{"id":"bgbl1-1989-32-10","kind":"bgbl1","year":1989,"number":32,"date":"1989-07-07T00:00:00Z","url":"https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/32#page=23","api_url":"https://api.offenegesetze.de/v1/veroeffentlichung/bgbl1-1989-32-10/","document_url":"https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1989/bgbl1_1989_32.pdf#page=23","order":10,"title":"Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften","page":1303,"pdf_page":23,"num_pages":2,"content":["Nr. 32 - Tag der Ausgabe: Bonn, den 7. Juli 1989                                                                                  1303\nBundesgesetzblatt\nTeil II\nNr. 24, ausgegeben am 8. Juli 1989\nTag                                                                    I n h a It                                                                                   Seite\n15. 6. 89       Bekanntmachung über das Außerkrafttreten des Abkommens über das Zolltarifschema für die Einrei-\nhung der Waren in die Zolltarife . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .        562\n15. 6. 89       Bekanntmachung des deutsch-ghanaischen Abkommens über Finanzielle Zusammenarbeit . . . . . . . .                                                        563\n16. 6. 89       Bekanntmachung über den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Gründung einer Europäischen\nOrganisation für die Nutzung von meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       564\n16. 6. 89       Bekanntmachung des Übereinkommens von 1986 über einen Onchozerkosefonds . . . . . . . . . . . . . . . .                                                 565\n16. 6. 89       Bekanntmachung über das Außerkrafttreten des Internationalen Übereinkommens über die Unterhal-\ntung gewisser Leuchtfeuer im Roten Meer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . • . . . . . . . . . . . . . .                 584\nPreis dieser Ausgabe: 4,70 DM (3,70 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei Lieferung gegen Vorausrechnung 5,70 DM.\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz beträgt 7 %.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesgesetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nHinweis auf Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaften,\ndie mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften\nunmittelbare Rechtswirksamkeit in der Bundesrepublik Deutschland erlangt haben.\nAufgeführt werden nur die Verordnungen der Gemeinschaften, die im Inhaltsverzeichnis\ndes Amtsblattes durch Fettdruck hervorgehoben sind.\nABI. EG\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift                                                             - Ausgabe in deutscher Sprache -\nNr./Seite                           vom\nVorschriften für die Agrarwirtschaft\n31. 5. 89       Verordnung (EWG) Nr. 1530/89 der Kommission zur ..Einführung einer\nzeitlich begrenzten nachträglichen gemeinschaftlichen Uberwachung der\nEinfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in Japan                                                              L 150/15                        2. 6. 89\n1. 6. 89       Verordnung (EWG) Nr. 1535/89 des Rates zur Anpassung des Preises\nfür zur obligatorischen Destillation in Spanien gelieferten Ta f e I w e i n                                   L 151/1                         3. 6. 89\n2. 6. 89      Verordnung (EWG) Nr. 1543/89 der Kommission zur Änderung der\nVerordnung (EWG) Nr. 3800/81 zur Aufstellung der Klassifizierung der\nRebsorten                                                                                                      L 151/16                        3. 6. 89\n2. 6. 89       Verordnung (EWG) Nr. 1544/89 der Kommission zur Änderung der\nVerordnung (EWG) Nr. 3460/85 mit Durchführungsbestimmungen für die\nGewährung einer Ausgleichsentschädigung für Mittelmeers a r d i n e n                                          L 151/22                        3. 6. 89\n2. 6. 89       Verordnung (EWG) Nr. 1545/89 der Kommission mit Übergangsmaßnah-\nmen für die Gewährung von landwirtschaftlichen Einkommens-\nbeihilfen                                                                                                      L 151/23                        3. 6. 89","1304                                                         Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1989, Teil 1\nHerausgeber: Der Bundesminister der Justiz - Verlag: Bundesanzeiger Verlags-\nges.m.b.H. - Druck: Bundesdruckerei Zweigbetrieb Bonn.\nBundesgesetzblatt Teil I enthält Gesetze, Verordnungen und sonstige Veröffent-\nlichungen von wesentlicher Bedeutung.