nJahresüberschuß / Jahresfehlbetrag                                    31\nVerbindlichkeiten                                                     32\ndarunter Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen/\nUnternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht             33 (                          )\nda-     gegenüber solchen Unternehmen im Wirtschaftsgebiet             34 (                         )                                    35\nvon:\ngegenüber solchen Unternehmen in fremden\nWirtschaftsgebieten                                            36 (                          ) 37\nÜbrige Passiva                                                        38\nBilanzsumme                                                            39\n') Angabe nicht obligatorisch. jedoch erwünscht\nUnterschrift","Nr. 45 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. September 1989                                            1773\nAnlage Z 11 zur AWV                          Vor Ausfüllung Rückseite beachten\nMeldungen der Geldinstitute\nAn\nWertpapier-Erträge im Außenwirtschaftsverkehr\nLandeszentralbank\nMeldung nach § 69 Abs. 2 Nr. 2 der Außenwirtschaftsverordnung\nHauptstelle/Zweigstelle\nP09lleitzahl\nBankleitzahl L.I___._.L-.....___...__L..-_.___.....L-__,\nGeldinstitut\nzur Weiterleitung an\nDeutsche Bundesbank                                    Anschrift\nS 210                                                   MonaVJahr _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ __\nFrankfurt am Main\nTelefon       _ _ _ _ _ _ _ _ _ Hausapparat _ _ _ _ __\nBeträge In DM ohne Pfennig\n1                            2                                   3                              4\nZins- und Dividendenzahlungen auf inländische\nGläubigerland                  Staats- und                                                        Dividenden-\nGemeindeanleihen                 andere Anleihen                      papiere u. ä.\n4-382                              4-183                           4-285\nÄgypten                          220\nÄthiopien                        334\nAroentinien                       528\nAustralien                        800\nBahamas                           453\nBahrein                           640\nBeloien                            102\nBermuda                           413\nBrasilien                         508\nBrunei                            703\nChile                             512\nChina                             720\nDänemark                          008\nFinnland                          032\nFrankreich                        001\nGabun                             314\nGriechenland                      009\nGroßbritannien                    006\nHonokono                          740\nIndonesien                        700\nIran                              616\nIrland                            007\nIsrael                            624\nItalien                           005\nJaoan                             732\nJuaoslawien                       048\nKaimaninseln                      463\nKanada                            404\nKatar                             644\nKuwait                            636\nLiberia                           268\nLibven                             216\nLuxemburg                          104\nMalaysia                           701\nMexiko                            412\nNiederlande                       003\nNieder!. Antillen                 478\nNorweoen                          028\nOsterreich                        038\nOman                              649","1774                                                       Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\n1                                                2                                    3                                    4\nZins- und Dividendenzahlungen auf Inländische\nGläubigerland                                       Staats- und                                                              Dividenden-\nGemeindeanleihen                        andere Anleihen                        papiere u.ä.\n4-382                                4-183                                4-285\nPanama                                           442\nPortugal                                         010\nSaudi-Arabien                                    632\nSchweden                                         030\nSchweiz                                          036\nSingapur                                         706\nSowjetunion                                      056\nSpanien                                          011\nSüdafrika und Namibia                            390\nSüdkorea                                         728\nTaiwan                                           736\nThailand                                         680\nTürkei                                           052\nVenezuela                                        484\nVerein. Arab. Emirate                            647\nVerein. Staaten v. Amerika                       400\nBIZ                                              928\nEGKSt                                            911\nEurop. Investitionsbank                          912\nWeltbank 1 )                                     902\n1\n) Weitere Internationale Organisalionen und Lander bitte in die Leerzeilen einsetzen.