{"id":"bgbl1-1989-44-1","kind":"bgbl1","year":1989,"number":44,"date":"1989-09-26T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/44#page=59","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1989-44-1/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1989/bgbl1_1989_44.pdf#page=59","order":1,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 32","page":1735,"pdf_page":59,"num_pages":1,"content":["Nr. 44 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 26. September 1989                                                                                       1735\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 32, ausgegeben am 22. September 1,989\nTag                                                                                 Inhalt                                                                                 Seite\n7. 9. 89        Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Zolltarifverordnung (1. Erhöhung des Zollkontingents\n1989 für Bananen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .         754\n613-2-8\n7. 9. 89        Zweiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Zolltarifverordnung (Zollkontingent für Elektro-\nbleche - 2. Halbjahr 1989) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .             755\n613-2-8\n5. 8. 89        Bekanntmachung des deutsch-kanadischen Regierungsabkommens über Unterstützung durch den\nAufnahmestaat in Krise oder Krieg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    755\n10. 8. 89        Bekanntmachung des deutsch-zentralafrikanischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . .                                                                757\n24. 8. 89        Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls vom 8. Juli 1985 zu dem Übereinkommen\nvon 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von\nSchwefelemissionen oder ihres grenzüberschreitenden Flusses um mindestens 30 vom Hundert . . . . .                                                             758\n24. 8. 89        Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Internationale Fernmelde-\nsatellitenorganisation „INTELSAT\" . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    759\n24. 8. 89        Bekanntmachung des deutsch-britischen Regierungsabkommens über Unterstützung durch den Auf-\nnahmestaat in Krise oder Krieg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 759\n28. 8 . 89       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zwischen Belgien, der Bundes-\nrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden Ober gegenseitige Unter-\nstützung ihrer Zollverwaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                761\n28. 8. 89        Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem\nAbbau der Ozonschicht führen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                    761\n4 . 9. 89       Bekanntmachung des deutsch-indonesischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . .                                                               762\n6. 9. 89        Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozon-\nschicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  764\n6. 9 . 89       Bekanntmachung des deutsch-zairischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . . .                                                            764\n6. 9. 89        Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-vincentischen Investitionsförderungsvertrags . . .                                                           766\n7. 9. 89        Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über Erleichterungen für die\nEinfuhr von Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen\nausgestellt oder verwendet werden sollen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        766\n7. 9. 89        Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über die vorübergehende\nEinfuhr von Berufsausrüstung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                 767\n7. 9. 89       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Zollübereinkommens über die vorübergehende\nEinfuhr von wissenschaftlichem Gerät . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                      767\n14. 9. 89       Bekanntmachung über das Außerkrafttreten der ECE-Regelung Nr. 15 über einheitliche Vorschriften\nfür die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der Emission luftverunreinigender Gase aus Motoren\nmit Fremdzündung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .            768\nPreis dieser Ausgabe: 3,35 DM (2,35 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,35 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung."]}