\nBundesgesetzblatt Teil II enthält\na) völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR und die zu ihrer\nInkraftsetzung oder Durchsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit\nzusammenhängende Bekanntmachungen,\nb) Zolltarifvorschriften.\nlaufender Bezug nur im Verlagsabonnement. Postanschrift für Abonnements-\nbestellungen sowie Bestellungen bereits erschienener Ausgaben: Bundesgesetz-\nblatt, Postfach 13 20, 5300 Bonn 1, Tel. (02 28) 3 82 08 - 0.\nBezugspreis für Teil I und Teil II halbjährlich je 74,75 DM. Einzelstücke je angefan-\ngene 16 Seiten 2,35 DM zuzüglich Versandkosten. Dieser Preis gilt auch für\nBundesgesetzblätter, die vor dem 1. Januar 1989 ausgegeben worden sind.\nLieferung gegen Voreinsendung des Betrages auf das Postgirokonto Bundesge-\nsetzblatt Köln 3 99-509, BLZ 370 100 50, oder gegen Vorausrechnung.\nPreis dieser Ausgabe: 5,70 DM (4,70 DM zuzüglich 1,00 DM Versandkosten), bei\nLieferung gegen Vorausrechnung 6, 70 DM.\nBundesanzeiger Verlagsges.m.b.H. • PosHach 13 20 · 5300 Bonn 1\nIm Bezugspreis ist die Mehrwertsteuer enthalten; der angewandte Steuersatz\nbeträgt 7%.                                                                                       Postvertriebsstück • Z 5702 A · Gebühr bezahlt\nABI. EG\nDatum und Bezeichnung der Rechtsvorschrift                                          - Ausgabe in deutscher Sprache -\nNr./Seite                  vom\n2. 6. 89         Verordnung (EWG) Nr. 1546/89 der Kommission zur Änderung der\nVerordnung (EWG) Nr. 3154/85 über Durchführungsvorschriften für die\nWährungsausgleichsbeträge                                                                L 151/24                  3. 6. 89\n2. 6. 89         Verordnung (EWG) Nr. 1547/89 der Kommission zur Änderung der\nVerordnung (EWG) Nr. 2185/87 über die Rückzahlung der Erstattungen,\ndie bei der Ausfuhr von bestimmten I an d w i r t s c h a f t I ich e n Erzeug-\nnissen in Form von in Anhang II des Vertrages nicht aufgeführten Waren\ngelten, und über die Erhebung der Beitrittsausgleichsbeträge                             L 151/25                  3. 6. 89\nAndere Vorschriften\n13. 5. 89         Verordnung (EWG) Nr. 1534/89 des Rates zur Anwendung des\nBeschlusses Nr. 1/89 des Gemischten Ausschusses EWG-Finnland zur\nAnpassung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsge-\nmeinschaft und der Republik Finnland und bestimmter anderer in diesem\nZusammenhang zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft\nund der Republik Finnland geschlossener Abkommen im Anschluß an die\nEinführung des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung\nder Waren                                                                                 L 158/1                  9. 6. 89\n2. 6. 89        Verordnung (EWG) Nr. 1550/89 der Kommission zur Festsetzung der\ngemeinschaftlichen Erzeugerpreise für Nelken und Rosen zur Anwen-\ndung der Einfuhrregelungen für bestimmte Waren des Blumenhandels\naus Zypern, Israel, Jordanien und Marokko                                                 L 151/32                 3. 6. 89\nBerichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 1522/89 des Rates vom\n30. Mai 1989 zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze des\nGemeinsamen Zolltarifs für einige landwirtschaftliche Waren (ABI. Nr.\nL 149 vom 1. 6. 1989)                                                                     L 159/60                10. 6. 89\nBerichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 646/89 der Kommission vom\n14. März 1989 mit der die in bestimmten Verordnungen zur Einreihung\nder Waren auf der Basis des am 31. Dezember 1987 geltenden\nCode durch die Code der Kombinierten Nomenklatur ersetzt werden (ABI.\nNr. L 71 vom 15. 3. 1989)                                                                 L 162/48                13. 6. 89\nBerichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 920/89 der Kommission vom\n10. April 1989 zur Festsetzung der Qualitätsn9rmen für Möhren, Zitrus-\nfrüchte sowie Tafeläpfel und -birnen und zur Anderung der Verordnung\nNr. 58 (ABI. Nr. L 97 vom 11. 4. 1989)                                                    L 164/47               15. 6. 89\nBerichtigung der Verordnung (EWG) Nr. 915/89 der Kommission vom\n10. April 1989 mit Durchführungsbestimmungen zur Freistellung der\nErzeuger, die sich an dem Flächenstillegungsprogramm beteiligen, von\nden auf Getreide erhobenen Mitverantwortungsabgaben (ABI. Nr. L 97\nvom 11. 4. 1989)                                                                          L 171/55               20. 6. 89"]}