\nFirma, Unterschrift                                                                           Ort, Datum\nHinweise der Deutschen Bundesbank\nZu rnelden sind: Zins- und Dividendenzahlungen an Gebietsfremde auf Inländische Wertpapiere. die von gebietsansässigen Geldinstituten im Auftrag Gebietsfremder eingezogen\nwerden. Anzugeben sind die Beträge, die Gebietsfremden ausgezahlt oder gutgeschrieben worden sind. Nicht zu melden sind demnach Zinszahlungen an Gebietsfremde auf DM-\nSchuldverschreibungen gebietsfremder Wertpapieraussteller (ausländische Wertpapiere).\nDie Meldefreigrenze von 2000 DM nach§ 59 AWV findet hier keine Anw\"lndung.\nlnlindlsche Wertpapiere: Wertpapiere, die ein Gebietsansässiger oder vor dem 9. Mai 1945 eine Person mit Wohnsitz oder Sitz im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem\nStand vom 31. Dezember 1937 ausgestellt hat(§ 4 Abs. 2 Nr. 8 AWG).\nDie Meldung ist der Deutschen Bundesbank zu erstatten Sie ist bis zum fünften Tage eines jeden Monats für den VOl'angegangenen Monat in einfacher Ausfertigung bei der Lan-\ndeszentralbank, Hauptstelle oder Zweigstelle, einzureichen. Nach § 69 Abs. 2 Nr. 2 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) in Verbindung mit § 26 Abs. 2 des Außenwirtschaftsge-\nsetzes (AWG) besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. - Bitte beantworten Sie die gestellten Fragen exakt und erschöpfend. Ihre Angaben werden ausschließlich für statistische\nZwecke verwandt; sie unterliegen nach§ 26 Abs. 4 AWG in Verbindung mit dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (BStatG) der statistischen Geheimhaltungspflicht und\nwerden nicht an andere Stellen weitergeleitet.","Nr. 45 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. September 1989                                                  1775\nAnlage LV\nzur Außenwirtschaftsverordnung\nLeistungsverzeichnis\n(Anlage LV zur AWV)\nA. Dienstleistungen und unentgeltliche Leistungen\nKenn-                                                                           Kenn-\nEinnahmen und Au sg aben          1\n)                             Einnahmen und Au sg aben                         1\n)\nzahl                                                                            zahl\n1 . Reiseverkehr und Personenbeförderung                           4. Privater Versicherungsverkehr\nReiseverkehr und Personenbeförderung (ohne                         Versicherungsnehmer und andere Begün-\nAusgaben für Personenbeförderung im Wirt-                          stigte aus Versicherungsverträgen, ausge-\nschaftsgebiet) ......................... .            010          nommen Versicherungsunternehmen\nAusgaben für Personenbeförderung im Wirt-                             Lebensversicherung .................. .                         400\nschaftsgebiet .......................... .            020             Transportversicherung\nEinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .     410\n2. Transport\nAusgaben\nEinnahmen gebietsansässiger Transportunter-                                für die deutsche Einfuhr ............ .                    410\nnehmen im Güterverkehr (einschl. Spedition) 2)         200                  für die deutsche Ausfuhr ............ .                    411\nAusgaben für Frachten, Chartergebühren und                             Sonstiger Versicherungsverkehr 6 )                              420\nMieten\nVersicherungsunternehmen\nim deutschen Außenhandel\nDirektversicherung\nan      gebietsfremde     Seeschiffahrtsunter-\nnehmen 5)                                                            Einnahmen und Ausgaben aus Versiche-\nbei der deutschen Einfuhr ............ .                          rungsverträgen mit Gebietsfremden\n210\nbei der deutschen Ausfuhr ............ .        220                  Lebensversicherung ............... .                       440\nTransportversicherung für die Ein- und\nan gebietsfremde Binnenschiffahrtsunter-\nAusfuhr ......................... .                        441\nnehmen ............................ .              230\nandere Versicherungen ............ .                       442\nan sonstige gebietsfremde Verkehrsunter-\nnehmen ............................ .                                Ausgaben aus Versicherungsverträgen\n240\nmit Gebietsansässigen\nim Verkehr zwischen dritten Ländern                                         Lebensversicherung ............... .                       443\nim Transithandel~ .................... .           250                  Transportversicherung für die Ein- und\nim Speditionsgeschäft ............... .         260                  Ausfuhr ......................... .                        444\nim Verkehr innerhalb des Wirtschaftsgebiets            270                  andere Versicherungen                                      445\nRückversicherung\n3. Transportnebenleistungen\nEinnahmen und Ausgaben aus abflie-\nEinnahmen im Zusammenhang mit Trans-                                    ßendem Geschäft ..................•                           450\nporten                                                                  Einnahmen und Ausgaben aus einflie-\nz. B. für Hafengebühren, Notreparaturen, Laden,                         ßendem Geschäft .................. .                          451\nLöschen, Bemusterung, ausgenommen Ein-                                Sonstige Einnahmen von Gebietsfremden\nnahmen für die Lieferung von Waren für den                            mit Ausnahme von Vermögenserträgnissen                          460\nBedarf ausländischer Beförderungsmittel,\nder Seehäfen und Seehafenbetriebe ...... .        300     5. Verschiedene Dienstleistungen\nder Binnen- und Lufthafenbetriebe und ande-                    Verwertung, Erwerb und Auswertung von Urhe-\nrer Verkehrshilfsbetriebe ............... .       310          berrechten, Erfindungen, Verfahren usw. . ... .                    500\nAusgaben für Transportnebenkosten                                  Filmgeschäft (einschl. Gagen) ............ .                       510\nz. B. Treibstoffe und sonstiger Bedarf von Fahr-                   Entgelte für selbständige Arbeit (z. B. Beratung,\nzeugen (ausgenommen Ausgaben für die Ein-                          Rechtsvertretung usw. soweit nicht anderswo\nfuhr von Waren für den Bedarf von Beförde-                         zu erfassen) .......................... .                          520\nrungsmitteln 4 )), Hafengebühren, Konsulats-                       Entgelte für unselbständige Arbeit ......... .                     521\ngebühren, Notreparaturen, Laden, Löschen,\nBemusterung usw.                                                   Pensionen, Renten, Sozialversicherung ..... .                      522\ndurch deutsche Verkehrsunternehmen 5) • • • •     320          Provisionen 5 ) 6 ) • • • • • • • • • • • • • • • • •••••••••      523\ndurch deutsche Außenhandelsfirmen und\nSpediteure ..........................•            330     Die Fußnoten sind im Anschluß an Teil D des Leistungsverzeichnisses aufgeführt.","1776                                                          Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\nKenn-                                                       1                 Kenn-\nEi n n a h m e n u n d Au s g ab e n 1)                                             Einnahmen und Ausgaben                     )\nzahl\nzahl\nRegiekosten sowie Zuschüsse an Tochterunter-                                           Wiedergutmachungsleistungen          10\n) •••••••••              720\nnehmen, Zweigniederlassungen und Betriebs-                                             Lastenausgleichs- und Unterstützungszah-\nstätten 7) • • • • • • • • • • • • • . • • • • • • • • • • • • • • • •  530            lungen ............................. .                          730\nWerbe- und Informationskosten ........... .                             540            Beiträge an Internationale Organisationen,\nAktive und passive Lohnveredelung ......... .                           550            Gebühren und dgl. .................... .                        740\nReparaturen an Transport- und Verkehrsmitteln                                          Ausgaben im Rahmen der Entwicklungshilfe                        750\n(ohne Notreparaturen), an Maschinen, Ge-                                               Sonstige Ausgaben ................ ·... .                       760\nbäuden usw ........................... .                                560\nEinnahmen aus Bauleistungen, Montagen\nund Ausbesserungen durch gebietsansässige                                       8. Einnahmen und Ausgaben Privater im\nFirmen in fremden Wirtschaftsgebieten ........                          570         Verkehr mit gebietsfremden Behörden 8) 9 ),\nAusgaben         (Unkosten)              gebietsansässiger                          Zahlungen infolge von Erbschaft, sonstige\nFirmen für Maschinen, Material und Arbeits-                                         unentgeltliche Zuwendungen\nentgelte bei Bauleistungen, Montagen und Aus-                                           Einnahmen Privater von gebietsfremden\nbesserungen in fremden Wirtschaftsgebieten ..                           