{"id":"bgbl1-1989-32-3","kind":"bgbl1","year":1989,"number":32,"date":"1989-07-07T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/32#page=22","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1989-32-3/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1989/bgbl1_1989_32.pdf#page=22","order":3,"title":"Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 23 und Nr. 24","page":1302,"pdf_page":22,"num_pages":1,"content":["1302                                             Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 23, ausgegeben am 5. Juli 1989\nTag                                                                       Inhalt                                                                                  Seite\n30. 6. 89      Gesetz zu dem Protokoll Nr. 8 vom 19. März 1\"985 zur Änderung der Konvention vom\n4. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                              546\n6. 6. 89      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Internationale Seeschiff-\nfahrts-Organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  551\n6. 6. 89      Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Satzung des Europarates sowie über die Änderung\nihres Artikels 26 .................................._. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               552\n6. 6. 89      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens von 1974 zum\nSchutz des menschlichen Lebens auf See . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                   553\n6. 6. 89      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens über einen Verhaltenskodex für\nLinienkonferenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  553\n8. 6. 89      Bekanntmachung über den Geltungsbereich der Stockholmer Ergänzungsvereinbarung zum Haager\nAbkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster oder Modelle . . . . . . . . . . . . . . . .                                         554\n8. 6. 89      Bekanntmachung des deutsch-guineischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . . .                                                     554\n9. 6. 89      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Abkommens von Nizza über die internationale\nKlassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                    556\n9. 6. 89      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Protokolls zur Änderung des Übereinkommens vom\n29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie in der Fassung des\nZusatzprotokolls vom 28. Januar 1964 . . . . .. . . . . . . . . . • . . . • . . . . • • . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .              557\n13. 6. 89      Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Madrider Abkommens über die internationale Regi-\nstrierung von Marken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . . .   558\n21. 6. 89      Bekanntmachung über die Anwendung des Abkommens über die Vorrechte und Befreiungen der\nSonderorganisationen der Vereinten Nationen auf die Organisation der Vereinten Nationen für indu-\nstrielle Entwicklung sowie Bekanntmachung über den weiteren Geltungs- und Anwendungsbereich des\nvorgenannten Abkommens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .           559\nPreis dieser Ausgabe: 3,35 DM (2,35 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 4,35 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung."]}