580             Behörden 8) 9 )     (Unterstützungszahlungen,\nAusgaben für Bauleistungen, Montagen und                                                Entschädigungen und dgl.) sowie\nAusbesserungen durch gebietsfremde Firmen                                               Ausgaben Privater an gebietsfremde Be-\nim Wirtschaftsgebiet .................... .                             570             hörden und diplomatische Vertretungen\nEinnahmen auf Grund von Warenlieferungen                                                (Steuern, Gebühren, Spenden und dgl.) •...                     800\nund Dienstleistungen an gebietsfremde Firmen                                           Zahlungen infolge von Erbschaft, Vermächt-\nbei Bauleistungen, Montagen und Ausbesse-                                               nis, Mitgift, Restitution, Ein- und Auswande-\nrungen im Wirtschaftsgebiet .............. .                            580             rung ............................... .                         850\nBundespost ........................... .                                590         Unterstützungs- und Unterhaltszahlungen,\nsonstige unentgeltliche Zuwendungen 11 ) • • • • •                 851\n6. Nebenleistungen im Waren- und\nDientlelstungsverkehr\n(Ersatz- und Rückzahlungen, Preisnachlaß-                                       9. Sonstige Zahlungen, die nicht den Kapital-\nund Haftungszahlungen, Zollerstattungen und                                         oder Warenverkehr betreffen ............ .                          900\ndergleichen)                                                                        z. B. Zahlungen im Zusammenhang mit Garan-\nim Warenverkehr ..................... .                              600         tien, Bürgschaften und Warentermingeschäften;\nim Dienstleistungsverkehr .............. .                           610         Gewinne aus staatlich genehmigten Spielen\n(z. B. Lotterie, Lotto, Toto, Rennwetten) und\nSpieleinsätze, Preise und Belohnungen;\n7. Bund, Länder und Gemeinden 8) 9 )\nSchadenersatz auf Grund unerlaubter Hand-\nEinnahmen des Bundes, der Länder und\nlung, Havarie und sonstiger außervertraglicher\nGemeinden 8)\nHaftungsgründe;\n(Steuern, Zahlungen zum Lastenausgleich,\nGeldstrafen, Geldbußen, Herausgabe einer\nGebühren, Spenden und dgl.) ............. .                             700\nungerechtfertigten Bereicherung;\nAusgaben des Bundes, der Länder und\nStornierungen, Irrläufer u. ä.\nGemeinden 8 ) 9 )\nZahlungen an deutsche diplomatische Ver-\ntretungen ........................... .                              710     Die Fußnoten sind im Anschluß an Teil D des Leistungsverzeichnisses aufgeführt.","Nr. 45 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 29. September 1989                                                             1777\nB. Kapitalverkehr und Kapitalerträge\n1             Kenn-                                                            1               Kenn-\nEinnahmen und Ausgaben                         )                            Ei n n a h m e n u n d Au s g ab e n              )\nzahl                                                                             zahl\n1. Vermögensanlagen Gebietsansässiger                                          2. Direktinvestitionen im Wirtschaftsgebiet\nin fremden Wirtschaftsgebieten ein-                                                Anteile am gezeichneten Kapital und an\n12\nschl. Kredite und Bankguthaben )                                                   den Rücklagen von gebietsansässigen\nUnternehmen,          Zweigniederlassungen\n1. Ausländische Wertpapiere und Geld-\nund Betriebsstätten, sofern dem Kapital-\nmarktpapiere\ngeber mehr als. 20 % des Nennkapitals\nFestverzinsliche Wertpapiere                                                  des betreffenden Unternehmens zu-\nStaats- und Gemeindeanleihen                          101                  stehen 13) 14) • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •    151\nAndere Anleihen ................ .                    102                  Kredite (außer von Geldinstituten oder\nDividendenpapiere (nur Beteiligungen,                                        an Geldinstitute) mit einer Laufzeit von\ndie bis zu 20 % des Nennkapitals betra-                                      mehr als 12 Monaten an gebietsansäs-\ngen) und Zertifikate von Kapitalanlage-                                       sige Unternehmen, Zweigniederlassun-\ngesellschaften ................... .                     104                  gen und Betriebsstätten, sofern dem\nKreditgeber oder einem von ihm ab-\nGeldmarktpapiere ................ .                      105                  hängigen Unternehmen mehr als 20 %\n2. Direktinvestitionen In fremden Wirt-                                            des Nennkapitals zustehen ......... .                        152\nschaftsgebieten\nAnteile am gezeichneten Kapital und an                                3. Kredite an sowie Bankguthaben bei\nden Rücklagen von gebietsfremden                                          Gebletsansässige(n)\nUnternehmen,      Zweigniederlassungen                                       Kredite und Bankguthaben mit einer\nund Betriebsstätten, sofern dem Kapital-                                     Laufzeit bis zu 12 Monaten •.........\ngeber mehr als 20 % des Nennkapitals\nKredite (ohne Direktinvestitionskredite)\ndes betreffenden Unternehmens zu-\n13 14                                                                und Bankguthaben mit einer Laufzeit\nstehen ) ) • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • •  111\nvon mehr als 12 Monaten ........... .                        161\nKredite (außer von Geldinstituten oder\nan Geldinstitute) mit einer Laufzeit von                              4. Grundstücke und Rechte an Grund-\nmehr als 12 Monaten an gebietsfremde                                      stücken Im Wirtschaftsgebiet ........ .                         171\nUnternehmen,      Zweigniederlassungen\nund Betriebsstätten, sofern dem Kredit-\n5. Sonstiger Kapitalverkehr ........... .                            179\ngeber oder einem von ihm abhängigen\nUnternehmen mehr als 20 % des Nenn-\nkapitals des betreffenden Unterneh-                              III. Kapitalerträge\nmens zustehen .................. .                      112\n(ohne die nach B IV zu meldenden Leistun-\n3. Kredite an sowie Bankguthaben bei                                        gen)\nGebietsfremde(n)\n1. Pacht und Miete aus Grundbesitz                                  181\nKredite und Bankguthaben mit einer\nLaufzeit von bis zu 12 Monaten ...... .\n2. Zinsen 16)\nKredite (ohne Direktinvestitionskredite)\nund Bankguthaben mit einer Laufzeit                                           auf Staats- und Gemeindeanleihen ....                        182\nvon mehr als 12 Monaten ........... .                    121                  auf andere festverzinsliche Wertpapiere                      183\n4. Grundstücke und Rechte an Grund-                                                auf Kredite, Darlehen und Hypotheken\nstücken In fremden Wirtschaftsgebieten                     131                  (einschl. Bankzinsen) ............. .                        184\n5. Sonstiger Kapitalverkehr . . . . . . . . . . . .           139\n3. Gewinne\nII. Vermögensanlagen Gebietsfremder\nim Wirtschaftsgebiet einschl. Kredite                                              aus Dividendenpapieren und Zertifika-\nten von Kapitalanlagegesellschaften ...                      185\nund Bankguthaben 12)\naus nicht in Wertpapieren verbrieften\n1. Inländische Wertpapiere               und       Geld-                           Geschäfts- und Kapitalanteilen ...... .                      186\nmarktpapiere\nFestverzinsliche Wertpapiere\n(ohne Auslandsbonds)                                             IV. Leistungen im Rahmen des Abkom-\nStaats- und Gemeindeanleihen                         141           mens vom 27. Februar 1953 über\nAndere Anleihen ................ .                   142           Deutsche Auslandsschulden 11)\nAuslandsbonds 16) • • • • • • • • • • • • • • • • •     143           1. Zinsen ........................... .                             191\nDividendenpapiere (nur Beteiligungen,                                 2. Tilgungen und sonstige Rückzahlungen                             192\ndie bis zu 20 % des Nennkapitals betra-\ngen) und Zertifikate von Kapitalanlage-                               3. Gebühren und sonstige Nebenkosten ..                             193\ngesellschaften ................... .                     144\nGeldmarktpapiere ................ .                     145     Die Fußnoten sind im Anschluß an Teil D des Leistungsverzeichnisses aufgeführt.","1778                                                    Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\n1\nC. Warenverkehr                 )\nKenn-                                                                                       Kenn-\nEinnahmen                                                                                Ausgaben\nzahl                                                                                       zahl\n1. Warenausfuhr ......................... .                             Ausfuhr-         1. Wareneinfuhr .....................•....                                  keine\nerlöse                                                                                    Kennzahl\nsind nicht\n2. Transithandel ..........................                                 keine\nmelde-\nKennzahl\npflichtig\n3. Einkauf von Waren zur ungewissen Verwen-\n2. Transithandel ......................... .                             keine               dung und Einkauf von Waren, die ohne einfuhr-\nKennzahl              rechtliche Abfertigung im Rahmen des lnterzo-\nnenhandelsabkommens in das Währungsge-\n3. Warenlieferungen für den Bedarf von                                                       biet der DM-Ost geliefert werden sollen ......                           994\nSeeschiffen fremder Flagge ............ .                          991\nausländischen Binnenschiffen, Land- und                                           4. Einkauf von Waren, die ohne Entgelt (z. B. zur\nLuftfahrzeugen ...................... .                                               Veredelung oder zur Lagerung) in den freien\n992\nVerkehr verbracht worden sind .............                               995\ndiplomatischen und konsularischen Vertre-\ntungen im Wirtschaftsgebiet ............ .                         993            5. Einfuhr von Waren für den Bedarf von Schiffen\nund Luftfahrzeugen sowie von diplomatischen\n4. Sonstiger Warenverkehr ................. .                              997                und konsularischen Vertretungen ......••...                               996\n6. Sonstige Wareneinfuhren im erleichterten Ein-\nfuhrverfahren, Weiterleitung von lnkassoerlösen\naus der Wareneinfuhr, sonstiger Warenverkehr                              997\nD. Lieferungen und Leistungen\nan die im Wirtschaftsgebiet stationierten ausländischen Streitkräfte\nKenn-                                                                                       Kenn-\nEinnahmen                                                                               Ausgabe n         18\n)\nzahl                                                                                        zahl\n1. Einnahmen aus Warenlieferungen . . . . . . . . . .                      998\n2. Einnahmen aus sonstigen Leistungen . . . . . . .                        999\nAnmerkungen:\n1) Bei Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Stationierung ausländischer Streitkräfte ist für Einnahmen die Kennzahl 998 oder 999, für Ausgaben die Kennzahl\n997 zu verwenden.\n2) Ohne Einnahmen der deutschen Seeschiffahrt im Zusammenhang mit der Personenbeförderung und dem Güterverkehr (Sondermeldung gemäß§ 67 AWV auf Vordruck Anlage\n28 zur AWV).\n3) Einschließlich sonstiger Nebenkosten im Transithandel (vgl. auch Anmerkung 6).\n4) Ausgaben für derartige Einfuhren siehe Teil C - Warenverkehr -.\n5) Ohne Ausgaben der deutschen Seeschiffahrt für Chartergebühren, Transportnebenkosten und Provisionen (Sondermeldung gemäß§ 67 AWV auf Vordruck Anlage Z 8 zur\nAWV).\n6) Ausgaben im Zusammenhang mit dem Transithandel unter Kennzahl 250 (vgl. auch Anmerkung 3).\n7) Zahlungen für Investitionszwecke siehe Teil B - Kapitalverkehr -.\nB) Ohne Einnahmen und Ausgaben im Waren- und Kapitalverkehr sowie ohne Kapitalerträge.\n9) Pensionen, Renten, Sozialversicherung unter Kennzahl 522.\n10) Ohne Zahlungen an die Israel-Mission, jedoch einschließlich Zahlungen im Zusammenhang mit Rückerstattungen.\n11) Soweit diese nicht unter den Kennzahlen 700, 710--760 oder 800 zu melden sind.\n12) Einschließlich Hypotheken und Schuldscheindarlehen, ohne Kredite mit einer vereinbarten Laufzeit oder Kündigungsfrist bis zu 12 Monaten !einschließlich (vgl. Anmerkung 15).\n13) Nicht verbriefte Anteile am gezeichneten Kapital und an den Rücklagen bis zu 20 % sind unter den Kennzahlen 139 bzw. 179 - Sonstiger Kapitalverkehr - auszuweisen.\n14) Zuschüsse an Zweigniederlassungen und Betriebsstätten sind unter der Kennzahl 530 - Einnahmen oder Ausgaben für Regiekosten und Zuschüsse an Tochterunternehmen,\nZweigniederlassungen und Betriebsstätten - zu melden.\n15) Bei Zahlungen, dio die Gewährung, Aufnahme oder Rückzahlung von Krediten betreffen (einschließlich der Begründung und Rückzahlung von Guthaben bei Geldinstituten) mit\neiner vereinbarten Laufzeit oder Kündigungsfrist bis zu 12 Monaten einschließlich sind Zahlungsmeldungen nicht abzugeben, sondern nach § 62 AWV die Bestände auf\nVordruck Anlage Z 5 zur AWV zu melden.\n16) Zinsen auf Auslandsbonds fallen unter die Kennzahl 191.\n17) Als Eingänge sind die aus fremden Wirtschaftsgebieten zurückfließenden Zins- und Tilgungszahlungen auf den inländischen Besitz an Auslandsbonds sowie ggf. Stornierungen\nzu melden.\n18) Soweit entsprechende Ausgaben vorkommen, gilt die Kennzahl 997."]}